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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Moritz D.: Rechtsterrorverehrer, Neonazi, Identitärer, Burschenschafter und Anti-Antifa

Die mitt­ler­wei­le zer­schla­ge­ne „Feu­er­krieg Divi­si­on“ (FKD) galt als gefähr­li­che und gewalt­be­rei­te Grup­pe jun­ger Extre­mis­ten, die einen welt­wei­ten Ras­sen­krieg anstreb­te und rechts­ter­ro­ris­ti­sche Mor­de ver­herr­lich­te. Moritz D. war als Mit­glied von FKD-Chat­grup­pen mit­ten drin­nen. Wäh­rend der Ver­fas­sungs­schutz nach ihm such­te, trat er als Zeu­ge vor Gericht gegen anti­fa­schis­ti­sche Akti­vis­ten auf und patrouil­lier­te bewaff­net vor jüdi­schen Ein­rich­tun­gen. Nun kam er erst­in­stanz­lich mit einem mil­den Urteil davon.

5. Juli 2024
Moritz D. wird in Handschellen aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht (Foto: Samuel Winter)
Moritz D. wird in Handschellen aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht (Foto: Samuel Winter)

Vernetzung mit Neonazis, Identitären und Burschenschaftern

Auch wenn es im Pro­zess kei­ne bedeu­ten­de Rol­le spiel­te: Der bald 22-jäh­ri­ge Moritz D. war in Öster­reich in rechts­extre­men Krei­sen ver­netzt. Die ers­te Haus­durch­su­chung bei D. am 17. Mai 2023 in Flo­rids­dorf för­der­te schon eini­ges her­vor, was im Neo­na­zi-Reper­toire üblich ist: Waf­fen, ein­schlä­gi­ge Devo­tio­na­li­en und Klei­dung, dar­un­ter auch ein „Anti-Antifa“-T-Shirt aus dem neo­na­zis­ti­schen Wikin­ger­ver­sand. Ähn­li­che oder glei­che Shirts, dar­un­ter sol­che mit dem Auf­druck „Divi­si­on Ost­mark“, wur­den in einer zeit­gleich durch­ge­führ­ten Raz­zia auch bei sei­nem Nach­barn, Roman P., sicher­ge­stellt. P. stand bereits im April 2024 vor Gericht und kas­sier­te die glei­che Straf­hö­he wie am letz­ten Mon­tag sein Freund Moritz D., mit dem er regel­mä­ßig Kon­takt pfleg­te: 24 Mona­te Haft, davon acht unbedingt.

Funde bei FKD-Mitglied Moritz D.: Waffen und Munition, NS-Devotionalien, Militärkleidung, Gasmaske, Patches, "Divison Ostmark"- und "Anti-Antifa"-T-Shirt (Foto: DSN)
Fun­de bei KD-Mit­glied Moritz D.: Waf­fen und Muni­ti­on, NS-Devo­tio­na­li­en, Mili­tär­klei­dung, Gas­mas­ke, Patches, „Divi­son Ost­mark”- und „Anti-Antifa”-T-Shirt (Foto: DSN)
Anti-Anti­fa

Der Begriff Anti-Anti­fa bezeich­net einer­seits eine Stra­te­gie von Rechts­extre­men, ande­rer­seits Grup­pie­run­gen, die die­ser Stra­te­gie fol­gen. Ziel ist das Aus­spä­hen, Bedro­hen oder tat­säch­li­che Angrei­fen von ver­meint­li­chen poli­ti­schen Geg­nern. Anti-Anti­fa-Akti­vis­ten bezwe­cken vor­nehm­lich eine Ver­un­si­che­rung die­ser Per­so­nen oder der brei­ten Öffent­lich­keit. Die Selbst­be­zeich­nung „Anti-Anti­fa“ drückt die Oppo­si­ti­on zu lin­ken Anti­fa-Grup­pen aus. Das Anti-Anti­fa-Kon­zept ist fes­ter Bestand­teil neo­na­zis­ti­scher Akti­ons­for­men. Es wur­de erst­mals 1992 von dem bekann­ten Ham­bur­ger Neo­na­zi Chris­ti­an Worch in der rechts­extre­men Zeit­schrift „Index” pro­pa­giert. (Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung)

P. war ein Bei­fang aus meh­re­ren Ermitt­lungs­strän­gen; in einem bei Moritz D. über­wach­ten Tele­fo­nat fiel der Gruß „Heil“. Mit dem am 17. Juni 24 zu vier Jah­ren unbe­dingt ver­ur­teil­ten Mario F. ver­ban­den P. eini­ge Ankla­ge­punk­te, dar­un­ter Fotos mit ein­schlä­gi­gen Sym­bo­len wie eine Haken­kreuz-Arm­bin­de, die bei F.s Besu­chen in Flo­rids­dorf ent­stan­den. Mario F. wie­der­um war bis in den neo­na­zis­ti­schen Küs­sel-Umkreis hin­ein ver­bun­den. Auch zur immer wie­der auf­fäl­lig gewor­de­nen Wie­ner Bur­schen­schaft Ger­ma­nia sei D. über Roman P. gekom­men, der dort – im Gegen­satz zu D. – kein Mit­glied war.

