Wien: Außerordentliche Milderung
Ein 28-jähriger, bisher unbescholtener Österreicher wurde nach einem Instagram-Kommentar, in dem er die nationalsozialistische Judenverfolgung rechtfertigte, wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am 26. Jänner vor Gericht gestellt. Anlass für den Kommentar war ein Interview von Oskar Deutsch, das den Angeklagten verärgerte.
Das Gespräch, das Oskar Deutsch in seiner Funktion als Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien am 29. Juli mit Armin Wolf im ZiB2-Studio geführt hat, sorgte für einige Aufregung. Antwortete Deutsch doch auf eine Frage des Moderators, in der es um die getöteten und hungernden Palästinenser im Gaza-Krieg ging, mit „das wissen wir alles nicht”. (derstandard.at, 26.1.26)
Darauf reagierte der Angeklagte: „es ja kein wunder das der typ aus braunau diese mensch gejagt hat und sie ein gewissen Konzept reingestellt hat“
Der arbeitslose Wiener fühlte sich als Moslem von Deutschs Aussagen provoziert. Er zeigte sich geständig und reumütig. Sein Verteidiger bat um außerordentliche Strafmilderung. Das Gericht folgte diesem Antrag: Der Mann wurde einstimmig schuldig gesprochen, erhielt jedoch nur sechs Monate bedingte Haft und muss eine begleitete Führung im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen absolvieren. Als mildernde Umstände wurden seine Unbescholtenheit, sein Geständnis, seine Reue und seine geringe Schulbildung angeführt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Graz: Hinrichtungsphantasien
Ein damals 14-jähriger Schüler einer Grazer Mittelschule verbreitete über Monate hinweg Videos der Terrororganisation Islamischer Staat und zeigte dabei Begeisterung für deren Gewalttaten. Er habe Mitschülern mehrfach IS-Hinrichtungsvideos präsentiert, darüber gelacht und den Wunsch geäußert, wie IS-Kämpfer Menschen zu enthaupten. In ein Hinrichtungsvideo habe er die Köpfe seiner Lehrer eingefügt. Neben der Verherrlichung des Islamischen Staates habe der Schüler regelmäßig vor seinen Mitschülern den Hitlergruß gezeigt und Hakenkreuze auf Schulhefte und Tafeln gemalt.
Im Prozess am 28. Jänner gestand der mittlerweile 16-Jährige die Taten, beteuerte jedoch, sich geändert zu haben und heute Reue zu empfinden. Er erklärte, sein Verhalten sei ein „dummer Spaß“ gewesen und er habe damit Aufmerksamkeit gesucht, da er sich als Außenseiter fühlte. Die Richterin und Staatsanwältin wiesen diese Rechtfertigung zurück und betonten die Ernsthaftigkeit der Handlungen, insbesondere, da der Jugendliche auch selbst Material erstellt und verbreitet hatte. Mitschüler:innen reagierten angeekelt auf sein Verhalten.
Sein Verteidiger führte an, der Jugendliche habe sich in einer pubertären Krise befunden und sich gegen seinen Vater aufgelehnt, der im Irak Polizist und Gegner des IS war. Die Staatsanwaltschaft betonte die Notwendigkeit rechtzeitigen Einschreitens, da Radikalisierung schrittweise erfolge, auch wenn Provokation und Aufmerksamkeitssuche eine Rolle gespielt hätten.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zwölf Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Probezeit. Zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet und die Teilnahme an einem gedenkpädagogischen Rundgang in Mauthausen verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Quelle: kleinezeitung.at, 28.1.26)
Korneuburg/NÖ: IS-Propaganda und Hetze
Ein 17-Jähriger wurde am 30. Jänner am Landesgericht Korneuburg zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt, weil er Propaganda für den Islamischen Staat betrieben und sich an einer terroristischen sowie kriminellen Vereinigung beteiligt haben soll. Ihm wurde vorgeworfen, Bild‑, Audio- und Videomaterial erstellt und in sozialen Medien veröffentlicht sowie öffentlich zu Gewalt an Juden, Homosexuellen und Personen mit dunkler Hautfarbe aufgerufen zu haben, weswegen er auch nach dem Verhetzungsparagrafen angeklagt war.
Bereits im Oktober 2024 war er wegen Wiederbetätigung, Raubes und Herabwürdigung religiöser Lehren rechtskräftig verurteilt worden, andere Teile des Urteils hatte der Oberste Gerichtshof jedoch aufgehoben, sodass der Prozess neu aufgerollt wurde. Das aktuelle Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte meldete Berufung an.
