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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 9 Minuten

Mélange KW 5/26: Wieder eine österreichische Keller-Geschichte

NS-Ver­harm­lo­sung auf Insta­gram, IS-Pro­pa­gan­da mit Wie­der­be­tä­ti­gung von Jugend­li­chem, Vor­arl­ber­ger Kel­ler vol­ler Waf­fen und kon­ser­vier­ter Föten. Dazu Schi­ma­nek-Forst­haus, anti­se­mi­ti­sche Schmie­re­rei­en, Vilims­ky bei Netan­ja­hu, Gerichts­plei­ten für Kickl & Haimbuchner.

2. Feb. 2026
Rückblick
Rückblick

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Außer­or­dent­li­che Milderung
  • Graz: Hin­rich­tungs­phan­ta­sien
  • Korneuburg/NÖ: IS-Pro­pa­gan­da und Hetze
  • Fußach/V: Grau­si­ger Kel­ler­fund: Waf­fen, NS-Devo­tio­na­li­en und kon­ser­vier­te Föten
  • Langenlois/NÖ und Wien: Das Forst­haus, eine Woh­nung, eine Par­te und die Schimanek-Brüder
  • Wien-Alser­grund: Anti­se­mi­ti­sche Schmie­re­rei­en bei Gasthaus
  • Isra­el-Öster­reich: Vilims­ky bei Netan­ja­hu und Kri­tik aus Österreich
  • Wien: Juris­ti­sche Nie­der­la­gen für Kickl und Haimbuchner

Wien: Außerordentliche Milderung

Ein 28-jäh­ri­ger, bis­her unbe­schol­te­ner Öster­rei­cher wur­de nach einem Insta­gram-Kom­men­tar, in dem er die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Juden­ver­fol­gung recht­fer­tig­te, wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung am 26. Jän­ner vor Gericht gestellt. Anlass für den Kom­men­tar war ein Inter­view von Oskar Deutsch, das den Ange­klag­ten verärgerte.

Das Gespräch, das Oskar Deutsch in sei­ner Funk­ti­on als Prä­si­dent der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de Wien am 29. Juli mit Armin Wolf im ZiB2-Stu­dio geführt hat, sorg­te für eini­ge Auf­re­gung. Ant­wor­te­te Deutsch doch auf eine Fra­ge des Mode­ra­tors, in der es um die getö­te­ten und hun­gern­den Paläs­ti­nen­ser im Gaza-Krieg ging, mit „das wis­sen wir alles nicht”. (derstandard.at, 26.1.26)

Dar­auf reagier­te der Ange­klag­te: „es ja kein wun­der das der typ aus brau­nau die­se mensch gejagt hat und sie ein gewis­sen Kon­zept rein­ge­stellt hat“

Der arbeits­lo­se Wie­ner fühl­te sich als Mos­lem von Deutschs Aus­sa­gen pro­vo­ziert. Er zeig­te sich gestän­dig und reu­mü­tig. Sein Ver­tei­di­ger bat um außer­or­dent­li­che Straf­mil­de­rung. Das Gericht folg­te die­sem Antrag: Der Mann wur­de ein­stim­mig schul­dig gespro­chen, erhielt jedoch nur sechs Mona­te beding­te Haft und muss eine beglei­te­te Füh­rung im ehe­ma­li­gen Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Maut­hau­sen absol­vie­ren. Als mil­dern­de Umstän­de wur­den sei­ne Unbe­schol­ten­heit, sein Geständ­nis, sei­ne Reue und sei­ne gerin­ge Schul­bil­dung ange­führt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Graz: Hinrichtungsphantasien

Ein damals 14-jäh­ri­ger Schü­ler einer Gra­zer Mit­tel­schu­le ver­brei­te­te über Mona­te hin­weg Vide­os der Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Isla­mi­scher Staat und zeig­te dabei Begeis­te­rung für deren Gewalt­ta­ten. Er habe Mit­schü­lern mehr­fach IS-Hin­rich­tungs­vi­de­os prä­sen­tiert, dar­über gelacht und den Wunsch geäu­ßert, wie IS-Kämp­fer Men­schen zu ent­haup­ten. In ein Hin­rich­tungs­vi­deo habe er die Köp­fe sei­ner Leh­rer ein­ge­fügt. Neben der Ver­herr­li­chung des Isla­mi­schen Staa­tes habe der Schü­ler regel­mä­ßig vor sei­nen Mit­schü­lern den Hit­ler­gruß gezeigt und Haken­kreu­ze auf Schul­hef­te und Tafeln gemalt.

