Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 18 Minuten

Mélange KW 27–33/23: Prozesse

13 Pro­zes­se aus den ver­gan­ge­nen Wochen – zwölf wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und einer wegen Ver­het­zung – führ­ten teil­wei­se zu über­ra­schen­den Frei­sprü­chen. Zu kon­sta­tie­ren sind ein­mal mehr die sehr unter­schied­li­chen Pro­zess­aus­gän­ge trotz der manch­mal ähn­lich gela­ger­ten Anklagepunkte.

21. Aug. 2023
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wien: Kebab-Connection, der Zweite
Wien: Nicht Wiederbetätigung, sondern geschmacklose Satire
Kufstein-Innsbruck: Wieder Wiederbetätigung
Bez. Schärding-Ried/OÖ: Reichsadler mit Hakenkreuz als „Friedenstaube”
Wien: Hakenkreuz, Blume oder Sonne?
Osttirol-Innsbruck: Braunes Krixikraxi, braunes Spielzeug
Bez. Hallein-Salzburg: Läuterung nach einem braunen Vierteljahrhundert?
Bez. Waidhofen-Krems/NÖ: Nazi-Nachrichten, Reichskriegsfahnen und „Sieg Heil“-Rufe
Pfaffing-Wels/OÖ: Mysteriöse Postings
Wien: Midlife Crisis und spezielle Hakenkreuz-Torte
Holzhausen-Wels/OÖ: Der anscheinend feine Grad zwischen Diskurs und Verhetzung
Wien: Alles nicht so schlimm
Wien: „Guten Tag“ oder „Alle Menschen müssen sterben“

 

Wien: Kebab-Connection, der Zweite

Am 4.Juli hat­te sich der 33-jäh­ri­ge Nico G. vor dem Lan­des­ge­richt Wien wegen des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­set­zes nach § 3g zu ver­ant­wor­ten. Ihm wur­de vor­ge­wor­fen, vier Bild-Text-Datei­en über ein­schlä­gi­ge Whats­App-Grup­pen ver­schickt zu haben. Zwei die­ser Grup­pen, „Kebab-Con­nec­tion“ und „It’s the Real“ sind bereits aus einem ande­ren Pro­zess bekannt. Bei der Befra­gung durch den Rich­ter gab der Ange­klag­te an, eine Dumm­heit began­gen und nicht über­legt zu haben. Er bereue es zutiefst. Der Besuch den KZ Maut­hau­sen, den er auf Anra­ten sei­nes Ver­tei­di­gers absol­viert hat­te, habe ihm die Augen geöff­net. Er genie­re sich nun, sol­che Bil­der ver­schickt zu haben. Der Ange­klag­te bekann­te sich voll­in­halt­lich schuldig.

Die Ver­tei­di­gung argu­men­tier­te, dass der Ange­klag­te in schwie­ri­gen Ver­hält­nis­sen auf­ge­wach­sen sei und eine Koope­ra­ti­ve Mit­tel­schu­le besucht habe, in der Zeit­ge­schich­te sicher kein The­ma gewe­sen sei. Den­noch habe sich G. als Abtei­lungs­lei­ter in einem Bau­fach­markt eine klei­ne Kar­rie­re auf­ge­baut. Der Ver­tei­di­ger bat um eine Straf­zu­mes­sung von unter einem Jahr, um einen Ein­trag im Straf­re­gis­ter zu ver­mei­den und die Kar­rie­re des Ange­klag­ten nicht zu gefährden.

Die Geschwo­re­nen stimm­ten in zwei der vier Ankla­ge­punk­te unent­schie­den, in den zwei wei­te­ren Punk­ten ein­mal mehr­heit­lich, ein­mal ein­stim­mig für einen Frei­spruch. Das führ­te ins­ge­samt zu einem bereits rechts­kräf­ti­gen Frei­spruch. Ein bemer­kens­wer­tes Urteil, zumal selbst der Ange­klag­te ein Schuld­ein­be­kennt­nis abge­legt hatte!

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wien: Nicht Wiederbetätigung, sondern geschmacklose Satire

Am 11. Juli stand die 42-jäh­ri­ge Ange­klag­te Dag­mar S. vor dem Lan­des­ge­richt Wien und muss­te sich des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz §3g stel­len. Ihr wur­de vor­ge­wor­fen, 2017 und 2018 drei Bild-Text-Datei­en mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten über Whats­App an ihren Ehe­mann ver­sen­det zu haben. S. bekann­te sich zum objek­ti­ven Tat­be­stand, die Bild-Text-Datei­en ver­sandt zu haben, schul­dig, aber nicht zum Vor­wurf der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung. Die Nach­rich­ten sei­en ledig­lich geschmack­lo­se Wit­ze, so die Ange­klag­te, zwi­schen ihr und ihrem Ehe­mann gewe­sen. Außer­dem sei es schon sechs Jah­re her.

