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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

„der Hitler gehört wieder her“ – Schuldspruch nach NS-Postings

Ein 52-jäh­ri­ger Bur­gen­län­der schrieb auf Face­book Sät­ze wie „der Hit­ler gehört wie­der her“, „rein in die Gas­kam­mer“ und „Daher wäh­le ich nur mehr mei­nen Füh­rer“. Vor dem Schwur­ge­richt bekann­te er sich schul­dig und gab sich doch ahnungslos.

3. Feb. 2026

Am 26. Jän­ner 2026 ver­han­del­te das Lan­des­ge­richt Eisen­stadt gegen den 52-jäh­ri­gen Micha­el B. – nach einem Pri­vat­kon­kurs seit zwei Mona­ten arbeits­los und mit beträcht­li­chen Schul­den am Buckel. Ange­klagt war ein Kom­men­tar zu einem Video in der Face­book-Grup­pe „Neu­dörfl“; „rein in die Gas­kam­mer“, hin­ter­ließ dort der Bur­gen­län­der im letz­ten Frühjahr.

Sehnsucht nach dem „Führer“ unter FPÖ-Posting

Am 15. Mai 2025 schrieb B.: „Des gibts beim hit­ler nicht der gehört wie­der her“, am 30. Mai 2025 folg­te ein län­ge­rer Kom­men­tar, der sich in einem ras­sis­ti­schen Rund­um­schlag gegen „Tschu­schen“ und Asyl­su­chen­de ergeht, ver­bun­den mit der Selbst­sti­li­sie­rung als Opfer („Wenn ein Öster­rei­cher arbei­tet …“) und dem Schluss: „Daher wäh­le ich nur mehr mei­nen Füh­rer lei­der schon gestor­ben.“ Bemer­kens­wert: Die Sehn­sucht nach dem „Füh­rer“ plat­zier­te B. unter einem Pos­ting des Kärnt­ner FPÖ-Chefs Jür­gen Ange­rer, wo Stoppt die Rech­ten vom Kom­men­tar nach drei Tagen einen Screen­shot ange­fer­tigt hat. Bei Ange­rer ging’s ums Lieb­lings­the­ma der Blau­en: gegen Asylwerber:innen.

Michael B. bei Angerer: "Daher wähle ich nur mehr meinen Führer leider schon gestorben" (Screenshot FB 30.5.25)
Micha­el B. bei Ange­rer: „Daher wäh­le ich nur mehr mei­nen Füh­rer lei­der schon gestor­ben” (Screen­shot FB 30.5.25)

Zu Pro­zess­be­ginn teil­te der Pflicht­ver­tei­di­ger dem Gericht mit, sein Man­dant wer­de ein vol­les Schuld­ein­ge­ständ­nis able­gen, er schä­me sich und wer­de sich ent­schul­di­gen. Auf die Fra­ge der vor­sit­zen­den Rich­te­rin, ob er sich schul­dig beken­ne, ant­wor­te­te B. mit „ja“. Gleich­zei­tig zeig­te sich im wei­te­ren Ver­lauf ein Mus­ter, das man aus vie­len sol­chen Ver­fah­ren kennt: for­ma­les Geständ­nis, aber inhalt­li­che Aus­flüch­te. Zunächst war da die Behaup­tung, sein Account sei „gehackt“ wor­den – laut Staats­an­walt­schaft eine Schutz­be­haup­tung, zumal er zwei Pos­tings ohne­hin zugab.

Als die Rich­te­rin nach­hak­te, wem er mit „rein in die Gas­kam­mer“ eigent­lich den Tod wün­schen woll­te, wich B. aus, rede­te sich auf eine „Gas­fla­sche“ hin­aus und schob ins­ge­samt Alko­hol­kon­sum vor. Eine Geschwo­re­ne frag­te nach Trink­ge­wohn­hei­ten, B. behaup­te­te, er trin­ke nur am Wochen­en­de, wor­auf ihm ent­ge­gen­ge­hal­ten wur­de, dass die Kom­men­ta­re unter der Woche abge­setzt wor­den waren. Auf Nach­fra­ge räum­te er zudem ein, selbst am Ver­hand­lungs­tag ein Bier getrun­ken zu haben, aus Nervosität.

Mauthausen? „Nicht interessiert“

Beson­ders ent­lar­vend wur­de es, als die Rich­te­rin den Ange­klag­ten auf sei­ne NS-Bezü­ge fest­na­gel­te. Sie frag­te unter ande­rem nach Maut­hau­sen: B. gab an, in der Schul­zeit drei­mal dort gewe­sen zu sein – inter­es­siert habe ihn das nicht, er habe Hit­ler „ja nicht per­sön­lich gekannt“. Aus dem Richter:innensenat kam ein hör­ba­res „Unglaub­lich!“. Immer wie­der lenk­te er auf sei­ne Hilfs­be­reit­schaft, als wür­de mild­tä­ti­ges Eigen­mar­ke­ting ras­sis­ti­sche und NS-ver­herr­li­chen­de Aus­sa­gen neutralisieren.

Auf die Ein­ver­nah­me des Erhe­bungs­be­am­ten wur­de ver­zich­tet, auf Ver­le­sung der Akten eben­so. In den Schluss­plä­doy­ers bean­trag­te die Staats­an­wäl­tin den Schuld­spruch sowie die Löschung der Pos­tings samt Nach­weis und außer­dem die Ein­zie­hung des Han­dys. Die Ver­tei­di­gung ver­wies auf das Geständ­nis und ersuch­te um ein mil­des Urteil, der Ange­klag­te ver­zich­te­te auf ein Schlusswort.

Einstimmiger Schuldspruch

Der Geschwo­re­nen­se­nat befand B. ein­stim­mig für schul­dig. Das Urteil: zwölf Mona­te Frei­heits­stra­fe bedingt bei drei Jah­ren Pro­be­zeit, dazu 360 Tages­sät­ze zu je 4 Euro (= 1.440 Euro) unbe­dingt; bei Nicht­be­zah­lung dro­hen 180 Tage Ersatz­frei­heits­stra­fe. Zusätz­lich wur­den 250 Euro Ver­fah­rens­kos­ten fest­ge­setzt. B. muss die Pos­tings bin­nen sechs Mona­ten löschen und erhielt Raten­zah­lung (sechs­mal 240 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.

Auch, was sei­nen Face­book-Account betraf, blieb B. wirr: Er habe eine Fir­ma mit der Löschung beauf­tragt, die habe das Zugangs­pass­wort geän­dert, und nun kön­ne er sei­ne Pos­tings nicht mehr löschen. Ein Blick auf Face­book statt ins Glas hät­te gereicht, um fest­zu­stel­len, dass sein Account bereits vor dem Pro­zess weg war.

Der Kommentar-Sumpf darunter: Zuspruch für „Gaskammer“-Rhetorik

Scho­ckie­ren­de Kom­men­ta­re fin­den sich aber unter einem Pos­ting der BVZ zum Pro­zess gegen B. tob­ten sich Hun­der­te User:innen auch mit dem Tenor, der Ver­ur­teil­te habe doch recht, aus. Lukas K. meint: „Wo er recht hat, hat er recht…“, Mar­tin K.: „Hat er nicht ganz unrecht“

Öster­reich 2026, wo ein „rein in die Gas­kam­mer“ unver­hoh­le­nen Zuspruch erhält! Immer­hin setz­te es auch eini­gen Wider­spruch: „Boah die Nazis und ande­re Ver­ach­tens­wer­te Men­schen gehen hier wie­der ab“

Kommentare zur Verurteilung Michael B. (Screenshot 27.1.26)
Kom­men­ta­re zur Ver­ur­tei­lung Micha­el B. (Screen­shot 27.1.26)

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

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