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Rückblick KW 27–33/23: Prozesse

13 Pro­zes­se aus den ver­gan­ge­nen Wochen – zwölf wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und einer wegen Ver­het­zung – führ­ten teil­wei­se zu über­ra­schen­den Frei­sprü­chen. Zu kon­sta­tie­ren sind ein­mal mehr die sehr unter­schied­li­chen Pro­zess­aus­gän­ge trotz der manch­mal ähn­lich gela­ger­ten Ankla­ge­punk­te. Wien: Kebab-Con­nec­tion, der Zwei­te Wien: Nicht Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern geschmack­lo­se Sati­re Kuf­stein-Inns­bruck: Wie­der Wie­der­be­tä­ti­gung Bez. Schär­ding-Rie­d/OÖ: Reichs­ad­ler mit Haken­kreuz als „Frie­dens­tau­be” […]

21. Aug 2023

Wien: Kebab-Connection, der Zweite
Wien: Nicht Wiederbetätigung, sondern geschmacklose Satire
Kufstein-Innsbruck: Wieder Wiederbetätigung
Bez. Schärding-Ried/OÖ: Reichsadler mit Hakenkreuz als „Friedenstaube”
Wien: Hakenkreuz, Blume oder Sonne?
Osttirol-Innsbruck: Braunes Krixikraxi, braunes Spielzeug
Bez. Hallein-Salzburg: Läuterung nach einem braunen Vierteljahrhundert?
Bez. Waidhofen-Krems/NÖ: Nazi-Nachrichten, Reichskriegsfahnen und „Sieg Heil“-Rufe
Pfaffing-Wels/OÖ: Mysteriöse Postings
Wien: Midlife Crisis und spezielle Hakenkreuz-Torte
Holzhausen-Wels/OÖ: Der anscheinend feine Grad zwischen Diskurs und Verhetzung
Wien: Alles nicht so schlimm
Wien: „Guten Tag“ oder „Alle Menschen müssen sterben“

Wien: Kebab-Connection, der Zweite

Am 4.Juli hat­te sich der 33-jäh­ri­ge Nico G. vor dem Lan­des­ge­richt Wien wegen des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­set­zes nach § 3g zu ver­ant­wor­ten. Ihm wur­de vor­ge­wor­fen, vier Bild-Text-Datei­en über ein­schlä­gi­ge Whats­App-Grup­pen ver­schickt zu haben. Zwei die­ser Grup­pen, „Kebab-Con­nec­tion“ und „It’s the Real“ sind bereits aus einem ande­ren Pro­zess bekannt. Bei der Befra­gung durch den Rich­ter gab der Ange­klag­te an, eine Dumm­heit began­gen und nicht über­legt zu haben. Er bereue es zutiefst. Der Besuch den KZ Maut­hau­sen, den er auf Anra­ten sei­nes Ver­tei­di­gers absol­viert hat­te, habe ihm die Augen geöff­net. Er genie­re sich nun, sol­che Bil­der ver­schickt zu haben. Der Ange­klag­te bekann­te sich voll­in­halt­lich schuldig.

Die Ver­tei­di­gung argu­men­tier­te, dass der Ange­klag­te in schwie­ri­gen Ver­hält­nis­sen auf­ge­wach­sen sei und eine Koope­ra­ti­ve Mit­tel­schu­le besucht habe, in der Zeit­ge­schich­te sicher kein The­ma gewe­sen sei. Den­noch habe sich G. als Abtei­lungs­lei­ter in einem Bau­fach­markt eine klei­ne Kar­rie­re auf­ge­baut. Der Ver­tei­di­ger bat um eine Straf­zu­mes­sung von unter einem Jahr, um einen Ein­trag im Straf­re­gis­ter zu ver­mei­den und die Kar­rie­re des Ange­klag­ten nicht zu gefährden.

Die Geschwo­re­nen stimm­ten in zwei der vier Ankla­ge­punk­te unent­schie­den, in den zwei wei­te­ren Punk­ten ein­mal mehr­heit­lich, ein­mal ein­stim­mig für einen Frei­spruch. Das führ­te ins­ge­samt zu einem bereits rechts­kräf­ti­gen Frei­spruch. Ein bemer­kens­wer­tes Urteil, zumal selbst der Ange­klag­te ein Schuld­ein­be­kennt­nis abge­legt hatte!