Mit der „geschmack­lo­sen Sati­re“ argu­men­tier­te auch der Ver­tei­di­ger. Das ras­sis­ti­sche Bild­ma­te­ri­al, das bei der Haus­durch­su­chung eben­falls auf ihren elek­tro­ni­schen Gerä­ten gefun­den wur­de, kam man­gels Öffent­lich­keit nicht als Ver­het­zung vor Gericht. Den­noch wur­de die Ange­klag­te von der Staats­an­walt­schaft dar­auf ange­spro­chen, denn es gehe auch dar­um, die Gesin­nung der Ange­klag­ten darzustellen.

S. ver­tei­dig­te sich auch hier damit, die Fotos lus­tig gefun­den zu haben, genau­so wie ihr tür­ki­scher Arbeits­kol­le­ge. Dass sie selbst nicht ras­sis­tisch sei und ihr auch nicht Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen wer­den kön­ne, wür­de durch die Tat­sa­che bewie­sen, dass sie doch auch aus­län­di­sche Freun­de habe. Ein alt­be­kann­ter Trug­schluss! Der Erzäh­lung von der harm­lo­sen geschmack­lo­sen Sati­re folg­ten offen­bar die Geschwo­ren. S. wur­de in allen Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig frei­ge­spro­chen. Das Urteil ist rechts­kräf­tig. Der Ehe­mann kam ein Monat spä­ter weni­ger glimpf­lich davon.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Kufstein-Innsbruck: Wieder Wiederbetätigung

Weni­ge Wochen hat es nach der letz­ten Ver­ur­tei­lung im Juni 2022 inklu­si­ve einer teil­be­ding­ten Haft gedau­ert, bis der Kuf­stei­ner Richard K. sich im wahrs­ten Sinn des Wor­tes wie­der­be­tä­tigt hat. Im Dezem­ber 2022 folg­te eine erneu­te Ver­haf­tung. Sowas nennt sich dann wohl eine ver­fes­tig­te Nazi-Gesin­nung, die der zum zwei­ten Mal nach dem Ver­bots­ge­setz ange­klag­te Tiro­ler mit einer brau­nen Web­site zum Aus­druck gebracht hat­te. Der Erklä­rungs­ver­such der Ver­tei­di­ge­rin im ers­ten Pro­zess, K. habe in der Pan­de­mie Ant­wor­ten gesucht und sich dabei in der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie ver­irrt, klang damals schon schal und dürf­te sich nun end­gül­tig erle­digt haben.

Nach­dem K. vor dem ers­ten Pro­zess die Zugangs­da­ten zu sei­nen zwei Nazi-Web­sites nur durch Zure­den der Ver­tei­di­ge­rin her­aus­ge­rückt hat­te, scheint dies dies­mal nicht gelun­gen zu sein: Die im Juli 2022 erstell­te Web­site ist noch immer online.

Neonazistische Website von Richard K. noch immer online (Stand 20.8.23)
Neo­na­zis­ti­sche Web­site von Richard K. noch immer online (Stand 20.8.23)

Von dem Pro­zess am 12.7.23 berich­te­te kein Medi­um, daher frag­te „Stoppt die Rech­ten“ beim Lan­des­ge­richt Inns­bruck zum Aus­gang nach und erhielt fol­gen­de Auskunft:

unter Bezug­nah­me auf Ihre Anfra­ge tei­le ich Ihnen mit, dass der Ange­klag­te vom Geschwo­re­nen­ge­richt ankla­ge­kon­form schul­dig gespro­chen und zu einer Frei­heits­stra­fe in der Dau­er von 3 Jah­ren und 6 Mona­ten ver­ur­teilt wur­de; zudem wur­de gemäß § 33 Abs 1 Medi­enG die Löschung der die straf­ba­ren Hand­lun­gen begrün­den­den Stel­len der öffent­lich zugäng­li­chen Inter­net­sei­te (…) ange­ord­net. Schließ­lich wur­de die beding­te Straf­nach­sicht (18 Mona­te) einer vor­ma­li­gen (ein­schlä­gi­gen) Ver­ur­tei­lung des Lan­des­ge­richts Inns­bruck vom 2.6.2022 wider­ru­fen. Der Ange­klag­te hat Nich­tig­keits­be­schwer­de und Straf­be­ru­fung ange­mel­det. (Medi­en­stel­le LG Innsbruck)

Update 13.11.24: K. wur­de wegen der Web­site im Novem­ber 23 und dann im Juni 24 noch­mals ver­ur­teilt. Der OGH hat die bezüg­lich der letz­ten Ver­ur­tei­lung  Nich­tig­keits­be­schwer­de des Ange­klag­ten abge­wie­sen.
Update 11.3.25: Das OLG Linz hat sowohl die Beru­fung der Staats­an­walt­schaft als auch jene des Ver­ur­teil­ten bezüg­lich einer Straf­hö­he von vier Jah­ren abgewiesen.

