Feldkirch/V: 30 Monate Haft für Drohungen und NS-Sehnsucht
Am 6.7. stand ein 41-Jähriger vor dem Landesgericht Feldkirch, weil er über Monate hinweg Richter, Polizisten, Staatsanwälte, Behörden und Rettungskräfte mit dem Tod bedroht sowie nationalsozialistische Inhalte verherrlicht haben soll. Die Anklage umfasste zahlreiche Drohungen per Anruf, E‑Mail und Video, darunter Ankündigungen von Amokläufen, Bombenanschlägen und Morddrohungen. „So habe er unter anderem geschrieben: ‚Die Mitarbeiter werden nacheinander im Amt erschossen.’, ‚Es wird einen Amoklauf geben!’ oder ‚Ich wünsche mir die Rückkehr von Adolf Hitler.’“ (vol.at, 6.7.26) Der Angeklagte habe sich außerdem gewünscht, „dass das Konzentrationslager Mauthausen mit ‚einer großen Party’ wiedereröffnet werden solle“ (neue.at, 6.7.26).
Die Staatsanwältin betonte die Schwere der Drohungen und warnte davor, den vierfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aufgrund seines ruhigen Auftretens vor Gericht zu unterschätzen. Der Verteidiger Daniel Wolff verwies auf eine schwere Erkrankung, die langjährige Alkohol- und Medikamentensucht sowie die schwierige Lebenssituation des Mannes. Nicht jede Drohung sei ernst gemeint gewesen. Der Angeklagte selbst zeigte sich reumütig, schilderte seine Alkoholabhängigkeit und erklärte, sich an viele Taten nicht mehr zu erinnern. Er betonte, nie jemandem etwas angetan zu haben und distanzierte sich von nationalsozialistischem Gedankengut. „Bitte, hohes Gericht, um eine gute Therapie.“
Ein psychiatrisches Gutachten stellte eine eingeschränkte, aber gegebene Zurechnungsfähigkeit fest und empfahl eine Therapie. Der Angeklagte war zwischenzeitlich nach Thailand ausgewandert, kehrte jedoch freiwillig zurück und bekannte sich zu den Vorwürfen schuldig.
Nach einstimmigem Wahrspruch der Geschworenen wurde der Angeklagte in nahezu allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Lediglich eine Drohung mit einem „mit Stromschlägen abgerichteten Elefanten“ führte zu keinem Schuldspruch. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, verzichtete jedoch aufgrund der langen Haftdauer auf eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher, obwohl der psychiatrische Gutachter dies empfohlen hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
St. Pölten: Wehrmachtsmunition vor Gericht
Ein Mann aus dem Bezirk Melk stand am 8.7. wegen des Besitzes von Munition und Kriegsmaterial vor dem Landesgericht St. Pölten. Bei dem 1980 geborenen Angeklagten, der einem Waffenverbot unterliegt, wurde im März eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden „Patronen und Geschosse“ (kurier.at, 8.7.26) sichergestellt. Der Mann gibt jedoch an, „nichts zu verbergen“ zu haben.
Im Gerichtsprozess, der bereits am 27. Mai begonnen hatte, ist zu klären, welche der sichergestellten Gegenstände unter das Waffen- bzw. das Kriegsmaterialgesetz fallen und funktionsfähig sind. Die Sammlung des Angeklagten umfasste unter anderem Munition der Wehrmacht und Leuchtspurgeschosse. Weitere Zeugeneinvernahmen sind geplant, weshalb die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.
Innsbruck: Hitlergrüße und „Dem Land Tirol die Treue“
Ein 33-Jähriger soll am 22. März in einer Innsbrucker Diskothek unter Alkoholeinfluss gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben: Während einer Dancefloor-Version des Liedes „Dem Land Tirol die Treue“ streckten mehrere Gäste den rechten Arm zum Hitlergruß, „Gäste, von denen zumindest einer schon bei früheren Besuchen Delikte nach dem NS-Verbotsgesetz gesetzt hatte“ (tt.com, 11.7.26).