Im Pro­zess am 28. Jän­ner gestand der mitt­ler­wei­le 16-Jäh­ri­ge die Taten, beteu­er­te jedoch, sich geän­dert zu haben und heu­te Reue zu emp­fin­den. Er erklär­te, sein Ver­hal­ten sei ein „dum­mer Spaß“ gewe­sen und er habe damit Auf­merk­sam­keit gesucht, da er sich als Außen­sei­ter fühl­te. Die Rich­te­rin und Staats­an­wäl­tin wie­sen die­se Recht­fer­ti­gung zurück und beton­ten die Ernst­haf­tig­keit der Hand­lun­gen, ins­be­son­de­re, da der Jugend­li­che auch selbst Mate­ri­al erstellt und ver­brei­tet hat­te. Mitschüler:innen reagier­ten ange­ekelt auf sein Verhalten.

Sein Ver­tei­di­ger führ­te an, der Jugend­li­che habe sich in einer puber­tä­ren Kri­se befun­den und sich gegen sei­nen Vater auf­ge­lehnt, der im Irak Poli­zist und Geg­ner des IS war. Die Staats­an­walt­schaft beton­te die Not­wen­dig­keit recht­zei­ti­gen Ein­schrei­tens, da Radi­ka­li­sie­rung schritt­wei­se erfol­ge, auch wenn Pro­vo­ka­ti­on und Auf­merk­sam­keits­su­che eine Rol­le gespielt hätten.

Das Gericht ver­ur­teil­te den Ange­klag­ten wegen ter­ro­ris­ti­scher Ver­ei­ni­gung, kri­mi­nel­ler Orga­ni­sa­ti­on und natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung zu zwölf Mona­ten beding­ter Haft mit drei­jäh­ri­ger Pro­be­zeit. Zudem wur­de eine Bewäh­rungs­hil­fe ange­ord­net und die Teil­nah­me an einem gedenk­päd­ago­gi­schen Rund­gang in Maut­hau­sen ver­fügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Quel­le: kleinezeitung.at, 28.1.26)

Korneuburg/NÖ: IS-Propaganda und Hetze

Ein 17-Jäh­ri­ger wur­de am 30. Jän­ner am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg zu 18 Mona­ten unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt, weil er Pro­pa­gan­da für den Isla­mi­schen Staat betrie­ben und sich an einer ter­ro­ris­ti­schen sowie kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung betei­ligt haben soll. Ihm wur­de vor­ge­wor­fen, Bild‑, Audio- und Video­ma­te­ri­al erstellt und in sozia­len Medi­en ver­öf­fent­licht sowie öffent­lich zu Gewalt an Juden, Homo­se­xu­el­len und Per­so­nen mit dunk­ler Haut­far­be auf­ge­ru­fen zu haben, wes­we­gen er auch nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ange­klagt war.

Bereits im Okto­ber 2024 war er wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, Rau­bes und Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den, ande­re Tei­le des Urteils hat­te der Obers­te Gerichts­hof jedoch auf­ge­ho­ben, sodass der Pro­zess neu auf­ge­rollt wur­de. Das aktu­el­le Urteil ist nicht rechts­kräf­tig, denn der Ange­klag­te mel­de­te Beru­fung an.

