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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 8 Minuten

Mélange KW 10/26: Kein Lueger mehr im Grazer Stadtbild

Von Wie­der­be­tä­ti­gung über Slap­stick im Inns­bru­cker Gerichts­saal, die brü­chi­ge Poli­zei­er­zäh­lung zur Perš­m­an­hof-Raz­zia und ein Waf­fen­ar­se­nal samt Miss­brauchs­ver­dacht in Nie­der­ös­ter­reich bis zu einem FPÖ-Rück­tritt in Salz­burg und zur vor­bild­haf­ten Lue­ger-Ent­fer­nung in Graz.

11. März 2026
Rückblick
Rückblick

Inhalt

Togg­le
  • Eisen­stadt-Lacken­dorf: Nazi-Chats und ‑Devo­tio­na­li­en
  • Inns­bruck: Staats­ver­wei­ge­rin will „Schiff nicht betreten“
  • Kla­gen­furt-Perš­m­an­hof: Ein­satz­lei­ter lie­fert vor Gericht kaum Antworten
  • Strass­hof an der Nordbahn/NÖ: Waf­fen­ar­se­nal, häus­li­che Gewalt, Missbrauchsdarstellungen
  • Salz­burg: FPÖ-Bun­des­rä­tin muss zurücktreten
  • Graz ent­fernt den Anti­se­mi­ten Lue­ger aus dem Stadtbild

Eisenstadt-Lackendorf: Nazi-Chats und ‑Devotionalien

Ein 36-jäh­ri­ger Bur­gen­län­der wur­de am 4. März Lan­des­ge­richt Eisen­stadt nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teilt. Aus­lö­ser war ein Chat mit einem ande­ren Beschul­dig­ten, der von der Staats­an­walt­schaft Krems wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt wor­den war.

Bei einer Haus­durch­su­chung fan­den Ermitt­ler zahl­rei­che Nazi-Devo­tio­na­li­en, die Peter S. in einer Glas­vi­tri­ne aus­ge­stellt hat­te, dar­un­ter ein Bild eines NS-Sol­da­ten, Bier­fla­schen mit Hit­ler-Kon­ter­fei, eine Mün­ze mit NS-Spruch, ein Radio und ein Dolch mit Haken­kreuz. Zudem spei­cher­te und ver­schick­te er zahl­rei­che Fotos und Vide­os mit NS-Bezug, ins­ge­samt 26 ein­schlä­gi­ge Bil­der und zwei Fotos in 49 Fäl­len an ver­schie­de­ne Chatgruppen.

Vor Gericht bezeich­ne­te S. das Ver­sen­den der Inhal­te als „Blö­de­lei“ und beton­te, er habe auch ande­re his­to­ri­sche Gegen­stän­de gesam­melt. Auf Nach­fra­gen zur Bedeu­tung der NS-Sym­bo­le und zum Holo­caust reagier­te er aus­wei­chend. Die Geschwo­re­nen spra­chen ihn schul­dig: Er erhielt 15 Mona­te Haft auf Bewäh­rung sowie eine Geld­stra­fe von 6.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Quel­le: bvz.at, 4.3.26)

Innsbruck: Staatsverweigerin will „Schiff nicht betreten“

Eine wenigs­tens in Tei­len Slap­stick-wür­di­ge Vor­stel­lung lie­fer­te eine Staats­ver­wei­ge­rin am Lan­des­ge­richt Innsbruck.

Nach Auf­ruf ihres Namens ist am Diens­tag am Lan­des­ge­richt eine wegen ver­such­ter Nöti­gung ange­klag­te Tiro­le­rin erst nicht im Ver­hand­lungs­saal erschie­nen. Als sie dar­auf in den Saal gelei­tet wur­de, blieb die Frau nach der Schwel­le ste­hen und sag­te: „Ich bin ‚Bar­ba­ra‘ und nicht jene, die sie auf­ge­ru­fen haben. Ich wer­de das Schiff nicht betre­ten!“ (tt.com, 4.3.26)

