Die Kurzbeschreibung der Anklage im Leobner Verhandlungskalender klingt noch relativ unspektakulär:
Ein Mann soll mehrere Jahre lang den Hitlergruß gezeigt und dabei „Heil Hitler“ gerufen haben, wenn er den Aufenthaltsraum seiner Arbeit im Bezirk Murtal betrat. Zudem soll er gesagt haben, dass die „Hitler-Zeit“ und Konzentrationslager für Ausländer und Flüchtlinge wieder eingeführt gehören.
Farbe erhält die nüchterne Kurzversion durch die Aussagen der Zeugen, aber auch durch einen Redebeitrag des SPÖ-Abgeordneten Kurt Preiß im Jahr 1991, der den Fall eines Oberleutnants in einer Parlamentsrede zum Bundesheer erwähnt:
Daß hier nicht alles zum besten steht, zeigt etwa der Fall eines Oberleutnants F.W. [Abk. SdR], der sich den Zeitungsberichten nach in der Verharmlosung von NS-Verbrechen gefällt und seine ihm anvertrauten Jungmänner zu Sieg-Heil-Rufen animiert oder sogar zwingt (Zwischenruf: Unglaublich!). Er ist übrigens angeblich Mitglied der Freiheitlichen Partei Österreichs. Ich weiß nicht, ob das stimmt. (Zwischenruf: Das ist ja typisch!)
Im Verlauf der Verhandlung am 9. März erzählt seine Version von den damaligen Vorwürfen. Demnach habe er das Konzert einer steirischen Musikgruppe besucht, die im Genre „volkstümlich“ unterwegs ist. Die Gruppe habe ihr Publikum animiert mit den Zurufen „Waidmanns“, „Petri“, „Berg“, worauf das Publikum jeweils „Heil“ skandiert habe. Dann habe die Gruppe gerufen: „Sieg“ und das Publikum habe begeistert „Heil“ geschrien. Das habe er in seiner Kompanie, wo er Ausbildungsoffizier war, nachgemacht, sich dafür dann aber entschuldigt, worauf keine weiteren Konsequenzen gefolgt seien. Wenn diese Version stimmt, dann hätte das Bundesheer ihn und die Staatsanwaltschaft die Musikgruppe wegen Wiederbetätigung anklagen müssen.
Keine Strafe für „Sieg Heil“?
Warum W. seine Karriere beim Bundesheer trotz dieser schweren Vorwürfe fortsetzen konnte, war nicht Teil der Verhandlung. Aus dem Strafprozess wissen wir nur, dass W. zuletzt in der Zivilverwaltung des Fliegerhorsts Zeltweg tätig war, Funktionstitel „Amtsrat“.
W. hat eine solide Ausbildung hinter sich. Matura, dann ein Semester Medizin Schnupperstudium, bevor er an die Pädagogische Akademie wechselte, diese absolvierte und zunächst über ein Jahr als Lehrer tätig war. Dann folgte der Umstieg auf die Offizierslaufbahn im Bundesheer, Rang Oberstleutnant, und „zum Schluss“, irgendwann in den 2010er-Jahren, der Abstieg in die zivile Bundesheertätigkeit. Was er zwischen den frühen 90er Jahren und der anonymen Anzeige, die ihn nun vor Gericht brachte, von sich gegeben hat, kann nur erahnt werden. „Mehrere Jahre lang“ – bis 2023 – habe er immer wieder den Hitlergruß gezeigt, wenn er den Aufenthaltsraum betreten hat, bringt der Staatsanwalt im Gericht als Anklage nach § 3g (1) Verbotsgesetz vor.
Rechte Vereine und die Kameradschaft IV
In seiner obersteirischen Heimatgemeinde ist W. in das örtliche Vereinsleben seit Jahrzehnten fest eingebunden. Beim Österreichischen Turnerbund war er lange Funktionär, beim Österreichischen Gebrauchshundesportverband ist er Ehrenobmann, im Kameradschaftsbund noch immer Funktionär und bei der Kameradschaft IV (K IV) Steiermark ‑Südburgenland ist er ebenfalls dabei.
Das „IV“ steht irreführenderweise für den angeblich vierten Teil der Wehrmacht (neben Heer, Marine und Luftwaffe), die Waffen-SS. die jedoch kein Teil der Wehrmacht, sondern Teil der SS war. Dass sich die K IV, gegründet als Verein ehemaliger Waffen-SS-Angehöriger, als „Österreichischer Soldatenverband“ tarnt, ist Zynismus pur. Die Republik oder das Bundesheer haben anscheinend nie Einwände gegen diese Anmaßung erhoben.
Was die K IV eigentlich ist, wird der Obersteirer in der Verhandlung von der vorsitzenden Richterin Sabine Anzenberger gefragt. Brav wiederholt er die Lüge von der Waffen-SS als Teil der Wehrmacht. Die Waffen-SS habe ja die meisten Verluste im Krieg zu verzeichnen gehabt, fügt er hinzu. Eine gleichermaßen verharmlosende wie ungeheure Behauptung als Charakterisierung der mörderischen Einsätze der Waffen-SS gegen Zivilbevölkerung, Partisanen und als KZ- Wachpersonal! Auf den Hinweis der Richterin, dass die Waffen-SS für die meisten Kriegsverbrechen verantwortlich war, antwortet W. lakonisch: „Jo, eh.“
Zur K IV sei er über seinen Schwiegervater gekommen, der Mitglied der Waffen-SS gewesen sei. W. beschreibt die als rechtsextrem eingestufte K IV mit Kameradschaftspflege, zusammensitzen, sich unterhalten über die alte Zeit und Kranzniederlegung an Ehrengräbern.
Richterin: Ein rechtsradikaler Verein, sozusagen der Vereinsfortbestand der Waffen-SS.
Angeklagter: Wir haben nie verherrlicht.
Richterin: Auf den Kränzen der K IV steht „Seine Ehre hieß Treue”, so wie der Wahlspruch der SS.
Angeklagter: Das hat uns nie jemand gesagt, dass das nicht erlaubt ist, das steht auf jedem Kranz drauf, war mir nicht bewusst, verstehe das nicht. Bei den Niederlegungen waren der Bürgermeister und Stadtpolitik dabei, Feuerwehr und Rotes Kreuz, nie hat sich jemand beschwert.
Auf den Einwurf der Richterin, „Sie sind doch ausgebildeter Lehrer“, korrigierte sich W.: „Natürlich habe ich gewusst, dass das der Wahlspruch der SS ist, das war ja ganz normal.“
Gaskammern für kriminelle Geflüchtete und Hitlergruß eh nur vor elf Leuten
Es folgt die Befragung zu den Hitlergrüßen. Oft, wenn er den Aufenthaltsraum beim Fliegerhorst betreten hat, soll er die Hacken zusammengeschlagen, die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und „Heil Hitler“ gerufen haben. Auch hier versucht sich der ausgebildete Lehrer und Ex-Offizier zunächst in Verharmlosung: Es war nur ein blöder Scherz und außerdem der römische Gruß (der italienischen Faschisten). Schließlich gibt er dann doch zu: „Ich weiß, dass es verboten ist, ich habe das nicht ernst genommen.“
Den Hitlergruß im Aufenthaltsraum will er aber nur vor maximal elf Personen absolviert haben. Die Richterin liest ihm aus einer polizeilichen Zeugeneinvernahme vor, wonach er in Gasthäusern in Schreianfällen gegen Geflüchtete, Ausländer und Muslime gehetzt, die Hitlerzeit bejubelt und die Wiedereinführung von Gaskammern gefordert habe.
Er habe nur die „Zugezogenen“ gemeint, die morden und vergewaltigen – die gehörten „abgeschafft“ – Gaskammern also „nur” für Flüchtlinge, die Verbrechen begangen haben. Die „Hitlerzeit“ habe er höchstens in seinem Wahn einmal für gut befunden, er habe das aber sicher wieder revidiert. Außerdem seien diese Anschuldigungen nur Racheaktionen seiner Untergebenen, die er immer wieder bei Diebstählen erwischt und deshalb zurechtgewiesen habe: „Islamterroristen gehören entsorgt, so wie sie unsere Leute entsorgen wollen. Das Standrecht gehört wieder eingeführt, die Todesstrafe, nur dann gibt es eine gewisse Gerechtigkeit, das habe ich meinen Leuten gesagt.“
Neun Zeugen sind geladen, aber nach fünf ist klar: „Seine Leute“ bestätigen ausnahmslos die nazistischen Ausfälle von W., auf die Einvernahme der restliche vier wird verzichtet. Einige der Zeugen wollen zunächst nichts oder fast nichts gesehen und gehört haben und bestätigen erst nach Ermahnung der Richterin zur Wahrheitspflicht die Vorwürfe. Einige haben weggeschaut, haben das nicht ernstgenommen, andere seien aus dem Raum gegangen. Ein Zeuge antwortet auf die Frage, warum er das nie gemeldet habe, mit der erschreckenden Aussage: „Weil ich das Gefühl hatte, dass das von unseren Vorgesetzten gedeckt wird.“ Es ist jener Zeuge, der auch anspricht, dass W. gerüchteweise wegen seiner NS-Vergangenheit degradiert und in die Zivilverwaltung versetzt wurde.
Während der Zeugeneinvernahmen habe W. „seine Leute“ immer wieder ausgelacht, ihnen „den Vogel gezeigt, um drauf hinzuweisen, wie dumm sie seien“, beschreibt unsere Prozessbeobachtung. Seinem Verteidiger seien vor allem die Aussagen zu den Gaskammern, die sich W. wieder herbeigewünscht habe, peinlich gewesen.
Mildes Urteil
Die Geschworenen fällen einen einstimmigen Schuldspruch, das verhängte Strafmaß ist angesichts der Vorwürfe und der Vorstellung im Verhandlungssaal als milde zu bezeichnen: Für die vielfache und auch im Gerichtssaal wiederholte NS-Wiederbetätigung setzte es zwölf Monate bedingt und 360 Tagessätze à 30 Euro (10.800 Euro). Die Tagessätze entsprechen sechs Monaten Haft. Erschwerend sei die Vielzahl von Verbrechen, die W. als Autoritätsperson begangen habe, erklärt die Richterin. Sein Geständnis sei nicht mildernd, er habe nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen und keine Reue gezeigt. Das Urteil ist laut „Kleine Zeitung” (10.3.26) nicht rechtskräftig.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
Update: Stoppt die Rechten hat dem „Standard” die Prozessmitschrift zur Verfügung gestellt. Der „Standard” fragte im Verteidigungsministerium zum Fall W. nach:
Dazu sagt Bundesheer-Sprecher Michael Bauer: „Er war die letzten zehn Jahre Vorgesetzter von landwirtschaftlichen Facharbeitern, nicht Grundwehrdienern. Die zehn Jahre davor war er auf einem Truppenübungsplatz LKW-Fahrer.”
Die rund 17 Mitarbeiter des Angeklagten waren keine Soldaten, sondern für den Rasen zuständig. Er sei die letzten zehn Jahre Chef der Platzlandwirtschaft gewesen, betont Bundesheer-Sprecher Bauer.
Das ist für einen Diplompädagogen keine besondere Karriere. Gab es schon vor 20 Jahren Disziplinarverfahren? Dazu Bauer: „Die Tilgungsfrist bei Disziplinarstrafen beträgt drei Jahre.” Was der Mann früher getan habe, scheine also nirgends mehr auf, so Bauer.
Doch vor „zwei bis drei Jahren hat es schon ein Disziplinarverfahren nach einem anonymen Hinweis ” gegeben, so Bauer. Damals wurden die Zeugen aber nur intern vom zuständigen Vorgesetzten des Mannes in der Kaserne befragt. „Dort hat niemand Belastendes gesagt”, sagt Bauer, der Angeklagte „dürfte auf die Mitarbeiter einen großen Druck ausgeübt haben”.
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