(Quel­le: noe.orf.at, 30.1.26)

Fußach/V: Grausiger Kellerfund: Waffen, NS-Devotionalien und konservierte Föten

Ein Ein­satz der Son­der­ein­heit Cobra in Fuß­ach am 21. Jän­ner sorg­te selbst bei erfah­re­nen Ermitt­lern für Ent­set­zen. Wie eine anony­me Quel­le der „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (30.1.26, S. 16f.) berich­te­te, muss­ten eini­ge Beam­te den Kel­ler eines Hau­ses ver­las­sen, weil ihnen ange­sichts der dort gefun­de­nen Gegen­stän­de übel gewor­den sei.

Die Poli­zei ent­deck­te im Haus eines Früh­pen­sio­nis­ten, der im Gesund­heits­we­sen tätig gewe­sen sein soll, Kis­ten vol­ler Schuss­waf­fen samt Muni­ti­on und zahl­rei­che NS-Devo­tio­na­li­en. „In meh­re­ren Glä­sern sol­len kon­ser­vier­te Baby-Föten und auch ein Toten­schä­del auf­be­wahrt wor­den sein. ‚Für eini­ge Beam­te war das schlicht­weg zu viel und ihnen wur­de schlecht, wor­auf sie sofort an die fri­sche Luft muss­ten.‘“ (Neue)

Die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch bestä­tig­te den Ein­satz von Cobra, Poli­zei­in­spek­ti­on Hard und Staats­schutz. Es wird wegen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz, das Waf­fen­ge­setz sowie wegen Stö­rung der Toten­ru­he ermit­telt. Der Mann war ins Visier der Behör­den gera­ten, nach­dem er bei einer Auto­fahrt eine Lang­waf­fe aus dem Fens­ter gehal­ten und damit eine Per­son bedroht haben soll. Die Haus­durch­su­chung erfolg­te dar­auf­hin. Die Lan­des­po­li­zei bestä­tigt zwar den Ein­satz, ver­wei­gert aber aus ermitt­lungs­tak­ti­schen Grün­den nähe­re Angaben.

„Ein Gewalt­ver­bre­chen hal­ten die Ermitt­ler der­zeit offen­bar für unwahr­schein­lich. Es gebe bis­her kei­ne ent­spre­chen­den Hin­wei­se, aber man wer­de prü­fen“, mel­det der ORF.

Langenlois/NÖ und Wien: Das Forsthaus, eine Wohnung, eine Parte und die Schimanek-Brüder

Bei einer Haus­durch­su­chung im Novem­ber 2024 im Forst­haus unter­halb der Rui­ne Kron­segg, das seit den 1970er-Jah­ren von der Fami­lie Schi­ma­nek gemie­tet wird und im Eigen­tum der Stadt­ge­mein­de Lan­gen­lois steht, fan­den Ermitt­ler zahl­rei­che NS-Devo­tio­na­li­en.

Die Stadt bemüht sich, das belas­te­te Objekt zurück­zu­er­lan­gen und erhielt laut dem Lan­gen­loi­ser Bür­ger­meis­ter im Novem­ber ein posi­ti­ves Urteil in einer Räu­mungs­kla­ge. Den­noch geht das Ver­fah­ren in die nächs­te Instanz, da FPÖ-Stadt­rat René Schi­ma­nek Beru­fung ein­leg­te. Im Zen­trum des Beru­fungs­ver­fah­rens steht die Fra­ge, ob Schi­ma­nek tat­säch­lich Mie­ter des Forst­hau­ses ist – laut Stadt war er dies. Die Räu­mungs­kla­ge sei weit­ge­hend abge­schlos­sen, ein Ver­hand­lungs­ter­min steht noch aus, und das Forst­haus soll der­zeit unbe­wohnt sein.

Zudem hat die Staats­an­walt­schaft Krems Ankla­ge gegen René Schi­ma­nek wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung erho­ben – nicht wegen der NS-Fun­de im Forst­haus, weil „eine siche­re Zuord­nung zu René Schi­ma­nek nicht nach­weis­bar“ (APA, 30.1.26) sei, son­dern wegen der Par­te für den Vater. Die Ver­hand­lung ist für den 11. März angesetzt.

