Thalgau/Salzburg: keine Wiederbetätigung nach Hitlergruß
Graz: Hitlergruß im Lokal und vor der Polizei
Traismauer (NÖ): braunes Druckwerk
Innsbruck/Vorarlberg: Strafreduktion im Berufungsverfahren
Linz/Niederösterreich: Diversion nach Hetzposting
Wien: keine Anklage gegen AG-Jus wegen Nazi-Chats
St. Pölten: Sieg Heil und Nazi-Schmierereien
Linz: Aluminiorganisation der JKU inseriert mit Text aus SS-Treuelied
Wien: Kameradenfreude über Küssels Enthaftung
Wien: SPÖ-Stadtrat Czernohorsky klagt Johann Gudenus
Das rechte Wort der Woche: Johann Gudenus
Thalgau/Salzburg: keine Wiederbetätigung nach Hitlergruß
Die Liste an Delikten ist lang, für die sich ein 36-jähriger Salzburger vor Gericht verantworten musste: gefährliche Drohung, Körperverletzung, Freiheitsentziehung, illegaler Waffenbesitz und Wiederbetätigung.
Der Salzburger war beim Vorwurf der NS-Wiederbetätigung nicht geständig. Er sei alkoholisiert und deshalb in einem Ausnahmezustand gewesen, erklärte er dem Schwurgericht. Der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte war laut Staatsanwalt Marcus Neher am 19. Juni 2018 nur vier Stunden nach einer strafrechtlichen Verurteilung am Landesgericht Salzburg nach Thalgau gefahren und soll dort mindestens drei Asylwerber, davon zwei Männer mit dunkler Hautfarbe, mit rechtsextremen und fremdenfeindlichen Schimpftiraden überhäuft haben. Er soll auch ‚Heil Hitler’ und ‚Hitler kill und shoot him’ geschrien, den Hitler-Gruß sowie den Mittelfinger gezeigt haben. (salzburg.orf.at, 8.1.19)
Vom Vorwurf der Wiederbetätigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er freigesprochen – warum, wissen wir nicht, wegen seiner Aussage („Ich war an diesem Tag zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.“) kann’s kaum gewesen sein. Wegen der anderen Delikte wurde er zu zehn Monaten unbedingt (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Graz: Hitlergruß im Lokal und vor der Polizei
Ein Nazi sei er nicht, rechtfertigte sich ein 35-jähriger Steirer, der in der letzten Woche wegen Wiederbetätigung vor Gericht stand, weil er in einem vorwiegend von Menschen mit Migrationshintergrund frequentierten Lokal in Graz einschlägig auffällig geworden war:
In dem Lokal in Graz soll der Betrunkene mehrmals den Hitlergruß gezeigt sowie ‚Heil Hitler’ und ‚ihr gehört’s alle vergast’ gerufen haben. „Nicht schuldig, das hab’ ich nicht gemacht“, plädierte der Steirer, der erst vor einem Jahr aus dem Gefängnis entlassen worden war und auch bereits in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war. Doch plötzlich kann er sich doch erinnern: „Ich war zornig, weil mir schon wieder was gestohlen worden ist.“ (krone.at, 9.1.19 )
Dass er auch noch vor der Polizei die Hand zum Hitlergruß erhob, dürfte nicht strafmildernd gewirkt haben. Das nicht rechtskräftige Urteil: 3,5 Jahre Haft und die erneute Einweisung in eine Anstalt.
Traismauer (NÖ): braunes Druckwerk
Stell Dir vor: Du kaufst Dir einen neuen Drucker, probierst den aus und was druckst Du dann aus? Ein Hitlerbild, das Du dann auch noch rahmst und im Zimmer platzierst? So passiert im niederösterreichischen Traismauer, wo Polizeibeamte im Zuge einer Drogenkontrolle in der Wohnung eines Niederösterreichers auf das besondere Druckwerk gestoßen sind. Untertitelt war der Ausdruck auch noch mit „Onkel Adi aus Purkersdorf“. „’Nicht schuldig’, erklärte der 21-Jährige. ‚Es war ein richtig blöder Scherz’, gab er zu, doch habe er, wie Brunner ausführte, keinerlei Propaganda, Glorifizierung oder andere Absichten im Sinne des Nationalsozialismus beabsichtigt. Mit dem, von seinem Mandanten verfassten Text habe er sich eher über die Figur ‚Hitler’ lustig gemacht.“ (meinbezirk.at, 10.1.19) Für den angeblich „blöden Scherz“ gab’s einen einstimmigen, nicht rechtskräftigen Freispruch. Man darf sich wundern …
Innsbruck/Vorarlberg: Strafreduktion im Berufungsverfahren
Ein schon mehrfach wegen Wiederbetätigung verurteilter Vorarlberger ist in einer Berufungsverhandlung vor dem Innsbrucker Oberlandesgericht glimpflich davongekommen: Das ursprüngliche Urteil von 18 Monaten wurde um drei Monate reduziert. Warum? Vielleicht weil diese Antwort so kreativ war?:
Auf die Frage, welche Rolle Hitler in seinem Leben spiele, sagte der Angeklagte, er sei mit ihm nicht verwandt.“„Der angeklagte Unterländer hat nach den gerichtlichen Feststellungen in Gegenwart von Bekannten ab 2014 mit einem Filzstift die Nazi-Symbole ‚SS’, ‚88’ (die Zahl steht für Heil Hitler), ‚C18’ (Combat Adolf Hitler) und eine hakenkreuzähnliche Triskele auf seinen Laptop gemalt. Und er hat den Computer in seiner Wohnung so aufgestellt, dass Besucher die Nazi-Codes sehen konnten. Damit hat der 27-Jährige nach Ansicht der Richter gegen das Verbotsgesetz verstoßen und sich nationalsozialistisch wiederbetätigt. Zudem hat der mit einem Waffenverbot belegte Handwerker Waffen besessen, darunter auch eine Stahlrute.“ (Neue Vorarlberger Tageszeitung” 10.1.19, S. 14)
Dass dem Vorarlberger das neonazistische Milieu nicht fremd ist, zeigt schon alleine die Verwendung des Codes „C 18“ für Combat 18, einer rechtsterroristischen Vereinigung mit einem Ableger in Vorarlberg. Angesichts dessen scheint die Strafreduktion ein wirkliches Geschenk zu sein.
