Die Strafe wirkt hart. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich der Angeklagte schon früher einschlägig wiederbetätigt hat. Außerdem muss man davon ausgehen, dass sich die Ermittlungsbehörde bei den Beweisen für die Anklage auf das konzentriert, was sozusagen hieb- und stichfest ist. Im konkreten Fall auf ein stichfestes Tattoo am Oberarm, das die SS-Runen zeigte. Aber selbst Stichfestes lässt sich verändern, wie der Angeklagte betonte: „Inzwischen habe er sein SS-Tattoo in ‚eine Art Teufelskopf’ umstechen lassen.“ (OÖN, 17.7.2015)