Schon am 9. Febru­ar muss sich Bru­der Hans Jörg in Wien wegen auf­ge­fun­de­ner NS-Devo­tio­na­li­en in sei­ner Flo­rids­dor­fer Woh­nung verantworten.

Der Beschul­dig­te soll vor allem Bil­der von Sol­da­ten des Drit­ten Rei­ches in sei­nem Schlaf­zim­mer auf­ge­hängt haben, die Reichs­ad­ler mit Haken­kreuz zei­gen. Gefun­den wur­den auch gerahm­te Geburts­tags­wün­sche mit Reichs­ad­ler und Haken­kreuz und der Auf­schrift „Der Füh­rer” an einen Gau­be­auf­trag­ten. Auch im Wohn­zim­mer hin­gen 14 ein­schlä­gi­ge Bil­der und im Arbeits­zim­mer ein signier­tes Bild eines SS-Sol­da­ten. (APA via bvz.at, 29.1.26)

Und in Dres­den ste­hen zwei Söh­ne von H.J. Schi­ma­nek vor Gericht, auch gegen sei­nen drit­ten Sohn soll noch ein Ver­fah­ren laufen.

Für alle Genann­ten gilt die Unschuldsvermutung.

Wien-Alsergrund: Antisemitische Schmierereien bei Gasthaus

In der Nacht vor dem inter­na­tio­na­len Holo­caust-Gedenk­tag wur­den in der Wäh­rin­ger Stra­ße anti­se­mi­ti­sche Schmie­re­rei­en mit Haken­kreu­zen an einem Lokal nahe der Jüdi­schen Hoch­schü­ler­schaft (JöH) ent­deckt. Die Poli­zei lei­te­te Ermitt­lun­gen wegen Sach­be­schä­di­gung, Ver­het­zung und nach dem Ver­bots­ge­setz gegen unbe­kann­te Täter ein.

Die JöH reagier­te via Insta­gram und ver­wies auf die Nähe des Lokals zu ihren Räum­lich­kei­ten sowie auf eine kürz­lich gefun­de­ne Gra­na­te vor einer Syn­ago­ge, in deren Nähe sie eben­falls ein Büro haben.

 

Sieh dir die­sen Bei­trag auf Insta­gram an

 

Ein Bei­trag geteilt von JöH (@joehwien)

(Quel­le: orf.at, 26.1.26

Israel-Österreich: Vilimsky bei Netanjahu und Kritik aus Österreich

Erst­mals kam es zu einem offi­zi­el­len Tref­fen zwi­schen einem FPÖ-Poli­ti­ker, Harald Vilims­ky, und dem israe­li­schen Pre­mier­mi­nis­ter Ben­ja­min Netan­ja­hu, was die FPÖ als his­to­ri­scher Durch­bruch abfei­ert. Das Tref­fen fand im Rah­men einer Dele­ga­ti­on der EU-Rechts­au­ßen-Frak­ti­on „Patrio­ten für Euro­pa” statt und wur­de von der israe­li­schen Ver­kehrs­mi­nis­te­rin Miri Regev ein­ge­fä­delt. Die FPÖ sieht dar­in das Ende der bis­he­ri­gen Aus­gren­zung durch die israe­li­sche Regierung.

Oskar Deutsch, Prä­si­dent der Israe­li­ti­sche Kul­tus­ge­mein­de (IKG) in Wien kri­ti­sier­te das Tref­fen scharf: „Man hät­te sich ‚für so eine Insze­nie­rung auf israe­li­schem Boden nicht ver­ein­nah­men las­sen dür­fen‘, rich­tet er der israe­li­schen Regie­rung aus.“ (derstandard.at, 26.1.26)