(Quelle: noe.orf.at, 30.1.26)
Fußach/V: Grausiger Kellerfund: Waffen, NS-Devotionalien und konservierte Föten
Ein Einsatz der Sondereinheit Cobra in Fußach am 21. Jänner sorgte selbst bei erfahrenen Ermittlern für Entsetzen. Wie eine anonyme Quelle der „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (30.1.26, S. 16f.) berichtete, mussten einige Beamte den Keller eines Hauses verlassen, weil ihnen angesichts der dort gefundenen Gegenstände übel geworden sei.
Die Polizei entdeckte im Haus eines Frühpensionisten, der im Gesundheitswesen tätig gewesen sein soll, Kisten voller Schusswaffen samt Munition und zahlreiche NS-Devotionalien. „In mehreren Gläsern sollen konservierte Baby-Föten und auch ein Totenschädel aufbewahrt worden sein. ‚Für einige Beamte war das schlichtweg zu viel und ihnen wurde schlecht, worauf sie sofort an die frische Luft mussten.‘“ (Neue)
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigte den Einsatz von Cobra, Polizeiinspektion Hard und Staatsschutz. Es wird wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz, das Waffengesetz sowie wegen Störung der Totenruhe ermittelt. Der Mann war ins Visier der Behörden geraten, nachdem er bei einer Autofahrt eine Langwaffe aus dem Fenster gehalten und damit eine Person bedroht haben soll. Die Hausdurchsuchung erfolgte daraufhin. Die Landespolizei bestätigt zwar den Einsatz, verweigert aber aus ermittlungstaktischen Gründen nähere Angaben.
„Ein Gewaltverbrechen halten die Ermittler derzeit offenbar für unwahrscheinlich. Es gebe bisher keine entsprechenden Hinweise, aber man werde prüfen“, meldet der ORF.
Langenlois/NÖ und Wien: Das Forsthaus, eine Wohnung, eine Parte und die Schimanek-Brüder
Bei einer Hausdurchsuchung im November 2024 im Forsthaus unterhalb der Ruine Kronsegg, das seit den 1970er-Jahren von der Familie Schimanek gemietet wird und im Eigentum der Stadtgemeinde Langenlois steht, fanden Ermittler zahlreiche NS-Devotionalien.
Die Stadt bemüht sich, das belastete Objekt zurückzuerlangen und erhielt laut dem Langenloiser Bürgermeister im November ein positives Urteil in einer Räumungsklage. Dennoch geht das Verfahren in die nächste Instanz, da FPÖ-Stadtrat René Schimanek Berufung einlegte. Im Zentrum des Berufungsverfahrens steht die Frage, ob Schimanek tatsächlich Mieter des Forsthauses ist – laut Stadt war er dies. Die Räumungsklage sei weitgehend abgeschlossen, ein Verhandlungstermin steht noch aus, und das Forsthaus soll derzeit unbewohnt sein.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft Krems Anklage gegen René Schimanek wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung erhoben – nicht wegen der NS-Funde im Forsthaus, weil „eine sichere Zuordnung zu René Schimanek nicht nachweisbar“ (APA, 30.1.26) sei, sondern wegen der Parte für den Vater. Die Verhandlung ist für den 11. März angesetzt.
Schon am 9. Februar muss sich Bruder Hans Jörg in Wien wegen aufgefundener NS-Devotionalien in seiner Floridsdorfer Wohnung verantworten.
Der Beschuldigte soll vor allem Bilder von Soldaten des Dritten Reiches in seinem Schlafzimmer aufgehängt haben, die Reichsadler mit Hakenkreuz zeigen. Gefunden wurden auch gerahmte Geburtstagswünsche mit Reichsadler und Hakenkreuz und der Aufschrift „Der Führer” an einen Gaubeauftragten. Auch im Wohnzimmer hingen 14 einschlägige Bilder und im Arbeitszimmer ein signiertes Bild eines SS-Soldaten. (APA via bvz.at, 29.1.26)
Und in Dresden stehen zwei Söhne von H.J. Schimanek vor Gericht, auch gegen seinen dritten Sohn soll noch ein Verfahren laufen.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Wien-Alsergrund: Antisemitische Schmierereien bei Gasthaus
In der Nacht vor dem internationalen Holocaust-Gedenktag wurden in der Währinger Straße antisemitische Schmierereien mit Hakenkreuzen an einem Lokal nahe der Jüdischen Hochschülerschaft (JöH) entdeckt. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Sachbeschädigung, Verhetzung und nach dem Verbotsgesetz gegen unbekannte Täter ein.
