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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 22/22

Ein 23-Jäh­ri­ger bezeich­ne­te sich als „klei­ner Bub“, um einer Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz zu ent­kom­men – gehol­fen hat es ihm nicht. In Wien fand ein Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen einen Bul­ga­ren statt, der im Netz­werk der Neo­na­zi-Band „Absurd“ agiert. Und in Tirol muss­te ein Kuf­stei­ner vor Gericht, weil er zwei Neo­na­zi-Web­sites betrie­ben hat­te. Bei der Stim­mungs­ma­che gegen die LGBTIQ-Com­mu­ni­ty fin­det so ziem­lich alles zusam­men, was hier­zu­lan­de am rech­ten Rand ange­sie­delt ist. So begann die letz­te Woche anläss­lich des Pri­de Months mit Hetz­at­ta­cken aus neo­na­zis­ti­schen, iden­ti­tä­ren und FPÖ-Kreisen.

7. Juni 2022
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Bez. Ried/OÖ: „Klei­ner Bub“ vor Gericht
Wien: Neo­na­zi-Patches und Runen auf der Hand
Kuf­stein-Inns­bruck: In der NS-Ideo­lo­gie „ver­irrt“
Ö: Rechts­au­ßen gegen den Pri­de Month

Bez. Ried/OÖ: „Klei­ner Bub“ vor Gericht

Er ist zwar erst 23 Jah­re alt, aber um sich als „klei­ner Bub“ zu ver­kau­fen, der an nichts schuld habe, wie es der Ange­klag­te aus dem Bezirk Ried ver­such­te, war er doch ein paar Jah­re zu alt, und die Beweis­mit­tel – Datei­en an eine Whats­App-Grup­pe mit dem viel­sa­gen­den Namen „Ku-Klux-Klan“ und eine Sprach­nach­richt – waren zu eindeutig.

Am 14. August 2021 schick­te der Beschul­dig­te zwei Datei­en an eine Whats­App-Grup­pe mit dem Namen „Ku-Klux-Klan”. Ein Foto, auf dem der Hit­ler­gruß mit dem Text „Anstatt Hän­de­schüt­teln wird wie­der nor­mal gegrüßt” zu sehen ist. Eine geschmack­lo­se Anspie­lung auf die Abstands­re­geln in Coronazeiten.
Zudem nahm der Ange­klag­te noch eine Sprach­nach­richt („Sieg Heil, Heil, Heil, Heil”) auf. Da bei einem ande­ren Mit­glied der besag­ten Whats­App-Grup­pe bei einer Haus­durch­su­chung wegen Dro­gen­be­sit­zes das Han­dy beschlag­nahmt wur­de, kamen die Ermitt­ler dem 23-Jäh­ri­gen auf die Schli­che. (nachrichten.at, 2.06.22)

Es sei aus Spaß gewe­sen, dass er die­se Nach­rich­ten ver­schickt habe, er sei als Kind von ägyp­ti­schen Eltern gut erzo­gen und kein Nazi und über­haupt, ver­ste­he er nicht, war­um er wegen sol­cher Din­ge, die ande­re unge­straft machen könn­ten, nun vor Gericht ste­he, mein­te der Inn­viert­ler. 

Gehol­fen haben dürf­te ihm nicht, dass er bereits 2019 wegen einer Bei­trags­tä­ter­schaft bei einem schwe­ren Raub eine Vor­stra­fe kas­siert hat­te. „Die Geschwo­re­nen spre­chen den Ange­klag­ten wegen der Sprach­nach­richt schul­dig, für das Ver­sen­den des Fotos wird er frei­ge­spro­chen. Das Straf­maß: 18 Mona­te bedingt, zudem wird Bewäh­rungs­hil­fe ange­ord­net. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig.“ (nachrichten.at)

Wien: Neo­na­zi-Patches und Runen auf der Hand

Bericht von prozess.report via Twit­ter

Am 24.05.2022 beob­ach­te­ten wir einen Ver­bots­ge­setz-Pro­zess im Wie­ner Lan­des­ge­richt. Ange­klagt war ein bul­ga­ri­scher Mann, der zeit­wei­se in Wien leb­te. Am 23.12.2019 stell­te man eine Post­sen­dung mit 124 Patches der neo­na­zis­ti­schen Black-Metal-Band „Absurd” sicher, die er bestell­te. Arran­giert habe die Ver­sen­dung der Absurd-Patches ein Mann aus Mexi­ko: Die Patches wür­den in Mexi­ko gefer­tigt und anschlie­ßend an Abnehmer*innen ver­schickt. Über eine Face­book-Sei­te, die der Ange­klag­te admi­nis­triert haben soll, wur­den die­se dann zum Ver­kauf ange­bo­ten. Außer­dem war er ange­klagt, weil er auf sei­nem lin­ken Mit­tel­fin­ger eine Odal- und Pfeil­ru­ne täto­wiert hat­te. Die Odal­ru­ne stell­te das Sym­bol der neo­na­zis­ti­schen deut­schen „Wiking Jugend” dar, wel­che 1994 ver­bo­ten wor­den ist.