Der Lokalbetreiber und die Türsteher schritten sofort ein. Einer der Beteiligten reagierte mit rassistischen Beschimpfungen und wiederholte demonstrativ die Geste, auch vor einer Überwachungskamera. Trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen, zeigte sich der Mann uneinsichtig und provozierte weiter, bis schließlich die Polizei gerufen wurde. Gefallen sein sollen auch die Rufe „Ausländer raus“ und „Scheiß Jude“. (krone, 10.7.26)
Die Begleiterin des Mannes habe den Vorfall relativiert: „Lass ihn doch, wenn ihn das stolz macht!“ Beim Eintreffen der Polizei war der Haupttäter bereits geflüchtet, der später Angeklagte konnte jedoch mit 2,7 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen werden.
Vor Gericht stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte zwar den Hitlergruß gezeigt hatte, die fremdenfeindlichen und antisemitischen Parolen jedoch von einer anderen Person stammten, nach der weiterhin gesucht wird. Aufgrund seines hohen Alkoholpegels wurde der Angeklagte nicht wegen Wiederbetätigung, sondern wegen einer „Rauschtat“ verurteilt. Die Richterin betonte, dass solche Vorfälle immer häufiger vorkämen und der Staat dies nicht dulden werde. Der angeklagte Tiroler Bauarbeiter akzeptierte die zur Hälfte bedingte Geldstrafe von 6.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Altach-Feldkirch/V: Prozess gegen selbsternannte „Pedo-Hunter“
Sechs Männer standen am 9.7. vor dem Schöffengericht in Feldkirch, nachdem sie einen homosexuellen Mann in Altach in einen Hinterhalt gelockt und verprügelt haben sollen. Das Opfer wurde von einem 16-jährigen Lockvogel über Snapchat kontaktiert und zu einem Treffen gelockt, bei dem fünf junge Männer im Gebüsch lauerten.
„Sie stürmten aus dem Versteck und zwangen das Opfer zuzugeben, dass es pädophil sei und sich der Polizei stellen solle“, schildert Staatsanwältin Konstanze Erath die folgenden Momente. Das Opfer wurde mit Fäusten und Tritten misshandelt, bedroht und zum Geständnis gezwungen, pädophil zu sein. Die Szene wurde gefilmt, während das 25-jährige Opfer verängstigt um sein Leben flehte. (krone.at, 9.7.26)
Die Täter raubten ihm 20 Euro und Zigaretten, bevor sie flohen. Vor Gericht zeigten sie Reue. Die Verteidigung verwies auf die schwierigen Lebensumstände der Angeklagten, darunter familiäre Gewalt. Insbesondere der Lockvogel schilderte eine belastende Kindheit und erklärte, er habe dem Opfer einen „Denkzettel“ verpassen wollen. Die Opfervertreterin betonte die schweren psychischen Folgen für den Misshandelten. Er leide seit dem Übergriff an Angstzuständen und benötige psychologische Betreuung.
Staatsanwältin Erath stellte fest, dass die Darstellung des Opfers als Pädophilen nichts mit der Realität zu tun habe. Das Gericht sprach die Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Raubes schuldig und verhängte teilbedingte Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro sowie die Zahlung von 300 Euro Schmerzensgeld.
Der Prozess steht damit in einer Reihe von schweren Gewalttaten quer durch das gesamte Bundesgebiet, die unter dem Label des „Pedo-Hunting” gegen homosexuelle Männer begangen wurden. Eine Einordnung, woher der Hass auf Schwule gekommen ist, scheint es den Medienberichten nach auch bei diesem Fall gegeben zu haben.
