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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Polizeieinsatz am Peršmanhof: Wenn die Exekutive ins kollektive Gedächtnis trampelt

Das Ereig­nis ist wie­der aus den Schlag­zei­len ver­schwun­den, aber der 27. Juli 2025 wird man­chen lan­ge in Erin­ne­rung blei­ben. An die­sem Sonn­tag mar­schier­te die Poli­zei in der NS-Gedenk­stät­te Perš­m­an­hof auf. Wobei kaum fest­zu­ma­chen ist, was schlim­mer ist: dass sie es tat, oder dass sie kaum kal­ku­lier­te, was damit aus­ge­löst wür­de. Ein Kommentar.

20. Aug. 2025
Partisanendenkmal am Peršmanhof (Von Hawaratschi - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16358572)
Partisanendenkmal am Peršmanhof (Von Hawaratschi - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16358572)

Am Perš­m­an­hof, einem der sen­si­bels­ten NS-Gedenk­or­te Öster­reichs, fuhr die Poli­zei am 27. Juli ein Groß­auf­ge­bot auf: sie­ben Ein­satz­fahr­zeu­ge, über 30, teils schwer bewaff­ne­te Beamt*innen, Hub­schrau­ber, Droh­nen und Hun­de­staf­fel. Es gab Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen sowie eine Haus­durch­su­chung. So schil­dert es der Ver­ein Perš­man in sei­ner Pres­se­aus­sendung.

Der Perš­m­an­hof steht für ein End­pha­se­ver­bre­chen des NS-Regimes: Am 25. April 1945 ermor­de­ten Ange­hö­ri­ge des SS- und Poli­zei­re­gi­ments elf Mit­glie­der der Fami­li­en Sadov­nik und Kogoj, dar­un­ter sie­ben Kin­der, und brann­ten den Hof nie­der. Drei Kin­der überlebten.

Die­ses Ver­bre­chen schrieb sich nach Kriegs­en­de im Gedächt­nis der Kärnt­ner Slowen:innen als Sym­bol für kol­lek­ti­ve Lei­d­er­fah­run­gen wäh­rend des NS-Regimes ein. (persman.at)

Heu­te doku­men­tiert das Muse­um Ver­fol­gung und Wider­stand der Kärnt­ner Slowen*innen. Ein sol­cher Ort ver­langt ein Höchst­maß an Pie­tät. Er ist Lern- und Trau­er­raum, und kann nicht als Ein­satz­ku­lis­se für eine Raz­zia mit bis­lang hoch­du­bio­sen Begrün­dun­gen die­nen. Genau das beto­nen auch die gro­ßen öster­rei­chi­schen Gedenk­in­sti­tu­tio­nen. In ihrer gemein­sa­men Erklä­rung spre­chen DÖW, KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen und das Maut­hau­sen Komi­tee von einem „prä­ze­denz­lo­sen Poli­zei­ein­satz an einer NS-Gedenk­stät­te“, der Zwei­fel an der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit auf­wer­fe und lücken­lo­se Auf­klä­rung ver­lan­ge. Der DÖW-Lei­ter Andre­as Kra­ne­bit­ter dazu treff­si­cher: „Poli­zei­ein­sät­ze haben an Gedenk­stät­ten nichts ver­lo­ren, außer es geht um den Schutz der Ein­rich­tung und ihrer Besucher*innen.“

Was politisch seither geschah – und was nicht

Innen­mi­nis­ter Ger­hard Kar­ner (ÖVP) ließ eine Kom­mis­si­on ein­set­zen, laut ORF (10.8.25) hat sie ihre Arbeit auf­ge­nom­men. Poli­tisch ist das das Mini­mum. Inhalt­lich blei­ben zen­tra­le Fra­gen unbe­ant­wor­tet. Drei Wochen nach dem Ein­satz will Kar­ner noch immer nicht öffent­lich sagen, wer den Ein­satz ange­ord­net hat und ver­weist auf den Bericht der von ihm ein­ge­setz­ten Kom­mis­si­on. Das ist simp­le Ver­schlep­pungs­tak­tik und das Gegen­teil von Aufklärung.

Die Grü­nen haben an den Innen­mi­nis­ter zur Raz­zia gleich drei par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge ein­ge­bracht: „skan­da­lö­ser Poli­zei­ein­satz bei der Gedenk­stät­te Perš­m­an­hof“, „Wie­so wur­de ein Mit­glied der Slo­we­ni­schen Volks­grup­pe in Kärn­ten unter Gewalt­an­wen­dung fest­ge­nom­men?“ und „Wel­cher Auf­wand wur­de für den über­bor­den­den Poli­zei­ein­satz am Perš­m­an­hof in Kauf genommen?“

Par­al­lel bewegt sich die Cau­sa juris­tisch: Die Staats­an­walt­schaft Graz ermit­telt wegen Ver­dachts auf Amts­miss­brauch und hat das LKA Stei­er­mark mit den Ermitt­lun­gen beauf­tragt, Aus­lö­ser ist eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung des Anwalts Rudi Vouk.

