Wochenrückblick KW 12 ‚13, 14/23 (Teil 1): Prozesse

Einer war besof­fen und kann sich an nichts erin­nern, einer begrüß­te Lokal­gäs­te und die Poli­zei mit „Ave Cae­sar“, einen inter­es­sier­ten die Wein­fla­schen mit Hit­ler­eti­kett in sei­nem Lokal gar nicht, und einer woll­te nur sei­nen Son­nen­brand foto­gra­fisch doku­men­tie­ren und erwisch­te dabei lei­der auch sei­ne Nazi-Tat­toos – ein kur­zer Aus­zug aus „Erklä­run­gen“, die nach dem Ver­bots­ge­setz Ange­klag­te in Pro­zes­sen aus den letz­ten drei Wochen von sich gege­ben hatten.

Schär­ding-Rie­d/OÖ: Frei­spruch nach abscheu­li­cher Chatnachricht
Graz: Hau­fen­wei­se Hit­ler­grü­ße und selt­sa­me Notizen
Lienz-Inns­bruck: Ein Son­nen­brand, Krit­ze­lei­en und brau­ner Humor
Pon­gau-Salz­burg: Füh­rer­wein im Gasthaus
Salz­burg: Schlaf unter der Reichskriegsflagge

Schär­ding-Rie­d/OÖ: Frei­spruch nach abscheu­li­cher Chatnachricht

Nicht alle Pro­zess­urtei­le sind nach­voll­zieh­bar – die­ses gehört zwei­fel­los dazu. Ein 23-jäh­ri­ger Schär­din­ger hat­te im Juli 2020 ein abscheu­li­ches Bild via Whats­App ver­schickt: „Auf dem Bild war eine Stein­schleu­der mit Haken­kreuz-Motiv zu sehen. In die­ser Stein­schleu­der war ein Kind mit dunk­ler Haut­far­be ein­ge­spannt, schrift­lich war das Bild mit dem Wort ‚Drecks­schleu­der’ hin­ter­legt.“ (nachrichten.at, 22.3.23)

Mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus habe er nichts am Hut, und über­haupt kön­ne er sich an den Vor­fall nicht erin­nern, da er besof­fen gewe­sen sei. Die­se Erklä­rung reich­te dem Geschwo­re­nen­ge­richt offen­bar für einen – bereits rechts­kräf­ti­gen – Freispruch.

Graz: Hau­fen­wei­se Hit­ler­grü­ße und selt­sa­me Notizen

Der in Bos­ni­en gebo­re­ne und in Öster­reich mit hie­si­ger Staats­bür­ger­schaft auf­ge­wach­se­ne 36-jäh­ri­ge Ange­klag­te, stu­dier­ter Poli­tik­wis­sen­schaf­ter, gab an, nicht neun Mal den Hit­ler­gruß gezeigt zu haben, wie die Ankla­ge fest­hielt, son­dern – Über­ra­schung! – „Ave Cae­sar“ zum Aus­druck gebracht zu haben. Zuvor soll er in betrun­ke­nem Zustand in einem Gra­zer Lokal Gäs­te beläs­tigt und ras­sis­ti­sche Äuße­run­gen von sich gege­ben, wor­auf­hin die Poli­zei geru­fen wur­de. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den eigen­ar­ti­ge Noti­zen etwa zu Ras­sis­mus, zum Zwei­ten Welt­krieg, über Tötun­gen auf­ge­fun­den, dazu Mes­ser, eine Schuss­waf­fe, Bücher zum Zwei­ten Welt­krieg und eine Über­le­bens­ja­cke. Die Bedeu­tung der Noti­zen konn­te oder woll­te der Ange­klag­te auch nicht klä­ren, es habe sich um Über­set­zun­gen gehan­delt. 

Sehr glaub­haft dürf­ten die Behaup­tun­gen des Ange­klag­ten nicht gewe­sen sein: Nach dem ein­stim­mi­gen Schuld­spruch durch die Geschwo­re­nen folg­te eine beding­te Stra­fe über zwölf Mona­te (nicht rechtskräftig).

Dan­ke an prozess.report für den Bericht!

Pon­gau-Salz­burg: Füh­rer­wein im Gasthaus

Es war aus­ge­rech­net eine israe­li­sche Rei­se­grup­pe, die bei einem Pon­gau­er Wirt eine selt­sa­me Ent­de­ckung machen muss­te: Auf einem Sims des Gast­hau­ses stan­den zwei Wein­fla­schen mit Hit­ler-Eti­kett. Die Rei­se­grup­pe erstat­te­te auch prompt Anzei­ge, womit sich der 53-jäh­ri­ge Lokal­be­sit­zer vor dem Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt ein­zu­fin­den hatte.

Vor zehn Jah­ren hat­ten ita­lie­ni­sche Gäs­te die Fla­schen dage­las­sen, erzählt der Wirt im Dia­lekt. Seit­dem stan­den sie dort: „Das hat kei­nen Wert für mich, es inter­es­siert mich nicht.“ Den Vor­wurf gestand er aber ein. Dank außer­or­dent­li­cher Straf­mil­de­rung bekam er sechs Mona­te auf Bewäh­rung. (krone.at, 28.3.23)

Da hät­ten wir doch sehr ger­ne erfah­ren, war­um jemand einen „Füh­rer­wein“ in sei­nem Lokal belässt, wenn er so gar kein Inter­es­se dar­an hat.