Dem durch sei­ne Berg­steig­kennt­nis­se bekannt gewor­de­nen Rich­ter Nor­bert Hofer gelang es, Frau Bar­ba­ra zu über­re­den, das „Schiff“ dann doch noch zu betre­ten. Der Ankla­ge lag zugrun­de, dass sie Bediens­te­ten einer Bezirks­haupt­mann­schaft mit der Ein­tra­gung in ein US-Schuld­ner­re­gis­ter gedroht hat­te, falls eine Anzei­ge nicht zurück­ge­zo­gen wür­de. Es han­delt sich um eine typi­sche Droh- und Ein­schüch­te­rungs­ma­sche aus dem Umfeld der Staats­ver­wei­ge­rer-Sze­nen, bei der mit völ­lig unbe­grün­de­ten Ein­trä­gen in ein US-Schul­den­re­gis­ter (UCC-Regis­ter des Bun­des­staats Washing­ton) han­tiert wird, die prak­tisch kei­ne recht­li­chen Fol­gen haben, sofern kein ent­spre­chen­der Ver­trag unter­schrie­ben oder die Ein­tra­gung auto­ri­siert wurde.

Die Ange­klag­te hat­te sich jedoch bereits bei den Betrof­fe­nen ent­schul­digt und zeig­te sich im Ver­lauf der Ver­hand­lung ein­sich­tig und koope­ra­tiv. Sie erklär­te, ihr Ver­hal­ten sei durch per­sön­li­che Umstän­de moti­viert gewe­sen und die ange­droh­te Ein­tra­gung habe nie statt­ge­fun­den. Das Ver­fah­ren ende­te mit einer Diver­si­on und der Ver­pflich­tung zu 250 Euro Pau­schal­kos­ten, die die Ange­klag­te umge­hend beglei­chen wollte.

Klagenfurt-Peršmanhof: Einsatzleiter liefert vor Gericht kaum Antworten

Im Mit­tel­punkt der Ver­hand­lung am Ver­wal­tungs­ge­richt Kla­gen­furt über drei Maß­nah­men­be­schwer­den zum Poli­zei­ein­satz am Perš­m­an­hof, von der aus­schließ­lich der „Stan­dard“ (6.3.26) berich­te­te, stand die Aus­sa­ge des Ein­satz­lei­ters. Sie scheint vor allem Erin­ne­rungs­lü­cken, Aus­weich­ma­nö­ver und meh­re­re Behaup­tun­gen, die sich kaum in ein nach­voll­zieh­ba­res Bild zusam­men­fü­gen las­sen, gebracht zu haben. Für die drei Beschwer­de­füh­re­rin­nen und deren Anwalt Cle­mens Lah­ner ver­dich­te­te sich damit der Ein­druck, dass die Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen recht­lich schwer zu hal­ten sind.

Der Perš­m­an­hof ist Muse­um und Gedenk­stät­te für ein NS-Mas­sa­ker an Kärnt­ner Slo­we­nin­nen und Slo­we­nen. Im Juli 2025 rück­te die Poli­zei dort wäh­rend eines inter­na­tio­na­len anti­fa­schis­ti­schen Bil­dungs­camps an. Eine von Innen­mi­nis­ter Ger­hard Kar­ner ein­ge­setz­te Kom­mis­si­on kam spä­ter zum Schluss, der Ein­satz sei ohne recht­li­che Grund­la­ge erfolgt. Straf­ver­fü­gun­gen gegen rund 60 Betrof­fe­ne gibt es laut „Stan­dard“ bis heu­te nicht.

Ver­han­delt wur­den Beschwer­den von drei Frau­en gegen ihre Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen. Eine von ihnen, eine ehren­amt­li­che Muse­ums­mit­ar­bei­te­rin, die mit dem Camp nichts zu tun hat­te, führ­te gera­de Gäs­te durch das Haus. Sie schil­der­te, der Ein­satz­lei­ter habe von allen Aus­wei­se ver­langt und auf Nach­fra­ge „Cam­pie­ren“ und „Anstands­ver­let­zun­gen“ als Grün­de genannt. Ob sie über­haupt gefragt wor­den sei, ob sie Camp­t­eil­neh­me­rin sei? Nein.