P. taucht eben­falls auf Fotos bei min­des­tens einem iden­ti­tä­ren Stamm­tisch im Jahr 2021 auf. Bereits im August 2020 war es auf dem Wie­ner Migaz­zi­platz zu einem fol­gen­rei­chen Zusam­men­stoß zwi­schen iden­ti­tä­ren Stamm­tisch­be­su­chern und Antifaschist*innen gekom­men, im Zuge derer der eben­falls anwe­sen­de Moritz D., damals noch Schü­ler einer HTL, einen „Tac­ti­cal Pen“ gezückt hat­te. Meh­re­re anti­fa­schis­ti­sche Per­so­nen muss­ten sich ab April 2022 bei einem grö­ße­ren Pro­zess, der auch ande­re Vor­fäl­le zum Inhalt hat­te, ver­ant­wor­ten. Die Ver­tei­di­gung kri­ti­sier­te die über­bor­den­den Maß­nah­men sei­tens Ver­fas­sungs­schutz und Poli­zei hart: Wäh­rend Hin­wei­sen aus dem Aus­land zum Atten­tä­ter, der am 2. Novem­ber 2020 in der Wie­ner Innen­stadt vier Men­schen töte­te, aus Res­sour­cen­grün­den nicht nach­ge­gan­gen wor­den sei, hat­te das LVT Wien gegen die Anti­fa­schis­ten auf­wen­dig ermit­teln las­sen. „Im aktu­ell ver­han­del­ten Fall hät­ten sich die Iden­ti­tä­ren ledig­lich ‚ein paar Wat­schen‘ ein­ge­fan­gen. ‚Auf jedem Zelt­fest geht es wil­der zu‘” (derstandard.at, 25.4.22) monier­te der Ver­tei­di­ger Matej Zenz.

Moritz D. als Zeuge gegen Antifaschisten und Bundesheersoldat

Was Zenz damals aller­dings nicht wuss­te: Als Zeu­ge gegen die Ange­klag­ten wur­de ein Mann auf­ge­bo­ten, dem der Ver­fas­sungs­schutz bes­ser auf die Fin­ger schau­en hät­te sol­len: Moritz D., der ab 2020 erfolg­los gesucht und dem ein Jahr nach dem Anti­fa-Pro­zess, im Mai 2023, beson­de­re Gefähr­lich­keit attes­tiert wurde.

Der sich in rechts­ter­ro­ris­ti­schen Krei­sen bewe­gen­de D. konn­te am 27. April 2022 im Wie­ner Lan­des­ge­richt nicht nur unbe­hel­ligt gegen Anti­fa­schis­ten aus­sa­gen, son­dern kur­ze Zeit spä­ter beim Bun­des­heer bewaff­net vor jüdi­schen Ein­rich­tun­gen patrouillieren.

Wäh­rend der Ver­fas­sungs­schutz also nach jenem Täter such­te, der Zei­len wie „du mixt ein­fach Blei­che mit Ammo­ni­ak in einer Fla­sche, schüt­telst es ein biss­chen und wirfst es in eine Grup­pe von Juden“ for­mu­lier­te oder mit einem ande­ren Grup­pen­mit­glied dar­über sin­nier­te, ob es bes­ser sei, Anschlä­ge mit Schuss­waf­fen aus direk­ter Nähe zu erle­ben oder doch Chlor­gas zu benüt­zen, und im Febru­ar 2020 zur Dis­kus­si­on stell­te, „Wem soll ich zuerst einen Besuch abstat­ten? Ein Gebet mit den Mus­li­men spre­chen oder soll ich mich jüdi­schen Men­schen bei einem ihrer Tref­fen anschlie­ßen und einen Spreng­kör­per mit­neh­men?“, wur­de der­sel­be Mann 2022 über meh­re­re Mona­te hin­weg als Bun­des­heer­sol­dat in die Wie­ner Leo­pold­stadt abkom­man­diert, um dort jüdi­sche Schu­len, Kin­der­gär­ten und Gebets­räu­me vor Angrif­fen zu beschützen.

Besondere Gefährlichkeit?

Sein Abglei­ten führ­te D., so in einer vor Gericht ver­le­se­nen Erklä­rung, auf Ein­sam­keit und Mob­bing in der Schu­le zurück. Es sei ihm aber nur ums Fin­den von Freun­den und nicht um das Tei­len von rech­ten Inhal­ten gegan­gen, war im Pro­zess zu hören. Er habe sich jedoch nach der ers­ten Haus­durch­su­chung im Mai 2023 distan­ziert. D. sei, so wur­de von sei­nem Ver­tei­di­ger vor­ge­bracht, aus der Bur­schen­schaft aus­ge­tre­ten, neh­me an einem Dera­di­ka­li­sie­rungs­pro­gramm teil, sei ein­kau­fen, ins Fit­ness­stu­dio und in die Kir­che gegan­gen, habe also durch die­se Ände­rung sei­nes Ver­hal­tens bewie­sen, dass er – ent­ge­gen der Ein­schät­zung des Ver­fas­sungs­schut­zes – auch vor­her nicht gefähr­lich gewe­sen sei.