Linz/Niederösterreich: Diversion nach Hetzposting
Wegen Verhetzung musste sich ein niederösterreichischer Unternehmer in Linz vor Gericht verantworten:
Sein Posting über Flüchtlinge – man solle sie ‚so fein verteilen, dass sie nur mehr auf molekularer Ebene nachweisbar sind’ -, brachte dem 51-Jährigen eine Anklage wegen Verhetzung sowie Aufforderung und Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung ein. Herausreden half ihm nicht. Für die Richterin beim Prozess in Linz stellt sein Eintrag ein ‚typisches Hassposting’ dar.“ (krone.at, 11.1.19)
Der Angeklagte kam mit einer Diversion davon: 150.- Strafe und die verpflichtende Teilnahme am Projekt „Dialog statt Hass“ des Vereins Neustart. Vielleicht trifft er dort seinen niederösterreichischen Landsmann und FPÖ-Politiker Bruno Weber, der ebenfalls an diesem Projekt teilnehmen muss.
Wien: keine Anklage gegen AG-Jus wegen Nazi-Chats
Scherzen über den Holocaust, Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit – das geht in Österreich. Im Fall der Mitglieder der schwarzen (oder schon türkisen?) Aktionsgemeinschaft, deren widerliche Chats im Mai 2017 an die Öffentlichkeit kamen, gibt’s nun keine Anklagen: einerseits, weil die Gruppen weniger als 30 Mitglieder hatten und daher der Verhetzungsparagraf nicht zur Anwendung kommt.
Auch den Tatbestand eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetzes sah die Staatsanwaltschaft nicht gegeben.‚Die Text-Bild-Kombinationen waren nicht geeignet, den Tatbestand zu erfüllen’, sagte Bussek — mit Ausnahme von zwei Bildern. ‚Aber der Vorsatz war hier nicht nachweisbar, sich im nationalsozialistischen Sinne betätigen zu wollen.’ (orf.at, 10.1.19)
Um das festzustellen, hat die Staatsanwaltschaft ein Jahr benötigt, ein weiteres halbes Jahr hat es gedauert, bis das Justizministerium die Verfahrenseinstellung abgesegnet hat. Die von Kurz versprochenen Konsequenzen hat es nur halbherzig gegeben, wie wir in unserem Beitrag von Oktober 2017 ausgeführt haben.
Wenig Verständnis für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt auch die IKG:
„Die Empörung war schnell artikuliert, die Konsequenzen sind unzureichend”, kommentiert Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), die Einstellung der Ermittlungen wegen antisemitischer, sexistischer und behindertenfeindlicher Postings von Funktionären der Aktionsgemeinschaft (AG). „Antisemitische Witze sind kein schwarzer Humor, hält Deutsch fest.“ (ots.at, 11.1.19)
St. Pölten: Sieg Heil und Nazi-Schmierereien
Der Jahreswechsel scheint einem 27-jährigen Niederösterreicher nicht gut bekommen zu sein:
Mitten in der Innenstadt brüllte ein 27-Jähriger in der Silvesternacht lautstark ‚Sieg Heil’. Was der vermutlich schon stärker Alkoholisierte beim Feiern mit drei Freunden in der Wiener Straße nicht bemerkte: In unmittelbarer Hörweite standen Polizisten. Der Mann wurde angezeigt. (noen.at, 8.1.19)
Aber, wie die NÖN ebenfalls berichten, habe es in St. Pölten in der letzten Zeit auch eine Reihe von Nazi-Schmierereien gegeben: SS-Runen, „Wer A sagt, muss auch Dolf sagen“, „I love Dolf“ – das alles stuft die St. Pöltener Polizei als „Blödsinnsaktionen“ und nicht als Signal für eine stärker werdende rechtsextreme Szene ein. Möge die Polizei recht behalten!
