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Stoppt die Rechten

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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 12 Minuten

Mélange KW 28/26: Amokdrohungen und NS-Sehnsucht führen in Haft

30 Mona­te Haft in Feld­kirch für Todes­dro­hun­gen und NS-Sehn­sucht, Hit­ler­grü­ße in Inns­bruck, anti­se­mi­ti­sche Angrif­fe beim Lue­ger-Denk­mal, blaue Bur­schen­schaf­ter im Par­la­ment, För­der­är­ger beim blau­en Senio­ren­ring und in Schongau/D Hin­wei­se auf ein Ter­ror­ma­ni­fest nach einem Schulattentat.

15. Juli 2026
Rückblick
Rückblick

Inhalt

Togg­le
  • Feldkirch/V: 30 Mona­te Haft für Dro­hun­gen und NS-Sehnsucht
  • St. Pöl­ten: Wehr­machts­mu­ni­ti­on vor Gericht
  • Inns­bruck: Hit­ler­grü­ße und „Dem Land Tirol die Treue“
  • Alt­ach-Feld­kir­ch/V: Pro­zess gegen selbst­er­nann­te „Pedo-Hun­ter“
  • Wien: Anti­se­mi­tis­mus beim Lueger-Denkmal
  • Wien: Rosen­kranz’ gespal­te­ne Wahrnehmungen
  • Salz­burg: Blau­er Senio­ren­ring muss Teil der Lan­des­för­de­rung retournieren
  • Inns­bruck: FPÖ ver­liert eine Gemeinderätin
  • Frank­reich: Le Pen star­tet Wahl­kampf trotz Verurteilung
  • Schongau/D: Hass­do­ku­ment nach Schulattacke

Feldkirch/V: 30 Monate Haft für Drohungen und NS-Sehnsucht

Am 6.7. stand ein 41-Jäh­ri­ger vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch, weil er über Mona­te hin­weg Rich­ter, Poli­zis­ten, Staats­an­wäl­te, Behör­den und Ret­tungs­kräf­te mit dem Tod bedroht sowie natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Inhal­te ver­herr­licht haben soll. Die Ankla­ge umfass­te zahl­rei­che Dro­hun­gen per Anruf, E‑Mail und Video, dar­un­ter Ankün­di­gun­gen von Amok­läu­fen, Bom­ben­an­schlä­gen und Mord­dro­hun­gen. „So habe er unter ande­rem geschrie­ben: ‚Die Mit­ar­bei­ter wer­den nach­ein­an­der im Amt erschos­sen.’, ‚Es wird einen Amok­lauf geben!’ oder ‚Ich wün­sche mir die Rück­kehr von Adolf Hit­ler.’“ (vol.at, 6.7.26) Der Ange­klag­te habe sich außer­dem gewünscht, „dass das Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Maut­hau­sen mit ‚einer gro­ßen Par­ty’ wie­der­eröff­net wer­den sol­le“ (neue.at, 6.7.26).

Die Staats­an­wäl­tin beton­te die Schwe­re der Dro­hun­gen und warn­te davor, den vier­fach ein­schlä­gig vor­be­straf­ten Ange­klag­ten auf­grund sei­nes ruhi­gen Auf­tre­tens vor Gericht zu unter­schät­zen. Der Ver­tei­di­ger Dani­el Wolff ver­wies auf eine schwe­re Erkran­kung, die lang­jäh­ri­ge Alko­hol- und Medi­ka­men­ten­sucht sowie die schwie­ri­ge Lebens­si­tua­ti­on des Man­nes. Nicht jede Dro­hung sei ernst gemeint gewe­sen. Der Ange­klag­te selbst zeig­te sich reu­mü­tig, schil­der­te sei­ne Alko­hol­ab­hän­gig­keit und erklär­te, sich an vie­le Taten nicht mehr zu erin­nern. Er beton­te, nie jeman­dem etwas ange­tan zu haben und distan­zier­te sich von natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut. „Bit­te, hohes Gericht, um eine gute Therapie.“

Ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten stell­te eine ein­ge­schränk­te, aber gege­be­ne Zurech­nungs­fä­hig­keit fest und emp­fahl eine The­ra­pie. Der Ange­klag­te war zwi­schen­zeit­lich nach Thai­land aus­ge­wan­dert, kehr­te jedoch frei­wil­lig zurück und bekann­te sich zu den Vor­wür­fen schuldig.