Moritz D. auf der Anklagebank (Foto: Samuel Winter)
Moritz D. auf der Ankla­ge­bank (Foto: Samu­el Winter)

Die Geschwo­re­nen spra­chen Moritz D. am 1.7. in allen 16 Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig schul­dig. Dar­un­ter waren nicht nur Nach­rich­ten, die er ab Ende 2019 als Mit­glied von Chats der rechts­ter­ro­ris­ti­schen „Feu­er­krieg Divi­si­on“ abge­setzt hat­te, son­dern auch Tweets und Nach­rich­ten an ein­zel­ne Per­so­nen oder via Whats­App in eine Grup­pe sei­ner Bur­schen­schaft Ger­ma­nia. Am radi­kals­ten äußer­te sich D. frei­lich als User „v00rm“ in den FKD-Chan­nels. Dort dis­ku­tier­te er Anschlags­plä­ne und teil­te grau­en­haf­te anti­se­mi­ti­sche und ras­sis­ti­sche Inhal­te. Schuld­sprü­che gab’s nach dem Ver­bots­ge­setz (von ein­schlä­gi­gen Paro­len und Codes bis zur Holo­caust­leug­nung), nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen, wegen Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen und wegen Betei­li­gung in einer kri­mi­nel­len Vereinigung.

Auch White Power-Zeichen verurteilt

D. wur­de nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen auch ein­stim­mig dafür ver­ur­teilt, weil er am 9.11.2022 ein Foto „an die Whats­App-Grup­pe der Bur­schen­schaft Ger­ma­nia mit zwölf Mit­glie­dern [über­sen­de­te], auf dem er in einer Uni­form des öster­rei­chi­schen Bun­des­heers zu sehen ist und das Hand­zei­chen ‚O.K.‘ formt, wel­ches in der rechts­extre­men Sze­ne für die Abkür­zung „WP, White Power“, die die Über­le­gen­heit des wei­ßen Man­nes sym­bo­li­sie­ren soll, ver­wen­det wird“ (Ankla­ge Haupt­fra­ge 6.). Das ist bemer­kens­wert, denn es fällt mitt­ler­wei­le kaum noch auf, wenn Mit­glie­der der FPÖ eben­falls mit dem White Power-Zei­chen für Fotos posieren.

Wäh­rend der Ange­klag­te das Urteil – wenig über­ra­schend – annahm, hat­te die Staats­an­walt­schaft zu Pro­zess­ende kei­ne Erklä­rung abge­ge­ben, am 4. Juli aber ver­laut­bart, Rechts­mit­tel ange­mel­det zu haben. Das bedeu­tet wohl, dass die Staats­an­walt­schaft in den nächs­ten Wochen Beru­fung ein­le­gen und ver­mut­lich eine höhe­re Stra­fe for­dern wird. Damit geht der Fall zur nächs­ten Instanz, dem Ober­lan­des­ge­richt Wien. Anzu­neh­men ist, dass zur Dis­kus­si­on steht, ob bei Moritz D. eine beson­de­re Gefähr­lich­keit vor­liegt und des­we­gen ein höhe­res Straf­maß zu ver­hän­gen wäre. Rich­ter Andre­as Hautz hat­te am Ende des Pro­zes­ses mehr Trans­pa­renz bei der Ein­stu­fung der Gefähr­lich­keit durch den Ver­fas­sungs­schutz gefor­dert. Die wird der Ver­fas­sungs­schutz nun wohl nach­lie­fern müssen.

P.S.: Kein The­ma im Pro­zess war jener 15-jäh­ri­ge FKD-Sym­pa­thi­sant aus Öster­reich, der laut Euro­pol-Ter­ro­ris­mus-Report im Okto­ber 2022 ver­haf­tet wor­den sein soll.

Update 16.8.24: Moritz D. wur­de vor­zei­tig ent­haf­tet, weil sich das Gericht bei der Höhe des Straf­rah­mens geirrt und die Staats­an­walt­schaft die Auf­he­bung des Urteils („Nich­tig­keit”) bean­tragt hat. (s. wien.orf.at, 16.8.24). Die Wie­der­ho­lung des Pro­zes­ses bzw. von Pro­zes­s­tei­len steht also im Raum.

Update 23.1.25: Pro­zes­s­tei­le muss­ten wie­der­holt wer­den, der unbe­ding­te Strafteil wur­de auf fünf Mona­te redu­ziert.

Zum Prozess gegen Moritz D.:

➡️ zeit.de (2.7.24): Ein Rechts­ter­ro­rist, der jüdi­sche Ein­rich­tun­gen bewachte
➡️ meinbezirk.at (1.7.24): Schuld­spruch für jun­gen Neo­na­zi in Wien
➡️ derstandard.at (1.7.24): Zwei Jah­re Haft für Neo­na­zi, der mit Waf­fe vor jüdi­schen Ein­rich­tun­gen in Wien stand

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Schlagwörter: Antisemitismus | Bundesheer | Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Hetze | Identitäre | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Rechtsterrorismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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