Bei einer Haus­durch­su­chung am 23.05.2020 fand man meh­re­re ein­schlä­gi­ge T‑Shirts, CD’s, Bücher, einen Schal von Blood & Honour, sowie unzäh­li­ge ent­spre­chen­de Datei­en und Chat­ver­läu­fe auf sei­nen elek­tro­ni­schen Daten­trä­gern. In einem Chat­ver­lauf soll der wegen gemein­schaft­lich geplan­ten Mor­des ver­ur­teil­te Neo­na­zi, Plat­ten­pro­du­zent und Grün­der von „Absurd” Hen­drik Möbus ihm sogar ange­bo­ten haben, für ihn im Ver­trieb zu arbeiten.

In Kon­takt sei der Ange­klag­te mit neo­na­zis­ti­schen Inhal­ten, Musik und Akteur*innen erst­ma­lig in Bul­ga­ri­en gekom­men, dort habe er u. a. ein­schlä­gi­ge Kon­zer­te der Metal-Sze­ne besucht. 

Des Wei­te­ren konn­ten zwei Fotos des Ange­klag­ten sicher gestellt wer­den, die ihn beim Zei­gen eines Hit­ler­gru­ßes sowie beim Tra­gen eines Blood & Honour-Schals abbilden.

Urteil: 22 Mona­ten beding­te wegen teilw. ver­such­ter Wie­der­be­tä­ti­gung nach 3gVG wegen der Runen am Mit­tel­fin­ger & Import der Patches — Frei­spruch für eine 2. Bestel­lung von Patches & die sicher­ge­stell­ten Devo­tio­na­li­en, da ein öffent­li­ches zur Schau stel­len nicht nach­ge­wie­sen wurde.

Kri­tisch zu sehen ist die Aus­sa­ge des Rich­ters, er habe kei­ne Zeug*innen gela­den, da er „auch nicht wüss­te wen”. Weder wur­den mög­lich Abnehmer*innen, noch kon­kre­te Kon­tak­te des Ange­klag­ten ermit­telt. Erneut wur­de so ein Ein­zel­tä­ter her­bei kon­stru­iert, des­sen vor­han­de­nes Netz­werk im Hin­ter­grund & Kon­tak­te zu Sze­ne­grö­ßen nicht wei­ter beleuch­tet wor­den sind. Zu den Akti­vi­tä­ten in Bul­ga­ri­en gab es ledig­lich Schutz­be­haup­tun­gen des Ange­klag­ten, denen nichts ent­ge­gen­ge­setzt wurde.

Abge­se­hen von uns fan­den sich kei­ne Medienvertreter*innen oder Beobachter*innen vor Ort ein: So blieb der Pro­zess medi­al unkom­men­tiert, obgleich der Pro­zess einen raren Ein­blick in das Ver­triebs­netz einer der bekann­tes­ten neo­na­zis­ti­schen Black-Metal-Bands erlaubte.

➡️ Bell­tower zur Neo­na­zi-Band „Absurd“

Kuf­stein-Inns­bruck: In der NS-Ideo­lo­gie „ver­irrt“

Den Holo­caust leug­nen, den NS und Hit­ler ver­herr­li­chen, die Juden als Ver­ant­wort­li­che für alles Übel der Welt – Coro­na inklu­si­ve – dif­fa­mie­ren und kein Nazi sein wol­len? Die­se Argu­men­ta­ti­on ist sich für die Ver­tei­di­ge­rin des zwi­schen Spa­ni­en und Öster­reich pen­deln­den Tiro­lers Richard K. (54) offen­bar aus­ge­gan­gen, aber wohl nur bei ihr. Dass K. gleich zwei ein­schlä­gi­ge Web­sites im Dezem­ber 2020 ins Netz stell­te, erklär­te die Ver­tei­di­ge­rin damit, K. habe in der Pan­de­mie Ant­wor­ten gesucht und sich dabei in der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie ver­irrt. K. selbst, der im Dezem­ber 2021 in Kuf­stein ver­haf­tet wur­de, woll­te zu alle­dem im Pro­zess nichts sagen, er ließ eine schrift­li­che Erklä­rung ver­tei­len und bekann­te sich schuldig.