Nach ein­stim­mi­gem Wahr­spruch der Geschwo­re­nen wur­de der Ange­klag­te in nahe­zu allen Ankla­ge­punk­ten schul­dig gespro­chen. Ledig­lich eine Dro­hung mit einem „mit Strom­schlä­gen abge­rich­te­ten Ele­fan­ten“ führ­te zu kei­nem Schuld­spruch. Das Gericht ver­häng­te eine Frei­heits­stra­fe von 30 Mona­ten, ver­zich­te­te jedoch auf­grund der lan­gen Haft­dau­er auf eine Ein­wei­sung in eine Anstalt für ent­wöh­nungs­be­dürf­ti­ge Rechts­bre­cher, obwohl der psych­ia­tri­sche Gut­ach­ter dies emp­foh­len hat­te. Das Urteil ist rechtskräftig.

St. Pölten: Wehrmachtsmunition vor Gericht

Ein Mann aus dem Bezirk Melk stand am 8.7. wegen des Besit­zes von Muni­ti­on und Kriegs­ma­te­ri­al vor dem Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten. Bei dem 1980 gebo­re­nen Ange­klag­ten, der einem Waf­fen­ver­bot unter­liegt, wur­de im März eine Haus­durch­su­chung durch­ge­führt. Dabei wur­den „Patro­nen und Geschos­se“ (kurier.at, 8.7.26) sicher­ge­stellt. Der Mann gibt jedoch an, „nichts zu ver­ber­gen“ zu haben.

Im Gerichts­pro­zess, der bereits am 27. Mai begon­nen hat­te, ist zu klä­ren, wel­che der sicher­ge­stell­ten Gegen­stän­de unter das Waf­fen- bzw. das Kriegs­ma­te­ri­al­ge­setz fal­len und funk­ti­ons­fä­hig sind. Die Samm­lung des Ange­klag­ten umfass­te unter ande­rem Muni­ti­on der Wehr­macht und Leucht­spur­ge­schos­se. Wei­te­re Zeu­gen­ein­ver­nah­men sind geplant, wes­halb die Ver­hand­lung auf unbe­stimm­te Zeit ver­tagt wurde.

Innsbruck: Hitlergrüße und „Dem Land Tirol die Treue“

Ein 33-Jäh­ri­ger soll am 22. März in einer Inns­bru­cker Dis­ko­thek unter Alko­hol­ein­fluss gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen haben: Wäh­rend einer Dance­f­lo­or-Ver­si­on des Lie­des „Dem Land Tirol die Treue“ streck­ten meh­re­re Gäs­te den rech­ten Arm zum Hit­ler­gruß, „Gäs­te, von denen zumin­dest einer schon bei frü­he­ren Besu­chen Delik­te nach dem NS-Ver­bots­ge­setz gesetzt hat­te“ (tt.com, 11.7.26).

Der Lokal­be­trei­ber und die Tür­ste­her schrit­ten sofort ein. Einer der Betei­lig­ten reagier­te mit ras­sis­ti­schen Beschimp­fun­gen und wie­der­hol­te demons­tra­tiv die Ges­te, auch vor einer Über­wa­chungs­ka­me­ra. Trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung, dies zu unter­las­sen, zeig­te sich der Mann unein­sich­tig und pro­vo­zier­te wei­ter, bis schließ­lich die Poli­zei geru­fen wur­de. Gefal­len sein sol­len auch die Rufe „Aus­län­der raus“ und „Scheiß Jude“. (kro­ne, 10.7.26)

Die Beglei­te­rin des Man­nes habe den Vor­fall rela­ti­viert: „Lass ihn doch, wenn ihn das stolz macht!“ Beim Ein­tref­fen der Poli­zei war der Haupt­tä­ter bereits geflüch­tet, der spä­ter Ange­klag­te konn­te jedoch mit 2,7 Pro­mil­le Alko­hol im Blut auf­ge­grif­fen werden.

