In der Nacht auf den 27. Oktober 2024 wurde ein Mann (44) aus der Steiermark von einem weiblichen Profil, das sich als „BadLisa“ bezeichnete und als 14-Jährige ausgab, zu einem Waldstück bei Lend gelockt. Hinter „BadLisa“ steckte der Erstangeklagte, am Tatort fungierte seine damalige Freundin (25) als Lockopfer, das dann den brutalen Übergriff filmte.
Der Steirer wurde mit Pfefferspray angegriffen und zusammengeschlagen, wodurch er Prellungen, Platz- und Rissquetschwunden erlitt. Vier Tage später, am 31. Oktober, wurde das nächste Opfer, ein Pongauer (58), mit der gleichen Masche angelockt und so brutal verprügelt, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift von einem „Blutrausch“ sprach. Die brutale Attacke, bei der mit Stahlkappenschuhen, Quarzhandschuhen, einem Baseballschläger und Pfefferspray vor allem das Gesicht schwer malträtiert wurde, führte zur Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordversuches. Das Opfer erlitt Gesichtsbrüche, eine Hirnblutung und eine massive Traumatisierung.
Am zweiten Überfall hatte einer der Angeklagten, L.S. (22), nicht mehr teilgenommen, was ihm – im Unterschied zu den anderen vier Angeklagten – eine wesentlich kürzere Untersuchungshaft und ein mildes Urteil einbrachte.
Wer sind die Täter und warum haben sie ihnen völlig fremde Personen mit Tricks und dem Vorwand, damit angeblich pädophile Menschen bestrafen zu wollen, in einen Hinterhalt gelockt und gefährlich schwer verletzt?
Der Erstangeklagte, F.L. (24), ein deutscher Staatsbürger, der schon einige Jahre in Salzburg lebt, hat sieben Vorstrafen (Betrug, Diebstahl, Körperverletzung und Einbruchdiebstahl) und, wenn man seinen Aussagen überhaupt trauen darf, ein besonders schlichtes Gemüt. Auf einer Plattform sei er auf ein Pedo-Hunting-Portal gestoßen: „Ich dachte, das ist was Gutes“, sagt er vor Gericht. Er war derjenige, der besonders brutal attackierte und dann die von seiner Partnerin gedrehten Videos auf das Pedo-Hunting-Portal hochlud, um die Gewaltaktion abfeiern zu lassen.
Der Zweitangeklagte, H.R. (21), aus Zell am See und vorbestraft, stand dem Erstangeklagte beim Prügeln kaum nach. Bei ihm wurden bei einer Hausdurchsuchung die beim Überfall verwendeten Sturmhauben und andere „Devotionalien“ gefunden. Welcher Natur die Devotionalien waren, wurde nicht weiter erörtert.
Bei der Verhaftung Ende März 2025 berichteten die Medien übereinstimmend, dass auch wegen des Verdachtes der NS-Wiederbetätigung ermittelt würde. Der „Falter“ (2.4.25) schrieb, man habe beim „Deutschen“ Hitler-Bilder gefunden, die „Krone“ (12.4.25), die vor Ort auf Spurensuche war, fand Reste von Stickern, auf denen noch „Freiheit für Deutschland“ zu lesen war: „Die gleichen und weitere noch nicht verklebte Sticker entdeckten Polizisten im Auto des 23-Jährigen, der zur „Jagd“ gerufen hatte.“
An den beiden Verhandlungstagen war eine rechtsextreme Einstellung der Angeklagten kein Thema. Im Gegenteil: Der Zweitangeklagte H.R. konnte dem Gericht unhinterfragt erzählen, dass er eine „Zentrale“ für eine neue Pedo-Hunter-Gruppe geplant habe, weil ihm die anderen 16 Gruppen , mit denen er in Verbindung stand, zu sehr nach Rechts abgedriftet seien.
Vom Drittangeklagten J.G. (22) ist nur bekannt, dass bei seinen Schlägen auf das Knie des Opfers der Baseball-Schläger in Brüche ging. Die junge Frau, K.P. (25), die am Tatort den Lockvogel spielte und dann die Attacken filmte, ist mittlerweile in psychologischer Behandlung. Der fünfte Angeklagte, L.S. war nur am ersten Überfall beteiligt, wo er eine untergeordnete Rolle spielte.
Die Ermittlungen brachten diesbezüglich ziemlich exakte Erkenntnisse, weil die Videos der beiden Überfälle gesichert und ausgewertet werden konnten. Die Einwände der Verteidigung, wonach nach den zwei brutalen Misshandlungen ohnehin Schluss gewesen sei, konnten durch Chat-Protokolle widerlegt werden.
Da halfen auch die Teilgeständnisse der Angeklagten, die sich der absichtlichen schweren Körperverletzung, aber nicht des gemeinschaftlichen Mordes schuldig bekannten, nicht mehr. Die Geschworenen sprachen die ersten vier Angeklagten des versuchten gemeinschaftlichen Mordes schuldig. Die Strafmaße: zwölf Jahre für den Erstangeklagten, elf Jahre und zwei Monate für den Zweitangeklagten, neuneinhalb Jahre für den Drittangeklagten und für die junge Frau. Der fünfte Angeklagte kam mit einer bedingten Haft von 18 Monaten davon.
Mittlerweile ist auch klar, dass die vier zu unbedingten Haftstrafen Verurteilten gegen das Urteil alle Rechtsmittel (Nichtigkeit und Berufung) ergreifen werden. Auch die Staatsanwaltschaft beruft gegen die Strafhöhen.
Auch in diesem Fall war das vorgeschobene Motiv für die Gewalttaten, die „Bestrafung“ von angeblich Pädophilen, erlogen. Sexuelle Beziehungen von Erwachsenen zu 14-jährigen Jugendlichen sind legal und damit straffrei.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
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