Wien: Freispruch für Homophobie
Einen (noch nicht rechtskräftigen) Freispruch vom Vorwurf der Verhetzung gab es für den Pensionisten R. (63) am 29. Mai am Landesgericht Wien. Auf die Präsentation des Rechtsextremismus-Berichtes des DÖW folgten in einer Facebook-Gruppe heftige Debatten, weil die FPÖ im Bericht 252-mal erwähnt worden war. Ein Kommentator fragte frech, „Was hat die FPÖ jemals für uns getan?“, der Administrator richtete an den Mann die Bemerkung, „Es ist eine ganz einfache Frage, es tut mir leid, wenn sie dich überfordert“, worauf der Angeklagte antwortete: „mit schwuchteln befasse ich mich nicht“
Erwähnenswert von dieser Verhandlung sind in erster Linie die Pirouetten, die der Verteidiger vorführte. Früher sei das ein harmloses Schimpfwort wie „Idiot” gewesen, erst in den letzten Jahren sei die Erwähnung strafbar geworden. Da habe ein Wertewandel stattgefunden, meinte er. Der Angeklagte sei eben einem Arbeitermilieu verhaftet, wo man noch immer so spreche und dabei nichts Böses damit verbinde und keineswegs die Menschenwürde verletzen wolle.
Weil der Administrator der Gruppe, der die Hetze angezeigt hatte, keine Zustimmung zur Strafverfolgung wegen Beleidigung geben hat, stand „nur“ das Delikt der Verhetzung in der Anklage. Der Richter erklärte dann auch, dass er den Angeklagten zwar wegen Beleidigung verurteilt hätte, wenn er dafür die Ermächtigung zur Strafverfolgung erhalten hätte, Verhetzung sah er – so wie der Angeklagte und dessen Verteidiger – nicht, daher verfügte er einen noch nicht rechtskräftigen Freispruch.
Wien: Freispruch für Hitlergruß
Einen völlig unverständlichen Freispruch vom Vorwurf der NS-Wiederbetätigung gab es am 29. Mai für Kevin S. (27), der laut Anklage am 2. November 2025 nach dem Eishockeyspiel zwischen den Vienna Capitals und dem VSV die rechte Hand zum Hitlergruß gehoben und laut „Heil Hitler“ gebrüllt haben soll. S. bringt zwei Vorstrafen mit: eine aus 2024 wegen Körperverletzung und eine aus 2025 wegen gefährlicher Drohung und schwerer Körperverletzung. Am Tag des Vorfalls hat er nach eigenen Angaben drei bis vier alkoholische Getränke konsumiert, will aber nicht alkoholisiert gewesen sein.
Zwei Zeugen bestätigten den Hitlergruß vor Gericht, der Zeuge der Verteidigung hat die Szene nicht beobachtet, erst im Bus davon erfahren.
Eher schockierend ist die Aussage des ersten Zeugen: Er hat den Hitlergruß gesehen, weil er sich in unmittelbarer Nähe von Kevin S. befunden habe, hat ihn auch darauf angesprochen: Das gehe so nicht! S. hat darauf nicht geantwortet, aber einige seiner Freunde seien ihn deswegen angegangen. Die Securities haben ihn, den Zeugen, als Unruhestifter identifiziert, worauf die herbeigerufene Exekutive zunächst ihn umringt habe. Es sei ihm dann aber gelungen, die Situation aufzuklären.
Der zweite Zeuge gibt an, den Vorfall ebenfalls beobachtet zu haben, er sei aber zunächst nicht eingeschritten. Erst als er mitbekam, dass der ihm unbekannte Zeuge 1 Probleme mit der Polizei bekam, mischte er sich ein, bestätigte gegenüber der Polizei die Angaben von Zeugen 1 und zeigte der Exekutive auch den eigentlichen Täter, Kevin S.
Zeuge 3 ist ein Bekannter des Angeklagten, hat vom Vorfall nichts mitbekommen und sei erst im Bus drüber informiert worden.
Von der Bewährungshilfe liegt ein sehr positiver Bericht über den Angeklagten vor, dem Landesamt für Staatsschutz ist er bislang nicht wegen NS-Gesinnung aufgefallen. Kevin S. erklärt in seinem Schlusswort, er sei es nicht gewesen. Die Geschworenen entscheiden 4:4, damit folgt ein noch nicht rechtskräftiger Freispruch, weil sich die Staatsanwaltschaft noch nicht erklärt.
Die Aussagen der beiden Belastungszeugen wirkten glaubwürdig, während Zeuge 3 nichts zur Wahrheitsfindung beitragen konnte.
Wien: Bewährungshilfe gefährdet Diversion?
Die Staatsanwaltschaft bietet dem Angeklagten, Adolf T. (59), der als LKW-Fahrer tätig ist, eine Diversion statt eines Prozesses nach dem Verhetzungsparagrafen an. Adolf T. hat zu einem Facebook-Posting der Zeit im Bild, wonach in Wien Musiker aus einer Pizzeria geworfen wurden, weil sie sich auf Hebräisch unterhalten haben, den antisemitischen Kommentar abgesondert: „Was ist den da so schlimm? Raus mit dem Gesindl!“
Adolf T. gab sich am 28. Mai vor dem Richter am Landesgericht Wien zerknirscht, bekannte sich schuldig und erklärte, dass er nichts mehr posten würde: „Sie werden nichts mehr hören von mir.“ Er habe gegen keine Religion etwas, habe 2016 auch zwei afghanische Geflüchtete aufgenommen. Er habe einfach einen schlechten Tag gehabt.
Dann die skurrile Wende: Der Verein Neustart, also die Bewährungshilfe, hat dem Gericht mitgeteilt, dass die Diversion vom Angeklagten nicht gewünscht werde. Der Verteidiger erklärt das Problem: Die Arbeitszeit des Angeklagten geht von acht bis 16.30 Uhr – Neustart macht um 17 Uhr Dienstschluss. Daher sei für den Angeklagten die vorgesehene 14-tägige Teilnahme am Projekt „Dialog statt Hass“ nicht regelmäßig möglich.
Der Richter: „Verstehe, Neustart ist Ihnen nicht mit viel Flexibilität entgegengekommen.“ Er macht wieder ein Angebot für eine Diversion, dem auch die Staatsanwaltschaft zustimmt: Bezahlung der Verfahrenskosten, danach vorläufige Einstellung des Verfahrens mit einer zweijährigen Bewährungsfrist. Dem Verein Neustart wird der Richter schreiben, dass auf die Arbeitszeiten des Angeklagten auch im Hinblick auf die bevorstehende Pensionierung Rücksicht genommen werden möge. Ob sich T. zu diesem Angebot noch mit seinem Verteidiger besprechen wolle? „Nein”, beide sind sofort einverstanden. Bleibt zu hoffen, dass die Bewährungshilfe die Diversion nicht gefährdet!
Eisenstadt: Wiederbetätigung trotz Urteil aufrecht?
Die Burgenländische Volkszeitung (BVZ) veröffentlichte ihren Bericht am 28.5., der Prozess gegen Klaus W. (58) aus dem Bezirk Oberwart fand bereits am 19.5. statt. Angeklagt war Klaus W. nach dem NS-Verbotsgesetz (§ 3g), weil er über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf seinem Facebook-Profil sieben Bilder mit NS-Motiven veröffentlicht hatte.
„Es war ein Zufallsfund, es gab mehrere Verdächtige“, erklärte der ermittelnde Kriminalbeamte als Zeuge dem Gericht. Das können wir nicht ganz so bestätigen, denn die Anzeige an die NS-Meldestelle, die die Ermittlungen ausgelöst hatte, stammte von uns – inklusive Name und Wohnort des Accountinhabers. Daher können wir die sieben Bilder, die zum Teil in die Kategorie abgeschmackte, dümmliche Nazi-Memes fallen, beschreiben.
„Unüberlegt lustig“ habe W. etwa das Foto von Wehrmachtssoldaten mit dem Text „Alexa, spiel Marschmusik“ gefunden. Das Foto stammt direkt aus dem Fundus der NS-Wehrmacht. Ein anderes Foto ist heftiger: Es zeigt Soldaten der Wehrmacht, die vor einem Stacheldrahtzaun mit der Inschrift „Wohngebiet der Ungeimpften. Betreten verboten“ Wache halten mit geschulterten Gewehren. Das Original-Foto stammt aus einer Doku über Adolf Eichmann aus den 1960er Jahren, in dem das Wort „Juden“ statt der „Ungeimpften“ zu lesen war. Das stellt klassische Holocaustverharmlosung dar.
„Auf eine Frage der Staatsanwältin, ob er einer politischen Partei angehöre, erzählte der Angeklagte, dass er Parteimitglied der FPÖ sei.“ Aus Dankbarkeit für die Hilfe eines Freundes, zitiert ihn die „BVZ“.
Das Urteil – zehn Monate Haft bedingt und eine Geldstrafe von 1.200 Euro unbedingt – ist bereits rechtskräftig. Das Problem ist aber noch nicht vom Tisch. Von den angeklagten sieben Postings sind etliche noch immer online.
Wir danken für die Beobachtung der drei Prozesse in Wien!
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