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Wien: Nicht Wiederbetätigung, sondern geschmacklose Satire

Am 11. Juli stand die 42-jäh­ri­ge Ange­klag­te Dag­mar S. vor dem Lan­des­ge­richt Wien und muss­te sich des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz §3g stel­len. Ihr wur­de vor­ge­wor­fen, 2017 und 2018 drei Bild-Text-Datei­en mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten über Whats­App an ihren Ehe­mann ver­sen­det zu haben. S. bekann­te sich zum objek­ti­ven Tat­be­stand, die Bild-Text-Datei­en ver­sandt zu haben, schul­dig, aber nicht zum Vor­wurf der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung. Die Nach­rich­ten sei­en ledig­lich geschmack­lo­se Wit­ze, so die Ange­klag­te, zwi­schen ihr und ihrem Ehe­mann gewe­sen. Außer­dem sei es schon sechs Jah­re her.

Mit der „geschmack­lo­sen Sati­re“ argu­men­tier­te auch der Ver­tei­di­ger. Das ras­sis­ti­sche Bild­ma­te­ri­al, das bei der Haus­durch­su­chung eben­falls auf ihren elek­tro­ni­schen Gerä­ten gefun­den wur­de, kam man­gels Öffent­lich­keit nicht als Ver­het­zung vor Gericht. Den­noch wur­de die Ange­klag­te von der Staats­an­walt­schaft dar­auf ange­spro­chen, denn es gehe auch dar­um, die Gesin­nung der Ange­klag­ten darzustellen.

S. ver­tei­dig­te sich auch hier damit, die Fotos lus­tig gefun­den zu haben, genau­so wie ihr tür­ki­scher Arbeits­kol­le­ge. Dass sie selbst nicht ras­sis­tisch sei und ihr auch nicht Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen wer­den kön­ne, wür­de durch die Tat­sa­che bewie­sen, dass sie doch auch aus­län­di­sche Freun­de habe. Ein alt­be­kann­ter Trug­schluss! Der Erzäh­lung von der harm­lo­sen geschmack­lo­sen Sati­re folg­ten offen­bar die Geschwo­ren. S. wur­de in allen Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig frei­ge­spro­chen. Das Urteil ist rechts­kräf­tig. Der Ehe­mann kam ein Monat spä­ter weni­ger glimpf­lich davon.

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Kufstein-Innsbruck: Wieder Wiederbetätigung

Weni­ge Wochen hat es nach der letz­ten Ver­ur­tei­lung im Juni 2022 inklu­si­ve einer teil­be­ding­ten Haft gedau­ert, bis der Kuf­stei­ner Richard K. sich im wahrs­ten Sinn des Wor­tes wie­der­be­tä­tigt hat. Im Dezem­ber 2022 folg­te eine erneu­te Ver­haf­tung. Sowas nennt sich dann wohl eine ver­fes­tig­te Nazi-Gesin­nung, die der zum zwei­ten Mal nach dem Ver­bots­ge­setz ange­klag­te Tiro­ler mit einer brau­nen Web­site zum Aus­druck gebracht hat­te. Der Erklä­rungs­ver­such der Ver­tei­di­ge­rin im ers­ten Pro­zess, K. habe in der Pan­de­mie Ant­wor­ten gesucht und sich dabei in der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie ver­irrt, klang damals schon schal und dürf­te sich nun end­gül­tig erle­digt haben.

Nach­dem K. vor dem ers­ten Pro­zess die Zugangs­da­ten zu sei­nen zwei Nazi-Web­sites nur durch Zure­den der Ver­tei­di­ge­rin her­aus­ge­rückt hat­te, scheint dies dies­mal nicht gelun­gen zu sein: Die im Juli 2022 erstell­te Web­site ist noch immer online.

Neonazistische Website von Richard K. noch immer online (Stand 20.8.23)
Neo­na­zis­ti­sche Web­site von Richard K. noch immer online (Stand 20.8.23)

Von dem Pro­zess am 12.7.23 berich­te­te kein Medi­um, daher frag­te „Stoppt die Rech­ten“ beim Lan­des­ge­richt Inns­bruck zum Aus­gang nach und erhielt fol­gen­de Auskunft:

unter Bezug­nah­me auf Ihre Anfra­ge tei­le ich Ihnen mit, dass der Ange­klag­te vom Geschwo­re­nen­ge­richt ankla­ge­kon­form schul­dig gespro­chen und zu einer Frei­heits­stra­fe in der Dau­er von 3 Jah­ren und 6 Mona­ten ver­ur­teilt wur­de; zudem wur­de gemäß § 33 Abs 1 Medi­enG die Löschung der die straf­ba­ren Hand­lun­gen begrün­den­den Stel­len der öffent­lich zugäng­li­chen Inter­net­sei­te (…) ange­ord­net. Schließ­lich wur­de die beding­te Straf­nach­sicht (18 Mona­te) einer vor­ma­li­gen (ein­schlä­gi­gen) Ver­ur­tei­lung des Lan­des­ge­richts Inns­bruck vom 2.6.2022 wider­ru­fen. Der Ange­klag­te hat Nich­tig­keits­be­schwer­de und Straf­be­ru­fung ange­mel­det. (Medi­en­stel­le LG Innsbruck)

