Wochenschau KW 25–26/21 (Teil 1)

Gerichtss­plit­ter aus den let­zten zwei Wochen: Zweimal Ex-Polizei – ein­mal ein pen­sion­iert­er Gen­darm, der seine Ex-Kol­le­gen bei ein­er Haus­durch­suchung mit „Heil Hitler“ emp­fan­gen hat­te und eine ehe­ma­lige Polizeis­chü­lerin, die u.a. wegen mehrfach­er Hit­ler­grüße angezeigt, aber im Gegen­satz zum Tirol­er Gen­dar­men freige­sprochen wurde. Und ein Hund, der auf „Wie macht’s der Adi?“ die rechte Pfote hebt.

Wattens/Innsbruck: Brauner Ex-Gendarm
Linz: Polizeis­chü­lerin mit selt­samem Humor
Bez. Lilien­feld-St. Pölten/NÖ: Wie macht der Adi?
Bez. Bludenz/Feldkirch (Vbg): Wieder­betä­ti­gung via WhatsApp
Graz: Quar­tett wegen Wieder­betä­ti­gung angezeigt

Wattens/Innsbruck: Brauner Ex-Gendarm

Es war bere­its der zweite Gericht­ster­min für den 73-jähri­gen pen­sion­ierten Gen­darm aus Wat­tens, beim ersten im April wurde noch vertagt, weil er ohne Anwalt erschienen war. Damals warf ihm die Anklage den ille­galen Besitz von Waf­fen vor. „Eine deutsche Stiel­hand­granate, zwei Eier­hand­granat­en, eine Panz­er­granate, zwei Maschi­nen­pis­tolen, 42 elek­trische Sprengzün­der, 70 Sprengkapseln und vieles mehr“, zitierte die Kro­nen Zeitung.

Im April wurde noch angekündigt, einen zweit­en Anklagepunkt, Ver­stöße nach dem Ver­bots­ge­setz, bei einem neuen Ter­min gle­ichzeit­ig zu ver­han­deln. Dazu scheint es jedoch nicht gekom­men zu sein. Am 22.6. waren am Inns­bruck­er Lan­des­gericht nur die Vor­würfe wegen Wieder­betä­ti­gung Gegen­stand des Prozess­es, aber die waren so schw­er­wiegend, dass der Ex-Gen­darm schon ein­mal eine erste Verurteilung kassierte. Die bei ihm gefun­de­nen NS-Devo­tion­alien will er „nur“ aus „Sam­mellei­den­schaft“ besessen haben, die Leug­nung des Holo­caust kon­nte er damit allerd­ings nicht rechtfertigen.

Erk­lärte er der Vor­sitzen­den des Schwurg­ericht­shofs, Rich­terin Hel­ga Moser, doch, dass der Holo­caust am Beispiel des Konzen­tra­tionslagers Mau­thausen so nicht funk­tion­iert haben könne. So hätte es mit dem ver­wen­de­ten Gas ja zu Explo­sio­nen kom­men müssen, auch die nachge­hen­den Ver­bren­nun­gen von Leichen wären der­art nicht mach­bar gewe­sen: „Ich denke halt nach — und das wird heutzu­tage wohl nicht ver­boten sein!”, so der 73-Jährige. (tt.com, 23.6.21)

Aufge­flo­gen war der Pen­sion­ist, weil er 2016 Geld auf das Kon­to des mit­tler­weile ver­stor­be­nen Gerd Hon­sik über­wiesen hat­te. Als er dazu ein­ver­nom­men wurde, war er mit geladen­er Pis­tole aufge­taucht. „‚Bitte, warum das denn?‘, so Rich­terin Moser. Der Ex-Gen­darm: ‚Zu mein­er Sicher­heit. Es gibt Sit­u­a­tio­nen, denen man nur mit geladen­er Schuss­waffe begeg­nen kann!’“ (TT) Fürs Erste set­zte es nicht recht­skräftig 18 Monate bed­ingt und eine Geld­strafe über 7.200 Euro.

Linz: Polizeis­chü­lerin mit selt­samem Humor

Das ist ein Abstieg! Von der Schul­bank in der Polizeis­chule muss eine 31-Jährige auf die Anklage­bank im Linz­er Schwurg­erichtssaal wech­seln“, begann die Kro­nen Zeitung (krone.at, 21.6.21) ihren Kurzbericht über den damals noch bevorste­hen­den Prozess gegen eine ehe­ma­lige Polizeis­chü­lerin. Denn die stand am 1. Juli wegen des Ver­dachts auf Wieder­betä­ti­gung in Linz vor Gericht. Zuvor war die Angeklagte durch ein­schlägige Post­ings aufge­fall­en, die einen Rauss­chmiss aus dem Polizei­di­enst nach sich zogen. Übers Arbeits­gericht hat­te die 31-Jährige einen Ver­gle­ich erwirkt.

