Wien: SS-Reenactment
St. Pölten: braune Aufkleber auf dem Auto
Salzburg: braunes Krampustrio
Ried/OÖ: „Servas, hawedere“ oder doch ein Hitlergruß?
Der 41-jährige Herr K., ein ehemaliger Berufssoldat, musste vor dem Wiener Landesgericht aufmarschieren, weil er als Mitglied einer WhatsApp-Gruppe von Reenactmentfans im Jahr 2017 Nachrichten gepostet hat, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben sollen. Er nahm an einem Reenactment-Event teil, in dem er einen SS-Mann gespielt habe, und weil er sich und die anderen Gruppenmitglieder in die Stimmung von damals bringen wollte, so die Erklärung des Mannes, habe er mit Nazi-Botschaften nachhelfen wollen.
Zum Beispiel ein Video von „SS marschiert im Feindesland – Das Lied der Waffen-SS” samt dem Kommentar „Mal was zur Motivation” und drei ausgestreckten rechten Händen. Auch die Aufnahme eines SS-Marsches aus dem Jahr 1936 teilte er, seine Grüße „Guten Morgen, Kameraden” oder „Mahlzeit, Kameraden” wurden stets von den Hand-Emojis abgeschlossen. (derstandard.at, 2.5.22)
Insgesamt sind 15 Anklagepunkte zusammengekommen, über die die Geschworenen zu befinden hatten. Letztlich wurde er in neun Punkten schuldig gesprochen und erhielt 15 Monate bedingter Haft, die bereits rechtskräftig sind.
St. Pölten: braune Aufkleber auf dem Auto
Über mehrere Jahre hinweg soll ein 53-jähriger Frühpensionist, vormals angeblich Privatpilot von Niki Lauda, mit Aufklebern auf seinem Auto herumkutschiert sein, für die er nun nach dem Verbotsgesetz (nichts rechtskräftig) zwölf Monate bedingt erhalten hat. Die Ausreden und Deutungen des Autobesitzers für die aufgeklebten Truppenabzeichen der Leibstandarte SS Adolf Hitler, einer Reichsflagge mit eisernem Kreuz, zwei dem Truppenkennzeichen der SS-Division „Totenkopf” ähnlichen Totenköpfen (die aber laut Angeklagtem nur das Punisher-Logo darstellen sollen, was jedoch auch unter Rechtsextremen beliebt ist).
Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf seinem Tablet und Mobiltelefon Abbilder nationalsozialistischer Symbole wie der schwarzen Sonne und auch Hitlers Buch „Mein Kampf” als Hörbuch gefunden. Weiters befand sich auch eine Nachahmung eines sogenannter „SS-Totenkopfring”, auch Ehrenring genannt, in seinem Besitz. Auch mehrere Bücher zum Thema wurden gefunden. (noen.at, 4.5.22)
Das Bekenntnis des Beschuldigten, nichts mit Rechtsradikalismus und Nazi-Verherrlichung war wohl nicht glaubhaft, daher der Schuldspruch.
Salzburg: braunes Krampustrio
Drei Männer (28, 35, 51) aus einer Krampuspass (Krampusgruppe) wurden in einer WhatsApp-Gruppe „als Poster von Bildern, Videos und Texten mit den Nationalsozialismus positiv darstellenden oder dessen Führer Adolf Hitler verherrlichenden Inhalten“ (Salzburger Nachrichten, 4.5.22, S. 8) auffällig.
Der 28-Jährige hat dafür bereits im Februar nichts rechtskräftig ein Jahr bedingt erhalten, die beiden Älteren standen nun in zwei getrennten Prozessen in Salzburg vor dem Gericht.
Der 51-Jährige zeigte sich nicht geständig, sich durch das Absondern von elf teils scheußlichen Postings zumindest mit bedingtem Vorsatz im NS-Sinne wiederbetätigt zu haben: „Ich weiß, dass es dumm war, aber ich habe mir dabei nichts Böses gedacht.“ Die Geschworenen erkannten ihn schuldig, er erhielt 18 Monate bedingte Haft (rechtskräftig). – Reumütig geständig war der 35-Jährige, der „nur“ zwei NS-Postings schrieb. Er bekam acht Monate bedingt (auch rechtskräftig). (SN)
Ried/OÖ: „Servas, hawedere“ oder doch ein Hitlergruß?
Es ist, wie der Journalist der OÖN schreibt, ein Klassiker, der sich da im September 2021 auf der Rieder Messe und nun vor Gericht abgespielt hat. Alkohol – der 33-jährige Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt eine Kiste Bier und 2,8 Promille im Blut –, Wirbel bei einem Messestand und die herbeigerufene Polizei, vor der der bereits achtfach Vorbestrafte einen Hitlergruß zum Besten gab.
Im Prozess beteuerte der Verteidiger, sein Mandant „habe lediglich einen vorbeigehenden Freund mit den Worten ‚Servas, Hawedere’ begrüßt“ (nachrichten.at, 7.5.22). Aber auch der Verteidiger erlebte in dem Prozess seine Überraschung, denn der als Zeuge geladene Freund, der behauptete, auch schon viel getrunken und daher Gedächtnislücken zu haben. Aber dann kam es anders als der Angeklagte es wohl vorgesehen hatte. Die vorsitzende Richterin
bohrt nach: „Sie müssen aufpassen wegen einer Falschaussage, das ist strafbar. Sind Sie sich sicher, dass Sie die Wahrheit sagen?” Man merkt, wie der Zeuge beginnt zu grübeln. Nach kurzer Wartezeit dann die Wende in diesem Prozess. „Sie haben recht, ich war gar nicht dabei.” Der 42-Jährige entgeht damit nur knapp einer möglichen Anzeige wegen falscher Beweisaussage. (nachrichten.at)
Was folgte, war ein Schuldspruch, 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt (rechtskräftig) und ein weiteres Verfahren wegen versuchter Bestimmung zur falschen Beweisaussage.