Bez. Schärding-Ried/OÖ: Reichsadler mit Hakenkreuz als „Friedenstaube”

Mit­te Juli muss­te sich der aus dem Bezirk Schär­ding stam­men­de 22-jäh­ri­ge Patrick U. vor dem Lan­des­ge­richt Ried wegen des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz nach § 3g ver­ant­wor­ten. Ihm wur­de die Ver­sen­dung einer Bild-Text-Datei mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt am 28.2.2022 zur Last gelegt. Auf dem Bild war sinn­ge­mäß zu lesen, die­se Frei­heits­tau­be sol­le an alle Freun­de der Welt geschickt wer­den, damit die Welt wei­ter­hin har­mo­nisch zusam­men­le­ben kön­ne. Das sich unter dem Text befind­li­che Sujet eines Reichs­ad­lers mit einem Haken­kreuz in den Fän­gen habe der Ange­klag­te, wie er mein­te, nicht gese­hen. Die­ses hät­te er nur erbli­cken kön­nen, wenn er auf den Text geklickt hät­te, was er aber nicht getan habe. Da er des­halb nicht wuss­te, dass es sich um ein Bild mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt han­del­te, bekann­te er sich nicht schul­dig. Außer­dem sei er betrun­ken gewe­sen. Gene­rell sei es eine schwie­ri­ge Zeit gewe­sen, in der er sich befun­den hat­te, als er das Bild ver­schick­te. Es sei auf jeden Fall dumm gewe­sen, so der Ange­klag­te. Von wem er das Bild bekom­men hat­te, wuss­te er nicht mehr – ver­mut­lich über Facebook.

Auf­merk­sam wur­de die Staats­an­walt­schaft auf die Nach­richt, als im Zuge eines Sucht­gift­ver­fah­rens das Mobil­te­le­fon kon­fis­ziert wur­de. Der Pro­zess wur­de ver­tagt, da die Staats­an­walt­schaft das Gut­ach­ten eines Sach­ver­stän­di­gen abwar­ten möch­te, das dar­über Aus­kunft geben soll, ob der Ange­klag­te den Reichs­ad­ler und das Haken­kreuz auf­grund des Bild­for­mats tat­säch­lich nicht sehen konn­te. In Wien setz­te es weni­ge Wochen spä­ter wegen des exakt sel­ben Sujets einen Schuld­spruch.

➡️ Bericht OÖN 20.7.23

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Wien: Hakenkreuz, Blume oder Sonne?

Im Wie­ner Lan­des­ge­richt las die zustän­di­ge Staats­an­wäl­tin einen Chat-Ver­lauf zwi­schen dem Ange­klag­ten P. und dem bereits im Jahr 2022 ver­ur­teil­ten D. vor. Dar­in schrieb der am 24. Juli Ange­klag­te P.: „Kennst du eigent­lich jeman­den, der mit­ten auf der Stirn eine Swas­tika (Anm.: Haken­kreuz) täto­wiert hat?” D. ent­geg­ne­te dem: „Hm, du?”. Wor­auf­hin der unbe­schol­te­ne P. mit „Hehe” ant­wor­te­te und ein Bild von sei­nem Hin­ter­kopf schick­te, auf dem ein Haken­kreuz-Tat­too mit abge­run­de­ten Rän­dern zu sehen war. Für die Staats­an­wäl­tin ganz klar: „ein typisch natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Sym­bol”. (meinbezirk.at, 25.7.23)

Der in Kampf­sport­krei­sen gut bekann­te P. hat­te 2016 und 2017 neben dem Hin­ter­kopf-Bild zwei wei­te­re Datei­en mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt per Whats­App ver­schickt. Bei einer han­del­te es sich um Neu­jahrs­wün­sche mit einem schlit­ten­fah­ren­den Adolf Hit­ler und dem Text „Guten Rutsch“, bei der ande­ren um ein Bild von der Wehr­macht (inklu­si­ve Reichs­ad­ler), die eine Tür ein­tritt gar­niert mit dem Text: „Kommt gut rüber!“ Das eine glo­ri­fi­zie­re Adolf Hit­ler, das ande­re die Wehr­macht und ver­harm­lo­se noch zusätz­lich deren Gewalt­ta­ten, so die Staats­an­walt­schaft. Die Geschwo­re­nen sahen das aller­dings anders und spra­chen P. für die­se bei­den Punk­te ein­stim­mig frei.