Bez. Schärding-Ried/OÖ: Reichsadler mit Hakenkreuz als „Friedenstaube”

Mit­te Juli muss­te sich der aus dem Bezirk Schär­ding stam­men­de 22-jäh­ri­ge Patrick U. vor dem Lan­des­ge­richt Ried wegen des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz nach § 3g ver­ant­wor­ten. Ihm wur­de die Ver­sen­dung einer Bild-Text-Datei mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt am 28.2.2022 zur Last gelegt. Auf dem Bild war sinn­ge­mäß zu lesen, die­se Frei­heits­tau­be sol­le an alle Freun­de der Welt geschickt wer­den, damit die Welt wei­ter­hin har­mo­nisch zusam­men­le­ben kön­ne. Das sich unter dem Text befind­li­che Sujet eines Reichs­ad­lers mit einem Haken­kreuz in den Fän­gen habe der Ange­klag­te, wie er mein­te, nicht gese­hen. Die­ses hät­te er nur erbli­cken kön­nen, wenn er auf den Text geklickt hät­te, was er aber nicht getan habe. Da er des­halb nicht wuss­te, dass es sich um ein Bild mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt han­del­te, bekann­te er sich nicht schuldig.

Außer­dem sei er betrun­ken gewe­sen. Gene­rell sei es eine schwie­ri­ge Zeit gewe­sen, in der er sich befun­den hat­te, als er das Bild ver­schick­te. Es sei auf jeden Fall dumm gewe­sen, so der Ange­klag­te. Von wem er das Bild bekom­men hat­te, wuss­te er nicht mehr – ver­mut­lich über Facebook.

Auf­merk­sam wur­de die Staats­an­walt­schaft auf die Nach­richt, als im Zuge eines Sucht­gift­ver­fah­rens das Mobil­te­le­fon kon­fis­ziert wur­de. Der Pro­zess wur­de ver­tagt, da die Staats­an­walt­schaft das Gut­ach­ten eines Sach­ver­stän­di­gen abwar­ten möch­te, das dar­über Aus­kunft geben soll, ob der Ange­klag­te den Reichs­ad­ler und das Haken­kreuz auf­grund des Bild­for­mats tat­säch­lich nicht sehen konn­te. In Wien setz­te es weni­ge Wochen spä­ter wegen des exakt sel­ben Sujets einen Schuld­spruch.

➡️ Bericht OÖN 20.7.23

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wien: Hakenkreuz, Blume oder Sonne?

Im Wie­ner Lan­des­ge­richt las die zustän­di­ge Staats­an­wäl­tin einen Chat-Ver­lauf zwi­schen dem Ange­klag­ten P. und dem bereits im Jahr 2022 ver­ur­teil­ten D. vor. Dar­in schrieb der am 24. Juli Ange­klag­te P.: „Kennst du eigent­lich jeman­den, der mit­ten auf der Stirn eine Swas­tika (Anm.: Haken­kreuz) täto­wiert hat?” D. ent­geg­ne­te dem: „Hm, du?”. Wor­auf­hin der unbe­schol­te­ne P. mit „Hehe” ant­wor­te­te und ein Bild von sei­nem Hin­ter­kopf schick­te, auf dem ein Haken­kreuz-Tat­too mit abge­run­de­ten Rän­dern zu sehen war. Für die Staats­an­wäl­tin ganz klar: „ein typisch natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Sym­bol”. (meinbezirk.at, 25.7.23)

Der in Kampf­sport­krei­sen gut bekann­te P. hat­te 2016 und 2017 neben dem Hin­ter­kopf-Bild zwei wei­te­re Datei­en mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt per Whats­App ver­schickt. Bei einer han­del­te es sich um Neu­jahrs­wün­sche mit einem schlit­ten­fah­ren­den Adolf Hit­ler und dem Text „Guten Rutsch“, bei der ande­ren um ein Bild von der Wehr­macht (inklu­si­ve Reichs­ad­ler), die eine Tür ein­tritt gar­niert mit dem Text: „Kommt gut rüber!“ Das eine glo­ri­fi­zie­re Adolf Hit­ler, das ande­re die Wehr­macht und ver­harm­lo­se noch zusätz­lich deren Gewalt­ta­ten, so die Staats­an­walt­schaft. Die Geschwo­re­nen sahen das aller­dings anders und spra­chen P. für die­se bei­den Punk­te ein­stim­mig frei.