Die JöH reagierte via Instagram und verwies auf die Nähe des Lokals zu ihren Räumlichkeiten sowie auf eine kürzlich gefundene Granate vor einer Synagoge, in deren Nähe sie ebenfalls ein Büro haben.
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(Quelle: orf.at, 26.1.26
Israel-Österreich: Vilimsky bei Netanjahu und Kritik aus Österreich
Erstmals kam es zu einem offiziellen Treffen zwischen einem FPÖ-Politiker, Harald Vilimsky, und dem israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, was die FPÖ als historischer Durchbruch abfeiert. Das Treffen fand im Rahmen einer Delegation der EU-Rechtsaußen-Fraktion „Patrioten für Europa” statt und wurde von der israelischen Verkehrsministerin Miri Regev eingefädelt. Die FPÖ sieht darin das Ende der bisherigen Ausgrenzung durch die israelische Regierung.
Oskar Deutsch, Präsident der Israelitische Kultusgemeinde (IKG) in Wien kritisierte das Treffen scharf: „Man hätte sich ‚für so eine Inszenierung auf israelischem Boden nicht vereinnahmen lassen dürfen‘, richtet er der israelischen Regierung aus.“ (derstandard.at, 26.1.26)
Sein Vorgänger als IKG-Präsident, Ariel Muzicant, fand in einem profil-Interview (26.1.26) Richtung der von Netanjahu geführten Regierung noch deutlichere Worte. Auf die Frage, ob das das Ende der Ausgrenzung der FPÖ durch Israel, sei, antwortete Muzicant: „Nein, überhaupt nicht. Israel bekommt in sechs Monaten mit Gottes Hilfe eine neue Regierung, dann sind wir auch die Faschisten in Israel los. Dann gehe ich davon aus, dass auch die Rechten in Israel nichts mit der FPÖ zu tun haben wollen.“
Der Vorsitzende der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem lehnt Kontakte zur FPÖ weiterhin ab. „FPÖ und AfD seien (…) ‚Parteien, die ihre Wurzeln im Nationalsozialismus haben, und sie sind keine Partner, wenn es darum geht, die Verantwortung Österreichs anzuerkennen und die Kultur der Erinnerung zu fördern, die in diesem Land zu Recht gepflegt wird‘.“ (puls24.at, 27.1.26)
Wien: Juristische Niederlagen für Kickl und Haimbuchner
FPÖ-Chef Herbert Kickl bezeichnete Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) bei einer Ansprache am 1. Mai in Linz als „linke Zecke“. Da das entsprechende Video weiterhin auf dem Youtube-Kanal der FPÖ abrufbar ist, entschied das Straflandesgericht Wien in einem nicht rechtskräftigen Urteil, dass die FPÖ Babler 5.000 Euro zahlen, die Verfahrenskosten übernehmen und das Urteil auf Youtube veröffentlichen muss. Der Richter sah durch die Aussage den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die SPÖ begrüßte das Urteil als wichtiges demokratiepolitisches Signal und warnte vor Entmenschlichung durch solche Begriffe. Die FPÖ sieht darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und kündigte an, weiter dagegen vorzugehen.
Die „Omas gegen Rechts“ haben eine einstweilige Verfügung gegen den oberösterreichischen FPÖ-Landesobmann Manfred Haimbuchner erwirkt. Anlass war ein Facebook-Posting, in dem Haimbuchner den deutschen Liedermacher Konstantin Wecker, dessen frühere Beziehung zu einer Minderjährigen sowie die „Omas gegen Rechts“ thematisierte. Der Beitrag trug den Titel „Beziehung mit Minderjähriger. Konstantin Wecker schrieb Danksagung an Omas gegen Rechts.“
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen entschied, dass Haimbuchner es zu unterlassen hat, den Namen der Initiative ohne sachlichen Anlass mit dem Skandal um Wecker in sozialen oder anderen Medien zu nennen oder in Verbindung zu bringen.
Haimbuchner wies die Verantwortung zurück und argumentierte, die Gestaltung der Facebook-Seite liege bei der FPÖ Oberösterreich und nicht bei ihm persönlich. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Beiträge im Namen Haimbuchners veröffentlicht werden und daher als Ausdruck seiner Überzeugungen gelten.
(Quellen: APA, 29.1.26 und ooe.orf.at, 31.1.26)
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