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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Schuldspruch für Kampfsportler

Am Lan­des­ge­richt Wien ging am 18.6.24 ein Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung in 19 Fäl­len über die Büh­ne. Der Ange­klag­te, ein 1988 gebo­re­ner Wie­ner, der als selbst­stän­di­ger Bera­ter tätig und Fan von mit­tel­al­ter­li­chem Kampf­sport ist, hat im Zeit­raum von 2020 bis 2023 meh­re­re Medi­en an einen Bekann­ten ver­schickt. Von 1.400 aus­ge­wer­te­ten Datei­en waren für die Ankla­ge 19 relevant.

4. Juli 2024
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Auf­merk­sam wur­den die Behör­den auf H.W. im Zuge von Ermitt­lun­gen gegen den inzwi­schen in Wie­ner Neu­stadt nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teil­ten Vol­ker S.. Ken­nen­ge­lernt hat­ten sich die bei­den über einen Wie­ner Ver­ein für mit­tel­al­ter­li­ches Fech­ten. Unter den ver­schick­ten Nach­rich­ten fan­den sich unter ande­rem Hit­ler­bil­der, Lob auf den deut­schen Pan­zer­schüt­zen Kurt Knis­pel und die Gruß­for­mel „S8“, ein Code für „Sieg heil“. Auch ein Bild aus dem Film „Schind­lers Lis­te“ wur­de ver­schickt, das den 1946 hin­ge­rich­te­ten Kom­man­dan­ten des KZ Płas­zów Amon Göth („Schläch­ter von Płas­zów“) zeigt, wie er vom Bal­kon aus auf KZ-Häft­lin­ge schießt. Dazu W.s abar­ti­ger Kom­men­tar: „In Wien knallt es zwi­schen Tür­ken und Kur­den täg­lich, den Bal­kon habe ich ja.“

Lebenskrise, lustig und naiv

In sei­ner Aus­sa­ge ver­wies W. auf sei­ne schwe­re Depres­si­on. Auch sein Ver­tei­di­ger argu­men­tier­te, dass der Ange­klag­te sich in einer schwe­ren Lebens­kri­se befand und die gesen­de­ten Bil­der „lus­tig“ fand. Die­se sei­en zwar geschmack­los, aber der Ange­klag­te sei kein über­zeug­ter Natio­nal­so­zia­list. Die Tat­sa­che, dass er sich gestän­dig zeig­te, sei eben­falls zu berücksichtigen.

Im Lau­fe der Ver­hand­lung behaup­te­te der Ange­klag­te, auf­grund einer enge­ren Bezie­hung zu sei­nem Groß­va­ter, einem ehe­ma­li­gen SS-Rot­ten­füh­rer, ein gewis­ses Inter­es­se an der NS-Zeit zu haben, das aber rein his­to­risch und nicht ideo­lo­gisch begrün­det sei. Ansons­ten gab W. mehr­fach an, „naiv“ gewe­sen zu sein. Er habe als „peo­p­le plea­ser“ ledig­lich einen guten Ein­druck bei sei­nem Chat­part­ner hin­ter­las­sen wollen.

Bewaffneter Kampfsport und Reenactment

W. ist sehr akti­ves Mit­glied der „Medieval Combat“-Szene, die in einer Mischung aus bewaff­ne­tem Kampf­sport und Mit­tel­al­ter-Rol­len­spiel („Ree­nact­ment“*) mit his­to­ri­schen Waf­fen wie Schwer­tern oder Äxten Kämp­fe aus­trägt. Der Ange­klag­te trat bereits mehr­mals in der­ar­ti­gen inter­na­tio­na­len Wett­kämp­fen an. Durch die Befra­gung im Gerichts­saal stell­te sich auch her­aus, dass er mit sei­nem nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Chat­part­ner zwei­mal an einem Schieß­stand in Leo­ben war, was auf ein Inter­es­se schlie­ßen lässt, das über mit­tel­al­ter­li­che Waf­fen hinausgeht.

Verpasste „Party“

Von den 19 ver­han­del­ten Medi­en wur­den von den Geschwo­re­nen schluss­end­lich zehn als den Straf­tat­be­stand erfül­lend befun­den. Dazu zäh­len unter ande­rem: die zwei­ma­li­ge Ver­wen­dung der Gruß­for­mel „S8“, das erwähn­te Stand­bild aus „Schind­lers Lis­te“, mehr­ma­li­ges Bedau­ern, nicht am Zwei­ten Welt­krieg bezie­hungs­wei­se an Ein­sät­zen der SS betei­ligt gewe­sen zu sein (z.B. ein Bild mit der Auf­schrift „SS Dagen 1943. 14–15. August I Oslo. Ger­mans­ke SS Nor­ge“ und dem Kom­men­tar: „Fuck, die Par­ty haben wir wohl ver­passt“) und der Spruch „Hap­py Hit­ler­day“ am 20. April.

Problematische Einordnung des Massenmörders Breivik

Nicht ver­ur­teilt wur­den unter ande­rem eine Foto­mon­ta­ge eines Ego-Shoo­ter-Spiels mit dem nor­we­gi­schen Rechts­ter­ro­ris­ten und Mas­sen­mör­der Anders Brei­vik, das Bild eines Wehr­machts­sol­da­ten mit der Auf­schrift „Hugo Boss“, Bil­der mit Bezug auf Kurt Knis­pel oder der Spruch „Alles ok beim Rot­ten­füh­rer“. Bei dem Foto mit Brei­vik hat­te der Ver­tei­di­ger argu­men­tiert, es sei kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung, da Brei­vik „nur“ die sozia­lis­ti­sche Par­tei und Mus­li­me gehasst habe. Die­se Ein­ord­nung scheint allei­ne auf­grund des von Brei­vik ver­öf­fent­lich­ten Mani­fests äußerst problematisch.

Das Urteil fiel mit sie­ben Mona­ten beding­ter Haft und drei Jah­ren Pro­be­zeit ver­hält­nis­mä­ßig mild aus. Der Ange­klag­te nahm es an, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, womit es nicht rechts­kräf­tig ist.

* „Stoppt die Rech­ten“ hat bereits meh­re­re Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­se gegen Per­so­nen aus der Ree­nact­ment-Sze­ne dokumentiert.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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