Lienz-Inns­bruck: Ein Son­nen­brand, Krit­ze­lei­en und brau­ner Humor

Gleich mit acht Vor­stra­fen im Gepäck und einer lan­gen brau­nen Kar­rie­re muss­te der 29-jäh­ri­ger Lien­zer Patrick G. am Lan­des­ge­richt Inns­bruck auf­mar­schie­ren – unter ande­rem wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung, nach der das Opfer nun in einem Pfle­ge­heim leben muss. Zwei Auf­ent­hal­te im Gefäng­nis hat G. auch bereits hin­ter sich; die sei­en die Initi­al­zün­dung für sein Abdrif­ten in die rechts­extre­me Ecke gewe­sen, war im Pro­zess zu hören. Dort habe er sich ein­schlä­gi­ge Tat­toos ste­chen las­sen: ein Kel­ten­kreuz und Runen am Rücken und die Wör­ter „Blut und Ehre“ samt SS-Toten­kopf am Unter­arm. Sei­nen Ober­kör­per samt Tat­toos hat­te der Lien­zer bei der Arbeit als Dach­de­cker zur Schau gestellt und Bil­der davon via Whats­App, wo er mit Benut­zer­na­men wie „28“ (Blood & Honour), „C18“ (Com­bat 18) oder „White War­ri­or“ unter­wegs war, ver­schickt. Im Zuge einer Haus­durch­su­chung wur­den auch noch ein Hit­ler-Bild in gol­de­nem Rah­men, das Buch „Unser Hit­ler“, meh­re­re Klapp­mes­ser mit NS-Sym­bo­len, eine Hals­ket­te mit Haken­kreuz­an­hän­ger und wei­te­re brau­ne Devo­tio­na­li­en sicher­ge­stellt. Auf Face­book gab G. von sich: „Ange­zun­den gehört der lkw hän­ger mit geschlos­se­ner tür natür­lich und das asy­lant pack ausgeräuchert…“

Mit einem bereits ver­ur­teil­ten Freund hat­te G. für Kin­der aus Steck­plat­ten ein Haken­kreuz „gebas­telt“, gar­niert mit „Sieg Heil” und „88“. Dem Freund hat­te er nach der Haus­durch­su­chung im Zuge eines Besuchs in des­sen Gäs­te­buch Haken­kreu­ze gekrit­zelt. 

Wenig glaub­haft war daher sei­ne angeb­li­che ideo­lo­gi­sche Läu­te­rung, die er seit der Geburt sei­ner Toch­ter (vor sechs Jah­ren!) ein­ge­schla­gen haben will. Auch die Erklä­rung, er habe sich bereits erkun­digt, wie er die Täto­wie­run­gen über­ste­chen las­sen kön­ne, half nichts. Wei­te­re „Erklä­run­gen“ eben­falls nicht: Die brau­nen Zah­len­codes sei­en zufäl­lig gewählt, ein Foto von einem Schnee­mann mit Hit­ler­bart und dem Text „hab den vor ein Asy­lan­ten­heim gestellt, um denen unse­re Kul­tur näher­zu­brin­gen“ sei nur „schwar­zer Humor“ gewe­sen, Fotos sei­ner Täto­wie­run­gen habe er nur ver­schickt, um sei­nen Son­nen­brand zu zei­gen, das Buch „Unser Hit­ler“ sei ein­fach so im Regal gestan­den, die Haken­kreu­ze waren nur eine Krit­ze­lei­en und der­glei­chen mehr. Nicht über­ra­schend fiel das Urteil ange­sichts die­ser hane­bü­che­nen Erklä­rungs­ver­su­che aus: Es setz­te nicht einen Schuld­spruch und 30 Mona­te unbe­dingt – nicht rechtskräftig.

Dan­ke an unse­re Inns­bru­cker Prozessbeobachter*innen!

Salz­burg: Schlaf unter der Reichskriegsflagge

Der Ange­klag­te hat­te sei­ne brau­ne Lauf­bahn bereits früh begon­nen: In Bay­ern wur­de er bereits vor zehn Jah­ren als 15-Jäh­ri­ger wegen eines Hit­ler­gru­ßes bestraft. Danach folg­ten in Öster­reich eine Rei­he von Vor­stra­fen – haupt­säch­lich wegen Aggres­si­ons­de­lik­ten. Der Vor­wurf der Kör­per­ver­let­zung brach­te ihn nun erneut vor Gericht. Hin­zu kam ein Ver­stoß gegen das Waf­fen- und das Ver­bots­ge­setz, da er Nazi-Nach­rich­ten via Whats­App ver­schickt hat­te. Zudem hat­te er das Schlaf­zim­mer sei­ner Woh­nung mit einer NS-Reichs­kriegs­flag­ge in den Maßen 150 Mal 90 cm ‚deko­riert‘“. (sn.at, 30.3.23)

Unter sei­ner Flag­ge wird der 24-Jäh­ri­ge nun vor­aus­sicht­lich eine Zeit­lang nicht mehr schla­fen kön­nen: Er erhielt einen Schuld­spruch und 24 Mona­te Haft, davon sechs unbe­dingt. Ob das Urteil bereits rechts­kräf­tig ist, geht aus dem SN-Bericht nicht hervor.