Das Foto sei­nes Tat­toos auf der Stirn, das einem abge­run­de­ten Haken­kreuz ähnel­te, hät­te eigent­lich eine Blu­me wer­den sol­len. Spä­ter änder­te er die Blu­me zu einer Son­ne. Das sei aber dane­ben­ge­gan­gen, das Tat­too habe also „unab­sicht­lich“ wie ein Haken­kreuz aus­ge­se­hen. Er habe schnell ein Foto gemacht und es sofort über­ste­chen las­sen. Bis auf die­se absurd klin­gen­de Geschich­te mach­te der Ange­klag­te von sei­ner Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung Gebrauch, bekann­te sich jedoch voll­in­halt­lich schul­dig. Der Ver­tei­di­ger Rudolf May­er argu­men­tier­te, das Tat­too sei einem Haken­kreuz so wenig ähn­lich gewe­sen, dass Nicht-Gesin­nungs­ge­nos­sen es als sol­ches nie erken­nen hät­ten kön­nen. Auch die bei­den Bild-Text-Datei­en, so May­er, sei­en im Ver­gleich zu ande­ren Vor­fäl­len eher harm­los. Hin­zu käme der tadel­lo­se Lebens­wan­del des Angeklagten.

Obwohl die Staats­an­walt­schaft zu beden­ken gab, dass noch mehr natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Mate­ri­al auf P.s Mobil­te­le­fon gefun­den wur­de und dies somit für sei­ne natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung sprä­che, votier­ten die Geschwo­re­nen auch beim Haken­kreuz- (oder Blu­men- oder Sonnen-)Tattoo ein­stim­mig für einen Freispruch.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Osttirol-Innsbruck: Braunes Krixikraxi, braunes Spielzeug

Sein Schwa­ger Patrick G. muss­te bereits im März am Lan­des­ge­richt Inns­bruck auf­mar­schie­ren. Der hat­te damals eine Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz und nicht rechts­kräf­ti­ge 30 Mona­te unbe­dingt aus­ge­fasst. Am 25. Juli folg­te der Pro­zess gegen den bereits elf­fach vor­be­straf­ten Ben­ja­min L. (31), mit dem G. ein Haken­kreuz aus Kin­der­spiel­zeug gebas­telt hat­te. G. teil­te auch das frag­wür­di­ge Pri­vi­leg, sich in L.s Gäs­te­buch ver­ewi­gen zu kön­nen, aller­dings habe es sich nur um „bedeu­tungs­lo­ses Kri­xi­kra­xi“ (kleinezeitung.at, 25.7.23) gehandelt.

Gäs­te, die sich ins Wohn­zim­mer bega­ben, wur­den zudem auf dem Couch­tisch von einem brau­nen Gäs­te­buch emp­fan­gen. Die Ein­trä­ge bestan­den aus Haken­kreu­zen, Runen, gezeich­ne­ten Hit­ler-Bär­ten und Haken­kreuz­bin­den. Dies alles ist dem Ver­fas­sungs­schutz auch in ande­ren Fäl­len schon unter­ge­kom­men. Neu ist, dass der Mann auch das Spiel­zeug sei­nes Kin­des zur Wie­der­be­tä­ti­gung miss­brauch­te. So steck­te er die Buch­sta­ben­steck­plat­ten zu einem drei­di­men­sio­na­len Haken­kreuz zusam­men und bau­te die Wor­te „Sieg”,„Heil” und die Neo­na­zi-Zah­len­kom­bi­na­ti­on 88 ein. (tt.com, 17.8.23)

Dazu waren noch der Ver­sand von brau­nen Chat­nach­rich­ten, in denen er auch aus Hit­lers „Mein Kampf“ zitiert hat­te, und der Besitz von Waf­fen trotz eines auf­rech­ten Waf­fen­ver­bots ange­klagt. L. kam den­noch deut­lich güns­ti­ger davon als sein Schwa­ger: ein nicht rechts­kräf­ti­ger Schuld­spruch, zwei Jah­re Haft, davon 16 Mona­te bedingt. L. hofft, die unbe­ding­ten acht Mona­te mit einer Fuß­fes­sel abdie­nen zu können.

Bez. Hallein-Salzburg: Läuterung nach einem braunen Vierteljahrhundert?

