Neonazis verlässliche Waffenbesitzer?
Die Beantwortung der parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Walser und Pilz an Innenminister Sobotka zu Gutachten für Waffenbesitzkarten brachte durchaus überraschende Ergebnisse. Wie der Innenminister in seiner Anfragebeantwortung eingestehen musste, ist eine Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz kein Grund, um einem Neonazi die Verlässlichkeit nach dem Waffengesetz abzusprechen. Ja richtig gelesen, Neonazis dürfen auch Waffen beantragen!