Die Muse­ums­mit­ar­bei­te­rin wur­de spä­ter auf der Stra­ße ein zwei­tes Mal kon­trol­liert, obwohl sie sich bereits aus­ge­wie­sen hat­te. Eine nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung dafür wur­de in der Ver­hand­lung nicht belegt. Statt­des­sen erklär­ten Beam­te der „Schnel­len Inter­ven­ti­ons­grup­pe“, man habe Autos kon­trol­liert, weil sie „von einem Ort kamen, an dem sich Frem­de auf­ge­hal­ten haben“. Dazu kamen Hin­wei­se auf lee­re Bier­do­sen und der Ver­dacht, Bei­fah­ren­de könn­ten sich „unrecht­mä­ßig im Bun­des­ge­biet“ aufhalten.

Vor Gericht erin­ner­te sich ein Beam­ter an öster­rei­chi­sche und slo­we­ni­sche Kenn­zei­chen. Damit wur­de die Argu­men­ta­ti­on noch frag­wür­di­ger: Aus einem anti­fa­schis­ti­schen Camp nahe der slo­we­ni­schen Gren­ze wur­de ein Fall für „Fremden“-Kontrollen kon­stru­iert, obwohl die Erzäh­lung schon an den genann­ten Kenn­zei­chen scheiterte.

Eine wei­te­re Beschwer­de­füh­re­rin berich­te­te, sie habe gera­de einen Vor­trag gehört, als die Poli­zei ein­traf. Am Ende waren 13 Beam­te vor Ort, dazu ein Poli­zei­hund und ein Hub­schrau­ber. Die Wie­ne­rin sag­te, der Ein­satz­lei­ter habe alle Aus­wei­se ver­langt und foto­gra­fiert. Ob jemand kon­kret gefragt habe, wem wel­che Autos gehör­ten oder wer tat­säch­lich dort cam­pier­te, blieb offen. Anwalt Lah­ner kri­ti­sier­te daher mehr­fach das pau­scha­le Vor­ge­hen gegen alle Anwesenden.

Der Ein­satz­lei­ter sag­te frei­wil­lig aus, obwohl er sich wegen eines ande­ren Ver­fah­rens der Aus­sa­ge hät­te ent­schla­gen kön­nen. Dabei berief er sich laut „Stan­dard“ immer wie­der auf das, was ihm „erin­ner­lich“ sei. Zwei zen­tra­le Fra­gen beant­wor­te­te er gar nicht: Woher vor dem Ein­satz die Infor­ma­ti­on über angeb­li­che Ver­wal­tungs­über­tre­tun­gen kam und wann er vom Ort des Camps wusste.

Dafür schweif­te er mehr­fach ab. Er sprach über Mimik und Ges­tik in der Poli­zei­ar­beit, über Anti­se­mi­tis­mus und über eine Paläs­ti­na­fah­ne, aus der er eine „gewis­se Staats­feind­lich­keit“ des Camps ablei­te­te. Lah­ner hielt dem nur den simp­len Satz ent­ge­gen, dass Paläs­ti­na­fah­nen nicht ver­bo­ten sind. Als der Ein­satz­lei­ter das Camp zudem als „gehei­mes Tref­fen“dar­stell­te, ver­wies Lah­ner dar­auf, dass die slo­we­nisch­spra­chi­ge Zei­tung Novice die Ver­an­stal­tung ange­kün­digt hat­te. (Auch „Stoppt die Rech­ten“ hat­te Ankün­di­gun­gen auf Instagram

Am Ende räum­te ein Ver­tre­ter der Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Kärn­ten ein, dass Feh­ler pas­siert sei­en. Das war das ers­te öffent­li­che Ein­ge­ständ­nis der Poli­zei. Für den Ver­ein Perš­m­an­hof und den Anwalt der Beschwer­de­füh­re­rin­nen reicht das nicht. Sie for­dern wei­te­re Auf­klä­rung und hal­ten die gesam­te Amts­hand­lung für prü­fungs­wür­dig. Das Urteil, das schrift­lich erge­hen wird, wird mit Span­nung erwartet.