Wien: Antisemitismus beim Lueger-Denkmal
Ein künstlerischer Rundgang am Karl-Lueger-Denkmal in Wien, initiiert vom Künstler Alon Ishay im Rahmen des Angewandte-Festivals, wurde von antisemitischen Angriffen und wiederholten Polizeieinsätzen überschattet. Die Polizei zeigte Ishay und Vizerektorin Gerhild Steinbuch zunächst an, doch die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren mangels Anfangsverdachts umgehend ein. Während der Rundgänge kam es zu mehreren Zwischenfällen: Der FPÖ-Aktivist und Mitglied einer katholischen Studentenverbindung, A.M., entfernte ein von Ishay angebrachtes Protesttransparent und brachte es in das Haus seiner katholischen Studentenverbindung K.Ö.St.V. Frankonia Wien.
2025 kandidierte der 25-jährige Jus-Student und Soldat für eine Gemeinderatswahl in Niederösterreich. Auf seiner Website und in den sozialen Medien posiert er mit Herbert Kickl und dem Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz. Er führte auch für FPÖ TV Interviews und soll laut seinem LinkedIn ein Praktikum im FPÖ-Parlamentsklub absolviert haben. (derstandard.at, 7.7.26)
Wie Stoppt die Rechten eruieren konnte, ist M. mittlerweile erneut im FPÖ-Parlamentsklub beschäftigt.
Der Angreifer ist außerdem in der klerikal-faschistischen Gruppierung „Tradition, Familie, Privateigentum“ aktiv. Trotz der Angriffe setzte Ishay seine Kunstaktionen fort und brachte neue Plakate an. „Dass ein rechtsextremer FPÖ-Politiker eine künstlerische Installation gegen Lueger, dem Vorbild Hitlers, zerstört, macht deutlich, wieso Aktivismus am Ehrenmal nach wie vor notwendig ist“, so der Künstler.
Die Vorfälle führten zu erhöhtem Interesse am Rundgang, viele kamen aus Solidarität. Parallel dazu entlud sich in den sozialen Medien eine Welle antisemitischer Hetze. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung ermittelt gegen den Angreifer wegen Verhetzung und Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, nachdem dieser den Künstler und Teilnehmende antisemitisch beschimpft, Hitler verherrlicht und Menschen angespuckt haben soll. Alon Ishay kritisiert weiterhin die halbherzige Umgestaltung des Lueger-Denkmals und sieht in den aktuellen Ereignissen einen Beleg für den fortbestehenden Antisemitismus in Österreich.
Wien: Rosenkranz’ gespaltene Wahrnehmungen
Am 1. August übernimmt Roland Weinert die Leitung der Parlamentsverwaltung. Weinert ist Jurist und machte unter FPÖ-Minister:innen Karriere, zudem war er Generalsekretär unter dem Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Künftig soll er mehreren hundert Mitarbeiter:innen in der Parlamentsverwaltung vorstehen. Obwohl der Posten offiziell nicht parteipolitisch ist, wurde Weinert, der in der Rosenkranz-Burschenschaft Libertas Wien korporiert ist, von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens und durch eine Begutachtungskommission unter dem Vorsitz von Andreas Reichhardt – ebenfalls FPÖ und korporiert – ausgewählt. „Ein Burschenschafter leitete im Auftrag eines Burschenschafters eine Kommission, die einen Burschenschafter bestgeeignet sah. Willkommen im österreichischen Parlament“, kommentiert der „Standard” (8.7.26).
In einer parlamentarischen Anfrage wollte der Grüne Rechtsextremismus-Sprecher Lukas Hammer u.a. wissen, warum Rosenkranz mit Reichhardt ausgerechnet einen Korporierten zum Vorsitzenden der Begutachtungskommission gemacht hat, ob der FPÖ-Nationalratspräsident davon gewusst hat, dass Reichhardt in den 1980er-Jahren bei Wehrsportübungen beteiligt war und in der deutschnationalen „Grenzlandmannschaft Cimbria” korporiert ist. Die bemerkenswerte Antwort von Rosenkranz: „In Wahrnehmung meiner Aufgaben als Präsident des Nationalrates habe ich zum Zeitpunkt der Bestellung keine Kenntnis von etwaigen Mitgliedschaften erlangt.” Rosenkranz scheint also seinen Wissensstand als Privatperson von jenem als Nationalratspräsident abkoppeln zu wollen: Der eine hat’s gewusst, der andere war frei von jeglichen Kenntnissen.
