Zunächst war vom Angeklagten, der am 11. Dezember im Gerichtssaal vor einer Einzelrichterin auftauchen hätte sollen, weit und breit nichts zu sehen. Wilfried M. aus Götzis kam nicht nur mit Verspätung, sondern auch alkoholisiert.
Schon einmal, am 28.11. ist der Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen. Kurz, nachdem die Richterin diesmal auf zwangsweise Vorführung von Wilfried M. entschieden hat, rumort es vor der Tür des Verhandlungssaales. Eine Gerichtsmitarbeiterin erscheint und berichtet, dass der Angeklagte im Warteraum herumgepöbelt und die Zeug:innen rassistisch beleidigt habe.
Dann kommt der schwer alkoholisierte Angeklagte in den Verhandlungssaal, lässt seinen vermutlich mit Getränken gefüllten Rucksack krachend auf den Boden fallen und fragt die Richterin, ob er etwas trinken dürfe. Als die bejaht, kramt er in seinem Rucksack herum. Die Richterin ahnt, warum: „Aber keinen Alkohol!“
Den ganzen Prozess über versucht sich Wilfried M. in Provokationen. Einmal schaltet er sein Handy ein, um ein Video anzuschauen, dann will er eine Zigarette rauchen, und als ultimative Provokation deutet er einem Zeugen Prügel an. Die Richterin ist die Langmut in Person, aber ihr gelingt es auch, den Angeklagten immer wieder einzubremsen und den Prozess fortzusetzen. Keine einfache Sache!
Einfach ist die Sache aber auch nicht für unsere Prozessbeobachtung. Zum einen, weil in Feldkirch nie die Anklage vorgetragen wird. So muss aus der Befragung des Angeklagten und der Zeug:innen erahnt und zusammengereimt werden, was die Staatsanwaltschaft Wilfried M. vorwirft. Wiederbetätigung wird nicht erwähnt, es dürfte um Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung gehen.
Aus den Befragungen wird klar, dass M. eine ziemlich ungute Person ist, die sich am liebsten selbst bemitleidet, für andere aber – vor allem, wenn sie ihm „ausländisch“ vorkommen – nur Hass, Hetze und manchmal auch Gewalt übrig hat.
„Leck mich am Arsch, du scheiss Moslemsau“ und „Fuck you, du Ausländer, sonst wichs ich dir mal eine“ – in dieser Tonlage bewegen sich seine verbalen Begegnungen mit Menschen, die er als „Ausländer“ einstuft.
In seinem Schlusswort wechselt er dann von der Provokation wieder zum Selbstmitleid:
Ja, es tut mir alles so leid (beginnt zu weinen), dass es so weit gekommen ist, wegen dem Alkohol, deshalb versuche ich eine Therapie zu machen, der Teufel macht mich kaputt, tschuldigung, (erstickte Stimme, Tränen), will nur dass Menschen mich verstehen, aber irgendwie verstehen sie mich doch nicht, dann bin ich wieder zu grob, dann sauf ich wieder über meine Probleme, es nützt nix mehr, tschuldigung, das war alles.
Die Richterin verurteilt den Angeklagten zu einer milden Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je sieben Euro, ersatzweise zu 90 Tagen Haft und einer Geldbuße von jeweils 200 Euro an zwei Opfer. 45 Tagsätze werden bedingt erlassen. Das bedeutet, dass der Angeklagte 945 Euro unbedingt zahlen muss. Als ihm die Richterin dann noch erklärt, er habe zusätzlich zu den milden Geldstrafen noch 150 Euro für die Verhandlungskosten zu zahlen, gerät M. nochmals in Rage, lenkt dann aber ein. Er will das Urteil akzeptieren, hat aber noch Bedenkzeit, weil er ohne Verteidigung zur Verhandlung erschienen ist.
Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!
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