Bereits rechts­kräf­tig ist das Urteil gegen den im Ten­nen­gau leben­den Deut­schen Mar­kus L. (45): Der ist trotz des lan­gen Tat­zeit­raums von sie­ben Jah­ren und einer län­ge­ren Lis­te an Ankla­ge­punk­ten – wie­der­hol­te Zur­schau­stel­lung von ein­schlä­gi­gen Tat­toos, Klei­dung mit Nazi-Sym­bo­len, brau­ne Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, NS-ver­herr­li­chen­de Chat­nach­rich­ten – am 2. August mit einer beding­ten Haft­stra­fe von 18 Mona­ten glimpf­lich beim Pro­zess am Lan­des­ge­richt Salz­burg davongekommen.

Die Kar­rie­re im Neo­na­zi-Milieu hat­te für den nun 45-jäh­ri­gen L. bereits recht früh begonnen.

Der Zim­me­rer pfleg­te enge Kon­tak­te zur deut­schen Rechts­rock­sze­ne. Er tausch­te sich mit Gleich­ge­sinn­ten auch rege über Whats­app aus, ver­schick­te Hit­ler-Emo­jis und lei­te­te natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Memes und Bil­der wei­ter. Bereits mit 18 Jah­ren kam er in die Skin­head- und Hoo­li­gan­sze­ne, erklär­te er am Mitt­woch auf Nach­fra­ge vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt. Ein Kon­zert unter dem Titel „Rock gegen Über­frem­dung”, das 2017 in Thü­rin­gen statt­fand und zu dem über 6.000 Neo­na­zis kamen, brach­te ihn erst­mals ins Visier der Ermitt­ler. Im Dezem­ber 2022 kam es zur Haus­durch­su­chung. (derstandard.at, 2.8.23)

Vor Gericht gab sich L. reu­mü­tig und gestän­dig: Er habe seit einem Auto­un­fall mit einem Todes­op­fer sein Leben geän­dert, den Alko­hol­kon­sum ein­ge­stellt und den Kon­takt in die Sze­ne abge­bro­chen. Die offen­bar über­zeu­gend vor­ge­tra­ge­ne Gesin­nungs­än­de­rung hat vor Gericht gewirkt und wohl zur bereits rechts­kräf­ti­gen rela­tiv mil­den Stra­fe bei­getra­gen. Bleibt zu hof­fen, dass die Läu­te­rung nicht von situa­ti­ons­elas­ti­schem Gehalt geprägt ist.

Bez. Waidhofen-Krems/NÖ: Nazi-Nachrichten, Reichskriegsfahnen und „Sieg Heil“-Rufe

Weni­ger über­zeu­gend über sei­ne angeb­li­che Läu­te­rung als der Deut­sche, der in Salz­burg vor Gericht stand, dürf­te ein 30-jäh­ri­ger Wald­viert­ler vor dem Lan­des­ge­richt Krems gewirkt haben. Die zahl­rei­chen NS-Datei­en und Chat­nach­rich­ten, die auf Han­dy und Lap­top des Nie­der­ös­ter­rei­chers sicher­ge­stellt wur­den, waren ein Neben­fund – durch Ermitt­lun­gen zu einem Dro­gen­de­likt war der Wald­viert­ler aus dem Bezirk Waid­ho­fen ins Visier der Behör­den geraten.

Zumin­dest 41 sol­cher Datei­en hat­te der Beschul­dig­te von sei­nem Han­dy über Social Media an Bekann­te und Freun­de ver­sandt und somit natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut ver­brei­tet. Unter den Datei­en waren Auf­nah­men von Reden von Rudolf Hess, Adolf Hit­ler und dem „Deutsch­land­lied“.
Im Febru­ar 2021 ver­sand­te der 30-Jäh­ri­ge vor einer Anti-Coro­na-Demo die Auf­for­de­rung, die Teil­neh­mer soll­ten eine Reichs­fah­ne mit­neh­men und „Sieg Heil“ schreien. (…)
Der Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig. Er sei in einer schwie­ri­gen Lebens­pha­se gewe­sen. Inzwi­schen habe er die­se jedoch abge­schlos­sen. Mit NS-Gedan­ken­gut sei er vor vie­len Jah­ren bei einer Hoo­li­gan-Grup­pe eines Fuß­ball­ver­ei­nes und danach auch bei Ver­bü­ßung einer Haft­stra­fe in Kon­takt gekom­men. Inzwi­schen habe er sich jedoch von dem Gedan­ken­gut abge­wandt. (meinbezirk.at, 11.8.23
)

Das noch nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil: 18 Mona­te bedingt und eine doch recht saf­ti­ge unbe­ding­te Geld­stra­fe über 6.000 Euro.

