Wattens/Innsbruck: Brauner Ex-Gendarm
Linz: Polizeischülerin mit seltsamem Humor
Bez. Lilienfeld-St. Pölten/NÖ: Wie macht der Adi?
Bez. Bludenz/Feldkirch (Vbg): Wiederbetätigung via WhatsApp
Graz: Quartett wegen Wiederbetätigung angezeigt
Wattens/Innsbruck: Brauner Ex-Gendarm
Es war bereits der zweite Gerichtstermin für den 73-jährigen pensionierten Gendarm aus Wattens, beim ersten im April wurde noch vertagt, weil er ohne Anwalt erschienen war. Damals warf ihm die Anklage den illegalen Besitz von Waffen vor. „Eine deutsche Stielhandgranate, zwei Eierhandgranaten, eine Panzergranate, zwei Maschinenpistolen, 42 elektrische Sprengzünder, 70 Sprengkapseln und vieles mehr“, zitierte die Kronen Zeitung.
Im April wurde noch angekündigt, einen zweiten Anklagepunkt, Verstöße nach dem Verbotsgesetz, bei einem neuen Termin gleichzeitig zu verhandeln. Dazu scheint es jedoch nicht gekommen zu sein. Am 22.6. waren am Innsbrucker Landesgericht nur die Vorwürfe wegen Wiederbetätigung Gegenstand des Prozesses, aber die waren so schwerwiegend, dass der Ex-Gendarm schon einmal eine erste Verurteilung kassierte. Die bei ihm gefundenen NS-Devotionalien will er „nur“ aus „Sammelleidenschaft“ besessen haben, die Leugnung des Holocaust konnte er damit allerdings nicht rechtfertigen.
Erklärte er der Vorsitzenden des Schwurgerichtshofs, Richterin Helga Moser, doch, dass der Holocaust am Beispiel des Konzentrationslagers Mauthausen so nicht funktioniert haben könne. So hätte es mit dem verwendeten Gas ja zu Explosionen kommen müssen, auch die nachgehenden Verbrennungen von Leichen wären derart nicht machbar gewesen: „Ich denke halt nach — und das wird heutzutage wohl nicht verboten sein!”, so der 73-Jährige. (tt.com, 23.6.21)
Aufgeflogen war der Pensionist, weil er 2016 Geld auf das Konto des mittlerweile verstorbenen Gerd Honsik überwiesen hatte. Als er dazu einvernommen wurde, war er mit geladener Pistole aufgetaucht. „‚Bitte, warum das denn?‘, so Richterin Moser. Der Ex-Gendarm: ‚Zu meiner Sicherheit. Es gibt Situationen, denen man nur mit geladener Schusswaffe begegnen kann!’“ (TT) Fürs Erste setzte es nicht rechtskräftig 18 Monate bedingt und eine Geldstrafe über 7.200 Euro.
Linz: Polizeischülerin mit seltsamem Humor
„Das ist ein Abstieg! Von der Schulbank in der Polizeischule muss eine 31-Jährige auf die Anklagebank im Linzer Schwurgerichtssaal wechseln“, begann die Kronen Zeitung (krone.at, 21.6.21) ihren Kurzbericht über den damals noch bevorstehenden Prozess gegen eine ehemalige Polizeischülerin. Denn die stand am 1. Juli wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung in Linz vor Gericht. Zuvor war die Angeklagte durch einschlägige Postings aufgefallen, die einen Rausschmiss aus dem Polizeidienst nach sich zogen. Übers Arbeitsgericht hatte die 31-Jährige einen Vergleich erwirkt.
Sie soll ein einschlägiges Video und einem Exekutivbeamten über soziale Medien eine Datei mit einem Bild Adolf Hitlers geschickt haben. „Darauf ist gemäß Anklageschrift Adolf Hitler zu sehen, der aufzeigt, als der frühere italienische Außenminister Angelino Alfano via Sprechblase die Frage stellt „Hat jemand eine Idee, wie wir die Einwanderung in den Griff kriegen?“ (Oberösterreichisches Volksblatt, 2.7.21)
Gegenüber Mitschüler*innen soll sie mehrfach den Hitlergruß gezeigt sowie Hitlerbärtchen angedeutet haben und durch weitere eindeutige Gesten aufgefallen sein. Das bestritt die Angeklagte. „Lediglich das Versenden des Bildes und des Videos gab sie zu. ‚Das Video war und ist für mich Satire. Ich hatte ein Schmunzeln bei den anderen damit bewirken wollen.’“ (Kronen Zeitung, 2.7.21, S. 36)
Der (nicht rechtskräftige) Freispruch ist angesichts der zumindest teilweise zweifelsfrei erwiesenen Taten doch etwas überraschend. Aber vielleicht hat es geholfen, dass die Ex-Polizeischülerin nun als Flüchtlingshelferin tätig ist?