Kriminalisierung von Antifaschismus

Die Begrün­dungs­li­nie der Exe­ku­ti­ve trägt inak­zep­ta­ble Sub­tö­ne: Die Betreiber*innen berich­ten, die Ein­stu­fung des Camps als „sit­ten­wid­ri­ger Umgang“ mit der Gedenk­stät­te sei als Recht­fer­ti­gung genannt wor­den. Das ist mehr als eine seman­ti­sche Ent­glei­sung, es mar­kiert Anti­fa­schis­mus als Pro­blem­fall. Und das an einem NS-Tatort!

Der stell­ver­tre­ten­de Kärnt­ner Lan­des­po­li­zei­di­rek­tor Mar­kus Pla­zer erklär­te in einem ZIB2-Inter­view, dass nach Beschwer­den wegen des angeb­lich ille­ga­len Zelt­la­gers als Ein­satz­lei­ter ein Ver­fas­sungs­schüt­zer gewählt wor­den sei, weil der „bes­tens ver­traut mit Anti­fa-Bewe­gun­gen sei“ und dass er sich

bei Ber­nard Sadov­nik, dem Bür­ger­meis­ter der Nach­bar­ge­mein­de Glo­bas­nitz und Nach­fah­ren einer der ermor­de­ten Fami­li­en vom Perš­m­an­hof, ent­schul­digt (habe). „Das heißt aber nicht, dass ich mich gleich­zei­tig bei jenen ent­schul­di­ge, die dort am Perš­m­an­hof bean­stan­det wur­den“, beton­te er noch. Wo kom­men wir denn da hin? (derstandard.at, 31.7.25)

Dabei ist die Sache staats­recht­lich kla­rer, als es man­chen lieb ist: Öster­reich hat sich mit dem Staats­ver­trag 1955 ver­pflich­tet, „alle nazis­ti­sche oder mili­ta­ris­ti­sche Tätig­keit und Pro­pa­gan­da in Öster­reich zu ver­hin­dern“ und Spu­ren des Nazis­mus aus dem öffent­li­chen Leben zu ent­fer­nen. Das hat Gewicht – nicht als Nost­al­gie­for­mel, son­dern als Prüf­stein für exe­ku­ti­ve Pra­xis (kei­nes­wegs nur) an Gedenk­or­ten! Der Ver­trag erin­nert aus­drück­lich an die anti­fa­schis­ti­sche Selbst­ver­or­tung in der Zwei­ten Repu­blik, das Ver­bots­ge­setz flan­kiert sie straf­recht­lich. Wer Anti­fa­schis­mus pau­schal kri­mi­na­li­siert, ver­wech­selt also ein letzt­lich will­kür­lich ernann­tes poli­ti­sches Feind­bild mit Staatsraison.

Was jetzt zu tun ist

Trans­pa­renz statt Tak­tie­ren. Wer den Ein­satz befoh­len hat, ist eine Tat­sa­chen­fra­ge, kei­ne Staats­ge­heim­nis­pos­se. Die Kom­mis­si­on muss öffent­lich nach­voll­zieh­bar arbei­ten und die Ent­schei­dungs­we­ge offen­le­gen. Das Innen­mi­nis­te­ri­um schul­det den Betrof­fe­nen und der Öffent­lich­keit Namen, Daten, Akten und kei­ne lee­ren Phrasen.

Recht­li­che Leit­plan­ken für Gedenk­or­te. Amts­hand­lun­gen an NS-Tat- und Gedenk­or­ten brau­chen kla­re Regeln: Schutz des Geden­kens hat Vor­rang; Ein­grif­fe sind nur eng begrün­det zuläs­sig, mit doku­men­tier­ter Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prü­fung. Das ist gedenk­po­li­ti­sche Hygie­ne und kei­ne „Lex Antifa“.

Pflicht­schu­lun­gen für Exe­ku­ti­ve. Geschich­te, Sym­bo­lik, Trauma­dy­na­mi­ken gehö­ren in Hand­werks­zeug­kof­fer der Exe­ku­ti­ve. Wer an Erin­ne­rungs­or­ten inter­ve­niert, muss wis­sen, was er/sie tut, was damit aus­ge­löst wird.

Poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Die Ermitt­lun­gen in Graz zei­gen: Es geht längst nicht mehr um Ver­wal­tungs­din­ge. Wenn an einem Ort, der für ein Poli­zei­ver­bre­chen von 1945 steht, aus­ge­rech­net heu­te Poli­zei­ge­walt (wie­der) erscheint, ist das kein Betriebs­un­fall, son­dern ein Alarm­zei­chen. Die Poli­tik muss han­deln, bevor die Repu­blik an den eige­nen Gedächt­nis­lü­cken scheitert.

Am Ende bleibt die simp­le Wahr­heit: Wer ohne Augen­maß ins kol­lek­ti­ve Gedächt­nis tram­pelt, beschä­digt nicht „die Anti­fa“ (wer oder was das auch immer sein mag), son­dern die demo­kra­ti­sche Kul­tur. Am Perš­m­an­hof – und über­all sonst.

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Nationalsozialismus | Politische Bildung/Aufklärung | Polizei | Verfassungsschutz

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