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„Kahl“ vor Gericht

Über zehn Jah­re hin­weg trieb sich ein dop­pel­ter Aka­de­mi­ker bes­tens ver­netzt in der natio­na­len und inter­na­tio­na­len Hard­core-Neo­na­zi-Sze­ne rum. In den sozia­len Medi­en posier­te er als „Mario Kahl“ vor Haken­kreu­zen, Reichs­ad­lern und mit Hit­ler­gruß. Nun wur­de er zu einer hohen Haft­stra­fe verurteilt.

27. Juni 2024
Landesgericht Wien (2022)
Landesgericht Wien (2022)

Der unbekannte „Kahl“

Rück­blen­de: Im August 2022 ver­öf­fent­lich­te die Poli­zei Fahn­dungs­fo­tos von zwei Män­nern, die in Ver­dacht stün­den, „am 15.05.2022 gegen 00:45 Uhr, in der U3 Sta­ti­on Hüt­tel­dor­fer Stra­ße natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Paro­len geru­fen und frem­den­feind­li­che Aus­sa­gen getä­tigt sowie Fahr­gäs­te ange­pö­belt zu haben. Sie hoben die Arme zum Hit­ler­gruß, wor­auf­hin eine Zeu­gin die Poli­zei ver­stän­dig­te.“ (zit. nach heute.at, 22.8.22) Wie sich nun im Pro­zess her­aus­stell­te, war der Vor­fall um eini­ges hef­ti­ger als in der Fahn­dung dar­ge­stellt: Die Män­ner hät­ten davon gere­det, Juden, Schwu­le und N* umge­bracht zu haben, pöbel­ten einen jun­gen Mann wegen sei­ner pin­ken FFP-2-Mas­ke an und voll­führ­ten „Heil Hit­ler“ schrei­end den Hitlergruß.

Zwei Tage spä­ter ver­öf­fent­lich­te die anti­fa­schis­ti­sche Platt­form „Öster­reich rechts­au­ßen“ (ÖRA) eine aus­führ­li­che Recher­che zu einem der gesuch­ten Män­ner: Bei dem der Poli­zei Unbe­kann­ten han­del­te es um einen lang­jäh­rig in der Sze­ne akti­ven Mann, der unter dem Pseud­onym „Mario Kahl“ auch in den Sozia­len Medi­en ein­schlä­gi­ge Spu­ren hin­ter­las­sen hat­te. „Kahl“ hat­te nach dem Fahn­dungs­auf­ruf sei­ne Social Media-Accounts zwar off­line gestellt, doch ÖRA hat­te sei­ne inten­si­ven brau­nen Umtrie­be bereits gesichert.

Mario F. vor Hakenkreuzfahne (Foto via ÖRA)
Mario F. vor Haken­kreuz­fah­ne (Foto via ÖRA)

„Kahl“ stell­te sich der Poli­zei, blieb jedoch auf frei­em Fuß. In einer Haus­durch­su­chung wur­den Klei­der mit NS-Sym­bo­len, Zei­tun­gen mit NS-Inhal­ten und ein­schlä­gi­ge Datei­en auf­ge­fun­den. Von einem sicher­ge­stell­ten Foto „pro­fi­tier­te“ unfrei­wil­lig auch Roman P., der bereits im April zu einer teil­be­ding­ten Haft­stra­fe ver­ur­teilt wur­de. Nach Ende des Ermitt­lungs­ver­fah­rens, im Dezem­ber 2023, lie­fer­te „Kahl“ einen Auf­tritt, der zu sei­ner Ver­haf­tung führ­te: In der Dis­co „Pra­ter Dome“ zeig­te er erneut den Hitlergruß.