Bez. Lilienfeld-St. Pölten/NÖ: Wie macht der Adi?
Sie seien „nur an Geschichte interessiert“, erklärten die beiden Angeklagten, ein 68-jähriger Pensionist und dessen 42-jähriger Sohn aus dem Bezirk Lilienfeld, vor dem Geschworenengericht in St. Pölten. Das Interesse muss so tief gewesen sein, dass es die beiden in einer Art von „Reenactment“ in den NS eingetaucht sind und sogar ausprobiert haben, wie es ist, Polizisten, die zu einer Hausdurchsuchung angerückt sind, mit dem Führergruß zu empfangen.
Das Duo hatte in einem privaten Spielzimmer (Wuzzler, Darts) SS-Dolche, Hakenkreuz-Schilder, Broschen hängen. Ein Bekannter verriet die beiden. Bei der Hausdurchsuchung begrüßte der grantige 68-jährige Senior die Beamten mit „Heil Hitler“. Ein Zeuge berichtete beim Prozess vom Hund der beiden, der angeblich abgerichtet war: „Wenn man den Hund fragte wie der Adi denn mache, hob das Tier die rechte Pfote.” Der Sohn soll zudem noch Nazi-WhatsApp verschickt haben. (heute, 24.6.21, S. 12)
Das bereits rechtskräftige Urteil: 18 Monate bedingt für den Senior, 15 für den Sohn.
Bez. Bludenz/Feldkirch (Vbg): Wiederbetätigung via WhatsApp
Für gleich 112 Delikte nach dem Verbotsgesetz musste sich ein aus dem Bezirk Bludenz stammender Lehrling (16) vor Gericht verantworten.
Der damalige Gymnasiast aus dem Bezirk Bludenz war erst 14 Jahre alt, als er nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 2019 und 2020 nicht weniger als 112 Verbrechen nach dem Verbotsgesetz begangen hat. Denn der nunmehrige Lehrling hat nach Ansicht aller acht Geschworenen mit dem angeklagten 112-fachen Weiterversenden von 53 Stickern mit geschmacklosen Anspielungen auf das Dritte Reich per Whatsapp nationalsozialistische Wiederbetätigung begangen. (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 24.6.21 S. 23)
Doch der Bursche hat noch weitere Probleme: Zuvor war er bereits zu einer Geldstrafe wegen Einbruchsdiebstahl und schwerer Sachbeschädigung verurteilt worden, noch bevorstehend hat er einen Prozess, weil er verbotene Pornofotos mit Jugendlichen und Kindern besessen und verschickt haben soll.
Jetzt gab es eine (noch nicht rechtskräftige) Verurteilung nach dem Verbotsgesetz und eine Zusatzstrafe von 1.200 Euro.
Graz: Quartett wegen Wiederbetätigung angezeigt
Fast zwei Jahre hat es gebraucht, bis vier Personen ausgeforscht werden konnten, von denen zumindest zwei im Oktober 2019 mit antisemitischen Texten und „eindeutigen Handzeichen“, wie es der ORF formuliert, durch die Grazer Innenstadt gezogen sein sollen.
In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Graz konnten drei Männer aus Graz, 20, 30 und 33 Jahre alt, sowie eine 30 Jahre alte Frau aus dem Bezirk Hartberg ausgeforscht werden. Es folgten mehrere Hausdurchsuchungen, dabei wurden zahlreiche Datenträger sichergestellt, wie die Polizei in einer Aussendung mitteilte. Nach Auswertung der Daten wurden die vier Tatverdächtigen wegen 16 Übertretungen nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Weiters gab es Anzeigen wegen mehrerer Sachbeschädigungen. (steiermark.orf.at, 28.6.21)