Ried im Innkreis/OÖ: Bedingte Haftstrafe für Hitler-Videos auf Instagram
Am 23.6. stand ein 45-jähriger Blitzschutzmonteur, Wolfgang F., am Landesgericht Ried im Innkreis vor einem Geschworenengericht. Er hatte auf seinem Instagram-Account Hitler-Reden gepostet und mit zustimmenden Emojis versehen.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm NS-Wiederbetätigung vor: die Verbreitung, Verherrlichung und Verharmlosung von nationalsozialistischen Inhalten. „Da steht erkennbar jemand hinter dem Regime Hitlers“, so der Staatsanwalt.
Bei einer Hausdurchsuchung wegen eines Suchtmitteldelikts wurde Wolfgang F.s Handy beschlagnahmt – dabei fanden Ermittler die Neonazi-Postings. Der Angeklagte zeigte sich geständig, verweigerte aber Detailfragen. Was er aber schon sagte: „Es war ein absoluter Blödsinn.“
Der vorsitzende Richter ließ die Videos im Saal vorführen und stellte klar: „Bei 40 Followern ist der Tatbestand erfüllt.“ Die Verteidigung betonte die Einsicht des Angeklagten: „Das ist der wesentlichste Milderungsgrund, der Angeklagte will reinen Tisch machen.“
Der bislang unbescholtene Mann wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung mit dreijähriger Probezeit verurteilt. Das sichergestellte Handy soll vernichtet werden. Angeklagter und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel – das Urteil ist somit rechtskräftig.
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Linz: Bedingte Haft für „Verhetzung, wie sie im Buche steht“
Andreas N. aus dem Mühlviertel hatte auf Facebook ukrainische Flüchtlinge als „Schmarotzer“ und „Gesindel“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft klagte dies als Verhetzung an, was den 42-Jährigen N. am 25.6. vor das Landesgericht Linz brachte. Anlass für die Hetze war ein Posting des Tiroler FPÖ-Chefs Markus Abwerzger, der Stimmung gegen Ukrainer:innen in Österreich machte. Dem schloss sich der Angeklagte mit den Worten an: „Wir wollen keine Ukrainer mehr in unserem Land … Auf Deutsch für euch, schleichts Eich Gesindel! Nichts soll es für euch Schmarotzer mehr geben!“
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, auch nicht zu den mitverhandelten Vorwürfen der Körperverletzung gegenüber seiner Freundin und einer Sachbeschädigung an deren Handy. Das Posting sei „anders gemeint“ gewesen. Der Staatsanwalt hielt dem entgegen: „Was sind denn Parasiten? Da wird das Menschsein abgesprochen. Das ist eine Verhetzung, wie sie im Buche steht.“ Der Richter stellte klar, die Meinung, ukrainische Flüchtlinge sollten heimkehren, sei nicht strafbar. Eine Bezeichnung als Parasiten aber gehe „weit übers Ziel hinaus“.
Andreas N. war für die Justiz kein Unbekannter: 14 Vorstrafen, zuletzt stand er im Jahr 2022 vor demselben Richter wegen gefährlicher Drohung. Die Verteidigung stimmte dem Staatsanwalt inhaltlich zwar zu, bat aber um ein mildes Urteil, immerhin hätte es der Angeklagte „anders gemeint“. Der jedenfalls sagte: „Es tut mir leid.“
Das Gericht verurteilte ihn rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft bei dreijähriger Probezeit sowie zu 1.600 Euro Geldstrafe, dazu 200 Euro Pauschalkosten. Andreas N. muss sein mutmaßlich verhetzendes Posting löschen. „Gehen Sie lieber arbeiten, statt den ganzen Tag Netflix zu gucken.“ mahnte der Richter zum Ende. „Und lernen Sie, wie man mit Frauen umgeht, sonst fahren Sie bald ein.“
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Wien: Diversion nach Hetz-Kommentar unter FPÖ-Posting
Am 25.6. stand Alexander H., ein 53-jähriger Hausmeister aus Oberösterreich, wegen des Verdachts der Verhetzung in Wien vor dem Kadi. Die Staatsanwaltschaft legte ihm Verhetzung zur Last. Alexander H. soll unter einem öffentlichen Facebook-Beitrag der FPÖ-Politikerin Petra Steger kommentiert haben: „Der Müll gehört weg den wollen sie nicht Mal in ihren eigenen Ländern.“
Stegers ursprünglicher Videopost machte andere Parteien für eine „steigende Unsicherheit“ und „jahrelangen Fehlentscheidungen“ verantwortlich, ohne Muslime ausdrücklich zu erwähnen. Genau das war die große Frage im Verfahren. Zielte der Kommentar auf Musliminnen und Muslime als Gruppe ab? Die Staatsanwaltschaft fand: Ja.
