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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 2–4/25: Hakenkreuztorte, angepasste Hitlergrüße und Rutter versus Neos

Ein in Deutsch­land sozia­li­sier­ter Mann erklär­te sei­ne Hit­ler­grü­ße und wei­te­re ein­schlä­gi­ge Äuße­run­gen damit, er habe sich an die Gepflo­gen­hei­ten in einem süd­stei­ri­schen Gast­haus anpas­sen wol­len. Ein Salz­bur­ger hat brau­ne Pos­tings mit sei­ner Depres­si­on erklärt, die er in der Pan­de­mie auf­ge­ris­sen hat. Ein Inn­viert­ler fei­er­te sei­nen Geburts­tag mit einer Tor­te, die mit Reichs­ad­ler und Haken­kreuz ver­ziert war. Mar­tin Rut­ter klag­te die Neos und hat verloren.

27. Jan. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Innsbruck/Feldkirch: Geldstrafe für Hetzer bestätigt
Linz: Brauner Alko-Rowdy
Wels/OÖ: Nazi-Weihnachten und Hakenkreuz-Geburtstagstorte
Wels/OÖ: Ein islamistischer Nazi?
Südstmk-Graz: „Habe mich nur angepasst“
Wiener Neustadt/NÖ: Hakenkreuz nur Sonnensymbol
Gobelsburg-Krems/NÖ: Nachbarschaftsstreit um angebliche Nazigesänge
Wien: FKD-Mitglied muss nicht mehr in Haft
Salzburg: Nazi-Postings aufgrund einer Depression
Wien: Rutter verliert gegen Neos

 

Innsbruck/Feldkirch: Geldstrafe für Hetzer bestätigt

Das Ober­lan­des­ge­richt Inns­bruck als Beru­fungs­in­stanz bestä­tig­te laut „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (NVT) vom 7.1.25 die Geld­stra­fe, die das Lan­des­ge­richt Feld­kirch im Juni 24 gegen einen 57-Jäh­ri­gen ver­hängt hat­te, der wegen Ver­het­zung ange­klagt wor­den war.

Das Lan­des­ge­richt Feld­kirch hat­te ihn zu einer Geld­stra­fe in der Höhe von 1.200 Euro (300 Tag­sät­ze zu je 4 Euro) ver­ur­teilt, weil er zwi­schen 2020 und 2021 in Pos­tings und Bil­dern auf „Face­book und Tele­gram Bil­der mit ras­sis­ti­schen Äuße­run­gen“ (NVT) ver­öf­fent­licht bzw. geteilt hat­te, bei denen Geflüch­te­te als Sozi­al­schma­rot­zer dif­fa­miert wur­den. Die Rich­te­rin stell­te zudem fest, dass der Ange­klag­te „auch zu Hass auf Aus­län­der auf­grund ihrer Zuge­hö­rig­keit zu einer bestimm­ten Ras­se auf­ge­sta­chelt hat“ (NVT).

Gegen das Urteil hat­ten der Ange­klag­te und die Staats­an­walt­schaft beru­fen. Das OLG Inns­bruck ver­warf bei­de Beru­fun­gen und bestä­tig­te den Urteils­spruch. Die NVT erwähnt in ihrem Bericht noch eine Beson­der­heit des Ver­fah­rens vor dem LG Feld­kirch: Die Ver­hand­lung hat­te in Abwe­sen­heit des Ange­klag­ten statt­ge­fun­den, der unent­schul­digt fern­ge­blie­ben war. Mög­lich war das, weil er vor­her von der Poli­zei ein­ver­nom­men wor­den war, die Ankla­ge ord­nungs­ge­mäß zuge­stellt und er nur wegen eines Ver­ge­hens, nicht wegen eines Ver­bre­chens ange­klagt war.

Linz: Brauner Alko-Rowdy

Gegen Wer­ner E. wur­de wegen des Ver­bre­chens der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, gefähr­li­cher Dro­hung und schwe­rer Nöti­gung, began­gen in Linz, Neu­markt und Wels, am 13.1. 25 vor dem Lan­des­ge­richt Linz verhandelt.

