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Linz: Teufelskopf statt SS-Tattoo

Eigent­lich war’s der Bru­der. Der hat das Foto gemacht und dann auf Face­book gestellt, Der Ange­klag­te (31) hat damals bei einem Fuß­ball­tur­nier nur sein Hemd aus­ge­zo­gen und damit sei­nen Ober­arm ent­blößt – und der Bru­der hat ‚Klick‘ gemacht. Jetzt hat das Lan­des­ge­richt bei einem Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung noch ein­mal ‚Klick‘ gemacht und den Ange­klag­ten zu […]

17. Jul 2015

Die Stra­fe wirkt hart. Dabei ist aller­dings zu berück­sich­ti­gen, dass sich der Ange­klag­te schon frü­her ein­schlä­gig wie­der­be­tä­tigt hat. Außer­dem muss man davon aus­ge­hen, dass sich die Ermitt­lungs­be­hör­de bei den Bewei­sen für die Ankla­ge auf das kon­zen­triert, was sozu­sa­gen hieb- und stich­fest ist. Im kon­kre­ten Fall auf ein stich­fes­tes Tat­too am Ober­arm, das die SS-Runen zeig­te. Aber selbst Stich­fes­tes lässt sich ver­än­dern, wie der Ange­klag­te beton­te: „Inzwi­schen habe er sein SS-Tat­too in ‚eine Art Teu­fels­kopf’ umste­chen las­sen.“ (OÖN, 17.7.2015)

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