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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 10 Minuten

Mélange KW 2/19

Gleich drei Pro­zes­se wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ende­ten mit Frei­sprü­chen, ein­mal gab’s eine Her­ab­set­zung der Stra­fe – ob’s an den teil­wei­se ori­gi­nel­len Aus­sa­gen der Ange­klag­ten lag?: „Ich war an die­sem Tag zum fal­schen Zeit­punkt am fal­schen Ort.“, „Ich bin mit Hit­ler nicht ver­wandt.“ Gleich gar kei­ne Ankla­ge wird gegen jene Stu­den­ten­ver­tre­ter der Akti­ons­ge­mein­schaft erho­ben, die sich in diver­sen Grup­pen auf wider­li­che Art amü­sier­ten. Dafür könn­te ein schwarz/türkiser ÖVP-Funk­tio­när aus Ober­ös­ter­reich sei­nen Job los sein, nach­dem die Alum­ni-Orga­ni­sa­ti­on, deren Geschäfts­füh­rer er (noch) ist, mit einem Text­frag­ment aus dem SS-Treu­e­lied im Heft des Bur­schen­bunds­balls warb. Und ein­mal mehr hat sich Johann Gude­nus sprach­lich her­vor­ge­tan, daher wid­men wir ihm „das rech­te Wort der Woche“.

14. Jan. 2019
Küssel wird von der "Gefangenenhilfe Freundeskreis" begrüßt (Screenshot Facebook, Headerbild über Foto von Küssel montiert)
Küssel wird von der "Gefangenenhilfe Freundeskreis" begrüßt (Screenshot Facebook, Headerbild über Foto von Küssel montiert)

Thalgau/Salzburg: keine Wiederbetätigung nach Hitlergruß
Graz: Hitlergruß im Lokal und vor der Polizei
Traismauer (NÖ): braunes Druckwerk
Innsbruck/Vorarlberg: Strafreduktion im Berufungsverfahren
Linz/Niederösterreich: Diversion nach Hetzposting
Wien: keine Anklage gegen AG-Jus wegen Nazi-Chats
St. Pölten: Sieg Heil und Nazi-Schmierereien
Linz: Aluminiorganisation der JKU inseriert mit Text aus SS-Treuelied
Wien: Kameradenfreude über Küssels Enthaftung
Wien: SPÖ-Stadtrat Czernohorsky klagt Johann Gudenus
Das rechte Wort der Woche: Johann Gudenus

 

Thalgau/Salzburg: keine Wiederbetätigung nach Hitlergruß

Die Lis­te an Delik­ten ist lang, für die sich ein 36-jäh­ri­ger Salz­bur­ger vor Gericht ver­ant­wor­ten muss­te: gefähr­li­che Dro­hung, Kör­per­ver­let­zung, Frei­heits­ent­zie­hung, ille­ga­ler Waf­fen­be­sitz und Wiederbetätigung.

Der Salz­bur­ger war beim Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nicht gestän­dig. Er sei alko­ho­li­siert und des­halb in einem Aus­nah­me­zu­stand gewe­sen, erklär­te er dem Schwur­ge­richt. Der mehr­fach vor­be­straf­te Beschul­dig­te war laut Staats­an­walt Mar­cus Neher am 19. Juni 2018 nur vier Stun­den nach einer straf­recht­li­chen Ver­ur­tei­lung am Lan­des­ge­richt Salz­burg nach Thal­gau gefah­ren und soll dort min­des­tens drei Asyl­wer­ber, davon zwei Män­ner mit dunk­ler Haut­far­be, mit rechts­extre­men und frem­den­feind­li­chen Schimpf­ti­ra­den über­häuft haben. Er soll auch ‚Heil Hit­ler’ und ‚Hit­ler kill und shoot him’ geschrien, den Hit­ler-Gruß sowie den Mit­tel­fin­ger gezeigt haben. (salzburg.orf.at, 8.1.19)

Vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung und des Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz wur­de er frei­ge­spro­chen – war­um, wis­sen wir nicht, wegen sei­ner Aus­sa­ge („Ich war an die­sem Tag zum fal­schen Zeit­punkt am fal­schen Ort.“) kann’s kaum gewe­sen sein. