Wochenschau KW 25–26/21 (Teil 1)

Lesezeit: 5 Minuten

Gerichts­split­ter aus den letz­ten zwei Wochen: Zwei­mal Ex-Poli­zei – ein­mal ein pen­sio­nier­ter Gen­darm, der sei­ne Ex-Kol­le­gen bei einer Haus­durch­su­chung mit „Heil Hit­ler“ emp­fan­gen hat­te und eine ehe­ma­li­ge Poli­zei­schü­le­rin, die u.a. wegen mehr­fa­cher Hit­ler­grü­ße ange­zeigt, aber im Gegen­satz zum Tiro­ler Gen­dar­men frei­ge­spro­chen wur­de. Und ein Hund, der auf „Wie macht’s der Adi?“ die rech­te Pfo­te hebt.

Wattens/Innsbruck: Brau­ner Ex-Gendarm
Linz: Poli­zei­schü­le­rin mit selt­sa­mem Humor
Bez. Lili­en­feld-St. Pölten/NÖ: Wie macht der Adi?
Bez. Bludenz/Feldkirch (Vbg): Wie­der­be­tä­ti­gung via WhatsApp
Graz: Quar­tett wegen Wie­der­be­tä­ti­gung angezeigt

Wattens/Innsbruck: Brau­ner Ex-Gendarm

Es war bereits der zwei­te Gerichts­ter­min für den 73-jäh­ri­gen pen­sio­nier­ten Gen­darm aus Wat­tens, beim ers­ten im April wur­de noch ver­tagt, weil er ohne Anwalt erschie­nen war. Damals warf ihm die Ankla­ge den ille­ga­len Besitz von Waf­fen vor. „Eine deut­sche Stiel­hand­gra­na­te, zwei Eier­hand­gra­na­ten, eine Pan­zer­gra­na­te, zwei Maschi­nen­pis­to­len, 42 elek­tri­sche Spreng­zün­der, 70 Spreng­kap­seln und vie­les mehr“, zitier­te die Kro­nen Zei­tung.

Im April wur­de noch ange­kün­digt, einen zwei­ten Ankla­ge­punkt, Ver­stö­ße nach dem Ver­bots­ge­setz, bei einem neu­en Ter­min gleich­zei­tig zu ver­han­deln. Dazu scheint es jedoch nicht gekom­men zu sein. Am 22.6. waren am Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt nur die Vor­wür­fe wegen Wie­der­be­tä­ti­gung Gegen­stand des Pro­zes­ses, aber die waren so schwer­wie­gend, dass der Ex-Gen­darm schon ein­mal eine ers­te Ver­ur­tei­lung kas­sier­te. Die bei ihm gefun­de­nen NS-Devo­tio­na­li­en will er „nur“ aus „Sam­mel­lei­den­schaft“ beses­sen haben, die Leug­nung des Holo­caust konn­te er damit aller­dings nicht rechtfertigen.

Erklär­te er der Vor­sit­zen­den des Schwur­ge­richts­hofs, Rich­te­rin Hel­ga Moser, doch, dass der Holo­caust am Bei­spiel des Kon­zen­tra­ti­ons­la­gers Maut­hau­sen so nicht funk­tio­niert haben kön­ne. So hät­te es mit dem ver­wen­de­ten Gas ja zu Explo­sio­nen kom­men müs­sen, auch die nach­ge­hen­den Ver­bren­nun­gen von Lei­chen wären der­art nicht mach­bar gewe­sen: „Ich den­ke halt nach — und das wird heut­zu­ta­ge wohl nicht ver­bo­ten sein!”, so der 73-Jäh­ri­ge. (tt.com, 23.6.21)

Auf­ge­flo­gen war der Pen­sio­nist, weil er 2016 Geld auf das Kon­to des mitt­ler­wei­le ver­stor­be­nen Gerd Hon­sik über­wie­sen hat­te. Als er dazu ein­ver­nom­men wur­de, war er mit gela­de­ner Pis­to­le auf­ge­taucht. „‚Bit­te, war­um das denn?‘, so Rich­te­rin Moser. Der Ex-Gen­darm: ‚Zu mei­ner Sicher­heit. Es gibt Situa­tio­nen, denen man nur mit gela­de­ner Schuss­waf­fe begeg­nen kann!’“ (TT) Fürs Ers­te setz­te es nicht rechts­kräf­tig 18 Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe über 7.200 Euro.

Linz: Poli­zei­schü­le­rin mit selt­sa­mem Humor

Das ist ein Abstieg! Von der Schul­bank in der Poli­zei­schu­le muss eine 31-Jäh­ri­ge auf die Ankla­ge­bank im Lin­zer Schwur­ge­richts­saal wech­seln“, begann die Kro­nen Zei­tung (krone.at, 21.6.21) ihren Kurz­be­richt über den damals noch bevor­ste­hen­den Pro­zess gegen eine ehe­ma­li­ge Poli­zei­schü­le­rin. Denn die stand am 1. Juli wegen des Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung in Linz vor Gericht. Zuvor war die Ange­klag­te durch ein­schlä­gi­ge Pos­tings auf­ge­fal­len, die einen Raus­schmiss aus dem Poli­zei­dienst nach sich zogen. Übers Arbeits­ge­richt hat­te die 31-Jäh­ri­ge einen Ver­gleich erwirkt.

Sie soll ein ein­schlä­gi­ges Video und einem Exe­ku­tiv­be­am­ten über sozia­le Medi­en eine Datei mit einem Bild Adolf Hit­lers geschickt haben. Dar­auf ist gemäß Ankla­ge­schrift Adolf Hit­ler zu sehen, der auf­zeigt, als der frü­he­re ita­lie­ni­sche Außen­mi­nis­ter Ange­li­no Alfa­no via Sprech­bla­se die Fra­ge stellt „Hat jemand eine Idee, wie wir die Ein­wan­de­rung in den Griff krie­gen?“ (Ober­ös­ter­rei­chi­sches Volks­blatt, 2.7.21)

Gegen­über Mitschüler*innen soll sie mehr­fach den Hit­ler­gruß gezeigt sowie Hit­ler­bärt­chen ange­deu­tet haben und durch wei­te­re ein­deu­ti­ge Ges­ten auf­ge­fal­len sein. Das bestritt die Ange­klag­te. „Ledig­lich das Ver­sen­den des Bil­des und des Vide­os gab sie zu. ‚Das Video war und ist für mich Sati­re. Ich hat­te ein Schmun­zeln bei den ande­ren damit bewir­ken wol­len.’“ (Kro­nen Zei­tung, 2.7.21, S. 36) 

Der (nicht rechts­kräf­ti­ge) Frei­spruch ist ange­sichts der zumin­dest teil­wei­se zwei­fels­frei erwie­se­nen Taten doch etwas über­ra­schend. Aber viel­leicht hat es gehol­fen, dass die Ex-Poli­zei­schü­le­rin nun als Flücht­lings­hel­fe­rin tätig ist?

Bez. Lili­en­feld-St. Pölten/NÖ: Wie macht der Adi?

Sie sei­en „nur an Geschich­te inter­es­siert“, erklär­ten die bei­den Ange­klag­ten, ein 68-jäh­ri­ger Pen­sio­nist und des­sen 42-jäh­ri­ger Sohn aus dem Bezirk Lili­en­feld, vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt in St. Pöl­ten. Das Inter­es­se muss so tief gewe­sen sein, dass es die bei­den in einer Art von „Ree­nact­ment“ in den NS ein­ge­taucht sind und sogar aus­pro­biert haben, wie es ist, Poli­zis­ten, die zu einer Haus­durch­su­chung ange­rückt sind, mit dem Füh­rer­gruß zu empfangen.

Das Duo hat­te in einem pri­va­ten Spiel­zim­mer (Wuz­zler, Darts) SS-Dol­che, Haken­kreuz-Schil­der, Bro­schen hän­gen. Ein Bekann­ter ver­riet die bei­den. Bei der Haus­durch­su­chung begrüß­te der gran­ti­ge 68-jäh­ri­ge Seni­or die Beam­ten mit „Heil Hit­ler“. Ein Zeu­ge berich­te­te beim Pro­zess vom Hund der bei­den, der angeb­lich abge­rich­tet war: „Wenn man den Hund frag­te wie der Adi denn mache, hob das Tier die rech­te Pfo­te.” Der Sohn soll zudem noch Nazi-Whats­App ver­schickt haben. (heute.at, 24.6.21, S. 12)

Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil: 18 Mona­te bedingt für den Seni­or, 15 für den Sohn.

Bez. Bludenz/Feldkirch (Vbg): Wie­der­be­tä­ti­gung via WhatsApp

Für gleich 112 Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz muss­te sich ein aus dem Bezirk Blu­denz stam­men­der Lehr­ling (16) vor Gericht verantworten.

Der dama­li­ge Gym­na­si­ast aus dem Bezirk Blu­denz war erst 14 Jah­re alt, als er nach den gericht­li­chen Fest­stel­lun­gen zwi­schen 2019 und 2020 nicht weni­ger als 112 Ver­bre­chen nach dem Ver­bots­ge­setz began­gen hat. Denn der nun­meh­ri­ge Lehr­ling hat nach Ansicht aller acht Geschwo­re­nen mit dem ange­klag­ten 112-fachen Wei­ter­ver­sen­den von 53 Sti­ckern mit geschmack­lo­sen Anspie­lun­gen auf das Drit­te Reich per Whats­app natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung began­gen. (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 24.6.21 S. 23)

Doch der Bur­sche hat noch wei­te­re Pro­ble­me: Zuvor war er bereits zu einer Geld­stra­fe wegen Ein­bruchs­dieb­stahl und schwe­rer Sach­be­schä­di­gung ver­ur­teilt wor­den, noch bevor­ste­hend hat er einen Pro­zess, weil er ver­bo­te­ne Por­no­fo­tos mit Jugend­li­chen und Kin­dern beses­sen und ver­schickt haben soll.

Jetzt gab es eine (noch nicht rechts­kräf­ti­ge) Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz und eine Zusatz­stra­fe von 1.200 Euro.

Graz: Quar­tett wegen Wie­der­be­tä­ti­gung angezeigt

Fast zwei Jah­re hat es gebraucht, bis vier Per­so­nen aus­ge­forscht wer­den konn­ten, von denen zumin­dest zwei im Okto­ber 2019 mit anti­se­mi­ti­schen Tex­ten und „ein­deu­ti­gen Hand­zei­chen“, wie es der ORF for­mu­liert, durch die Gra­zer Innen­stadt gezo­gen sein sollen.

In Zusam­men­ar­beit mit der Staats­an­walt­schaft Graz konn­ten drei Män­ner aus Graz, 20, 30 und 33 Jah­re alt, sowie eine 30 Jah­re alte Frau aus dem Bezirk Hart­berg aus­ge­forscht wer­den. Es folg­ten meh­re­re Haus­durch­su­chun­gen, dabei wur­den zahl­rei­che Daten­trä­ger sicher­ge­stellt, wie die Poli­zei in einer Aus­sendung mit­teil­te. Nach Aus­wer­tung der Daten wur­den die vier Tat­ver­däch­ti­gen wegen 16 Über­tre­tun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz ange­zeigt. Wei­ters gab es Anzei­gen wegen meh­re­rer Sach­be­schä­di­gun­gen. (steiermark.orf.at, 28.6.21)