Auf­merk­sam war die Poli­zei gewor­den, weil K. im Raum Kuf­stein bis ins baye­ri­sche Kie­fers­fel­den hin­ein Pla­ka­te anbrach­te und Visi­ten­kar­ten samt sei­ner Woh­nungs­adres­se ver­teil­te, um Wer­bung für sei­ne Nazi-Web­sites zu machen. Der nach­fol­gen­de Haus­be­such der Exe­ku­ti­ve ende­te mit der Verhaftung.

Nach­dem der Ver­haf­te­te noch bei der Ermitt­lungs­rich­te­rin am Lan­des­ge­richt dabei geblie­ben war, dass Holo­caust und Coro­na eine Erfin­dung des Juden­tums und der Frei­mau­rer sei­en, und er zudem die Her­aus­ga­be der Zugangs­codes für sei­ne Inter­net­sei­ten ver­wei­ger­te, wur­de über den 54-Jäh­ri­gen bis zum nun­meh­ri­gen Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung Unter­su­chungs­haft ver­hängt. Erst Ver­tei­di­ge­rin Eva Kath­rein konn­te den Man­dan­ten zur Her­aus­ga­be der Codes bewe­gen. (Tiro­ler Tages­zei­tung, 4.6.22, S. 5)

K. wur­de in allen Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig schul­dig gespro­chen und zu 24 Mona­ten Haft, davon sechs unbe­dingt unter Anrech­nung der Unter­su­chungs­haft, ver­ur­teilt. Soll­te das Urteil rechts­kräf­tig wer­den, kann K. heu­te, 7.6.22, das Gefäng­nis verlassen.

Im Pro­zess wur­de wie so oft nicht erör­tert, ob der Ange­klag­te ver­netzt war und Kon­tak­te in die Neo­na­zi-Sze­ne hatte.

Ö: Rechts­au­ßen gegen den Pri­de Month

Sie mar­schie­ren und mobi­li­sie­ren Hand in Hand aus Anlass des Pri­de Months gegen die LGBT­QI-Bewe­gung: Neo­na­zis, Iden­ti­tä­re, katho­li­sche Fun­dis, Coro­na­leug­ner und wei­te­re Rechts­extre­me. Mit dabei an vor­ders­ter Front fin­det sich die FPÖ vor allem mit ihren Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen, von denen sich ins­be­son­de­re die frei­heit­li­che Jugend in der Stei­er­mark und in Tirol mit Hetz­su­jets her­vor­ge­tan hat­ten. Meh­re­re Politiker*innen von Grü­nen und Neos kün­dig­ten eine Anzei­ge an.

Sicht­bar wur­de die Rechts­au­ßen-Alli­anz auch in der Het­ze gegen eine Lesung für Kin­der, zu der von den Büche­rei­en Wien die Drag­queen Can­dy Licious gela­den war. Nach­dem über diver­se Kanä­le tage­lang Stim­mung gegen die Ver­an­stal­tung gemacht wur­de, fan­den sich am Tag der Lesung zuerst ein angeb­lich von Neo­na­zis ange­brach­tes Hetz­ban­ner und danach eine von Iden­ti­tä­ren aus Ytong-Zie­geln errich­te­te Bar­rie­re am Ein­gang der Stadt­bü­che­rei Maria­hilf. Die Lesung von Can­dy Licious konn­te nur unter Poli­zei­schutz abge­hal­ten wer­den. 

Nach­dem drei Iden­ti­tä­re wegen ihrer Stör­ak­ti­on bei der Vien­na Pri­de 2021 frei­ge­spro­chen wur­den, ist mit wei­te­ren Atta­cken auch bei der Para­de am 11. Juni zu rechnen.

Der Jour­na­list Mar­kus Sulz­bach­er berich­tet in sei­nem News­let­ter vom 3.3.22:

Min­des­tens 215 “vor­ur­teils­mo­ti­vier­te Ver­bre­chen” gegen LGBTQ-Per­so­nen haben allein im drit­ten Quar­tal 2021 in Öster­reich statt­ge­fun­den, wie das Innen­mi­nis­te­ri­um in einer Beant­wor­tung einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge der SPÖ schreibt. Dar­un­ter schwe­re Kör­per­ver­let­zun­gen, Nöti­gung und Sach­be­schä­di­gun­gen. Aktu­el­le­re Zah­len lie­gen noch nicht vor.

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Schlagwörter: Anzeige | FPÖ | Hetze | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Homosexuellen-/Transfeindlichkeit | Identitäre | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Österreich | RFJ | Tirol | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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