Gleich acht Fragen hat Rosenkranz mit dem Satz „Diese Fragen betreffen nicht meine Amtsausübung als Präsident des Nationalrates und sind somit nicht vom Fragerecht gemäß § 89 GOG-NR umfasst” abgebogen, ließ den Anfragesteller aber dann doch kurz wissen, dass Weinerts Mitgliedschaft in Rosenkranz’ Burschenschaft „nach den mir vorliegenden Informationen (…) nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens vor der Begutachtungskommission” gewesen seien. Sprich: Die Mitglieder der Begutachtungskommission dürften zu Weinerts engen Verbindung über dieselbe Burschenschaft nicht informiert gewesen sein.
Am Ende bleibt, dass die zwei wichtigsten Posten im Parlament von zwei Personen ausgeübt werden, die derselben deutsch-völkischen Burschenschaft angehören. Was für ein Zufall!
Salzburg: Blauer Seniorenring muss Teil der Landesförderung retournieren
Das Land Salzburg fordert vom FPÖ-nahen Salzburger Seniorenring 43.000 Euro an zu viel ausbezahlten Fördermitteln zurück. In den Jahren 2020 bis 2025 seien vom Seniorenring zu hohe Mitgliederzahlen angegeben worden. Sowohl die Fördervergabe als auch deren Überprüfung erfolgten durch ein Ressort, das von der FPÖ-Landesparteiobfrau Marlene Svazek geleitet wird, so die Grünen. Kimbie Humer-Vogl von den Grünen kritisiert:
„Wenn eine FPÖ-nahe Organisation wegen Falschangaben zu viel Förderung kassiert und ein FPÖ-geführtes Ressort die Sache prüft, schrillen bei uns alle Alarmglocken. Da braucht es maximale Transparenz.“ (gruene.at, 9.7.26)
Humer-Vogl fordert maximale Transparenz und eine unabhängige Prüfung. Zu diesem Zweck habe sie bereits Akteneinsicht beantragt. Bereits im Frühjahr musste die FPÖ-Bundesrätin Marlies Seiner-Wieser wegen dieser „Unklarheiten“, wie sie es nannte, zurücktreten.
Innsbruck: FPÖ verliert eine Gemeinderätin
Marlene Trinkl, seit 2024 für die FPÖ im Innsbrucker Gemeinderat, hat ihren Austritt aus dem FPÖ-Klub bekannt gegeben. Als Gründe nennt die 68-Jährige interne Anfeindungen, Meinungsverschiedenheiten und eine zunehmend schwierige Zusammenarbeit. Insbesondere seien die Anliegen der Senior:innen missachtet worden, zudem sei die Innsbrucker FPÖ teilweise von der Parteilinie abgewichen. Ein Vorfall in der letzten Sitzung des Stadtsenats, bei dem ihre Arbeit gegenüber anderen Fraktionen schlechtgeredet worden sei, habe letztlich das Fass zum Überlaufen gebracht.
Trinkl betont, weiterhin hinter den Werten der FPÖ zu stehen, ihr Mandat behalten und als freie Mandatarin weitermachen zu wollen. Aus der Partei wollte Trinkl nicht austreten, doch die FPÖ reagierte mit einem Parteiausschluss.