➡️ Alle Zita­te aus: derstandard.at (6.9.26): Ein­satz am Perš­m­an­hof: Poli­zei räum­te vor Ver­wal­tungs­ge­richt erst­mals Feh­ler ein

Strasshof an der Nordbahn/NÖ: Waffenarsenal, häusliche Gewalt, Missbrauchsdarstellungen

Ein 81-jäh­ri­ger, mehr­fach aus­ge­zeich­ne­ter Buch­au­tor steht in Nie­der­ös­ter­reich im Zen­trum umfang­rei­cher Ermitt­lun­gen. Aus­lö­ser war ein Fall häus­li­cher Gewalt, bei dem die Poli­zei nach einer Anzei­ge der Ehe­frau zum Haus des Paa­res geru­fen wur­de. Da der Mann legal zahl­rei­che Schuss­waf­fen besaß, wur­den sofor­ti­ge Schutz­maß­nah­men wie Weg­wei­sung, Betre­tungs- und Annä­he­rungs­ver­bot sowie ein Waf­fen­ver­bot ver­hängt. Die Frau blieb bei dem Vor­fall unverletzt.

Bei der anschlie­ßen­den Haus­durch­su­chung ent­deck­ten Poli­zei, Staats­schutz und das Ein­satz­kom­man­do Cobra ein umfang­rei­ches Waf­fen­ar­se­nal, dar­un­ter unzäh­li­ge Waf­fen, mehr als eine hal­be Ton­ne Muni­ti­on, und Kriegs­ma­te­ri­al. Neben 70 regis­trier­ten Waf­fen wur­den etwa 100 nicht regis­trier­te Waf­fen sowie mili­tä­ri­sches Gerät gefun­den. Auf­grund der Fun­de wur­den das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um und das Abwehr­amt ein­ge­schal­tet, um die Her­kunft und Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Waf­fen zu prü­fen. Die Ermitt­lun­gen dazu dau­ern an.

Bei einer wei­te­ren Durch­su­chung stie­ßen die Ermitt­ler laut „Kurier“ (5.3.26) zudem auf kin­der­por­no­gra­fi­sches Mate­ri­al, das sicher­ge­stellt und kri­mi­nal­po­li­zei­lich aus­ge­wer­tet wird. in der Aus­sendung der Poli­zei (6.3.26) heißt es dazu: „Eben­falls sicher­ge­stellt wur­den Daten­trä­ger, die hin­sicht­lich straf­ba­rer Hand­lun­gen gegen die sexu­el­le Inte­gri­tät und Selbst­be­stim­mung durch das Lan­des­kri­mi­nal­amt Nie­der­ös­ter­reich über­prüft werden.“

Der Beschul­dig­te sei als waf­fen­af­fin bekannt und ver­fass­te meh­re­re Sach­bü­cher über Waf­fen­sys­te­me, das Bun­des­heer und die Poli­zei. Für sei­ne Recher­chen hat­te er in den 1990er-Jah­ren durch poli­ti­sche Kon­tak­te Zugang zu mili­tä­ri­schen und poli­zei­li­chen Ein­rich­tun­gen, ein­schließ­lich Eli­te­trup­pen. Der Mann war über lan­ge Jah­re hin­weg SPÖ-Lokal­po­li­ti­ker, bevor er sich von der Par­tei im Streit getrennt hatte.

Salzburg: FPÖ-Bundesrätin muss zurücktreten

Die FPÖ ist mit Rück­trit­ten bekann­ter­wei­se spar­sam. Wenn nun die lang­jäh­ri­ge FPÖ-Poli­ti­ke­rin Mar­lies Stei­ner-Wie­ser mit sofor­ti­ger Wir­kung alle poli­ti­schen Funk­tio­nen inner­halb der FPÖ Salz­burg sowie ihr Man­dat im Bun­des­rat nie­der­ge­legt hat, könn­te es bren­nen. Hin­ter­grund des Rück­tritts sei­en „Unge­reimt­hei­ten“ bei einem För­der­an­trag des Salz­bur­ger Senio­ren­rings für 2025, ins­be­son­de­re bezüg­lich der Anga­be und Anrech­nung der Mit­glie­der­zah­len. Sprich: Es könn­te eine zu hohe Mit­glie­der­zahl im För­der­an­trag ange­ge­ben und damit eine zu hohe För­de­rung lukriert wor­den sein. Pikant ist, dass die für die För­de­run­gen zustän­di­ge Abtei­lung bei der Salz­bur­ger Par­tei­che­fin Mar­le­ne Sva­zek res­sor­tiert. Sva­zek erklär­te denn auch, sie erwar­te „von Man­dats­trä­gern und Funk­tio­nä­ren der Par­tei kom­pro­miss­lo­se Kor­rekt­heit im Umgang mit Fördergeldern“.