Das Foto sei­nes Tat­toos auf der Stirn, das einem abge­run­de­ten Haken­kreuz ähnel­te, hät­te eigent­lich eine Blu­me wer­den sol­len. Spä­ter änder­te er die Blu­me zu einer Son­ne. Das sei aber dane­ben­ge­gan­gen, das Tat­too habe also „unab­sicht­lich“ wie ein Haken­kreuz aus­ge­se­hen. Er habe schnell ein Foto gemacht und es sofort über­ste­chen las­sen. Bis auf die­se absurd klin­gen­de Geschich­te mach­te der Ange­klag­te von sei­ner Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung Gebrauch, bekann­te sich jedoch voll­in­halt­lich schul­dig. Der Ver­tei­di­ger Rudolf May­er argu­men­tier­te, das Tat­too sei einem Haken­kreuz so wenig ähn­lich gewe­sen, dass Nicht-Gesin­nungs­ge­nos­sen es als sol­ches nie erken­nen hät­ten kön­nen. Auch die bei­den Bild-Text-Datei­en, so May­er, sei­en im Ver­gleich zu ande­ren Vor­fäl­len eher harm­los. Hin­zu käme der tadel­lo­se Lebens­wan­del des Angeklagten.

Obwohl die Staats­an­walt­schaft zu beden­ken gab, dass noch mehr natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Mate­ri­al auf P.s Mobil­te­le­fon gefun­den wur­de und dies somit für sei­ne natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung sprä­che, votier­ten die Geschwo­re­nen auch beim Haken­kreuz- (oder Blu­men- oder Sonnen-)Tattoo ein­stim­mig für einen Freispruch.

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Osttirol-Innsbruck: Braunes Krixikraxi, braunes Spielzeug

Sein Schwa­ger Patrick G. muss­te bereits im März am Lan­des­ge­richt Inns­bruck auf­mar­schie­ren. Der hat­te damals eine Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz und nicht rechts­kräf­ti­ge 30 Mona­te unbe­dingt aus­ge­fasst. Am 25. Juli folg­te der Pro­zess gegen den bereits elf­fach vor­be­straf­ten Ben­ja­min L. (31), mit dem G. ein Haken­kreuz aus Kin­der­spiel­zeug gebas­telt hat­te. G. teil­te auch das frag­wür­di­ge Pri­vi­leg, sich in L.s Gäs­te­buch ver­ewi­gen zu kön­nen, aller­dings habe es sich nur um „bedeu­tungs­lo­ses Kri­xi­kra­xi“ (kleinezeitung.at, 25.7.23) gehan­delt.

Gäs­te, die sich ins Wohn­zim­mer bega­ben, wur­den zudem auf dem Couch­tisch von einem brau­nen Gäs­te­buch emp­fan­gen. Die Ein­trä­ge bestan­den aus Haken­kreu­zen, Runen, gezeich­ne­ten Hit­ler-Bär­ten und Haken­kreuz­bin­den. Dies alles ist dem Ver­fas­sungs­schutz auch in ande­ren Fäl­len schon unter­ge­kom­men. Neu ist, dass der Mann auch das Spiel­zeug sei­nes Kin­des zur Wie­der­be­tä­ti­gung miss­brauch­te. So steck­te er die Buch­sta­ben­steck­plat­ten zu einem drei­di­men­sio­na­len Haken­kreuz zusam­men und bau­te die Wor­te „Sieg”,„Heil” und die Neo­na­zi-Zah­len­kom­bi­na­ti­on 88 ein. (tt.com, 17.8.23)

Dazu waren noch der Ver­sand von brau­nen Chat­nach­rich­ten, in denen er auch aus Hit­lers „Mein Kampf“ zitiert hat­te, und der Besitz von Waf­fen trotz eines auf­rech­ten Waf­fen­ver­bots ange­klagt. L. kam den­noch deut­lich güns­ti­ger davon als sein Schwa­ger: ein nicht rechts­kräf­ti­ger Schuld­spruch, zwei Jah­re Haft, davon 16 Mona­te bedingt. L. hofft, die unbe­ding­ten acht Mona­te mit einer Fuß­fes­sel abdie­nen zu können.