Vor Gericht bestritt H. eine Schuld: Gemeint seien ausschließlich Kriminelle gewesen, nicht Muslime allgemein. Er verwies auf muslimische Arbeitskollegen. „War ein Fehler“, räumte er gleichwohl ein. Wenig beeindruckt spielte der Richter das knapp vierminütige Video ab, in dem Steger sichtlich erregt über Zuwanderung und Kriminalität sprach. Zur Einordnung zitierte der Richter auch Kommentare anderer Nutzer unter demselben Posting.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger zeigten sich am Ende mit einer Diversion einverstanden. Der Angeklagte nahm den Vorschlag an, stimmte damit einer Betreuung durch den Verein Neustart im Programm „Dialog statt Hass“ und einer zweijährigen Probezeit zu. Hinzu kommt ein Kostenbeitrag von 150 Euro. Rechtskräftig wird die Diversion, sobald die Rechnung vom Angeklagte bezahlt ist.
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Graz: Grund für Hakenkreuzfahne in der Wohnung „weiß nur der Herrgott“
Ich hab‘ früher ganz viel Kacke gebaut. Aber das ist vorbei. Ich hab‘ die Schnauze voll von dem Nazi-Blödsinn. Auch Hitler hat ganz viel Kacke gebaut. (kleinezeitung.at, 25.6.26)
Ein 46-jähriger Deutscher stand in Graz wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Beim Angeklagten waren eine Vitrine mit Nazi-Gegenständen sowie eine Tätowierung der „Schwarzen Sonne” entdeckt worden. Das Tattoo soll er bei einer Party und auf einer Baustelle öffentlich gezeigt haben. Gestoßen war die Polizei auf den Mann bei der Kontrolle der Baustelle durch die Finanzpolizei. Erst auf Fotos sei die Tätowierung des Mannes aufgefallen.
Vor Gericht betonte er mehrfach, sich von der Nazi-Ideologie abgewandt zu haben und bezeichnete seine frühere Einstellung als „Blödsinn“ und „Bockmist“. Sein Neonazi-Tattoo sei ein Überbleibsel aus seiner Vergangenheit, er habe schon zwei Laser-Behandlungen hinter sich, um die Tätowierung zu entfernen. Die Nazi-Objekte habe er ohne besondere Absicht aufbewahrt: „Ich fand keinen anderen Platz.“ Sein Anwalt unterstrich die Distanzierung von der rechten Szene und wies darauf hin, dass der Angeklagte nicht in den sozialen Medien aktiv sei. Während der Hausdurchsuchung wurde auch eine Hakenkreuz-Fahne gefunden.
„Sie sagen, Sie hätten sich distanziert. Warum hängt dann eine Hakenkreuz-Fahne in der Vitrine?“, fragt Richter Erik Nauta. – „Das weiß nur der Herrgott“, erklärt der Angeklagte. (kleinezeitung.at)
Das Gericht sprach ihn frei, was die Vitrine und sein Tattoo angeht, da sie nie öffentlich einsehbar bzw. zu wenige Zeugen vorhanden waren. Für die Zurschaustellung bei der Party wurde der Angeklagte jedoch schuldig gesprochen: 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sigharting/OÖ: Schmiererei mit Hakenkreuz
Unbekannte haben die Stützmauern der Pfudabrücke im Ortszentrum von Sigharting (Bezirk Schärding) großflächig mit Graffiti, darunter ein Hakenkreuz, beschmiert. Eine Spaziergängerin entdeckte die Schmierereien und informierte die Gemeinde, die daraufhin die Polizei einschaltete. Die Gemeinde selbst hat einen Zeugenaufruf gestartet und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
„Wir wollen damit zum einen die Bevölkerung informieren und zum anderen sensibilisieren, dass es hier um einen erheblichen Sachschaden geht, der der Gemeinde entsteht“, sagt Bürgermeisterin Martina Schlöglmann (VP) im OÖN-Gespräch. (nachrichten.at, 22.6.26)
Die Polizei ermittelt intensiv, bisher gibt es jedoch keine Hinweise auf die Täter. Die Entfernung der Schmierereien wird aktuell geprüft.