Vor Gericht stell­te sich dann her­aus, dass der Ange­klag­te zwar den Hit­ler­gruß gezeigt hat­te, die frem­den­feind­li­chen und anti­se­mi­ti­schen Paro­len jedoch von einer ande­ren Per­son stamm­ten, nach der wei­ter­hin gesucht wird. Auf­grund sei­nes hohen Alko­hol­pe­gels wur­de der Ange­klag­te nicht wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern wegen einer „Rausch­tat“ ver­ur­teilt. Die Rich­te­rin beton­te, dass sol­che Vor­fäl­le immer häu­fi­ger vor­kä­men und der Staat dies nicht dul­den wer­de. Der ange­klag­te Tiro­ler Bau­ar­bei­ter akzep­tier­te die zur Hälf­te beding­te Geld­stra­fe von 6.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Altach-Feldkirch/V: Prozess gegen selbsternannte „Pedo-Hunter“

Sechs Män­ner stan­den am 9.7. vor dem Schöf­fen­ge­richt in Feld­kirch, nach­dem sie einen homo­se­xu­el­len Mann in Alt­ach in einen Hin­ter­halt gelockt und ver­prü­gelt haben sol­len. Das Opfer wur­de von einem 16-jäh­ri­gen Lock­vo­gel über Snap­chat kon­tak­tiert und zu einem Tref­fen gelockt, bei dem fünf jun­ge Män­ner im Gebüsch lauerten.

„Sie stürm­ten aus dem Ver­steck und zwan­gen das Opfer zuzu­ge­ben, dass es pädo­phil sei und sich der Poli­zei stel­len sol­le“, schil­dert Staats­an­wäl­tin Kon­stan­ze Erath die fol­gen­den Momen­te. Das Opfer wur­de mit Fäus­ten und Trit­ten miss­han­delt, bedroht und zum Geständ­nis gezwun­gen, pädo­phil zu sein. Die Sze­ne wur­de gefilmt, wäh­rend das 25-jäh­ri­ge Opfer ver­ängs­tigt um sein Leben fleh­te. (krone.at, 9.7.26)

Die Täter raub­ten ihm 20 Euro und Ziga­ret­ten, bevor sie flo­hen. Vor Gericht zeig­ten sie Reue. Die Ver­tei­di­gung ver­wies auf die schwie­ri­gen Lebens­um­stän­de der Ange­klag­ten, dar­un­ter fami­liä­re Gewalt. Ins­be­son­de­re der Lock­vo­gel schil­der­te eine belas­ten­de Kind­heit und erklär­te, er habe dem Opfer einen „Denk­zet­tel“ ver­pas­sen wol­len. Die Opfer­ver­tre­te­rin beton­te die schwe­ren psy­chi­schen Fol­gen für den Miss­han­del­ten. Er lei­de seit dem Über­griff an Angst­zu­stän­den und benö­ti­ge psy­cho­lo­gi­sche Betreuung.

Staats­an­wäl­tin Erath stell­te fest, dass die Dar­stel­lung des Opfers als Pädo­phi­len nichts mit der Rea­li­tät zu tun habe. Das Gericht sprach die Ange­klag­ten wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung und ver­such­ten Rau­bes schul­dig und ver­häng­te teil­be­ding­te Geld­stra­fen von bis zu 2.000 Euro sowie die Zah­lung von 300 Euro Schmerzensgeld.

Der Pro­zess steht damit in einer Rei­he von schwe­ren Gewalt­ta­ten quer durch das gesam­te Bun­des­ge­biet, die unter dem Label des „Pedo-Hun­ting” gegen homo­se­xu­el­le Män­ner began­gen wur­den. Eine Ein­ord­nung, woher der Hass auf Schwu­le gekom­men ist, scheint es den Medi­en­be­rich­ten nach auch bei die­sem Fall gege­ben zu haben.

Wien: Antisemitismus beim Lueger-Denkmal

Ein künst­le­ri­scher Rund­gang am Karl-Lue­ger-Denk­mal in Wien, initi­iert vom Künst­ler Alon Ishay im Rah­men des Ange­wand­te-Fes­ti­vals, wur­de von anti­se­mi­ti­schen Angrif­fen und wie­der­hol­ten Poli­zei­ein­sät­zen über­schat­tet. Die Poli­zei zeig­te Ishay und Vize­rek­to­rin Ger­hild Stein­buch zunächst an, doch die Staats­an­walt­schaft stell­te die Ver­fah­ren man­gels Anfangs­ver­dachts umge­hend ein. Wäh­rend der Rund­gän­ge kam es zu meh­re­ren Zwi­schen­fäl­len: Der FPÖ-Akti­vist und Mit­glied einer katho­li­schen Stu­den­ten­ver­bin­dung, A.M., ent­fern­te ein von Ishay ange­brach­tes Pro­test­trans­pa­rent und brach­te es in das Haus sei­ner katho­li­schen Stu­den­ten­ver­bin­dung K.Ö.St.V. Fran­ko­nia Wien.

2025 kan­di­dier­te der 25-jäh­ri­ge Jus-Stu­dent und Sol­dat für eine Gemein­de­rats­wahl in Nie­der­ös­ter­reich. Auf sei­ner Web­site und in den sozia­len Medi­en posiert er mit Her­bert Kickl und dem Natio­nal­rats­prä­si­den­ten Wal­ter Rosen­kranz. Er führ­te auch für FPÖ TV Inter­views und soll laut sei­nem Lin­ke­dIn ein Prak­ti­kum im FPÖ-Par­la­ments­klub absol­viert haben. (derstandard.at, 7.7.26)

Wie Stoppt die Rech­ten eru­ie­ren konn­te, ist M. mitt­ler­wei­le erneut im FPÖ-Par­la­ments­klub beschäftigt.

Der Angrei­fer ist außer­dem in der kle­ri­kal-faschis­ti­schen Grup­pie­rung „Tra­di­ti­on, Fami­lie, Pri­vat­ei­gen­tum“ aktiv. Trotz der Angrif­fe setz­te Ishay sei­ne Kunst­ak­tio­nen fort und brach­te neue Pla­ka­te an. „Dass ein rechts­extre­mer FPÖ-Poli­ti­ker eine künst­le­ri­sche Instal­la­ti­on gegen Lue­ger, dem Vor­bild Hit­lers, zer­stört, macht deut­lich, wie­so Akti­vis­mus am Ehren­mal nach wie vor not­wen­dig ist“, so der Künstler.

Die Vor­fäl­le führ­ten zu erhöh­tem Inter­es­se am Rund­gang, vie­le kamen aus Soli­da­ri­tät. Par­al­lel dazu ent­lud sich in den sozia­len Medi­en eine Wel­le anti­se­mi­ti­scher Het­ze. Das Lan­des­amt für Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung ermit­telt gegen den Angrei­fer wegen Ver­het­zung und Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz, nach­dem die­ser den Künst­ler und Teil­neh­men­de anti­se­mi­tisch beschimpft, Hit­ler ver­herr­licht und Men­schen ange­spuckt haben soll. Alon Ishay kri­ti­siert wei­ter­hin die halb­her­zi­ge Umge­stal­tung des Lue­ger-Denk­mals und sieht in den aktu­el­len Ereig­nis­sen einen Beleg für den fort­be­stehen­den Anti­se­mi­tis­mus in Österreich.

Wien: Rosenkranz’ gespaltene Wahrnehmungen

Am 1. August über­nimmt Roland Wei­nert die Lei­tung der Par­la­ments­ver­wal­tung. Wei­nert ist Jurist und mach­te unter FPÖ-Minister:innen Kar­rie­re, zudem war er Gene­ral­se­kre­tär unter dem Ex-Vize­kanz­ler Heinz-Chris­ti­an Stra­che. Künf­tig soll er meh­re­ren hun­dert Mitarbeiter:innen in der Par­la­ments­ver­wal­tung vor­ste­hen. Obwohl der Pos­ten offi­zi­ell nicht par­tei­po­li­tisch ist, wur­de Wei­nert, der in der Rosen­kranz-Bur­schen­schaft Liber­tas Wien kor­po­riert ist, von Natio­nal­rats­prä­si­dent Wal­ter Rosen­kranz im Rah­men eines Aus­schrei­bungs­ver­fah­rens und durch eine Begut­ach­tungs­kom­mis­si­on unter dem Vor­sitz von Andre­as Reich­hardt – eben­falls FPÖ und kor­po­riert – aus­ge­wählt. „Ein Bur­schen­schaf­ter lei­te­te im Auf­trag eines Bur­schen­schaf­ters eine Kom­mis­si­on, die einen Bur­schen­schaf­ter best­ge­eig­net sah. Will­kom­men im öster­rei­chi­schen Par­la­ment“, kom­men­tiert der „Stan­dard” (8.7.26).

In einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge woll­te der Grü­ne Rechts­extre­mis­mus-Spre­cher Lukas Ham­mer u.a. wis­sen, war­um Rosen­kranz mit Reich­hardt aus­ge­rech­net einen Kor­po­rier­ten zum Vor­sit­zen­den der Begut­ach­tungs­kom­mis­si­on gemacht hat, ob der FPÖ-Natio­nal­rats­prä­si­dent davon gewusst hat, dass Reich­hardt in den 1980er-Jah­ren bei Wehr­sport­übun­gen betei­ligt war und in der deutsch­na­tio­na­len „Grenz­land­mann­schaft Cim­bria” kor­po­riert ist. Die bemer­kens­wer­te Ant­wort von Rosen­kranz: „In Wahr­neh­mung mei­ner Auf­ga­ben als Prä­si­dent des Natio­nal­ra­tes habe ich zum Zeit­punkt der Bestel­lung kei­ne Kennt­nis von etwa­igen Mit­glied­schaf­ten erlangt.” Rosen­kranz scheint also sei­nen Wis­sens­stand als Pri­vat­per­son von jenem als Natio­nal­rats­prä­si­dent abkop­peln zu wol­len: Der eine hat’s gewusst, der ande­re war frei von jeg­li­chen Kenntnissen.

Gleich acht Fra­gen hat Rosen­kranz mit dem Satz „Die­se Fra­gen betref­fen nicht mei­ne Amts­aus­übung als Prä­si­dent des Natio­nal­ra­tes und sind somit nicht vom Fra­ge­recht gemäß § 89 GOG-NR umfasst” abge­bo­gen, ließ den Anfra­ge­stel­ler aber dann doch kurz wis­sen, dass Wei­nerts Mit­glied­schaft in Rosen­kranz’ Bur­schen­schaft „nach den mir vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen (…) nicht Gegen­stand des Aus­schrei­bungs­ver­fah­rens vor der Begut­ach­tungs­kom­mis­si­on” gewe­sen sei­en. Sprich: Die Mit­glie­der der Begut­ach­tungs­kom­mis­si­on dürf­ten zu Wei­nerts engen Ver­bin­dung über die­sel­be Bur­schen­schaft nicht infor­miert gewe­sen sein.

Am Ende bleibt, dass die zwei wich­tigs­ten Pos­ten im Par­la­ment von zwei Per­so­nen aus­ge­übt wer­den, die der­sel­ben deutsch-völ­ki­schen Bur­schen­schaft ange­hö­ren. Was für ein Zufall!

Salzburg: Blauer Seniorenring muss Teil der Landesförderung retournieren

Das Land Salz­burg for­dert vom FPÖ-nahen Salz­bur­ger Senio­ren­ring 43.000 Euro an zu viel aus­be­zahl­ten För­der­mit­teln zurück. In den Jah­ren 2020 bis 2025 sei­en vom Senio­ren­ring zu hohe Mit­glie­der­zah­len ange­ge­ben wor­den. Sowohl die För­der­ver­ga­be als auch deren Über­prü­fung erfolg­ten durch ein Res­sort, das von der FPÖ-Lan­des­par­tei­ob­frau Mar­le­ne Sva­zek gelei­tet wird, so die Grü­nen. Kim­bie Humer-Vogl von den Grü­nen kritisiert:

„Wenn eine FPÖ-nahe Orga­ni­sa­ti­on wegen Falsch­an­ga­ben zu viel För­de­rung kas­siert und ein FPÖ-geführ­tes Res­sort die Sache prüft, schril­len bei uns alle Alarm­glo­cken. Da braucht es maxi­ma­le Trans­pa­renz.“ (gruene.at, 9.7.26)

Humer-Vogl for­dert maxi­ma­le Trans­pa­renz und eine unab­hän­gi­ge Prü­fung. Zu die­sem Zweck habe sie bereits Akten­ein­sicht bean­tragt. Bereits im Früh­jahr muss­te die FPÖ-Bun­des­rä­tin Mar­lies Sei­ner-Wie­ser wegen die­ser „Unklar­hei­ten“, wie sie es nann­te, zurück­tre­ten.

Innsbruck: FPÖ verliert eine Gemeinderätin

Mar­le­ne Trinkl, seit 2024 für die FPÖ im Inns­bru­cker Gemein­de­rat, hat ihren Aus­tritt aus dem FPÖ-Klub bekannt gege­ben. Als Grün­de nennt die 68-Jäh­ri­ge inter­ne Anfein­dun­gen, Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten und eine zuneh­mend schwie­ri­ge Zusam­men­ar­beit. Ins­be­son­de­re sei­en die Anlie­gen der Senior:innen miss­ach­tet wor­den, zudem sei die Inns­bru­cker FPÖ teil­wei­se von der Par­tei­li­nie abge­wi­chen. Ein Vor­fall in der letz­ten Sit­zung des Stadt­se­nats, bei dem ihre Arbeit gegen­über ande­ren Frak­tio­nen schlecht­ge­re­det wor­den sei, habe letzt­lich das Fass zum Über­lau­fen gebracht.

Trinkl betont, wei­ter­hin hin­ter den Wer­ten der FPÖ zu ste­hen, ihr Man­dat behal­ten und als freie Man­da­ta­rin wei­ter­ma­chen zu wol­len. Aus der Par­tei woll­te Trinkl nicht aus­tre­ten, doch die FPÖ reagier­te mit einem Par­tei­aus­schluss.

Frankreich: Le Pen startet Wahlkampf trotz Verurteilung

Nach ihrer straf­recht­li­chen Ver­ur­tei­lung wegen Ver­un­treu­ung euro­päi­scher Steu­er­gel­der hat Mari­ne Le Pen unmit­tel­bar den Wahl­kampf für die fran­zö­si­sche Prä­si­dent­schafts­wahl 2027 auf­ge­nom­men. Das Beru­fungs­ge­richt bestä­tig­te zwar das Urteil und ver­häng­te ein Jahr Haus­ar­rest mit elek­tro­ni­scher Fuß­fes­sel. Der Par­tei­vor­sit­zen­den des Ras­sem­blem­ent Natio­nal (RN) wur­de jedoch das pas­si­ve Wahl­recht wie­der zuge­spro­chen, sodass Le Pen erneut kan­di­die­ren kann. Nach anfäng­li­cher Anspan­nung prä­sen­tier­te sie sich mit der Rechts­extre­men eige­nen Chuzpe:

Obwohl sie nun zwei­mal von einem Gericht dafür schul­dig gespro­chen wur­de, euro­päi­sche Steu­er­gel­der ver­un­treut zu haben, hält sie sich wei­ter für unschul­dig: „Am Ende müs­sen die Wäh­ler ent­schei­den. Das ist der Kern des­sen, was das Beru­fungs­ge­richt gesagt hat. Den Wäh­lern wird die Frei­heit der Wahl zurück­ge­ge­ben. Nichts weni­ger habe ich erwar­tet.“ (tagesschau.de, 8.7.26)

Damit wird Le Pens poli­ti­scher Zieh­sohn Jor­dan Bar­del­la für das Amt des Pre­mier­mi­nis­ters und die mut­maß­li­che Kri­mi­nel­le Le Pen für das höchs­te Amt Frank­reichs, die Prä­si­dent­schaft, kandidieren.