Bez. Hallein-Salzburg: Läuterung nach einem braunen Vierteljahrhundert?

Bereits rechts­kräf­tig ist das Urteil gegen den im Ten­nen­gau leben­den Deut­schen Mar­kus L. (45): Der ist trotz des lan­gen Tat­zeit­raums von sie­ben Jah­ren und einer län­ge­ren Lis­te an Ankla­ge­punk­ten – wie­der­hol­te Zur­schau­stel­lung von ein­schlä­gi­gen Tat­toos, Klei­dung mit Nazi-Sym­bo­len, brau­ne Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, NS-ver­herr­li­chen­de Chat­nach­rich­ten – am 2. August mit einer beding­ten Haft­stra­fe von 18 Mona­ten glimpf­lich beim Pro­zess am Lan­des­ge­richt Salz­burg davongekommen.

Die Kar­rie­re im Neo­na­zi-Milieu hat­te für den nun 45-jäh­ri­gen L. bereits recht früh begonnen.

Der Zim­me­rer pfleg­te enge Kon­tak­te zur deut­schen Rechts­rock­sze­ne. Er tausch­te sich mit Gleich­ge­sinn­ten auch rege über Whats­app aus, ver­schick­te Hit­ler-Emo­jis und lei­te­te natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Memes und Bil­der wei­ter. Bereits mit 18 Jah­ren kam er in die Skin­head- und Hoo­li­gan­sze­ne, erklär­te er am Mitt­woch auf Nach­fra­ge vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt. Ein Kon­zert unter dem Titel „Rock gegen Über­frem­dung”, das 2017 in Thü­rin­gen statt­fand und zu dem über 6.000 Neo­na­zis kamen, brach­te ihn erst­mals ins Visier der Ermitt­ler. Im Dezem­ber 2022 kam es zur Haus­durch­su­chung. (derstandard.at, 2.8.23)

Vor Gericht gab sich L. reu­mü­tig und gestän­dig: Er habe seit einem Auto­un­fall mit einem Todes­op­fer sein Leben geän­dert, den Alko­hol­kon­sum ein­ge­stellt und den Kon­takt in die Sze­ne abge­bro­chen. Die offen­bar über­zeu­gend vor­ge­tra­ge­ne Gesin­nungs­än­de­rung hat vor Gericht gewirkt und wohl zur bereits rechts­kräf­ti­gen rela­tiv mil­den Stra­fe bei­getra­gen. Bleibt zu hof­fen, dass die Läu­te­rung nicht von situa­ti­ons­elas­ti­schem Gehalt geprägt ist.

Bez. Waidhofen-Krems/NÖ: Nazi-Nachrichten, Reichskriegsfahnen und „Sieg Heil“-Rufe

Weni­ger über­zeu­gend über sei­ne angeb­li­che Läu­te­rung als der Deut­sche, der in Salz­burg vor Gericht stand, dürf­te ein 30-jäh­ri­ger Wald­viert­ler vor dem Lan­des­ge­richt Krems gewirkt haben. Die zahl­rei­chen NS-Datei­en und Chat­nach­rich­ten, die auf Han­dy und Lap­top des Nie­der­ös­ter­rei­chers sicher­ge­stellt wur­den, waren ein Neben­fund – durch Ermitt­lun­gen zu einem Dro­gen­de­likt war der Wald­viert­ler aus dem Bezirk Waid­ho­fen ins Visier der Behör­den geraten.

Zumin­dest 41 sol­cher Datei­en hat­te der Beschul­dig­te von sei­nem Han­dy über Social Media an Bekann­te und Freun­de ver­sandt und somit natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut ver­brei­tet. Unter den Datei­en waren Auf­nah­men von Reden von Rudolf Hess, Adolf Hit­ler und dem „Deutsch­land­lied“.
Im Febru­ar 2021 ver­sand­te der 30-Jäh­ri­ge vor einer Anti-Coro­na-Demo die Auf­for­de­rung, die Teil­neh­mer soll­ten eine Reichs­fah­ne mit­neh­men und „Sieg Heil“ schreien. (…)
Der Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig. Er sei in einer schwie­ri­gen Lebens­pha­se gewe­sen. Inzwi­schen habe er die­se jedoch abge­schlos­sen. Mit NS-Gedan­ken­gut sei er vor vie­len Jah­ren bei einer Hoo­li­gan-Grup­pe eines Fuß­ball­ver­ei­nes und danach auch bei Ver­bü­ßung einer Haft­stra­fe in Kon­takt gekom­men. Inzwi­schen habe er sich jedoch von dem Gedan­ken­gut abge­wandt. (meinbezirk.at, 11.8.23
)

Das noch nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil: 18 Mona­te bedingt und eine doch recht saf­ti­ge unbe­ding­te Geld­stra­fe über 6.000 Euro.