FPÖ Graz: Triple-Trouble
Die Grazer FPÖ steht aktuell vor mehreren innerparteilichen Krisen. Einerseits wurden zwei Kandidaten kurz vor der Wahl am 28. Juni wegen wiederholter Verbreitung antisemitischer Inhalte auf Facebook mit einem Funktionsverbot belegt. Aber erst, nachdem Medien dies zum Thema machten. Auch Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, kommentierte die späte Reaktion der FPÖ kritisch:
„Wenn erst nach einer Medienanfrage reagiert wird, bestätigt das einmal mehr, dass es keine Einzelfälle sind, sondern die FPÖ ein strukturelles Antisemitismus-Problem hat. Ein Funktionsverbot kurz vor einer Wahl sieht nach politisch opportuner Schadensbegrenzung aus und ist kein glaubwürdiges Bekenntnis gegen Antisemitismus“, so Deutsch. (derstandard.at, 24.6.26)
„Stoppt die Rechten” hatte bereits im Jänner mit Noah Straßbauer einen weiteren FPÖ-Kandidaten angezeigt, weil er in einem auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Stadtpartei verbreiteten Video Volksschulkinder pauschal mit Kriminalität in Verbindung gebracht und deren „Remigration zum Schutz österreichischer Kinder“ gefordert hatte. Die FPÖ Steiermark wies die Verantwortung von sich. Einzig Straßbauer, Obmann der Freiheitlichen Jugend Steiermark, sei verantwortlich. Interne Informationen deuten laut „Standard” jedoch darauf hin, dass das Video Teil einer von der Stadtparteileitung beschlossenen Kampagne war, die vom Wahlkampfleiter der Landespartei abgenommen worden war.
Zudem steht aktuell der Stadtparteiobmann und Nationalratsabgeordnete Axel Kassegger im Fokus. Es bestünden Zweifel an seinem offiziellen Wohnsitz in Graz. Hinweise lägen vor, dass er außerhalb der Stadt wohnt. An seinem angeblichen Wohnsitz soll eine im rechtsextremen Kontext verbotene Odal-Rune angebracht sein, wie auch ein von der „Kleinen Zeitung” (24.6.26) veröffentlichtes Foto zeigt.
Wenn er aber tatsächlich im Haus mit der Rune, die er in der Kleinen Zeitung als „Fisch” bezeichnet, wohnt, würde das andere Fragen (…) aufwerfen: Dürfte er überhaupt Grazer Stadtparteiobmann sein? Für die Grazer Gemeinderatswahlen dürfte er dann jedenfalls nicht kandidieren. Auch wenn er das nur auf dem symbolischen Platz 95 tut. (derstandard.at)
Kassegger drohte Medien mit einer Klage und betonte die Korrektheit seiner offiziellen Meldeadresse.
FPÖ Graz: Wahlkampf mit verurteiltem Rechtsextremen
Erst im Dezember vor Gericht verurteilt, im Juni im Wahlkampf für die FPÖ: Der Prozess gegen den langjährigen Chefredakteur der rechtsextremen Zeitschrift Aula, Martin Pfeiffer, sorgte für Aufsehen. Über viele Jahre hinweg hatte die Aula antisemitische Inhalte veröffentlicht und Holocaustleugner propagiert. Pfeiffer musste sich erst 2025 vor Gericht verantworten und wurde im Dezember in erster Instanz nicht rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Prozess verweigerte Pfeiffer Auskünfte zu seiner FPÖ-Mitgliedschaft.