Linz: Aluminiorganisation der JKU inseriert mit Text aus SS-Treuelied
Schnell reagiert hat der Rektor der Johannes Kepler Uni Linz (JKU), nachdem der Geschäftsführer der Kulturinitiative KUPF Thomas Diesenreiter in den sozialen Medien ein Inserat der Alumniorganisation der Uni Linz (Kepler Society) im Ankündigungsheft des Linzer Burschenbundballs publik gemacht hatte
Wahnsinn: Der Alumniclub der @jkulinz wirbt mit einem Text aus dem „Treuelied” der SS im Werbeheft des rechtsextremen Burschenbundballs um Mitglieder. Rote Linien gibts anscheinend keine mehr, eigentlich wären da ein paar Rücktritte fällig. Aber in OÖ, who cares? pic.twitter.com/X9vqQTlVsC
— Thomas Diesenreiter (@tdiesenreiter) 12. Januar 2019
Die Textzeile aus dem SS-Treuelied „… so bleiben wir doch treu“ könnte nun dem Geschäftsführer der Kepler Society seinen Job kosten:
„Das Inserat der Kepler Society in der Ballbroschüre des Burschenbundballs ist inakzeptabel und widerspricht diametral der Haltung der Johannes Kepler Universität”, wird Rektor Meinhard Lukas in einer Aussendung der Johannes Kepler-Universität Sonntagnachmittag zitiert. Er kündigt drastische Konsequenzen an, die Kepler Society-Geschäftsführer Johannes Pracher den Job kosten dürften. (meinbezirk.at, 13.1.19)
Gut so, nun müsste sich Rektor Lukas auch noch durchringen, den Ehrenschutz für den Burschenbundball zurückzuziehen. Dann wäre er wirklich glaubhaft. Diesenreiter hat gegen Pracher und den Vorstandsvorsitzenden der Kepler Society Anzeige erstattet.
Einem Bericht der Antifa-Recherche zufolge, soll Pracher, der in der ÖVP verortet ist (und im Vorstand der VP-Ortsgruppe Auhof-Dornach-Katzbach sitzt), als Mitglied der Verbindung „K.a.V. Austro-Danubia Linz“ des Cartellverbands (CV) gute Beziehungen in die Szene unterhalten:
Ab dem Jahr 2014 übernahm er die Geschäftsführung der „Kepler-Society“ und in den folgenden Jahren besuchte er mehrmals den oben genannten Burschenbundball in Linz. Die guten Kontakte zu rechtsextremen Kreisen zahlten sich für Pracher im Jahr 2016 aus, als ihn die FPÖ als ‚unabhängigen Experten’ in den Aufsichtsrat der „Creative.Region Linz & Upper Austria GmbH“ entsandte. Die Werbung der ‚Kepler-Society’ in der Broschüre des Burschenbundballs ist also durchaus kein Zufall.
Wien: Kameradenfreude über Küssels Enthaftung
Die Haftentlassung von Gottfried Küssel am 11. Jänner hat einschlägige Kreise mit Freude erfüllt. Der Freundeskreis der neonazistischen Gefangenenhilfe, die laut Eigendefinition „Hilfe für alle nationalen Gefangenen“ leistet, begrüßte Küssels Freigang auf Facebook mit „Gottfried Küssel ist frei!“, Foto vom Ex-Häftling und vielen begeisterten Reaktionen.
Mit einem Like haben auch „Baldur Wien“, hinter dem Thomas C. steckt, der im Parlament als Security auch den BVT-U-Ausschuss bewachte, und der Küssel-Kamerad Franz Radl ihre Zufriedenheit bekundet.
Wien: SPÖ-Stadtrat Czernohorsky klagt Johann Gudenus
Vor einigen Wochen habe ich FPÖ-Klubobmann Gudenus aufgefordert, seine auf Facebook gepostete und unwahre Aussage ‚Wien verleiht hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft!’ zu widerrufen (siehe Artikel unten). Gudenus ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Daher klage ich Gudenus wie angekündigt wegen Kreditschädigung. Die Klage wurde heute beim Gericht eingebracht. Als zuständiger Stadtrat darf ich es nicht zulassen, dass zum Zwecke der hetzerischen Meinungsmache auf Sozialen Medien unwahre Behauptungen über die Stadt Wien aufgestellt werden. Für mich ist klar, dass ich es nicht einfach hinnehme, wenn Menschengruppen verunglimpft werden und mit Unwahrheiten Politik gemacht wird. Diesen Stil bekämpfe ich mit politischen und wenn nötig mit rechtlichen Mitteln!
Das rechte Wort der Woche
Ich sehe dem gelassen entgegen und werde vor Gericht beweisen, dass ich nur wahre Fakten zitiert habe. (Johann Gudenus zit. nach oe24.at, 11.1.19)
Das ist die Reaktion von FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus auf die Klagsankündigung von Jürgen Czernohorsky (s.o.!). Die „wahren Fakten“ knüpfen zumindest sprachlich nahtlos an die „stichhaltigen Gerüchte“ von Gudenus, wir vermuten auch inhaltlich.