Pfaffing-Wels/OÖ: Mysteriöse Postings

Es ist etwas mys­te­ri­ös, was es da mit den Whats­App-Pos­tings, die der Pfaf­fin­ger Milch­bau­er und Rin­der­züch­ter Johann Kon­rad abge­setzt haben soll, auf sich hat. Da stand der Vor­wurf im Raum, Kon­rad habe im März die­sen Jah­res Nazi-Inhal­te gepos­tet. Die Ermitt­lun­gen dazu wur­den jedoch ein­ge­stellt. Zuvor war Kon­rad vom Bau­ern­bund ange­zeigt wor­den, weil er in einem Pos­ting den ukrai­ni­schen Prä­si­den­ten wegen des­sen jüdi­scher Abstam­mung ver­un­glimpft haben soll. Kon­rad hat in bei­den Fäl­len bestrit­ten, dass die Nach­rich­ten von ihm gestammt hät­ten. Ihm müs­se die­ses Pos­ting unter­ge­ju­belt wor­den sein. Der Milch­bau­er ist auch Spre­cher der kam­mer­kri­ti­schen Agrar­ge­mein­schaft Öster­reich (AGÖ).“ (nachrichten.at, 12.8.23)

Der Pro­zess in Wels wegen Ver­sto­ßes nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ende­te schließ­lich nach zwei Ver­hand­lungs­ta­gen mit einer Diversion.

Kon­rad muss eine Geld­bu­ße von 2500 Euro, einen pau­scha­len Kos­ten­er­satz von 150 Euro und 4430 Euro für die Erstel­lung des Han­dy-Gut­ach­tens zah­len. (…) „Ich habe nicht getan, was mir vor­ge­wor­fen wur­de“, sagt Kon­rad zu der Diver­si­on: „Ich woll­te, dass das Ver­fah­ren vor­bei ist.“ (nachrichten.at)

Wien: Midlife Crisis und spezielle Hakenkreuz-Torte

Am 9. August stand Micha­el Sch. wegen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz nach § 3g vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt, da er zwi­schen 2015 und 2017 37 Bild-Text-Kom­bi­na­tio­nen natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhalts via Whats­App ver­schickt hat­te. Dar­un­ter befand sich unter ande­rem ein Foto von einer spe­zi­el­len Geburts­tags­tor­te für ihn: Bei Anschnitt wur­de ein Haken­kreuz sichtbar.

In ers­ter Linie sei­en sein Alko­hol­kon­sum und die Mid­life Cri­sis für den Ver­sand der Nach­rich­ten ver­ant­wort­lich, aber auch Grup­pen­druck. Damals war der Sch. Mit­glied des Motor­rad­clubs Out­si­der, über den er auch an den bereits ver­ur­teil­ten Kurt D., der wie­der­um nach Ermitt­lun­gen gegen Andre­as L. ins Visier der der Behör­den gera­ten war. Im Motor­rad-Klub sei er „eben rein­ge­kippt“. Er habe die Datei­en wei­ter­ge­lei­tet, ohne nach­zu­den­ken. Unter ande­rem auch an sei­ne Ehe­frau, die aus einer Sin­ti-Fami­lie stam­me, auch noch jüdisch sei und deren Fami­li­en­mit­glie­der im KZ ermor­det wor­den sei­en. Wegen des Ver­fah­rens sei die Ehe fast am Schei­tern. Es sei rei­ner Schwach­sinn gewe­sen, damals habe er es lus­tig gefun­den, er habe sich ver­lei­ten las­sen. Den­noch: Er habe nichts gegen Aus­län­der, er hat ja auch Kun­den jüdi­scher Abstam­mung. Und: „Bei Schind­lers Lis­te habe ich geweint.“

Die angeb­lich ver­gos­se­nen Trä­nen konn­ten Sch. nicht vor einem Schuld­spruch bewah­ren. Die 20 Mona­te bedingt auf drei Jah­re sind bereits rechtskräftig.