Trotz Verurteilung war Pfeiffer beim Wahlkampfstand der FPÖ vor dem Grazer Rathaus aktiv, verteilte Flyer und sprach mit Passanten, wie der „Standard” (26.6.26) enthüllte. Der FPÖ-Spitzenkandidat René Apfelknab hatte zuvor in einer ORF-Diskussion betont, die Partei distanziere sich klar von Antisemitismus.
FPÖ: Windige Verbindungen schüren Emotionen
Fotos von Kondensstreifen am Himmel werden in Telegram-Gruppen mit unbegründeten Warnungen vor gesundheitlichen Folgen versehen und Windkraft wird nicht als Infrastruktur, sondern als Umweltproblem dargestellt. Im Kontext von Energiekrise und Klimadebatte bringt das Schüren von Emotionen Klicks.
Anschluss findet eine solche Rhetorik vor allem bei der FPÖ. Zwar ist die Partei bei „Chemtrails“ zurückhaltend, positioniert sie sich aber deutlich gegen Windkraft. Der EU-Abgeordnete Gerald Hauser sagt, Windkraftanlagen seien „pures Gift für unsere Umwelt“ und organisiert eine Veranstaltung gegen Windenergie nahe Lienz.
Hauser wirbt dafür, „Osttirol windkraftfrei zu halten“ und lädt diese Woche zu einer von der „Patriots for Europe Foundation“ veranstalteten Konferenz in Ainet. Auf Telegram spricht er von einer „Veranstaltung gegen die Windenergie“. Von der FPÖ soll auch Bundesgeschäftsführer Joachim Stampfer in die Osttiroler Gemeinde im Bezirk Lienz kommen. (derstandard.at, 26.6.26)
Als Referent tritt unter anderem Florian Machl auf, Betreiber von Report24, und umtriebig gegen Windkraftanlagen weit über sein Heimatbundesland Oberösterreich hinaus.
Das thematische Umfeld dieser Medien und Akteure geht über Energiepolitik hinaus: Der menschengemachte Klimawandel wird als „Erzählung“ abgetan, CO₂ als Ursache der Erderwärmung nicht anerkannt und die Energiewende als Fehlentscheidung dargestellt. Parallel werden russische Propagandanarrative, zugespitzte Impfkritik und Misstrauen gegenüber etablierten Institutionen verbreitet. Die Themen sind eng miteinander verwoben und fördern ein geschlossenes Deutungs- und Misstrauenssystem.
Die Bundesstelle für Sektenfragen bestätigt: Digitale Netzwerke, die während der Corona-Pandemie gewachsen sind, emotionalisieren nun weitere Themen um das Vertrauen in Institutionen zu untergraben – oft auch mit wirtschaftlichen Interessen im Hintergrund. Aktivisten wie der „geschäftige“ Martin Rutter verbreiten Narrative, wie die Behauptung von „Chemtrails“, obwohl es sich dabei um harmlose Kondensstreifen aus Wasserdampf handelt.
So entstehe ein Kommunikationsraum, in dem sich politische Zuspitzung, digitale Empörung und verschwörungsideologische Deutungen vermischen. Statt einem geschlossenen Gefüge aus Belegen wird so ein umfassendes Misstrauenssystem gegenüber Wissenschaft, Institutionen und politischen Prozessen geschaffen.
(Quelle: derstandard.at, 26.6.26)
B: Hofer bleibt blauer Mandatar
Der frühere FPÖ-Verkehrsminister Norbert Hofer ist seinen Führerschein los. Der aktuelle burgenländische Landtagsabgeordnete war am Freitagvormittag mit seinem Audi aus der Steiermark Richtung Pinkafeld unterwegs. Ein Zeuge alarmierte die Polizei, weil der Lenker eine Verkehrsinsel touchiert haben, beinahe im Straßengraben gelandet und auch auf der Gegenfahrbahn gefahren sein soll.