Im Mai 2023 hat­te er in einer Stra­ßen­bahn einen weib­li­chen Fahr­gast als „Jugo-Schlam­pe“ beschimpft, den Hit­ler­gruß gezeigt und „Aus­län­der raus“ gebrüllt. Nach die­sem Vor­fall war er für die Behör­den ein Jahr lang nicht greif­bar. Der Ange­klag­te, ein gelern­ter Tisch­ler ohne Beschäf­ti­gung, hat kei­nen ordent­li­chen Wohn­sitz. Vor über zehn Jah­ren wur­de er bereits ein­mal in eine the­ra­peu­ti­sche Ein­rich­tung ein­ge­wie­sen. Der Effekt war – ver­mut­lich auch wegen sei­nes Alko­hol­kon­sums – überschaubar.

Auf­ge­taucht ist er dann wie­der 2024 am Wel­ser Haupt­bahn­hof. Weil er in der Hal­le geraucht hat­te, sprach ihn ein Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter an, wor­auf er ihn beschimpf­te und bedroh­te: „Schleich di, du Trot­tel, sonst stech ich dich ab.“ Als er dann vor die Tür gesetzt wur­de, droh­te er noch ein­mal, dies­mal mit einer Hand­gra­na­te, die er bei sich tra­ge. Im Bahn­hof Neu­markt am Haus­ruck bedroh­te er weni­ge Tage spä­ter einen ÖBB-Bediens­te­ten mit einem Messer.

Der psych­ia­tri­sche Gut­ach­ter bestä­tig­te eine bipo­la­re Ver­hal­tens­stö­rung, die durch den Alko­hol­kon­sum getrig­gert wür­de. Emp­foh­len wur­de eine neu­er­li­che Ein­wei­sung in eine the­ra­peu­ti­sche Einrichtung.

Den Geschwo­re­nen wur­den vier Fra­gen vor­ge­legt, von denen sie zwei mehr­heit­lich und zwei ein­stim­mig mit der Schuld des Ange­klag­ten bejah­ten. Das Urteil: neun Mona­te bedingt und Ein­wei­sung in eine the­ra­peu­ti­sche Anstalt akzep­tier­te der Ange­klag­te, nach­dem er erfragt hat­te, ob ihm in der Anstalt ein Taschen­geld blei­be. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wels/OÖ: Nazi-Weihnachten und Hakenkreuz-Geburtstagstorte

Am 13.1.25, muss­te sich ein 43-jäh­ri­ger Ober­ös­ter­rei­cher am Lan­des­ge­richt Wels wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten und wur­de nach einer über­ra­schend schnel­len Ver­hand­lung und Urteils­fin­dung durch die Geschwo­re­nen mit 15 Mona­ten bedingt plus einer Geld­stra­fe von 3.060 Euro abge­fer­tigt, schreibt die „Kro­nen Zei­tung“ (13.1.25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der „Kurier“ hat­te in sei­nem Vor­aus­be­richt etwas aus­führ­li­cher über die Vor­wür­fe gegen den Ange­klag­ten berich­tet. So hat­te er 2020 sei­nen Geburts­tag mit einer Tor­te gefei­ert, die mit Haken­kreuz und Reichs­ad­ler ver­ziert war. „Weih­nach­ten 2023 fei­er­te er mit SS-Toten­kopf, Bart und Weih­nachts­müt­ze inklu­si­ve Auf­schrift ‚White Christ­mas‘.“ (kurier.at, 9.1.25). Die Fotos sei­ner Nazi-Fei­er­lich­kei­ten hat­te er auf Face­book gepostet.

Dar­über hin­aus soll der Ober­ös­ter­rei­cher laut Ankla­ge wie­der­holt in der Öffent­lich­keit sei­ne zahl­rei­chen Täto­wie­run­gen mit NS-Bezug am Ober­kör­per zur Schau gestellt haben. Bei den Tat­toos han­delt es sich etwa um einen „Wotans­kno­ten“ am Hand­rü­cken, eine „White-Power-Faust“ am Ober­arm, einen SS-Toten­kopf, eine Schwar­ze Son­ne, eine „Odal­ru­ne“ am Rücken, eine „Wolfs­an­gel“, meh­re­re Sol­da­ten der SS am Rücken, ein Kel­ten­kreuz und vie­les mehr. (kurier.at)

Wels/OÖ: Ein islamistischer Nazi?

Am 14.1. fand am Lan­des­ge­richt Wels ein Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, aber auch wegen Unter­stüt­zung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung statt. 17 Jah­re alt war der Ange­klag­te, der via Whats­App ein Video und ein Foto „jeweils mit NS-Gedan­ken­gut“, wie die „Kro­ne“ (13.1.25) berich­tet, an meh­re­re Per­so­nen ver­schickt hat­te. Das Ver­bre­chen der ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung wur­de ihm vor­ge­wor­fen, weil er „diver­se Bil­der von Per­so­nen mit erho­be­nem Tau­hid-Fin­ger, ter­ro­ris­ti­sche Tötungs­vi­de­os und Sym­pa­thie-Äuße­run­gen für Osa­ma bin Laden geli­ket und ver­brei­tet haben“ (krone.at) soll.

„Dar­über hin­aus soll er Bil­der von Kin­des­miss­brauch auf sei­nem Han­dy gespei­chert haben. Ein Foto zei­ge laut Ankla­ge eine ein­deu­tig geschlecht­li­che Hand­lung eines jun­gen Man­nes an einer unmün­dig min­der­jäh­ri­gen Per­son.“ (kurier.at, 9.1.25)

Über den Ver­lauf des Pro­zes­ses ist nichts bekannt, da bedau­er­li­cher­wei­se kein Medi­um berich­tet hat.

Südstmk-Graz: „Habe mich nur angepasst“

Mario P., ein in Köln auf­ge­wach­se­ner 49-jäh­ri­ger Ita­lie­ner, muss­te sich am 14.1. vor dem Gra­zer Lan­des­ge­richt wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Er hat­te Vide­os, Fotos und Memes mit NS-Inhal­ten ver­brei­tet und mehr­fach in der Süd­stei­er­mark den Hit­ler­gruß gezeigt sowie Paro­len wie „Sieg Heil!“ und „Arbeit macht frei“ geäußert.

Nach eige­ner Anga­be sei er ein Bau­in­ge­nieur mit einem einst stol­zen Ver­dienst von 10.000 Euro im Monat, habe jedoch inzwi­schen durch den Ver­lust sei­ner Fir­ma 200.000 Euro Schul­den. In Deutsch­land hat er 18 Vor­stra­fen, haupt­säch­lich wegen Betrugs, aber auch wegen ande­rer Delik­te, in Öster­reich wur­de er letz­ten Sep­tem­ber wegen Täu­schung, fal­scher Beweis­aus­sa­ge, Betrugs und einer Falsch­aus­sa­ge zu zwei Jah­ren unbe­dingt, die er nun absitzt, ver­ur­teilt, nach­dem er zuvor in einem süd­stei­ri­schen Hotel unter­ge­taucht war – was auch dem Hotel­be­sit­zer eine Ver­ur­tei­lung wegen Begüns­ti­gung ein­ge­bracht hat.

Auf inten­si­ve­re Nach­fra­ge von Staats­an­wäl­tin Julia Stei­ner fällt dem Ange­klag­ten zu Hit­ler, des­sen Ideo­lo­gie, dem Krieg, KZs und dem Holo­caust doch noch eini­ges ein. Aber er habe sich nur ange­passt, argu­men­tiert er. Dort in der Süd­stei­er­mark hät­ten der Wirt, vie­le Gäs­te und die Feu­er­wehr den Hit­ler­gruß gezeigt. „Ich dach­te, das wäre in Öster­reich nor­mal.“ – „Ich kann Ihnen sagen“, meint Rich­ter Nau­ta, „das ist auch in Öster­reich nicht nor­mal.“ (kleinezeitung.at, 15.1.25)

Mario P. stell­te sich selbst als unpo­li­tisch dar, Chat­nach­rich­ten sei­en nur wit­zig gemeint gewe­sen, über den NS habe er in der Schu­le kaum etwas gelernt, er kön­ne sich an diver­se Vor­fäl­le nicht erin­nern und über­haupt: Er habe nie die Absicht gehabt, Hit­ler zu glo­ri­fi­zie­ren, er habe nicht gewusst, dass das alles ver­bo­ten sei.

Staats­an­wäl­tin: Sie wuss­ten, dass unter Adolf Hit­ler Juden ver­gast wur­den?
P.: Nicht aus der Schu­le, aber wenig.
Staats­an­wäl­tin: Wuss­ten sie, was der Hit­ler­gruß ist?
P.: Nein, aber bei mei­nem ers­ten Kon­takt mit Herrn H. [Hotel- und Gast­hof­be­sit­zer; Anmk. SdR], war das gang und gebe,und ich woll­te impo­nie­ren. Ich habe das nie in einen Zusam­men­hang gesetzt.
Rich­ter: Herr H. hat regel­mä­ßig NSDAP-Sym­pa­thi­san­ten ein­ge­la­den und auch dies zele­briert. (Pro­zess­be­richt)

Nach einem ein­stim­mi­gen Schuld­spruch wur­de die Haft­stra­fe des Ange­klag­ten um drei Mona­te ver­län­gert. Das Urteil ist rechts­kräf­tig. Ob jene Per­so­nen, denen sich P. „ange­passt“ hat – wie etwa der Hotel­be­sit­zer – eben­falls ange­klagt wur­den, ist in der Ver­hand­lung nicht erör­tert worden.

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Wiener Neustadt/NÖ: Hakenkreuz nur Sonnensymbol

In Wie­ner Neu­stadt muss­te sich am 14.1. ein seit sei­nem drit­ten Lebens­jahr in Öster­reich leben­der gebür­ti­ger Ira­ner wegen der Täto­wie­rung von NS-Sym­bo­len auf sei­nem Kör­per ver­ant­wor­ten. Der Mann, der bereits neun Vor­stra­fen wegen ver­schie­de­ner Delik­te auf sei­nem Kon­to hat, behaup­te­te, die Bedeu­tung der Haken­kreuz- und SS-Runen-Tat­toos nicht gekannt zu haben. Er erklärt, dass die Sym­bo­le in sei­nem Kul­tur­kreis als Son­nen­sym­bo­le gel­ten und er kei­nen Bezug zum Natio­nal­so­zia­lis­mus her­ge­stellt habe. Die­se Täto­wie­run­gen wur­den ihm vor etwa neun Jah­ren von einer ehe­ma­li­gen Freun­din in Spa­ni­en gesto­chen, ohne dass er sich der NS-Kon­no­ta­ti­on bewusst gewe­sen sei.

Mit rechts­ra­di­ka­ler Ideo­lo­gie habe sein Man­dant abso­lut nichts zu tun, beteu­ert der Ver­tei­di­ger des Man­nes. „Er stammt aus dem asia­ti­schen Raum, wo die­se Sym­bo­le eine ande­re Bedeu­tung haben. Hit­ler hat sie ja nicht erfun­den, son­dern nur gestoh­len und per­ver­tiert“, gibt er zu beden­ken. „Auf sei­nem Bauch hat er zum Bei­spiel ein rie­si­ges Bild von Che Gue­va­ra täto­wiert, der war Kom­mu­nist, es gibt hier also sicher kei­ne NS-Gesin­nung.“ (kurier.at, 15.1.25)

Die Beteue­run­gen, kein Nazi zu sein und sich mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus nicht aus­zu­ken­nen, hal­fen nicht: Der Mann wur­de – nicht rechts­kräf­tig – zu einer beding­ten Haft­stra­fe von zwei Jah­ren verurteilt.

Gobelsburg-Krems/NÖ: Nachbarschaftsstreit um angebliche Nazigesänge

Der Vor­fall, der sich Ende August 2024 in Gobels­burg (Lan­gen­lois) ereig­net haben soll, führ­te zu einem Gerichts­pro­zess gegen einen 37-jäh­ri­gen Mann. Ein 19-jäh­ri­ger Anwoh­ner und des­sen Mut­ter beschul­dig­ten den Nach­barn, im Innen­hof einer Wohn­an­la­ge Nazi­lie­der gesun­gen zu haben, als er an den Müll­ton­nen vor­bei­ging. Der Ange­klag­te bestritt die Vor­wür­fe vehe­ment und erklär­te unter Trä­nen, er habe nie der­ar­ti­ge Äuße­run­gen getä­tigt. Er behaup­te­te, zur frag­li­chen Zeit mit sei­nen Hun­den auf der ande­ren Stra­ßen­sei­te spa­zie­ren gewe­sen zu sein und kei­ner­lei Ver­bin­dung zum Natio­nal­so­zia­lis­mus zu haben. Zudem ver­mu­te­te er, dass die Nach­barn von Anfang an gegen ihn gewe­sen sei­en und ihn aus der Wohn­an­la­ge ver­trei­ben wollten.

Die Ver­tei­di­gung plä­dier­te auf nicht schul­dig und beton­te, dass der Ver­fas­sungs­schutz kei­ne Hin­wei­se auf eine natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung des Ange­klag­ten gefun­den habe. Trotz der wie­der­hol­ten Anschul­di­gun­gen der Nach­barn ent­schied das Geschwo­re­nen­ge­richt mehr­heit­lich auf Frei­spruch. Da die Staats­an­wäl­tin kei­ne Erklä­rung abgab, war das Urteil zu Pro­zess­ende noch nicht rechtskräftig.

(Quel­le: meinbezirk.at, 16.1.25)

Wien: FKD-Mitglied muss nicht mehr in Haft

Moritz D., Mit­glied der mitt­ler­wei­le auf­ge­lös­ten rechts­ter­ro­ris­ti­schen Chat­grup­pe „Feu­er­krieg Divi­si­on“ (FKD), muss­te erneut am Wie­ner Lan­des­ge­richt erschei­nen. Er war in einem Pro­zess Anfang Juli 2024 in 16 Ankla­ge­punk­ten (u.a. nach dem Ver­bots­ge­setz und wegen Ver­het­zung) ein­stim­mig schul­dig und zu 24 Mona­ten Haft, davon acht unbe­dingt ver­ur­teilt wor­den. Der unbe­ding­te Strafteil wur­de nun in einer Wie­der­ho­lung von Tei­len des Pro­zes­ses auf fünf Mona­te redu­ziert, da der Obers­te Gerichts­hof das ursprüng­li­che Urteil auf­grund eines Rechts­irr­tums auf­ge­ho­ben hatte.

Wie es mög­lich ist, dass ein Staats­an­walt, drei Rich­ter und der Ver­tei­di­ger nicht wahr­ge­nom­men hat­ten, dass beim Pro­zess im letz­ten Jahr ein fal­scher Straf­rah­men von ein bis zehn Jah­ren ange­nom­men wur­de, obwohl nach dem Jugend­straf­recht maxi­mal fünf Jah­re mög­lich gewe­sen sind, wäre eine Eva­lu­ie­rung wert. Nach­dem der Staats­an­walt den Feh­ler erkannt und selbst die Auf­he­bung des Urteils (Nich­tig­keit) bean­tragt hat­te, folg­te der OGH die­sem Antrag, und der heu­te 23-Jäh­ri­ge wur­de dar­auf­hin letz­ten August vor­zei­tig ent­haf­tet. Auf­grund der Reduk­ti­on der unbe­ding­ten Haft­stra­fe muss er nun nicht mehr ins Gefängnis.

Vor Gericht zeig­te sich D. erneut geläu­tert, brach in Trä­nen aus, erklär­te, er habe sei­ne Gesin­nung geän­dert und wol­le ein neu­es Leben begin­nen. Er habe alle Kon­tak­te aus sei­ner Ver­gan­gen­heit abge­bro­chen und wol­le ein neu­es sozia­les Umfeld auf­bau­en. Dafür ist ihm alles Gute zu wünschen!

Salzburg: Nazi-Postings aufgrund einer Depression

Ein 58-jäh­ri­ger Früh­pen­sio­nist wur­de am 23.1. im Lan­des­ge­richt Salz­burg wegen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz vor einem Geschwo­re­nen­se­nat ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te hat­te von Novem­ber 2020 bis Herbst 2023 zahl­rei­che ein­schlä­gi­ge Bei­trä­ge auf Face­book ver­öf­fent­licht, in denen er Adolf Hit­ler posi­tiv dar­ge­stellt und Ver­schwö­rungs­theo­rien gegen das „Welt­ju­den­tum“ ver­brei­tet hat­te. Zudem ver­glich er die Coro­na-Maß­nah­men der Regie­rung mit Ver­bre­chen der Nazis.

Er recht­fer­tig­te sei­ne Hand­lun­gen mit den psy­chi­schen Belas­tun­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie, ins­be­son­de­re durch die Aus­gangs­sper­ren und den emp­fun­de­nen Impf­zwang, die zu sei­ner Iso­la­ti­on und Depres­si­on geführt hät­ten. Ob die Fra­ge, war­um er in sei­nem Gemüts­zu­stand aus­ge­rech­net die Nazi-Ideo­lo­gie ver­brei­tet hat­te, gestellt und beant­wor­tet wur­de, geht aus dem Bericht der „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (sn.at, 23.1.25) nicht hervor.

Laut Staats­an­walt Chris­toph Wan­ca­ta weist der Ange­klag­te bereits ver­schie­de­nen Vor­stra­fen, dar­un­ter Ein­brü­che und Kör­per­ver­let­zun­gen, auf. Der Geschwo­re­nen­se­nat ver­ur­teil­te den Mann zu zwei Jah­ren beding­ter Haft – rechtskräftig.

Wien: Rutter verliert gegen Neos

Mar­tin Rut­ter, einer jener Corona-Demo-Macher*innen, denen „Stoppt die Rech­ten“ zu Beginn 2021 ein aus­führ­li­ches Por­trät gewid­met hat, soll im Vor­jahr min­des­tens 24 Ver­ei­ne für Imp­f­op­fer in Nie­der­ös­ter­reich gegrün­det haben, um mit die­sen Ver­ei­nen Ein­nah­men aus dem umstrit­te­nen „Hilfs­fonds für Coro­na-Fol­gen“ zu lukrieren.

Am 14.1. vor Gericht erin­ner­te sich Mar­tin Rut­ter nicht mehr, wie vie­le Ver­ei­ne er tat­säch­lich für wel­che Bezir­ke gegrün­det hat. Rut­ter hat­te die „Neos“ wegen übler Nach­re­de nach dem Medi­en­ge­setz geklagt. Die hät­ten ihm damals, als die üppi­gen Ver­eins­grün­dun­gen durch einen „profil“-Bericht auf­popp­ten und die Öffent­lich­keit beschäf­tig­ten, näm­lich eine Geld­an­nah­me vor­ge­wor­fen, die es aber nicht gege­ben habe.

Soweit rekon­stru­ier­bar, hat­te Rut­ter För­der­gel­der bean­tragt, die Anträ­ge wur­den durch die zustän­di­ge Fach­ab­tei­lung im Res­sort des FPÖ-Lan­des­ra­tes Luis­ser auch geneh­migt, aber: „Für die Aus­zah­lung der För­de­rung müs­sen noch Rech­nun­gen und Zah­lungs­nach­wei­se über­mit­telt wer­den.“ (APA via derstandard.at, 23.4.24)

In Ver­an­stal­tungs­an­kün­di­gun­gen des Ver­eins hieß es: „Unse­re Ver­an­stal­tung wird vom Land Nie­der­ös­ter­reich unter­stützt.” Vor Gericht erklär­te Rut­ter jedoch, dass er trotz Geneh­mi­gung die kon­kre­ten Nach­wei­se nicht ein­ge­reicht habe. Weil die „Neos“ aber nur behaup­tet hät­ten, dass die Lan­des­re­gie­rung falsch ent­schei­de, wenn sie sol­che Ver­ei­ne för­de­re, sprach sie der Rich­ter vom Vor­wurf der üblen Nach­re­de frei. Rut­ter kün­dig­te vol­le Beru­fung an.

Einladung zu einer Rutter-Desinformationsveranstaltung mit dem Logo des Landes NÖ
Ein­la­dung zu einer Rut­ter-Des­in­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung mit dem Logo des Lan­des NÖ

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Rechtsterrorismus | Salzburg | Steiermark | Tirol | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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