Frankreich: Le Pen startet Wahlkampf trotz Verurteilung
Nach ihrer strafrechtlichen Verurteilung wegen Veruntreuung europäischer Steuergelder hat Marine Le Pen unmittelbar den Wahlkampf für die französische Präsidentschaftswahl 2027 aufgenommen. Das Berufungsgericht bestätigte zwar das Urteil und verhängte ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Der Parteivorsitzenden des Rassemblement National (RN) wurde jedoch das passive Wahlrecht wieder zugesprochen, sodass Le Pen erneut kandidieren kann. Nach anfänglicher Anspannung präsentierte sie sich mit der Rechtsextremen eigenen Chuzpe:
Obwohl sie nun zweimal von einem Gericht dafür schuldig gesprochen wurde, europäische Steuergelder veruntreut zu haben, hält sie sich weiter für unschuldig: „Am Ende müssen die Wähler entscheiden. Das ist der Kern dessen, was das Berufungsgericht gesagt hat. Den Wählern wird die Freiheit der Wahl zurückgegeben. Nichts weniger habe ich erwartet.“ (tagesschau.de, 8.7.26)
Damit wird Le Pens politischer Ziehsohn Jordan Bardella für das Amt des Premierministers und die mutmaßliche Kriminelle Le Pen für das höchste Amt Frankreichs, die Präsidentschaft, kandidieren.
Für Marine Le Pen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, denn sie geht ein letztes Mal in Berufung, diesmal vor dem Kassationsgerichtshof. Dieser wird gemäß seiner Funktion nicht erneut den Sachverhalt prüfen, sondern darüber urteilen, ob die unteren Instanzen die Gesetze korrekt angewandt haben. (…) Marine Le Pen will sich 2027 der Präsidentschaftswahl stellen und einen möglichen Sieg auch als Freispruch im Namen des Volkes feiern. (…) Das ist gefährlich. Bei einer Wahl geht es um Sympathie und politische Motive, mit einer unvoreingenommenen Beweiswürdigung hat das nichts zu tun. Eine Volkswahl dazu zu benutzen, die Justiz zu übertrumpfen, ist eine Pervertierung der rechtsstaatlichen Institutionen. (profil.at, 13.7.26)
Schongau/D: Hassdokument nach Schulattacke
Nach der Gewalttat am Welfen-Gymnasium im oberbayerischen Schongau ist ein 19-seitiges Dokument aufgetaucht, das laut „Spiegel“ (10.7.26) mutmaßlich vom 16-jährigen Tatverdächtigen stammt. Der aus Kroatien stammende Jugendliche soll am 8. Juli mit einer Schusswaffe und einem Messer Schüler:innen angegriffen haben. Zwei 13-jährige Mädchen wurden schwer verletzt, schweben laut Polizei aber nicht mehr in Lebensgefahr. Der Verdächtige wurde 17 Minuten nach Beginn der Tat von Lehrkräften und Polizeibeamten überwältigt.
Das englischsprachige „Manifest“ enthält biografische Angaben, die auf den Jugendlichen passen, sowie Hinweise auf eine digitale Szene, in der Amokläufe und Attentäter verherrlicht werden. Der Text ist geprägt von Menschenverachtung, misogynen, queerfeindlichen, islamfeindlichen und antisemitischen Passagen. Der mutmaßliche Autor bezeichnet sich als „rechtsgerichtet“ und als „faschistischer Akzelerationist“, eine geschlossene Ideologie sei aber kaum erkennbar. Ausführlicher ist die Verherrlichung früherer Massenmörder, darunter die des Attentäters von Christchurch.
Die Behörden prüfen Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nachdem der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) schnell von einer „Amoktat” gesprochen hatte, gerät diese Auslegung aufgrund des Manifests ins Wanken.
Doch möglicherweise übernimmt jetzt – auch nach Auftauchen des Dokuments – die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) das weitere Verfahren. Die Spezialeinheit wird bei Straftaten mit extremistischen oder terroristischen Bezügen sowie Hasskriminalität aktiv. Also beispielsweise bei dem Verdacht eines gezielten Anschlags und nicht etwa bei Amoktaten. (br.de, 10.7.26)
Der Fall erinnert an das Attentat im OEZ München, wo die Behörden mehr als drei Jahre gebraucht hatten, bis anerkannt wurde, dass es sich um einen Terrorakt und keinen individuell motivierten Amoklauf mit zufälligen Opfern gehandelt hat.
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