Kurz darauf traf die Polizei Hofer bei seiner Wohnadresse neben dem gesuchten Fahrzeug an. Ein Alkohol-Vortest ergab 2,48 Promille. Den gerichtlich verwertbaren Alkomattest verweigerte der frühere Verkehrsminister. Zunächst soll Hofer angegeben haben, nicht selbst gefahren zu sein. Später erklärte er: „Es tut mir leid. Ich habe so einen Fehler noch nie gemacht und trage natürlich alle Konsequenzen.“
Diese Konsequenzen bleiben vorerst verwaltungsrechtlich: Der Führerschein ist weg. Sein Landtagsmandat will Hofer behalten. Das sei mit der Bundespartei so besprochen, erklärte er gegenüber der APA. Aus der Bundes-FPÖ hieß es allerdings, die Mandatsfrage sei nicht Thema gewesen. Die SPÖ forderte seinen Rücktritt, FPÖ-Landespartei und Klubspitze gingen auf Distanz zur Distanzierung.
Damit hat die Stoppt die Rechten-Liste der „blauen Blauen“ ein prominentes neues Kapitel bekommen. Hofer ist nicht der erste FPÖ-Politiker, bei dem Alkohol am Steuer keine politischen Folgen hat.
NÖ-Wien: Waffenlager und Sprengstoff bei Ex-Polizisten: Karner weiß vieles nicht
Im Frühjahr war die Polizei in Anzendorf (NÖ) auf ein umfangreiches Waffenlager und Sprengstoff gestoßen. Hintergrund war der Tod eines 65-jährigen, FPÖ-nahen, Ex-Polizisten und AUF-Gewerkschafters. Der Mann war im Alter von 58 Jahren knapp nach eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Angehörige hatten nach seinem Tod die Polizei alarmiert, denn das Waffenlager war beachtlich:
So wurden „fünf Bund Sprengschnur, davon 84 Meter mit 20 Milligramm Sprengstoff pro Meter und 11 Meter mit 40 Milligramm Sprengstoff pro Meter; 4,5 Kilogramm militärischer Sprengstoff (C4 und weiteres); 8,5 Kilogramm gewerblicher Sprengstoff (Gelatine-Donarit); 452 Stück Sprengkapseln Nr. 8; 112 Stück Sprengzünder sowie circa 50 bis 80 Kilogramm Schießpulver“ gefunden. (derstandard.at, 25.6.26)
Zehn der Waffen waren nicht registriert, ihre Herkunft ist laut Innenminister Karner unbekannt. Dies brachte eine parlamentarische Anfrage des grünen Abgeordneten Lukas Hammer zutage., die der Innenminister zum Teil erstaunlich beantwortete. Der ehemalige Polizist habe zwar eine Befähigung zum Sprengbefugten aus dem Jahr 1982 gehabt, aber nur bis 2019 einen Sprengmittelbezugsschein besessen. Die Frage, ob es üblich sei, dass sprengstoffsachkundiges Organe Sprengmittel auch in ihrem Privathaushalt aufbewahren, mochte Karner nicht beantworten: „Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.”
Überdies gab Karner an, das Innenministerium führe keine Statistiken zu nicht gemeldeten Waffen bei aktiven oder pensionierten Polizisten, und eine rückwirkende Auswertung unterbleibe wegen des hohen Verwaltungsaufwands. Ebenso würden Aufzeichnungen zu Disziplinarverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz für die Jahre 2024 und 2025 fehlen. Und: Der Beamte sei aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden – die Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs war also überraschenderweise nicht ausschlaggebend.
Lukas Hammer kritisierte dies als „besorgniserregend“. Die Waffen waren laut Innenministerium nicht versteckt. Munition oder NS-Devotionalien wurden nicht gefunden.
