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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

Ex-Bundesheeroffizier: Hacken, Hitlergrüße, Gaskammern und Wiederbetätigung im Gerichtssaal

Schon Anfang der 90er Jah­re brach­te es der dama­li­ge Ober­leut­nant zu einer Erwäh­nung im Natio­nal­rat. Wegen Ver­harm­lo­sung von NS-Ver­bre­chen und Sieg-Heil-Rufen, zu denen er auch sei­ne Unter­ge­be­nen gezwun­gen haben soll. Er avan­cier­te den­noch zum Oberst­leut­nant. Jetzt stand er wegen mehr­jäh­ri­ger Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht.

10. März 2026
Schwurgerichtssaal Leoben (@ SdR)
Schwurgerichtssaal Leoben (@ SdR)

Die Kurz­be­schrei­bung der Ankla­ge im Leob­ner Ver­hand­lungs­ka­len­der klingt noch rela­tiv unspektakulär:

Ein Mann soll meh­re­re Jah­re lang den Hit­ler­gruß gezeigt und dabei „Heil Hit­ler“ geru­fen haben, wenn er den Auf­ent­halts­raum sei­ner Arbeit im Bezirk Mur­tal betrat. Zudem soll er gesagt haben, dass die „Hit­ler-Zeit“ und Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger für Aus­län­der und Flücht­lin­ge wie­der ein­ge­führt gehören.

Far­be erhält die nüch­ter­ne Kurz­ver­si­on durch die Aus­sa­gen der Zeu­gen, aber auch durch einen Rede­bei­trag des SPÖ-Abge­ord­ne­ten Kurt Preiß im Jahr 1991, der den Fall eines Ober­leut­nants in einer Par­la­ments­re­de zum Bun­des­heer erwähnt:

Daß hier nicht alles zum bes­ten steht, zeigt etwa der Fall eines Ober­leut­nants F.W. [Abk. SdR], der sich den Zei­tungs­be­rich­ten nach in der Ver­harm­lo­sung von NS-Ver­bre­chen gefällt und sei­ne ihm anver­trau­ten Jung­män­ner zu Sieg-Heil-Rufen ani­miert oder sogar zwingt (Zwi­schen­ruf: Unglaub­lich!). Er ist übri­gens angeb­lich Mit­glied der Frei­heit­li­chen Par­tei Öster­reichs. Ich weiß nicht, ob das stimmt. (Zwi­schen­ruf: Das ist ja typisch!)

Im Ver­lauf der Ver­hand­lung am 9. März erzählt sei­ne Ver­si­on von den dama­li­gen Vor­wür­fen. Dem­nach habe er das Kon­zert einer stei­ri­schen Musik­grup­pe besucht, die im Gen­re „volks­tüm­lich“ unter­wegs ist. Die Grup­pe habe ihr Publi­kum ani­miert mit den Zuru­fen „Waid­manns“, „Petri“, „Berg“, wor­auf das Publi­kum jeweils „Heil“ skan­diert habe. Dann habe die Grup­pe geru­fen: „Sieg“ und das Publi­kum habe begeis­tert „Heil“ geschrien. Das habe er in sei­ner Kom­pa­nie, wo er Aus­bil­dungs­of­fi­zier war, nach­ge­macht, sich dafür dann aber ent­schul­digt, wor­auf kei­ne wei­te­ren Kon­se­quen­zen gefolgt sei­en. Wenn die­se Ver­si­on stimmt, dann hät­te das Bun­des­heer ihn und die Staats­an­walt­schaft die Musik­grup­pe wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ankla­gen müssen.

Keine Strafe für „Sieg Heil“?

War­um W. sei­ne Kar­rie­re beim Bun­des­heer trotz die­ser schwe­ren Vor­wür­fe fort­set­zen konn­te, war nicht Teil der Ver­hand­lung. Aus dem Straf­pro­zess wis­sen wir nur, dass W. zuletzt in der Zivil­ver­wal­tung des Flie­ger­horsts Zelt­weg tätig war, Funk­ti­ons­ti­tel „Amts­rat“.

W. hat eine soli­de Aus­bil­dung hin­ter sich. Matu­ra, dann ein Semes­ter Medi­zin Schnup­per­stu­di­um, bevor er an die Päd­ago­gi­sche Aka­de­mie wech­sel­te, die­se absol­vier­te und zunächst über ein Jahr als Leh­rer tätig war. Dann folg­te der Umstieg auf die Offi­ziers­lauf­bahn im Bun­des­heer, Rang Oberst­leut­nant, und „zum Schluss“, irgend­wann in den 2010er-Jah­ren, der Abstieg in die zivi­le Bun­des­heer­tä­tig­keit. Was er zwi­schen den frü­hen 90er Jah­ren und der anony­men Anzei­ge, die ihn nun vor Gericht brach­te, von sich gege­ben hat, kann nur erahnt wer­den. „Meh­re­re Jah­re lang“ – bis 2023 – habe er immer wie­der den Hit­ler­gruß gezeigt, wenn er den Auf­ent­halts­raum betre­ten hat, bringt der Staats­an­walt im Gericht als Ankla­ge nach § 3g (1) Ver­bots­ge­setz vor.

Rechte Vereine und die Kameradschaft IV

In sei­ner ober­stei­ri­schen Hei­mat­ge­mein­de ist W. in das ört­li­che Ver­eins­le­ben seit Jahr­zehn­ten fest ein­ge­bun­den. Beim Öster­rei­chi­schen Tur­ner­bund war er lan­ge Funk­tio­när, beim Öster­rei­chi­schen Gebrauchs­hun­de­sport­ver­band ist er Ehren­ob­mann, im Kame­rad­schafts­bund noch immer Funk­tio­när und bei der Kame­rad­schaft IV (K IV) Stei­er­mark ‑Süd­bur­gen­land ist er eben­falls dabei.

Das „IV“ steht irre­füh­ren­der­wei­se für den angeb­lich vier­ten Teil der Wehr­macht (neben Heer, Mari­ne und Luft­waf­fe), die Waf­fen-SS. die jedoch kein Teil der Wehr­macht, son­dern Teil der SS war. Dass sich die K IV, gegrün­det als Ver­ein ehe­ma­li­ger Waf­fen-SS-Ange­hö­ri­ger, als „Öster­rei­chi­scher Sol­da­ten­ver­band“ tarnt, ist Zynis­mus pur. Die Repu­blik oder das Bun­des­heer haben anschei­nend nie Ein­wän­de gegen die­se Anma­ßung erhoben.

Was die K IV eigent­lich ist, wird der Ober­stei­rer in der Ver­hand­lung von der vor­sit­zen­den Rich­te­rin Sabi­ne Anzen­ber­ger gefragt. Brav wie­der­holt er die Lüge von der Waf­fen-SS als Teil der Wehr­macht. Die Waf­fen-SS habe ja die meis­ten Ver­lus­te im Krieg zu ver­zeich­nen gehabt, fügt er hin­zu. Eine glei­cher­ma­ßen ver­harm­lo­sen­de wie unge­heu­re Behaup­tung als Cha­rak­te­ri­sie­rung der mör­de­ri­schen Ein­sät­ze der Waf­fen-SS gegen Zivil­be­völ­ke­rung, Par­ti­sa­nen und als KZ- Wach­per­so­nal! Auf den Hin­weis der Rich­te­rin, dass die Waf­fen-SS für die meis­ten Kriegs­ver­bre­chen ver­ant­wort­lich war, ant­wor­tet W. lako­nisch: „Jo, eh.“

Zur K IV sei er über sei­nen Schwie­ger­va­ter gekom­men, der Mit­glied der Waf­fen-SS gewe­sen sei. W. beschreibt die als rechts­extrem ein­ge­stuf­te K IV mit Kame­rad­schafts­pfle­ge, zusam­men­sit­zen, sich unter­hal­ten über die alte Zeit und Kranz­nie­der­le­gung an Ehrengräbern.

Rich­te­rin: Ein rechts­ra­di­ka­ler Ver­ein, sozu­sa­gen der Ver­eins­fort­be­stand der Waffen-SS.
Ange­klag­ter: Wir haben nie verherrlicht.
Rich­te­rin: Auf den Krän­zen der K IV steht „Sei­ne Ehre hieß Treue”, so wie der Wahl­spruch der SS.
Ange­klag­ter
: Das hat uns nie jemand gesagt, dass das nicht erlaubt ist, das steht auf jedem Kranz drauf, war mir nicht bewusst, ver­ste­he das nicht. Bei den Nie­der­le­gun­gen waren der Bür­ger­meis­ter und Stadt­po­li­tik dabei, Feu­er­wehr und Rotes Kreuz, nie hat sich jemand beschwert.

Auf den Ein­wurf der Rich­te­rin, „Sie sind doch aus­ge­bil­de­ter Leh­rer“, kor­ri­gier­te sich W.: „Natür­lich habe ich gewusst, dass das der Wahl­spruch der SS ist, das war ja ganz nor­mal.“

Gaskammern für kriminelle Geflüchtete und Hitlergruß eh nur vor elf Leuten

Es folgt die Befra­gung zu den Hit­ler­grü­ßen. Oft, wenn er den Auf­ent­halts­raum beim Flie­ger­horst betre­ten hat, soll er die Hacken zusam­men­ge­schla­gen, die rech­te Hand zum Hit­ler­gruß erho­ben und „Heil Hit­ler“ geru­fen haben. Auch hier ver­sucht sich der aus­ge­bil­de­te Leh­rer und Ex-Offi­zier zunächst in Ver­harm­lo­sung: Es war nur ein blö­der Scherz und außer­dem der römi­sche Gruß (der ita­lie­ni­schen Faschis­ten). Schließ­lich gibt er dann doch zu: „Ich weiß, dass es ver­bo­ten ist, ich habe das nicht ernst genom­men.“

Den Hit­ler­gruß im Auf­ent­halts­raum will er aber nur vor maxi­mal elf Per­so­nen absol­viert haben. Die Rich­te­rin liest ihm aus einer poli­zei­li­chen Zeu­gen­ein­ver­nah­me vor, wonach er in Gast­häu­sern in Schrei­an­fäl­len gegen Geflüch­te­te, Aus­län­der und Mus­li­me gehetzt, die Hit­ler­zeit beju­belt und die Wie­der­ein­füh­rung von Gas­kam­mern gefor­dert habe.

Er habe nur die „Zuge­zo­ge­nen“ gemeint, die mor­den und ver­ge­wal­ti­gen – die gehör­ten „abge­schafft“ – Gas­kam­mern also „nur” für Flücht­lin­ge, die Ver­bre­chen began­gen haben. Die „Hit­ler­zeit“ habe er höchs­tens in sei­nem Wahn ein­mal für gut befun­den, er habe das aber sicher wie­der revi­diert. Außer­dem sei­en die­se Anschul­di­gun­gen nur Rache­ak­tio­nen sei­ner Unter­ge­be­nen, die er immer wie­der bei Dieb­stäh­len erwischt und des­halb zurecht­ge­wie­sen habe: „Isl­amt­erro­ris­ten gehö­ren ent­sorgt, so wie sie unse­re Leu­te ent­sor­gen wol­len. Das Stand­recht gehört wie­der ein­ge­führt, die Todes­stra­fe, nur dann gibt es eine gewis­se Gerech­tig­keit, das habe ich mei­nen Leu­ten gesagt.“