In Handschellen aus der U‑Haft vorgeführt

Am 17. Juni muss­te der kahl­köp­fi­ge Mario F. (40) schließ­lich vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt antre­ten. Der in der Admi­nis­tra­ti­on einer Wie­ner Uni­ver­si­tät arbei­ten­de zwei­fa­che Aka­de­mi­ker (Poli­tik­wis­sen­schaft- und Geschich­te-Stu­di­um) wur­de direkt aus der Unter­su­chungs­haft in Hand­schel­len vor­ge­führt. Im Gerichts­saal erklär­te er schwul zu sein und sich beson­ders zu Skin­heads hin­ge­zo­gen zu füh­len. Er sei nur des­halb Nazi gewor­den, um die­sem Typ Mann, Skin­heads, zu gefal­len. F.s Homo­se­xua­li­tät in Kom­bi­na­ti­on mit sei­ner Alko­hol­sucht waren denn auch ein Ver­tei­di­gungs­ar­gu­ment, das sich durch den gesam­ten Pro­zess und alle – ins­ge­samt 70 – Vor­hal­tun­gen zog.

Mario F. martialisch mit Baseballschläger und Text: Skinhead ist kampfbereit, um für ein reines weißes Deutschland zu kämpfen" (Foto via ÖRA)
Mario F. mar­tia­lisch mit Base­ball­schlä­ger und Text: „Skin­head ist kampf­be­reit, um für ein rei­nes wei­ßes Deutsch­land zu kämp­fen” (Foto via ÖRA)

Sein Ver­tei­di­ger, Man­fred Arba­cher-Stö­ger, erklär­te, der Ange­klag­te habe früh gemerkt, dass er homo­se­xu­ell sei, sich dies aber nie ein­ge­stan­den aus Angst, aus­ge­grenzt und ver­sto­ßen zu wer­den. Um sei­ne ver­steck­te Sexua­li­tät zu kom­pen­sie­ren, sei er Nazi gewor­den. Der Ange­klag­te selbst gab zu, dass er sich in die Neo­na­zi-Welt geflüch­tet habe, weil er dort bewun­dert wur­de. Er fühl­te sich zu Skin­heads hin­ge­zo­gen und nahm deren Ideo­lo­gie an, um als Mann respek­tiert zu werden.

Schnelle Läuterung in der Haft

Arba­cher-Stö­ger, der beton­te, dass F. nichts Bes­se­res als die Haft pas­sie­ren habe kön­nen, dass die zum rich­ti­gen Zeit­punkt gekom­men sei, argu­men­tier­te mit dem Läu­te­rungs­pro­zess, der F. in der Zel­le zuteil­ge­wor­den sei. Er habe erst dort begon­nen, sich mit sei­ner Sexua­li­tät aus­ein­an­der­zu­set­zen und erkann­te, dass die Men­schen, die er zuvor ver­ach­tet hat­te, auch nur Men­schen sei­en. F., der sich in allen Ankla­ge­punk­ten schul­dig bekann­te, strich auch noch sei­nen Alko­hol­kon­sum her­vor – er habe „Sachen gemacht, die ich ohne Alko­hol nicht gemacht hät­te. Mein Neu­ro­lo­ge meint, dass mei­ne Alko­hol­sucht“ zu den Taten geführt hät­te. Als der Rich­ter die ein­zel­nen Fak­ten, vor allem Fotos, auf denen F. in Neo­na­zi-Kon­text und oft mit Hit­ler­gruß zu sehen ist, auf­zähl­te, lau­te­te die Stan­dard­ant­wort, er habe ande­ren gefal­len wollen.

eines der zahlreichen Fotos, auf denen Mario F. mit Hitlergruss posiert (Foto via ÖRA)
eines der zahl­rei­chen Fotos, auf denen Mario F. mit Hit­ler­gruß posiert (Foto via ÖRA)

Vier Jahre unbedingt

Am Ende des Pro­zes­ses stan­den 42 Haupt­fra­gen, über die die Geschwo­re­nen mit schul­dig oder unschul­dig zu befin­den hat­ten. F. wur­de in jedem ein­zel­nen Fall ein­stim­mig schul­dig gespro­chen und zu vier Jah­ren unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt. Dort wird er nun viel Zeit haben, ein kom­plett neu­es Leben, das er sich auf­bau­en wol­le, vor­zu­be­rei­ten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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