Gloggnitz-Wiener Neustadt/NÖ: Ex-FPÖ-Gemeinderat wegen Verhetzung verurteilt
Am 9.12.2025 musste sich der Gloggnitzer Ex-FPÖ-Gemeinderat Thomas H. am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Verhetzung verantworten. Gegenstand waren Facebook-Postings aus dem Zeitraum Oktober 2023 bis August 2025, in denen u. a. Jüdinnen:Juden, Ukrainer:innen und homosexuelle Menschen als „Parasiten“ beschimpft wurden. Zudem teilte H. ein Propagandavideo, in dem Israel von der Landkarte gelöscht wird. Ebenfalls ein Video, in dem ein dunkelhäutiger Mensch beschimpft wird, teilte er mit dem Kommentar „Brauchst nur die Hautfarbe anschauen“. Stoppt die Rechten sammelte die Hetzpostings, der Grüne Nationalratsabgeordnete Lukas Hammer brachte sie im August wegen des Verdachts gegen das Verbotsgesetz und gegen den Verhetzungsparagrafen verstoßen zu haben, zur Anzeige.
Der 61-jährige Pensionist war geständig und brachte nicht viel mehr als ein „entschuldige mich und damit erledigt“ über die Lippen. Sein Verteidiger monierte, dass der Angeklagte Schwierigkeiten habe, sich auszudrücken, argumentierte mit Radikalisierung über Facebook und beantragte eine diversionelle Erledigung.
Die Richterin lehnte eine Diversion jedoch unter Hinweis auf spezial- und generalpräventive Aspekte ab und betonte die politische Vorbildfunktion des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. In einer Nebensatz merkte die Richterin zudem an, dass auch die Erfüllung eines Tatbestandes nach dem Verbotsgesetz in Erwägung gezogen werden hätte können.
Verhängt wurden neun Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre – rechtskräftig. Außerdem wurden die zur Verurteilung führenden Facebook-Postings zur Löschung aufgetragen. Einige seiner Hasspostings sind mittlerweile gelöscht, aber nicht alle.
Steyr/OÖ: „Sonntagsspaziergänge“-Livestreamer wegen LGBTQI-Hetzposting vor Gericht
Am 16.12.25 musste sich der in Steyr lebende deutsche Staatsbürger Bert W.U. (Jg. 1976, unbescholten, aber mit einer Häufung an Verwaltungsstrafen) vor Gericht verantworten. Verhandelt wurde der Vorwurf der Verhetzung wegen eines Facebook-Postings vom 20.9.2025, in dem U. LGBTQI-Personen herabwürdigte (alles andere außer Mann und Frau sei „eine psychische Krankheit“)
Der Sachse war geständig, argumentierte, er habe den Text „kopiert und weitergeteilt ohne nachzudenken“ und habe die Tragweite nicht erkannt. Sein Facebook-Profil habe er in der Nacht vor dem Prozess „komplett geändert“. Im Saal wurde es kurz unfreiwillig komisch, weil die Richterin – um die Löschung des Postings zu klären – das Publikum fragte, ob jemand nachschauen könne; wegen fehlenden Empfangs bzw. fehlender Smartphones konnte das niemand.
Das Verfahren endete diversionell: 2.500 Euro Geldbuße plus 150 Euro Pauschalkosten, zahlbar in vier Raten zu je 625 Euro. Bei Nichtzahlung würde das Hauptverfahren fortgesetzt. Außerdem muss das Posting gelöscht werden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft stimmten zu. Die Richterin abschließend mit einer Art von gelber Karte: „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber sie hört dort auf, wo die persönliche Freiheit anderer angegriffen wird.“
Der „Sachsen-Bertl“, wie er von lokalen Beobachter:innen genannt wird, trat jahrelang als Facebook-Livestreamer der wöchentlichen „Sonntagsspaziergänge“ in Steyr auf. Kurz vor dem Prozess geriet er erneut ins Visier der Behörden, weil er in einem Livestream Gewaltfantasien im Zusammenhang mit „Aufhängen“ von EU-Spitzen kommentierte („langsam“, „muss richtig weh tun“, „Schmerz spüren“). Laut den „Oberösterreichischen Nachrichten“ (10.12.25) wurde dazu ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Organisatoren schlossen U. von den Märschen, an denen mittlerweile ohnehin nur mehr ein paar wenige Dutzend teilnehmen, aus.
Danke für die beiden Prozessbeobachtungen!
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