Pfaffing-Wels/OÖ: Mysteriöse Postings

Es ist etwas mys­te­ri­ös, was es da mit den Whats­App-Pos­tings, die der Pfaf­fin­ger Milch­bau­er und Rin­der­züch­ter Johann Kon­rad abge­setzt haben soll, auf sich hat. Da stand der Vor­wurf im Raum, Kon­rad habe im März die­sen Jah­res Nazi-Inhal­te gepos­tet. Die Ermitt­lun­gen dazu wur­den jedoch ein­ge­stellt. Zuvor war Kon­rad vom Bau­ern­bund ange­zeigt wor­den, weil er in einem Pos­ting den ukrai­ni­schen Prä­si­den­ten wegen des­sen jüdi­scher Abstam­mung ver­un­glimpft haben soll. Kon­rad hat in bei­den Fäl­len bestrit­ten, dass die Nach­rich­ten von ihm gestammt hät­ten. „Ihm müs­se die­ses Pos­ting unter­ge­ju­belt wor­den sein. Der Milch­bau­er ist auch Spre­cher der kam­mer­kri­ti­schen Agrar­ge­mein­schaft Öster­reich (AGÖ).“ (nachrichten.at, 12.8.23)

Der Pro­zess in Wels wegen Ver­sto­ßes nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ende­te schließ­lich nach zwei Ver­hand­lungs­ta­gen mit einer Diversion.

Kon­rad muss eine Geld­bu­ße von 2500 Euro, einen pau­scha­len Kos­ten­er­satz von 150 Euro und 4430 Euro für die Erstel­lung des Han­dy-Gut­ach­tens zah­len. (…) „Ich habe nicht getan, was mir vor­ge­wor­fen wur­de“, sagt Kon­rad zu der Diver­si­on: „Ich woll­te, dass das Ver­fah­ren vor­bei ist.“ (nachrichten.at)

Wien: Midlife Crisis und spezielle Hakenkreuz-Torte

Am 9. August stand Micha­el Sch. wegen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz nach § 3g vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt, da er zwi­schen 2015 und 2017 37 Bild-Text-Kom­bi­na­tio­nen natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhalts via Whats­App ver­schickt hat­te. Dar­un­ter befand sich unter ande­rem ein Foto von einer spe­zi­el­len Geburts­tags­tor­te für ihn: Bei Anschnitt wur­de ein Haken­kreuz sichtbar.

In ers­ter Linie sei­en sein Alko­hol­kon­sum und die Mid­life Cri­sis für den Ver­sand der Nach­rich­ten ver­ant­wort­lich, aber auch Grup­pen­druck. Damals war der Sch. Mit­glied des Motor­rad­clubs Out­si­der, über den er auch an den bereits ver­ur­teil­ten Kurt D., der wie­der­um nach Ermitt­lun­gen gegen Andre­as L. ins Visier der der Behör­den gera­ten war. Im Motor­rad-Klub sei er „eben rein­ge­kippt“. Er habe die Datei­en wei­ter­ge­lei­tet, ohne nach­zu­den­ken. Unter ande­rem auch an sei­ne Ehe­frau, die aus einer Sin­ti-Fami­lie stam­me, auch noch jüdisch sei und deren Fami­li­en­mit­glie­der im KZ ermor­det wor­den sei­en. Wegen des Ver­fah­rens sei die Ehe fast am Schei­tern. Es sei rei­ner Schwach­sinn gewe­sen, damals habe er es lus­tig gefun­den, er habe sich ver­lei­ten las­sen. Den­noch: Er habe nichts gegen Aus­län­der, er hat ja auch Kun­den jüdi­scher Abstam­mung. Und: „Bei Schind­lers Lis­te habe ich geweint.“

Die angeb­lich ver­gos­se­nen Trä­nen konn­ten Sch. nicht vor einem Schuld­spruch bewah­ren. Die 20 Mona­te bedingt auf drei Jah­re sind bereits rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Holzhausen-Wels/OÖ: Der anscheinend feine Grad zwischen Diskurs und Verhetzung

Anfang August stand ein 37-Jäh­ri­ger aus Holz­hau­sen (Bez. Wels-Land) wegen schwe­rer Sach­be­schä­di­gung, Ver­het­zung und Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren vor dem Lan­des­ge­richt Wels. Er hat­te im Zeit­raum zwi­schen Mai 2022 und Juni 23 in Linz und ande­ren Orten 133 Schrift­zü­ge mit homo- und islam­feind­li­chen Inhal­ten auf diver­se Wän­de gesprayt. Er selbst sei gläu­bi­ger Christ, gehö­re einer frei­kirch­li­chen Gemein­de an und habe per­sön­lich nichts gegen homo­se­xu­el­le Men­schen. Er wol­le ledig­lich, dass sie in den Him­mel kämen. Dafür müss­ten sie „auf­hö­ren”, er habe nur auf die Kon­se­quenz (= Höl­le) hin­wei­sen, sie also war­nen wollen.