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Holzhausen-Wels/OÖ: Der anscheinend feine Grad zwischen Diskurs und Verhetzung

Anfang August stand ein 37-Jäh­ri­ger aus Holz­hau­sen (Bez. Wels-Land) wegen schwe­rer Sach­be­schä­di­gung, Ver­het­zung und Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren vor dem Lan­des­ge­richt Wels. Er hat­te im Zeit­raum zwi­schen Mai 2022 und Juni 23 in Linz und ande­ren Orten 133 Schrift­zü­ge mit homo- und islam­feind­li­chen Inhal­ten auf diver­se Wän­de gesprayt. Er selbst sei gläu­bi­ger Christ, gehö­re einer frei­kirch­li­chen Gemein­de an und habe per­sön­lich nichts gegen homo­se­xu­el­le Men­schen. Er wol­le ledig­lich, dass sie in den Him­mel kämen. Dafür müss­ten sie „auf­hö­ren”, er habe nur auf die Kon­se­quenz (= Höl­le) hin­wei­sen, sie also war­nen wollen.

Bei der Ein­ver­nah­me durch die Poli­zei hat der Ange­klag­te aller­dings an, homo­se­xu­el­le Men­schen und die isla­mi­sche Glau­bens­leh­re zu has­sen. Dar­auf ange­spro­chen, gab er auch vor Gericht zu, homo­phob zu sein. Beim Vor­wurf der Sach­be­schä­di­gung bekann­te er sich schul­dig, wenn auch nicht in der vor Gericht gel­tend gemach­ten Scha­dens­hö­he. Beim Vor­wurf der Ver­het­zung und der Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren, habe er, so der Ver­tei­di­ger, nur den öffent­li­chen Dis­kurs anre­gen wol­len. Er woll­te nicht auf­sta­cheln, son­dern nur sei­ne Mei­nung kund­tun. Bei den Taten hat­te sich der Ange­klag­te gefilmt und die Vide­os auf You­tube ver­öf­fent­licht, wo sie noch immer zu betrach­ten sind.

Der Ange­klag­te wur­de zwar für die Sach­be­schä­di­gung schul­dig gespro­chen und zu (redu­ziert­zen) Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen in der Gesamt­hö­he von 17.956,18 Euro (für das Anbrin­gen von 133 Graf­fi­tis) ver­ur­teilt. Dazu kam eine Straf­zah­lung über 1.920 Euro und eine beding­te Haft­stra­fe von vier Mona­ten. Einen Frei­spruch gab’s jedoch in den ande­ren bei­den Ankla­ge­punk­ten. Der Rich­ter befand, es habe sich bei den Taten um kei­ne Ver­het­zung und kei­ne Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren gehan­delt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

➡️ OÖN 9.8.23 und Bezirks­Rund­schau 9.8.23

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Wien: Alles nicht so schlimm

Andre­as S. hat­te über fünf Jah­re hin­weg Chat­nach­rich­ten mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten (SS-Toten­kopf, dop­pel­te Sig-Rune, Haken­kreuz, Reichs­ad­ler, Adolf Hit­ler, Eier­no­ckerl etc.) über Whats­App und Tele­gram ver­schickt und sich somit des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz nach §3 schul­dig gemacht. Am 10.8. hat­te er daher ein Ren­dez­vous am Lan­des­ge­richt Wien. Zu den ange­klag­ten Nach­rich­ten kam natio­nal­so­zia­lis­ti­sches und ras­sis­ti­sches Mate­ri­al auf einer exter­nen Fest­plat­te, das im Zuge einer Haus­durch­su­chung sicher­ge­stellt wur­de. Das war aller­dings man­gels Ver­brei­tung nicht Teil der Ankla­ge war, genau­so wenig wie der Tele­skop­schlag­stock, von dem der Ange­klag­te nicht mehr wuss­te, war­um er ihn gekauft hat­te. Ein vor­läu­fi­ges Waf­fen­ver­bot wur­de trotz­dem ausgesprochen.

S. hat­te sich mit dem Olym­pen Wer­ner Toma­nek einen in sol­chen Cau­sen erfah­re­nen Ver­tei­di­ger geholt. Der pala­ver­te von aktu­el­len Lieb­lings­the­men der Rech­ten, vom Fall Teicht­meis­ter, von Woke­ness und „nor­ma­len“ Men­schen und sogar über die Gra­zer KPÖ-Bürgermeisterin.

Drei Per­so­nen aus sei­ner Arbeits­stel­le, in der S. beschäf­tigt ist und die von dem Ver­fah­ren nichts wis­se, sei­en „wegen dem“ – gemeint waren wohl Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz – bereits gekün­digt wor­den. Hät­te er gewusst, dass er des­we­gen vor Gericht lan­den wür­de, hät­te er es nicht gemacht. Es sei eine Dumm­heit gewe­sen, mein­te der Ange­klag­te, er habe ein­fach alles, was er bekom­men hat­te, weitergeleitet.

Dass das alles nicht so schlimm sei, mein­te auch Toma­nek, es sei­en ja bei der Haus­durch­su­chung kei­ne NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den wor­den („ned amal an Hit­ler haben‘s gfundn“), und der Ange­klag­te fah­re auch nicht besof­fen mit dem Auto. Und über­haupt, der Kom­mu­nis­mus sei nur des­halb weni­ger schlimm, weil sie den Krieg halt gewon­nen haben. Das noch nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil: zwölf Mona­te bedingt auf drei Jah­re und die ver­pflich­ten­de Teil­nah­me am Pro­gramm „Dia­log statt Hass“. Sei­ne Frau wur­de wegen der Nach­rich­ten, die sie mit ihrem Gat­ten aus­ge­tauscht hat­te, noch frei­ge­spro­chen. Da ging die Erklä­rung, es sei alles nur Sati­re gewe­sen, noch durch.

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Wien: „Guten Tag“ oder „Alle Menschen müssen sterben“

Micha­el R.s Chat­part­ner Peter S. stand bereits im Novem­ber des letz­ten Jah­res vor Gericht und kas­sier­te einen Schuld­spruch samt teil­be­ding­ter Haft­stra­fe. R. selbst hat­te am 18. August das zwei­fel­haf­te Ver­gnü­gen, sich am Lan­des­ge­richt Wien für acht brau­ne Whats­App- und Face­book-Nach­rich­ten, die er zwi­schen 2019 und 2021 auch an S. ver­schickt hat­te, erklä­ren zu müs­sen. Wei­te­res ein­schlä­gi­ge Datei­en, die auf R.s Han­dy und Lap­top auf­ge­fun­den wur­den, waren nicht zu Ankla­ge gekom­men, da ein Beweis über deren Ver­brei­tung nicht erbracht wer­den konnte.

The­ma war R.s selt­sa­me Ange­wohn­heit, ein Doppel‑S in Groß­buch­sta­ben dar­zu­stel­len. Das erklär­te er dem mög­li­cher­wei­se doch erstaun­ten Gericht damit, dass er prin­zi­pi­ell alle Dop­pel­kon­so­nan­ten in Groß­schrei­bung ver­fas­sen wür­de, was ein Hin­weis auf die rich­ti­ge Schreib­wei­se sei. Und über­haupt habe er damals eine schwe­re Zeit gehabt und sei­ne Sor­gen täg­lich mit 16 Bie­ren ertränkt.

R.s Gerichts­out­fit erreg­te die Auf­merk­sam­keit der bei­sit­zen­den Richter*innen: Auf dem T‑Shirt war die Auf­schrift „Valar Morg­hu­lis“ zu lesen. Bei der Bedeu­tung waren sich der Ange­klag­te und die Richter*innen jedoch nicht einig: Der Ange­klag­te zeig­te sich zwar über zum Zusam­men­hang mit „Games of Thro­nes“ kun­dig, über­setz­te den Spruch jedoch mit „Guten Tag“ – wofür er von einem bei­sit­zen­den Rich­ter kor­ri­giert wur­de: „Alle Men­schen müs­sen ster­ben“, wäre da auf sei­nem T‑Shirt zu lesen. Nach die­ser slap­stick­ar­ti­gen Ein­la­ge ging’s um R.s runen­ar­ti­ge Tat­toos am lin­ken Unter­arm. Er füh­le zu den Wikin­gern hin­ge­zo­gen, war zu hören.

Der Ankla­ge­punkt 8 könn­te eigent­lich das Lan­des­ge­richt Ried inter­es­sie­ren: Denn dort wur­de ein Pro­zess zur Ein­ho­lung eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens ver­tagt, weil nicht klar war, ob beim Ver­sen­den der Nach­richt „Schi­cke die­se Frie­dens­tau­be an all dei­ne Freun­de wei­ter, damit die Welt wei­ter­hin har­mo­nisch zusam­men­le­ben kann“ der ange­häng­te Reichs­ad­ler mit Haken­kreuz zu sehen war oder nicht. Für das Wie­ner Gericht war die­se Fra­ge jeden­falls kein Dis­kus­si­ons­punkt. R. wur­de dafür und in allen wei­te­ren sie­ben Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig schul­dig gespro­chen und zu bereits rechts­kräf­ti­gen 15 Mona­ten bedingt ver­ur­teilt. Zudem muss er eine Bewäh­rungs­hil­fe in Anspruch nehmen.

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