Redaktionelle Richtigstellung
Wir haben am 9. Oktober 2015 in dem Beitrag mit der Überschrift: “FPÖ-Wien: Merkwürdige KandidatInnen“ über Harald Stark, der für die FPÖ in Wien Penzing auf Platz 9 kandidierte, geschrieben:
Wir haben am 9. Oktober 2015 in dem Beitrag mit der Überschrift: “FPÖ-Wien: Merkwürdige KandidatInnen“ über Harald Stark, der für die FPÖ in Wien Penzing auf Platz 9 kandidierte, geschrieben:
In den letzten Monaten hat die ukrainische Regierung unter Poroschenko einige zaghafte Schritte gesetzt, um mit der teilweise offenen Gewalt rechtsextremer Gruppen aufzuräumen. Genau in dieser Situation bockt der erneut zum Führer des Rechten Sektors gewählte Dmytro Jarosch. Er will nicht mehr Führer der rechtsextremen Bewegung sein. Abgeordneter will er trotz Direktwahl aber auch nicht sein: Von 114 Parlamentssitzungen hat er nur fünf besucht. Ein interessanter Bericht auf „Telepolis“ (14.11.15).
Die Toten der schrecklichen Terror-Attentate von Paris sind noch nicht einmal begraben, da werden sie schon instrumentalisiert. Was in einem „Spiegel“-Kommentar am Beispiel des CSU-Ministers Markus Söder für Deutschland beschrieben wird, gilt auch für Österreich und Heinz-Christian Strache: Die Menschen, die vor dem IS-Terror (auch vor den Fassbomben der syrischen Regierung) nach Europa fliehen, werden zu Verdächtigen erklärt, und einmal mehr wird für sie die Schließung der Grenzen gefordert. ➡️ Weiter mit Spiegel Online (15.11.15).
Ob er jetzt 14 Vorstrafen am Buckel hat, wie die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ berichtet, oder 16, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ schreiben, ist fast schon nebensächlich. Die Vorstrafen betreffen jedenfalls nicht das Delikt der Verhetzung, weswegen der 30-jährige türkische Staatsbürger vor Gericht stand. Auf Facebook hatte er Bilder von toten Kindern gesehen, angeblich palästinensische, angeblich von Israelis getötet, und daraufhin ein Hetzposting abgesetzt.
Am Donnerstag musste sich ein Mitglied der Wiener Berufsfeuerwehr vor dem Wiener Landesgericht wegen Verhetzung, Herabwürdigung religiöser Lehren und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen verantworten. Sein Arbeitgeber, die Gemeinde Wien bzw. die Berufsfeuerwehr, hatte ihn schon vor der Verhandlung vom Dienst suspendiert. Das Urteil, eine Geldstrafe, ist inakzeptabel mild.