Bei der Ein­ver­nah­me durch die Poli­zei hat der Ange­klag­te aller­dings an, homo­se­xu­el­le Men­schen und die isla­mi­sche Glau­bens­leh­re zu has­sen. Dar­auf ange­spro­chen, gab er auch vor Gericht zu, homo­phob zu sein. Beim Vor­wurf der Sach­be­schä­di­gung bekann­te er sich schul­dig, wenn auch nicht in der vor Gericht gel­tend gemach­ten Scha­dens­hö­he. Beim Vor­wurf der Ver­het­zung und der Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren, habe er, so der Ver­tei­di­ger, nur den öffent­li­chen Dis­kurs anre­gen wol­len. Er woll­te nicht auf­sta­cheln, son­dern nur sei­ne Mei­nung kund­tun. Bei den Taten hat­te sich der Ange­klag­te gefilmt und die Vide­os auf You­tube ver­öf­fent­licht, wo sie noch immer zu betrach­ten sind.

Der Ange­klag­te wur­de zwar für die Sach­be­schä­di­gung schul­dig gespro­chen und zu (redu­ziert­zen) Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen in der Gesamt­hö­he von 17.956,18 Euro (für das Anbrin­gen von 133 Graf­fi­tis) ver­ur­teilt. Dazu kam eine Straf­zah­lung über 1.920 Euro und eine beding­te Haft­stra­fe von vier Mona­ten. Einen Frei­spruch gab’s jedoch in den ande­ren bei­den Ankla­ge­punk­ten. Der Rich­ter befand, es habe sich bei den Taten um kei­ne Ver­het­zung und kei­ne Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren gehan­delt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

➡️ OÖN 9.8.23 und Bezirks­Rund­schau 9.8.23

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wien: Alles nicht so schlimm

Andre­as S. hat­te über fünf Jah­re hin­weg Chat­nach­rich­ten mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten (SS-Toten­kopf, dop­pel­te Sig-Rune, Haken­kreuz, Reichs­ad­ler, Adolf Hit­ler, Eier­no­ckerl etc.) über Whats­App und Tele­gram ver­schickt und sich somit des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz nach §3 schul­dig gemacht. Am 10.8. hat­te er daher ein Ren­dez­vous am Lan­des­ge­richt Wien. Zu den ange­klag­ten Nach­rich­ten kam natio­nal­so­zia­lis­ti­sches und ras­sis­ti­sches Mate­ri­al auf einer exter­nen Fest­plat­te, das im Zuge einer Haus­durch­su­chung sicher­ge­stellt wur­de. Das war aller­dings man­gels Ver­brei­tung nicht Teil der Ankla­ge war, genau­so wenig wie der Tele­skop­schlag­stock, von dem der Ange­klag­te nicht mehr wuss­te, war­um er ihn gekauft hat­te. Ein vor­läu­fi­ges Waf­fen­ver­bot wur­de trotz­dem ausgesprochen.

S. hat­te sich mit dem Olym­pen Wer­ner Toma­nek einen in sol­chen Cau­sen erfah­re­nen Ver­tei­di­ger geholt. Der pala­ver­te von aktu­el­len Lieb­lings­the­men der Rech­ten, vom Fall Teicht­meis­ter, von Woke­ness und „nor­ma­len“ Men­schen und sogar über die Gra­zer KPÖ-Bürgermeisterin.

Drei Per­so­nen aus sei­ner Arbeits­stel­le, in der S. beschäf­tigt ist und die von dem Ver­fah­ren nichts wis­se, sei­en „wegen dem“ – gemeint waren wohl Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz – bereits gekün­digt wor­den. Hät­te er gewusst, dass er des­we­gen vor Gericht lan­den wür­de, hät­te er es nicht gemacht. Es sei eine Dumm­heit gewe­sen, mein­te der Ange­klag­te, er habe ein­fach alles, was er bekom­men hat­te, weitergeleitet.