Sein Vor­gän­ger als IKG-Prä­si­dent, Ari­el Muzi­cant, fand in einem pro­fil-Inter­view (26.1.26) Rich­tung der von Netan­ja­hu geführ­ten Regie­rung noch deut­li­che­re Wor­te. Auf die Fra­ge, ob das das Ende der Aus­gren­zung der FPÖ durch Isra­el, sei, ant­wor­te­te Muzi­cant: „Nein, über­haupt nicht. Isra­el bekommt in sechs Mona­ten mit Got­tes Hil­fe eine neue Regie­rung, dann sind wir auch die Faschis­ten in Isra­el los. Dann gehe ich davon aus, dass auch die Rech­ten in Isra­el nichts mit der FPÖ zu tun haben wol­len.“

Der Vor­sit­zen­de der Holo­caust-Gedenk­stät­te Yad Vas­hem lehnt Kon­tak­te zur FPÖ wei­ter­hin ab. „FPÖ und AfD sei­en (…) ‚Par­tei­en, die ihre Wur­zeln im Natio­nal­so­zia­lis­mus haben, und sie sind kei­ne Part­ner, wenn es dar­um geht, die Ver­ant­wor­tung Öster­reichs anzu­er­ken­nen und die Kul­tur der Erin­ne­rung zu för­dern, die in die­sem Land zu Recht gepflegt wird‘.“ (puls24.at, 27.1.26)

Wien: Juristische Niederlagen für Kickl und Haimbuchner

FPÖ-Chef Her­bert Kickl bezeich­ne­te Vize­kanz­ler Andre­as Babler (SPÖ) bei einer Anspra­che am 1. Mai in Linz als „lin­ke Zecke“. Da das ent­spre­chen­de Video wei­ter­hin auf dem You­tube-Kanal der FPÖ abruf­bar ist, ent­schied das Straf­lan­des­ge­richt Wien in einem nicht rechts­kräf­ti­gen Urteil, dass die FPÖ Babler 5.000 Euro zah­len, die Ver­fah­rens­kos­ten über­neh­men und das Urteil auf You­tube ver­öf­fent­li­chen muss. Der Rich­ter sah durch die Aus­sa­ge den Tat­be­stand der üblen Nach­re­de erfüllt. Die SPÖ begrüß­te das Urteil als wich­ti­ges demo­kra­tie­po­li­ti­sches Signal und warn­te vor Ent­mensch­li­chung durch sol­che Begrif­fe. Die FPÖ sieht dar­in einen Angriff auf die Mei­nungs­frei­heit und kün­dig­te an, wei­ter dage­gen vorzugehen.

Die „Omas gegen Rechts“ haben eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen den ober­ös­ter­rei­chi­schen FPÖ-Lan­des­ob­mann Man­fred Haim­buch­ner erwirkt. Anlass war ein Face­book-Pos­ting, in dem Haim­buch­ner den deut­schen Lie­der­ma­cher Kon­stan­tin Wecker, des­sen frü­he­re Bezie­hung zu einer Min­der­jäh­ri­gen sowie die „Omas gegen Rechts“ the­ma­ti­sier­te. Der Bei­trag trug den Titel „Bezie­hung mit Min­der­jäh­ri­ger. Kon­stan­tin Wecker schrieb Dank­sa­gung an Omas gegen Rechts.“

Das Wie­ner Lan­des­ge­richt für Zivil­rechts­sa­chen ent­schied, dass Haim­buch­ner es zu unter­las­sen hat, den Namen der Initia­ti­ve ohne sach­li­chen Anlass mit dem Skan­dal um Wecker in sozia­len oder ande­ren Medi­en zu nen­nen oder in Ver­bin­dung zu bringen.

Haim­buch­ner wies die Ver­ant­wor­tung zurück und argu­men­tier­te, die Gestal­tung der Face­book-Sei­te lie­ge bei der FPÖ Ober­ös­ter­reich und nicht bei ihm per­sön­lich. Das Gericht stell­te jedoch klar, dass Bei­trä­ge im Namen Haim­buch­ners ver­öf­fent­licht wer­den und daher als Aus­druck sei­ner Über­zeu­gun­gen gelten.

(Quel­len: APA, 29.1.26 und ooe.orf.at, 31.1.26)

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