Für Mari­ne Le Pen gilt wei­ter­hin die Unschulds­ver­mu­tung, denn sie geht ein letz­tes Mal in Beru­fung, dies­mal vor dem Kas­sa­ti­ons­ge­richts­hof. Die­ser wird gemäß sei­ner Funk­ti­on nicht erneut den Sach­ver­halt prü­fen, son­dern dar­über urtei­len, ob die unte­ren Instan­zen die Geset­ze kor­rekt ange­wandt haben. (…) Mari­ne Le Pen will sich 2027 der Prä­si­dent­schafts­wahl stel­len und einen mög­li­chen Sieg auch als Frei­spruch im Namen des Vol­kes fei­ern. (…) Das ist gefähr­lich. Bei einer Wahl geht es um Sym­pa­thie und poli­ti­sche Moti­ve, mit einer unvor­ein­ge­nom­me­nen Beweis­wür­di­gung hat das nichts zu tun. Eine Volks­wahl dazu zu benut­zen, die Jus­tiz zu über­trump­fen, ist eine Per­ver­tie­rung der rechts­staat­li­chen Insti­tu­tio­nen. (profil.at, 13.7.26)

Schongau/D: Hassdokument nach Schulattacke

Nach der Gewalt­tat am Wel­fen-Gym­na­si­um im ober­baye­ri­schen Schon­gau ist ein 19-sei­ti­ges Doku­ment auf­ge­taucht, das laut „Spie­gel“ (10.7.26) mut­maß­lich vom 16-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen stammt. Der aus Kroa­ti­en stam­men­de Jugend­li­che soll am 8. Juli mit einer Schuss­waf­fe und einem Mes­ser Schüler:innen ange­grif­fen haben. Zwei 13-jäh­ri­ge Mäd­chen wur­den schwer ver­letzt, schwe­ben laut Poli­zei aber nicht mehr in Lebens­ge­fahr. Der Ver­däch­ti­ge wur­de 17 Minu­ten nach Beginn der Tat von Lehr­kräf­ten und Poli­zei­be­am­ten überwältigt.

Das eng­lisch­spra­chi­ge „Mani­fest“ ent­hält bio­gra­fi­sche Anga­ben, die auf den Jugend­li­chen pas­sen, sowie Hin­wei­se auf eine digi­ta­le Sze­ne, in der Amok­läu­fe und Atten­tä­ter ver­herr­licht wer­den. Der Text ist geprägt von Men­schen­ver­ach­tung, miso­gy­nen, que­er­feind­li­chen, islam­feind­li­chen und anti­se­mi­ti­schen Pas­sa­gen. Der mut­maß­li­che Autor bezeich­net sich als „rechts­ge­rich­tet“ und als „faschis­ti­scher Akze­le­ra­tio­nist“, eine geschlos­se­ne Ideo­lo­gie sei aber kaum erkenn­bar. Aus­führ­li­cher ist die Ver­herr­li­chung frü­he­rer Mas­sen­mör­der, dar­un­ter die des Atten­tä­ters von Christchurch.

Die Behör­den prü­fen Her­kunft und Echt­heit des Doku­ments. Nach­dem der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Alex­an­der Dob­rindt (CSU) schnell von einer „Amok­tat” gespro­chen hat­te, gerät die­se Aus­le­gung auf­grund des Mani­fests ins Wanken.

Doch mög­li­cher­wei­se über­nimmt jetzt – auch nach Auf­tau­chen des Doku­ments – die bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen ange­sie­del­te Baye­ri­sche Zen­tral­stel­le zur Bekämp­fung von Extre­mis­mus und Ter­ro­ris­mus (ZET) das wei­te­re Ver­fah­ren. Die Spe­zi­al­ein­heit wird bei Straf­ta­ten mit extre­mis­ti­schen oder ter­ro­ris­ti­schen Bezü­gen sowie Hass­kri­mi­na­li­tät aktiv. Also bei­spiels­wei­se bei dem Ver­dacht eines geziel­ten Anschlags und nicht etwa bei Amok­ta­ten. (br.de, 10.7.26)

Der Fall erin­nert an das Atten­tat im OEZ Mün­chen, wo die Behör­den mehr als drei Jah­re gebraucht hat­ten, bis aner­kannt wur­de, dass es sich um einen Ter­ror­akt und kei­nen indi­vi­du­ell moti­vier­ten Amok­lauf mit zufäl­li­gen Opfern gehan­delt hat.

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