Innsbruck/Feldkirch: Geldstrafe für Hetzer bestätigt
Linz: Brauner Alko-Rowdy
Wels/OÖ: Nazi-Weihnachten und Hakenkreuz-Geburtstagstorte
Wels/OÖ: Ein islamistischer Nazi?
Südstmk-Graz: „Habe mich nur angepasst“
Wiener Neustadt/NÖ: Hakenkreuz nur Sonnensymbol
Gobelsburg-Krems/NÖ: Nachbarschaftsstreit um angebliche Nazigesänge
Wien: FKD-Mitglied muss nicht mehr in Haft
Salzburg: Nazi-Postings aufgrund einer Depression
Wien: Rutter verliert gegen Neos
Innsbruck/Feldkirch: Geldstrafe für Hetzer bestätigt
Das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsinstanz bestätigte laut „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (NVT) vom 7.1.25 die Geldstrafe, die das Landesgericht Feldkirch im Juni 24 gegen einen 57-Jährigen verhängt hatte, der wegen Verhetzung angeklagt worden war.
Das Landesgericht Feldkirch hatte ihn zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.200 Euro (300 Tagsätze zu je 4 Euro) verurteilt, weil er zwischen 2020 und 2021 in Postings und Bildern auf „Facebook und Telegram Bilder mit rassistischen Äußerungen“ (NVT) veröffentlicht bzw. geteilt hatte, bei denen Geflüchtete als Sozialschmarotzer diffamiert wurden. Die Richterin stellte zudem fest, dass der Angeklagte „auch zu Hass auf Ausländer aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse aufgestachelt hat“ (NVT).
Gegen das Urteil hatten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft berufen. Das OLG Innsbruck verwarf beide Berufungen und bestätigte den Urteilsspruch. Die NVT erwähnt in ihrem Bericht noch eine Besonderheit des Verfahrens vor dem LG Feldkirch: Die Verhandlung hatte in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden, der unentschuldigt ferngeblieben war. Möglich war das, weil er vorher von der Polizei einvernommen worden war, die Anklage ordnungsgemäß zugestellt und er nur wegen eines Vergehens, nicht wegen eines Verbrechens angeklagt war.
Linz: Brauner Alko-Rowdy
Gegen Werner E. wurde wegen des Verbrechens der NS-Wiederbetätigung, gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung, begangen in Linz, Neumarkt und Wels, am 13.1. 25 vor dem Landesgericht Linz verhandelt.
Im Mai 2023 hatte er in einer Straßenbahn einen weiblichen Fahrgast als „Jugo-Schlampe“ beschimpft, den Hitlergruß gezeigt und „Ausländer raus“ gebrüllt. Nach diesem Vorfall war er für die Behörden ein Jahr lang nicht greifbar. Der Angeklagte, ein gelernter Tischler ohne Beschäftigung, hat keinen ordentlichen Wohnsitz. Vor über zehn Jahren wurde er bereits einmal in eine therapeutische Einrichtung eingewiesen. Der Effekt war – vermutlich auch wegen seines Alkoholkonsums – überschaubar.
Aufgetaucht ist er dann wieder 2024 am Welser Hauptbahnhof. Weil er in der Halle geraucht hatte, sprach ihn ein Security-Mitarbeiter an, worauf er ihn beschimpfte und bedrohte: „Schleich di, du Trottel, sonst stech ich dich ab.“ Als er dann vor die Tür gesetzt wurde, drohte er noch einmal, diesmal mit einer Handgranate, die er bei sich trage. Im Bahnhof Neumarkt am Hausruck bedrohte er wenige Tage später einen ÖBB-Bediensteten mit einem Messer.
Der psychiatrische Gutachter bestätigte eine bipolare Verhaltensstörung, die durch den Alkoholkonsum getriggert würde. Empfohlen wurde eine neuerliche Einweisung in eine therapeutische Einrichtung.
Den Geschworenen wurden vier Fragen vorgelegt, von denen sie zwei mehrheitlich und zwei einstimmig mit der Schuld des Angeklagten bejahten. Das Urteil: neun Monate bedingt und Einweisung in eine therapeutische Anstalt akzeptierte der Angeklagte, nachdem er erfragt hatte, ob ihm in der Anstalt ein Taschengeld bleibe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Wels/OÖ: Nazi-Weihnachten und Hakenkreuz-Geburtstagstorte
Am 13.1.25, musste sich ein 43-jähriger Oberösterreicher am Landesgericht Wels wegen Wiederbetätigung verantworten und wurde nach einer überraschend schnellen Verhandlung und Urteilsfindung durch die Geschworenen mit 15 Monaten bedingt plus einer Geldstrafe von 3.060 Euro abgefertigt, schreibt die „Kronen Zeitung“ (13.1.25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der „Kurier“ hatte in seinem Vorausbericht etwas ausführlicher über die Vorwürfe gegen den Angeklagten berichtet. So hatte er 2020 seinen Geburtstag mit einer Torte gefeiert, die mit Hakenkreuz und Reichsadler verziert war. „Weihnachten 2023 feierte er mit SS-Totenkopf, Bart und Weihnachtsmütze inklusive Aufschrift ‚White Christmas‘.“ (kurier.at, 9.1.25). Die Fotos seiner Nazi-Feierlichkeiten hatte er auf Facebook gepostet.
Darüber hinaus soll der Oberösterreicher laut Anklage wiederholt in der Öffentlichkeit seine zahlreichen Tätowierungen mit NS-Bezug am Oberkörper zur Schau gestellt haben. Bei den Tattoos handelt es sich etwa um einen „Wotansknoten“ am Handrücken, eine „White-Power-Faust“ am Oberarm, einen SS-Totenkopf, eine Schwarze Sonne, eine „Odalrune“ am Rücken, eine „Wolfsangel“, mehrere Soldaten der SS am Rücken, ein Keltenkreuz und vieles mehr. (kurier.at)
Wels/OÖ: Ein islamistischer Nazi?
Am 14.1. fand am Landesgericht Wels ein Prozess wegen NS-Wiederbetätigung, aber auch wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung statt. 17 Jahre alt war der Angeklagte, der via WhatsApp ein Video und ein Foto „jeweils mit NS-Gedankengut“, wie die „Krone“ (13.1.25) berichtet, an mehrere Personen verschickt hatte. Das Verbrechen der terroristischen Vereinigung wurde ihm vorgeworfen, weil er „diverse Bilder von Personen mit erhobenem Tauhid-Finger, terroristische Tötungsvideos und Sympathie-Äußerungen für Osama bin Laden geliket und verbreitet haben“ (krone.at) soll.
„Darüber hinaus soll er Bilder von Kindesmissbrauch auf seinem Handy gespeichert haben. Ein Foto zeige laut Anklage eine eindeutig geschlechtliche Handlung eines jungen Mannes an einer unmündig minderjährigen Person.“ (kurier.at, 9.1.25)
Über den Verlauf des Prozesses ist nichts bekannt, da bedauerlicherweise kein Medium berichtet hat.
Südstmk-Graz: „Habe mich nur angepasst“
Mario P., ein in Köln aufgewachsener 49-jähriger Italiener, musste sich am 14.1. vor dem Grazer Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Er hatte Videos, Fotos und Memes mit NS-Inhalten verbreitet und mehrfach in der Südsteiermark den Hitlergruß gezeigt sowie Parolen wie „Sieg Heil!“ und „Arbeit macht frei“ geäußert.
Nach eigener Angabe sei er ein Bauingenieur mit einem einst stolzen Verdienst von 10.000 Euro im Monat, habe jedoch inzwischen durch den Verlust seiner Firma 200.000 Euro Schulden. In Deutschland hat er 18 Vorstrafen, hauptsächlich wegen Betrugs, aber auch wegen anderer Delikte, in Österreich wurde er letzten September wegen Täuschung, falscher Beweisaussage, Betrugs und einer Falschaussage zu zwei Jahren unbedingt, die er nun absitzt, verurteilt, nachdem er zuvor in einem südsteirischen Hotel untergetaucht war – was auch dem Hotelbesitzer eine Verurteilung wegen Begünstigung eingebracht hat.
Auf intensivere Nachfrage von Staatsanwältin Julia Steiner fällt dem Angeklagten zu Hitler, dessen Ideologie, dem Krieg, KZs und dem Holocaust doch noch einiges ein. Aber er habe sich nur angepasst, argumentiert er. Dort in der Südsteiermark hätten der Wirt, viele Gäste und die Feuerwehr den Hitlergruß gezeigt. „Ich dachte, das wäre in Österreich normal.“ – „Ich kann Ihnen sagen“, meint Richter Nauta, „das ist auch in Österreich nicht normal.“ (kleinezeitung.at, 15.1.25)
Mario P. stellte sich selbst als unpolitisch dar, Chatnachrichten seien nur witzig gemeint gewesen, über den NS habe er in der Schule kaum etwas gelernt, er könne sich an diverse Vorfälle nicht erinnern und überhaupt: Er habe nie die Absicht gehabt, Hitler zu glorifizieren, er habe nicht gewusst, dass das alles verboten sei.
Staatsanwältin: Sie wussten, dass unter Adolf Hitler Juden vergast wurden?
P.: Nicht aus der Schule, aber wenig.
Staatsanwältin: Wussten sie, was der Hitlergruß ist?
P.: Nein, aber bei meinem ersten Kontakt mit Herrn H. [Hotel- und Gasthofbesitzer; Anmk. SdR], war das gang und gebe,und ich wollte imponieren. Ich habe das nie in einen Zusammenhang gesetzt.
Richter: Herr H. hat regelmäßig NSDAP-Sympathisanten eingeladen und auch dies zelebriert. (Prozessbericht)
Nach einem einstimmigen Schuldspruch wurde die Haftstrafe des Angeklagten um drei Monate verlängert. Das Urteil ist rechtskräftig. Ob jene Personen, denen sich P. „angepasst“ hat – wie etwa der Hotelbesitzer – ebenfalls angeklagt wurden, ist in der Verhandlung nicht erörtert worden.
Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Wiener Neustadt/NÖ: Hakenkreuz nur Sonnensymbol
In Wiener Neustadt musste sich am 14.1. ein seit seinem dritten Lebensjahr in Österreich lebender gebürtiger Iraner wegen der Tätowierung von NS-Symbolen auf seinem Körper verantworten. Der Mann, der bereits neun Vorstrafen wegen verschiedener Delikte auf seinem Konto hat, behauptete, die Bedeutung der Hakenkreuz- und SS-Runen-Tattoos nicht gekannt zu haben. Er erklärt, dass die Symbole in seinem Kulturkreis als Sonnensymbole gelten und er keinen Bezug zum Nationalsozialismus hergestellt habe. Diese Tätowierungen wurden ihm vor etwa neun Jahren von einer ehemaligen Freundin in Spanien gestochen, ohne dass er sich der NS-Konnotation bewusst gewesen sei.
Mit rechtsradikaler Ideologie habe sein Mandant absolut nichts zu tun, beteuert der Verteidiger des Mannes. „Er stammt aus dem asiatischen Raum, wo diese Symbole eine andere Bedeutung haben. Hitler hat sie ja nicht erfunden, sondern nur gestohlen und pervertiert“, gibt er zu bedenken. „Auf seinem Bauch hat er zum Beispiel ein riesiges Bild von Che Guevara tätowiert, der war Kommunist, es gibt hier also sicher keine NS-Gesinnung.“ (kurier.at, 15.1.25)
Die Beteuerungen, kein Nazi zu sein und sich mit dem Nationalsozialismus nicht auszukennen, halfen nicht: Der Mann wurde – nicht rechtskräftig – zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Gobelsburg-Krems/NÖ: Nachbarschaftsstreit um angebliche Nazigesänge
Der Vorfall, der sich Ende August 2024 in Gobelsburg (Langenlois) ereignet haben soll, führte zu einem Gerichtsprozess gegen einen 37-jährigen Mann. Ein 19-jähriger Anwohner und dessen Mutter beschuldigten den Nachbarn, im Innenhof einer Wohnanlage Nazilieder gesungen zu haben, als er an den Mülltonnen vorbeiging. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement und erklärte unter Tränen, er habe nie derartige Äußerungen getätigt. Er behauptete, zur fraglichen Zeit mit seinen Hunden auf der anderen Straßenseite spazieren gewesen zu sein und keinerlei Verbindung zum Nationalsozialismus zu haben. Zudem vermutete er, dass die Nachbarn von Anfang an gegen ihn gewesen seien und ihn aus der Wohnanlage vertreiben wollten.
Die Verteidigung plädierte auf nicht schuldig und betonte, dass der Verfassungsschutz keine Hinweise auf eine nationalsozialistische Gesinnung des Angeklagten gefunden habe. Trotz der wiederholten Anschuldigungen der Nachbarn entschied das Geschworenengericht mehrheitlich auf Freispruch. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, war das Urteil zu Prozessende noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: meinbezirk.at, 16.1.25)
Wien: FKD-Mitglied muss nicht mehr in Haft
Moritz D., Mitglied der mittlerweile aufgelösten rechtsterroristischen Chatgruppe „Feuerkrieg Division“ (FKD), musste erneut am Wiener Landesgericht erscheinen. Er war in einem Prozess Anfang Juli 2024 in 16 Anklagepunkten (u.a. nach dem Verbotsgesetz und wegen Verhetzung) einstimmig schuldig und zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt verurteilt worden. Der unbedingte Strafteil wurde nun in einer Wiederholung von Teilen des Prozesses auf fünf Monate reduziert, da der Oberste Gerichtshof das ursprüngliche Urteil aufgrund eines Rechtsirrtums aufgehoben hatte.
Wie es möglich ist, dass ein Staatsanwalt, drei Richter und der Verteidiger nicht wahrgenommen hatten, dass beim Prozess im letzten Jahr ein falscher Strafrahmen von ein bis zehn Jahren angenommen wurde, obwohl nach dem Jugendstrafrecht maximal fünf Jahre möglich gewesen sind, wäre eine Evaluierung wert. Nachdem der Staatsanwalt den Fehler erkannt und selbst die Aufhebung des Urteils (Nichtigkeit) beantragt hatte, folgte der OGH diesem Antrag, und der heute 23-Jährige wurde daraufhin letzten August vorzeitig enthaftet. Aufgrund der Reduktion der unbedingten Haftstrafe muss er nun nicht mehr ins Gefängnis.
Vor Gericht zeigte sich D. erneut geläutert, brach in Tränen aus, erklärte, er habe seine Gesinnung geändert und wolle ein neues Leben beginnen. Er habe alle Kontakte aus seiner Vergangenheit abgebrochen und wolle ein neues soziales Umfeld aufbauen. Dafür ist ihm alles Gute zu wünschen!
Salzburg: Nazi-Postings aufgrund einer Depression
Ein 58-jähriger Frühpensionist wurde am 23.1. im Landesgericht Salzburg wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor einem Geschworenensenat verurteilt. Der Angeklagte hatte von November 2020 bis Herbst 2023 zahlreiche einschlägige Beiträge auf Facebook veröffentlicht, in denen er Adolf Hitler positiv dargestellt und Verschwörungstheorien gegen das „Weltjudentum“ verbreitet hatte. Zudem verglich er die Corona-Maßnahmen der Regierung mit Verbrechen der Nazis.
Er rechtfertigte seine Handlungen mit den psychischen Belastungen während der Corona-Pandemie, insbesondere durch die Ausgangssperren und den empfundenen Impfzwang, die zu seiner Isolation und Depression geführt hätten. Ob die Frage, warum er in seinem Gemütszustand ausgerechnet die Nazi-Ideologie verbreitet hatte, gestellt und beantwortet wurde, geht aus dem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ (sn.at, 23.1.25) nicht hervor.
Laut Staatsanwalt Christoph Wancata weist der Angeklagte bereits verschiedenen Vorstrafen, darunter Einbrüche und Körperverletzungen, auf. Der Geschworenensenat verurteilte den Mann zu zwei Jahren bedingter Haft – rechtskräftig.
Wien: Rutter verliert gegen Neos
Martin Rutter, einer jener Corona-Demo-Macher*innen, denen „Stoppt die Rechten“ zu Beginn 2021 ein ausführliches Porträt gewidmet hat, soll im Vorjahr mindestens 24 Vereine für Impfopfer in Niederösterreich gegründet haben, um mit diesen Vereinen Einnahmen aus dem umstrittenen „Hilfsfonds für Corona-Folgen“ zu lukrieren.
Am 14.1. vor Gericht erinnerte sich Martin Rutter nicht mehr, wie viele Vereine er tatsächlich für welche Bezirke gegründet hat. Rutter hatte die „Neos“ wegen übler Nachrede nach dem Mediengesetz geklagt. Die hätten ihm damals, als die üppigen Vereinsgründungen durch einen „profil“-Bericht aufpoppten und die Öffentlichkeit beschäftigten, nämlich eine Geldannahme vorgeworfen, die es aber nicht gegeben habe.
Soweit rekonstruierbar, hatte Rutter Fördergelder beantragt, die Anträge wurden durch die zuständige Fachabteilung im Ressort des FPÖ-Landesrates Luisser auch genehmigt, aber: „Für die Auszahlung der Förderung müssen noch Rechnungen und Zahlungsnachweise übermittelt werden.“ (APA via derstandard.at, 23.4.24)
In Veranstaltungsankündigungen des Vereins hieß es: „Unsere Veranstaltung wird vom Land Niederösterreich unterstützt.” Vor Gericht erklärte Rutter jedoch, dass er trotz Genehmigung die konkreten Nachweise nicht eingereicht habe. Weil die „Neos“ aber nur behauptet hätten, dass die Landesregierung falsch entscheide, wenn sie solche Vereine fördere, sprach sie der Richter vom Vorwurf der üblen Nachrede frei. Rutter kündigte volle Berufung an.

Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!