Neun Zeu­gen sind gela­den, aber nach fünf ist klar: „Sei­ne Leu­te“ bestä­ti­gen aus­nahms­los die nazis­ti­schen Aus­fäl­le von W., auf die Ein­ver­nah­me der rest­li­che vier wird ver­zich­tet. Eini­ge der Zeu­gen wol­len zunächst nichts oder fast nichts gese­hen und gehört haben und bestä­ti­gen erst nach Ermah­nung der Rich­te­rin zur Wahr­heits­pflicht die Vor­wür­fe. Eini­ge haben weg­ge­schaut, haben das nicht ernst­ge­nom­men, ande­re sei­en aus dem Raum gegan­gen. Ein Zeu­ge ant­wor­tet auf die Fra­ge, war­um er das nie gemel­det habe, mit der erschre­cken­den Aus­sa­ge: „Weil ich das Gefühl hat­te, dass das von unse­ren Vor­ge­setz­ten gedeckt wird.“ Es ist jener Zeu­ge, der auch anspricht, dass W. gerüch­te­wei­se wegen sei­ner NS-Ver­gan­gen­heit degra­diert und in die Zivil­ver­wal­tung ver­setzt wurde.

Wäh­rend der Zeu­gen­ein­ver­nah­men habe W. „sei­ne Leu­te“ immer wie­der aus­ge­lacht, ihnen „den Vogel gezeigt, um drauf hin­zu­wei­sen, wie dumm sie sei­en“, beschreibt unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung. Sei­nem Ver­tei­di­ger sei­en vor allem die Aus­sa­gen zu den Gas­kam­mern, die sich W. wie­der her­bei­ge­wünscht habe, pein­lich gewesen.

Mildes Urteil

Die Geschwo­re­nen fäl­len einen ein­stim­mi­gen Schuld­spruch, das ver­häng­te Straf­maß ist ange­sichts der Vor­wür­fe und der Vor­stel­lung im Ver­hand­lungs­saal als mil­de zu bezeich­nen: Für die viel­fa­che und auch im Gerichts­saal wie­der­hol­te NS-Wie­der­be­tä­ti­gung setz­te es zwölf Mona­te bedingt und 360 Tages­sät­ze à 30 Euro (10.800 Euro). Die Tages­sät­ze ent­spre­chen sechs Mona­ten Haft. Erschwe­rend sei die Viel­zahl von Ver­bre­chen, die W. als Auto­ri­täts­per­son began­gen habe, erklärt die Rich­te­rin. Sein Geständ­nis sei nicht mil­dernd, er habe nichts zur Wahr­heits­fin­dung bei­getra­gen und kei­ne Reue gezeigt. Das Urteil ist laut „Klei­ne Zei­tung” (10.3.26) nicht rechtskräftig.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Update: Stoppt die Rech­ten hat dem „Stan­dard” die Pro­zess­mit­schrift zur Ver­fü­gung gestellt. Der „Stan­dard” frag­te im Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um zum Fall W. nach:

Dazu sagt Bun­des­heer-Spre­cher Micha­el Bau­er: „Er war die letz­ten zehn Jah­re Vor­ge­setz­ter von land­wirt­schaft­li­chen Fach­ar­bei­tern, nicht Grund­wehr­die­nern. Die zehn Jah­re davor war er auf einem Trup­pen­übungs­platz LKW-Fahrer.”

Die rund 17 Mit­ar­bei­ter des Ange­klag­ten waren kei­ne Sol­da­ten, son­dern für den Rasen zustän­dig. Er sei die letz­ten zehn Jah­re Chef der Platz­land­wirt­schaft gewe­sen, betont Bun­des­heer-Spre­cher Bauer.

Das ist für einen Diplom­päd­ago­gen kei­ne beson­de­re Kar­rie­re. Gab es schon vor 20 Jah­ren Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren? Dazu Bau­er: „Die Til­gungs­frist bei Dis­zi­pli­nar­stra­fen beträgt drei Jah­re.” Was der Mann frü­her getan habe, schei­ne also nir­gends mehr auf, so Bauer.

Doch vor „zwei bis drei Jah­ren hat es schon ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren nach einem anony­men Hin­weis ” gege­ben, so Bau­er. Damals wur­den die Zeu­gen aber nur intern vom zustän­di­gen Vor­ge­setz­ten des Man­nes in der Kaser­ne befragt. „Dort hat nie­mand Belas­ten­des gesagt”, sagt Bau­er, der Ange­klag­te „dürf­te auf die Mit­ar­bei­ter einen gro­ßen Druck aus­ge­übt haben”.

(derstandard.at, 10.3.26)

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