Bad Reichenhall/D: Schützenbus mit 34 Gewehren gestoppt
Die Rückfahrt vom Fest für Salzburgs Erzbischof Franz Lackner endete für Tiroler Schützen in Bad Reichenhall mit einer Polizeikontrolle. Die Gruppe aus dem Pillerseetal hatte zuvor in Salzburg Ehrensalven abgegeben und fuhr danach durch das Kleine Deutsche Eck zurück nach Tirol. Deutschen Polizisten fiel im vorbeifahrenden Bus ein gewehrähnlicher Gegenstand auf. Bei der Kontrolle fanden sie 34 Karabiner, überwiegend griffbereit im Fahrgastraum – unter anderem zwischen den Knien von Reisenden und in Gepäckablagen. Die nötigen waffenrechtlichen Dokumente konnten nicht vorgelegt werden, die Waffen wurden beschlagnahmt, gegen die Besitzer wird ermittelt.
Tirols Schützenkommandant Thomas Saurer kündigte eine Prüfung an und verwies auf klare Abkommen für grenzüberschreitende Ausrückungen. Salzburgs Landesschützenkommandant Josef Braunwieser wurde deutlicher: Waffen gehörten nicht „zwischen die Beine“, sondern in Koffer- oder Gepäckraum. Auch die nötigen Papiere müssten mitgeführt werden. Politisch wurde der Fall rasch umgedeutet: Während Salzburgs ÖVP-Landesrat Maximilian Aigner vor überbordender Bürokratie warnte, nannte FPÖ-Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek die Kontrolle „bürokratische Schikane“. Die Polizei hatte allerdings nur das getan, was bei 34 falsch gelagerten Langwaffen naheliegt: kontrollieren.
(Quelle: sn.at, 26.6.26)
Detmold/D: Identitäre besetzen Hermannsdenkmal – ein Mitarbeiter der FPÖ-EP-Abgeordneten Steger involviert
Am Sonntag verschafften sich Mitglieder der rechtsextremen Identitären unbefugt Zutritt zum Hermannsdenkmal im deutschen Detmold. Sie bestiegen einen Balkon des fast 400 Meter hohen Bauwerks, entrollten ein Banner („Heimat verteidigen“) und zündeten Pyrotechnik, um gegen einen geplanten Windpark zu demonstrieren.
Die Polizei sperrte das Gelände für Besucher:innen. Nach der Aktion flohen die meisten Beteiligten, nur ein 21-jähriger Schweizer verblieb für mehrere Stunden gesichert mit Seilen am Denkmal, bevor er von der Polizei vorübergehend festgenommen wurde. Die Polizei erstattete Anzeige gegen den Mann und kündigte an, alle Beteiligten konsequent zu verfolgen, der Staatsschutz Bielefeld habe die Ermittlungen aufgenommen.
(Quelle: tagesschau.de, 22.6.26)
Einer der Involvierten war Florian Stimpfle, Aktivist der Schweizer Neonazi-Gruppe „Junge Tat” und Mitarbeiter der FPÖ-EU-Parlamentarierin, wie ein von den Identitären Deutschland veröffentlichtes Foto zeigt. Das Foto wurde später wieder gelöscht. Ein Screenshot liegt „Stoppt die Rechten” vor.
Göttingen/D: Mordkommission nach Messerstich gegen Antifaschisten
In der Nacht auf den 21. Juni 2026 wurde in Göttingen ein 23-jähriger Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Die Polizei richtete umgehend eine Mordkommission ein, der Staatsschutz wurde eingebunden, weil eine politische Motivation nicht ausgeschlossen wurde (presseportal.de, 21.6.26).
Noch am Abend desselben Tages wurde ein 17-jähriger Göttinger als Beschuldigter ermittelt. Er äußerte sich laut Staatsanwaltschaft (22.6.26) nicht zur Sache und wurde wieder freigelassen, weil derzeit kein dringender Tatverdacht bestehe. Begründet wurde das unter anderem damit, dass sich die Tat nahe seinem Wohnhaus ereignete und eine Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werde.
Der Beschuldigte sei dem politisch rechten Spektrum zuzuordnen, das Opfer dem linken Spektrum. Der 23-Jährige wurde durch den Bruststich schwer verletzt und lag drei Tage im Koma.
In Göttingen kam es nach dem Angriff auf den Antifaschisten zu mehreren Demonstrationen gegen rechte Gewalt. Am 27. Juni zählte die Polizei laut taz (29.6.26) rund 1.100 Teilnehmer:innen.
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