In einer per­sön­li­chen Erklä­rung über­nahm Stei­ner-Wie­ser die Ver­ant­wor­tung für die ent­stan­de­nen „Unklar­hei­ten“, bedau­er­te mög­li­che Feh­ler und erklär­te ihren Rück­zug, um Scha­den von der FPÖ Salz­burg abzuwenden.

(Quel­le: meinbezirk.at, 5.3.26)

Graz entfernt den Antisemiten Lueger aus dem Stadtbild

Wäh­rend die Stadt Wien, kei­ner­lei Anzei­chen erken­nen lässt, den im ers­ten Bezirk lie­gen­den Dr.-Karl-Lueger-Platz umzu­be­nen­nen und das Lue­ger Denk­mal um fast 800.000 Euro um 3,5 Grad kip­pen will, hat die Stadt Graz gehan­delt und die Dr.-Karl-Lueger-Straße im Bezirk Gös­ting in Maria-Matz­ner-Stra­ße umbe­nannt. Karl Lue­ger galt in der Habs­bur­ger­mon­ar­chie als zen­tra­le Figur des insti­tu­tio­na­li­sier­ten Anti­se­mi­tis­mus, wes­halb eine Kom­mis­si­on den bis­he­ri­gen Stra­ßen­na­men als pro­ble­ma­tisch einstufte.

Die neue Namens­ge­be­rin, Maria Matz­ner, war eine bedeu­ten­de Per­sön­lich­keit des sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Wider­stands gegen Aus­tro­fa­schis­mus und Natio­nal­so­zia­lis­mus, blieb trotz mehr­fa­cher Ver­haf­tun­gen poli­tisch aktiv, enga­gier­te sich nach 1945 am Wie­der­auf­bau der Demo­kra­tie, war Mit­be­grün­de­rin der Volks­hil­fe Stei­er­mark und wur­de 1950 die ers­te Lan­des­rä­tin Österreichs.

„K Lue­ger gilt als zen­tra­le Figur des insti­tu­tio­na­li­sier­ten Anti­se­mi­tis­mus in der Habs­bur­ger­mon­ar­chie. Sein Anti­se­mi­tis­mus war kein Rand­aspekt, son­dern bewusst ein­ge­setz­tes poli­ti­sches Pro­gramm. […]Der Umbe­nen­nung ist ein län­ge­rer, sorg­fäl­ti­ger Betei­li­gungs­pro­zess vorangegangen […].

1/2

— Flo­ri­an Wen­nin­ger (@fwenninger.bsky.social) 22. Dezem­ber 2025 um 23:18

Vize­bür­ger­meis­te­rin Judith Schwent­ner (Grü­ne) betont, dass Maria Matz­ner für demo­kra­ti­sche Hal­tung, Wider­stand gegen Unrecht und poli­ti­schen Gestal­tungs­wil­len steht. SPÖ-Klub­ob­frau Danie­la Schlüs­sel­ber­ger hebt her­vor, dass die Umbe­nen­nung im Frau­en­mo­nat ein pas­sen­des Zei­chen zur Wür­di­gung von Matz­ners Ein­satz für Demo­kra­tie und sozia­le Gerech­tig­keit sei.

In den letz­ten Jah­ren wur­den in Graz bereits meh­re­re belas­te­te Stra­ßen­na­men geän­dert, ins­ge­samt gel­ten 20 als pro­ble­ma­tisch. Die Umbe­nen­nung in Maria-Matz­ner-Stra­ße soll ein wei­te­res Zei­chen für eine bewuss­te und ver­ant­wor­tungs­vol­le Erin­ne­rungs­kul­tur im öffent­li­chen Raum set­zen. Vorbildhaft!

(Quel­le: steiermark.orf.at, 5.3.26)

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