Sie soll ein ein­schlägiges Video und einem Exeku­tivbeamten über soziale Medi­en eine Datei mit einem Bild Adolf Hitlers geschickt haben. Darauf ist gemäß Anklageschrift Adolf Hitler zu sehen, der aufzeigt, als der frühere ital­ienis­che Außen­min­is­ter Angeli­no Alfano via Sprech­blase die Frage stellt „Hat jemand eine Idee, wie wir die Ein­wan­derung in den Griff kriegen?“ (Oberöster­re­ichis­ches Volks­blatt, 2.7.21)

Gegenüber Mitschüler*innen soll sie mehrfach den Hit­ler­gruß gezeigt sowie Hitler­bärtchen angedeutet haben und durch weit­ere ein­deutige Gesten aufge­fall­en sein. Das bestritt die Angeklagte. „Lediglich das Versenden des Bildes und des Videos gab sie zu. ‚Das Video war und ist für mich Satire. Ich hat­te ein Schmun­zeln bei den anderen damit bewirken wollen.’“ (Kro­nen Zeitung, 2.7.21, S. 36) 

Der (nicht recht­skräftige) Freis­pruch ist angesichts der zumin­d­est teil­weise zweifels­frei erwiese­nen Tat­en doch etwas über­raschend. Aber vielle­icht hat es geholfen, dass die Ex-Polizeis­chü­lerin nun als Flüchtling­shelferin tätig ist?

Bez. Lilien­feld-St. Pölten/NÖ: Wie macht der Adi?

Sie seien „nur an Geschichte inter­essiert“, erk­lärten die bei­den Angeklagten, ein 68-jähriger Pen­sion­ist und dessen 42-jähriger Sohn aus dem Bezirk Lilien­feld, vor dem Geschwore­nen­gericht in St. Pöl­ten. Das Inter­esse muss so tief gewe­sen sein, dass es die bei­den in ein­er Art von „Reen­act­ment“ in den NS einge­taucht sind und sog­ar aus­pro­biert haben, wie es ist, Polizis­ten, die zu ein­er Haus­durch­suchung angerückt sind, mit dem Führergruß zu empfangen.

Das Duo hat­te in einem pri­vat­en Spielz­im­mer (Wuz­zler, Darts) SS-Dolche, Hak­enkreuz-Schilder, Broschen hän­gen. Ein Bekan­nter ver­ri­et die bei­den. Bei der Haus­durch­suchung begrüßte der grantige 68-jährige Senior die Beamten mit „Heil Hitler“. Ein Zeuge berichtete beim Prozess vom Hund der bei­den, der ange­blich abgerichtet war: „Wenn man den Hund fragte wie der Adi denn mache, hob das Tier die rechte Pfote.” Der Sohn soll zudem noch Nazi-What­sApp ver­schickt haben. (heute.at, 24.6.21, S. 12)

Das bere­its recht­skräftige Urteil: 18 Monate bed­ingt für den Senior, 15 für den Sohn.

Bez. Bludenz/Feldkirch (Vbg): Wieder­betä­ti­gung via WhatsApp

Für gle­ich 112 Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz musste sich ein aus dem Bezirk Blu­denz stam­mender Lehrling (16) vor Gericht verantworten.

Der dama­lige Gym­nasi­ast aus dem Bezirk Blu­denz war erst 14 Jahre alt, als er nach den gerichtlichen Fest­stel­lun­gen zwis­chen 2019 und 2020 nicht weniger als 112 Ver­brechen nach dem Ver­bots­ge­setz began­gen hat. Denn der nun­mehrige Lehrling hat nach Ansicht aller acht Geschwore­nen mit dem angeklagten 112-fachen Weit­er­versenden von 53 Stick­ern mit geschmack­losen Anspielun­gen auf das Dritte Reich per What­sapp nation­al­sozial­is­tis­che Wieder­betä­ti­gung began­gen. (Neue Vorarl­berg­er Tageszeitung, 24.6.21 S. 23)

Doch der Bursche hat noch weit­ere Prob­leme: Zuvor war er bere­its zu ein­er Geld­strafe wegen Ein­bruchs­dieb­stahl und schw­er­er Sachbeschädi­gung verurteilt wor­den, noch bevorste­hend hat er einen Prozess, weil er ver­botene Pornofo­tos mit Jugendlichen und Kindern besessen und ver­schickt haben soll.

Jet­zt gab es eine (noch nicht recht­skräftige) Verurteilung nach dem Ver­bots­ge­setz und eine Zusatzs­trafe von 1.200 Euro.

Graz: Quar­tett wegen Wieder­betä­ti­gung angezeigt

Fast zwei Jahre hat es gebraucht, bis vier Per­so­n­en aus­ge­forscht wer­den kon­nten, von denen zumin­d­est zwei im Okto­ber 2019 mit anti­semi­tis­chen Tex­ten und „ein­deuti­gen Handze­ichen“, wie es der ORF for­muliert, durch die Graz­er Innen­stadt gezo­gen sein sollen.

In Zusam­me­nar­beit mit der Staat­san­waltschaft Graz kon­nten drei Män­ner aus Graz, 20, 30 und 33 Jahre alt, sowie eine 30 Jahre alte Frau aus dem Bezirk Hart­berg aus­ge­forscht wer­den. Es fol­gten mehrere Haus­durch­suchun­gen, dabei wur­den zahlre­iche Daten­träger sichergestellt, wie die Polizei in ein­er Aussendung mit­teilte. Nach Auswer­tung der Dat­en wur­den die vier Tatverdächti­gen wegen 16 Übertre­tun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz angezeigt. Weit­ers gab es Anzeigen wegen mehrerer Sachbeschädi­gun­gen. (steiermark.orf.at, 28.6.21)