Dass das alles nicht so schlimm sei, mein­te auch Toma­nek, es sei­en ja bei der Haus­durch­su­chung kei­ne NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den wor­den („ned amal an Hit­ler haben‘s gfundn“), und der Ange­klag­te fah­re auch nicht besof­fen mit dem Auto. Und über­haupt, der Kom­mu­nis­mus sei nur des­halb weni­ger schlimm, weil sie den Krieg halt gewon­nen haben. Das noch nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil: zwölf Mona­te bedingt auf drei Jah­re und die ver­pflich­ten­de Teil­nah­me am Pro­gramm „Dia­log statt Hass“. Sei­ne Frau wur­de wegen der Nach­rich­ten, die sie mit ihrem Gat­ten aus­ge­tauscht hat­te, noch frei­ge­spro­chen. Da ging die Erklä­rung, es sei alles nur Sati­re gewe­sen, noch durch.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wien: „Guten Tag“ oder „Alle Menschen müssen sterben“

Micha­el R.s Chat­part­ner Peter S. stand bereits im Novem­ber des letz­ten Jah­res vor Gericht und kas­sier­te einen Schuld­spruch samt teil­be­ding­ter Haft­stra­fe. R. selbst hat­te am 18. August das zwei­fel­haf­te Ver­gnü­gen, sich am Lan­des­ge­richt Wien für acht brau­ne Whats­App- und Face­book-Nach­rich­ten, die er zwi­schen 2019 und 2021 auch an S. ver­schickt hat­te, erklä­ren zu müs­sen. Wei­te­res ein­schlä­gi­ge Datei­en, die auf R.s Han­dy und Lap­top auf­ge­fun­den wur­den, waren nicht zu Ankla­ge gekom­men, da ein Beweis über deren Ver­brei­tung nicht erbracht wer­den konnte.

The­ma war R.s selt­sa­me Ange­wohn­heit, ein Doppel‑S in Groß­buch­sta­ben dar­zu­stel­len. Das erklär­te er dem mög­li­cher­wei­se doch erstaun­ten Gericht damit, dass er prin­zi­pi­ell alle Dop­pel­kon­so­nan­ten in Groß­schrei­bung ver­fas­sen wür­de, was ein Hin­weis auf die rich­ti­ge Schreib­wei­se sei. Und über­haupt habe er damals eine schwe­re Zeit gehabt und sei­ne Sor­gen täg­lich mit 16 Bie­ren ertränkt.

R.s Gerichts­out­fit erreg­te die Auf­merk­sam­keit der bei­sit­zen­den Richter*innen: Auf dem T‑Shirt war die Auf­schrift „Valar Morg­hu­lis“ zu lesen. Bei der Bedeu­tung waren sich der Ange­klag­te und die Richter*innen jedoch nicht einig: Der Ange­klag­te zeig­te sich zwar über zum Zusam­men­hang mit „Games of Thro­nes“ kun­dig, über­setz­te den Spruch jedoch mit „Guten Tag“ – wofür er von einem bei­sit­zen­den Rich­ter kor­ri­giert wur­de: „Alle Men­schen müs­sen ster­ben“, wäre da auf sei­nem T‑Shirt zu lesen. Nach die­ser slap­stick­ar­ti­gen Ein­la­ge ging’s um R.s runen­ar­ti­ge Tat­toos am lin­ken Unter­arm. Er füh­le zu den Wikin­gern hin­ge­zo­gen, war zu hören.

Der Ankla­ge­punkt 8 könn­te eigent­lich das Lan­des­ge­richt Ried inter­es­sie­ren: Denn dort wur­de ein Pro­zess zur Ein­ho­lung eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens ver­tagt, weil nicht klar war, ob beim Ver­sen­den der Nach­richt „Schi­cke die­se Frie­dens­tau­be an all dei­ne Freun­de wei­ter, damit die Welt wei­ter­hin har­mo­nisch zusam­men­le­ben kann“ der ange­häng­te Reichs­ad­ler mit Haken­kreuz zu sehen war oder nicht. Für das Wie­ner Gericht war die­se Fra­ge jeden­falls kein Dis­kus­si­ons­punkt. R. wur­de dafür und in allen wei­te­ren sie­ben Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig schul­dig gespro­chen und zu bereits rechts­kräf­ti­gen 15 Mona­ten bedingt ver­ur­teilt. Zudem muss er eine Bewäh­rungs­hil­fe in Anspruch nehmen.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation, Wochenrückblick
Schlagwörter: Antisemitismus | Fußball/Hooligans | Hetze | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Rechtskonservatismus/Rechtskatholizismus | Salzburg | Tirol | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Verhetzung | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung | Wien

Beitrags-Navigation

« Alles neu: SdR-Website-Relaunch
Mélange KW 27–33/23: Vandalismus und Geschmiere »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter