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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

16 Vorstrafen – 1 Freispruch

Gleich 16 Vor­stra­fen brach­te der am Lan­des­ge­richt Steyr nach dem Ver­bots­ge­setz ange­klag­te Mario W. in die Ver­hand­lung mit. Er ist ein alter Bekann­ter und hat in sei­nen Hoch­zei­ten kräf­tig in der brau­nen Sze­ne Ober­ös­ter­reichs mitgemischt.

8. Juli 2024

Auch einschlägige Vorstrafen

Zu Beginn der Ver­hand­lung am 15. März wur­de W.s Vor­stra­fen­re­gis­ter bespro­chen, was eini­ge Zeit in Anspruch nahm. Frü­her, so mein­te W., sei er halt „flei­ßig“ gewe­sen, er habe „viel Scheiß gebaut“, etwa schwe­re Kör­per­ver­let­zung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt (2003) im Zusam­men­hang mit sei­nen rechts­extre­men Akti­vi­tä­ten, in denen er „sehr tief drin­nen war“. Wegen zum Teil schwe­rer Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te muss­te er danach noch mehr­fach vor Gericht. Dazu gesell­ten sich auch noch Betrug, Sach­be­schä­di­gung und drei Mal Wie­der­be­tä­ti­gung. Ein aktu­el­les Ver­fah­ren wegen Betrugs wird noch getrennt ver­han­delt werden.

Im aktu­el­len Ver­fah­ren ging es um ein Face­book-Pos­ting in der Grup­pe „Steyr — Mei­ne Stadt“, die zum dama­li­gen Zeit­punkt etwa 15.500 Mit­glie­der zähl­te. Das nicht vom Ange­klag­ten stam­men­de Pos­ting zeig­te ein Bild vom Stadt­platz in Steyr aus der NS-Zeit, auf dem eine Men­schen­mas­se den rech­ten Arm zum Füh­rer­gruß streckt. W. kom­men­tier­te das Foto: „Die Hän­de zum Him­mel, kommt lasst uns …“ [„… fröh­lich sein“ lau­tet die Fort­set­zung eines bekann­ten Lied­tex­tes; Anmk. SdR] 

Die vermeintliche Wandlung

Die Ver­tei­di­gung beton­te, der Ange­klag­te habe nicht zuletzt wegen der Geburt sei­nes Soh­nes im Jahr 2012 der rechts­extre­men Sze­ne den Rücken zuge­kehrt. W.s Kom­men­tar sei eigent­lich eine Art sar­kas­tisch for­mu­lier­te War­nung davor, dass dies auch heu­te noch mög­lich wäre.

Teil einer ein­schlä­gi­gen Grup­pe will W. nach sei­ner Wand­lung zwar nicht mehr gewe­sen sein, was ihn jedoch nicht dar­an gehin­dert hat­te, bei einer rechts­extre­men Split­ter­par­tei den stell­ver­tre­ten­den Chef gege­ben zu haben und sei­ne Nazi-Tat­toos zur Schau zu stel­len – das hat­te ihm eine teil­be­ding­te Haft­stra­fe vom Lan­des­ge­richt Linz eingetragen.

Mario W. über SdR und mit Landser-Tattoo (Screenshot FB 17.7.15 und 5.10.20)
Mario W. über SdR und mit Land­ser-Tat­too (Screen­shot FB 17.7.15 und 5.10.20)

Bei den jüngs­ten Haus­durch­su­chun­gen (an W.s Wohn­ort, Wohn­ort der Freun­din, am Arbeits­platz) wur­den kei­ne ver­däch­ti­gen Acces­soires gefun­den, er habe das alte Zeug ent­sorgt. Wären da nur nicht die Fun­de der Han­dy­da­ten­aus­wer­tung mit etli­chen gelösch­ten Fotos im Cache gewe­sen: ein Foto mit dem Schrift­zug „Land­ser“, ein Bild mit Sprit­zen in Haken­kreuz­form, elf­mal Hit­ler mit Sprü­chen, ein Meme mit „Wills­te Spass, brauchs­te Gas” – alles aus dem Zeit­raum zwi­schen den Jah­ren 2021 bis 2023.

Freispruch im Zweifel

Letzt­lich fäll­ten die Geschwo­re­nen das knap­pest mög­li­che Urteil: Mit vier zu vier Stim­men und einem Frei­spruch im Zwei­fel konn­te der sicht­lich erleich­ter­te Ange­klag­te das Gericht ver­las­sen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Rich­te­rin ermahn­te den Ange­klag­ten noch, sich ab nun völ­lig abzu­gren­zen und ganz beson­ders auch von ein­schlä­gi­gen Likes für brau­ne Sei­ten abzu­se­hen. Mehr als drei Mona­te nach dem Pro­zess sind W.s Vor­lie­ben auf sei­nem Face­book-Pro­fil unver­än­dert zu sehen: von Horst Wes­sel, über Neo­na­zi-Bands, dem „Objekt 21“ und Nazi­grö­ßen wie Erich Prieb­ke und Otto Skor­ze­ny. Was nun?

Auswahl der "Gefällt mir"-Angaben von Mario W. (Screenshot FB 1.7.24)
Aus­wahl der „Gefällt mir”-Angaben von Mario W. (Screen­shot FB 1.7.24)

Dan­ke nach Steyr für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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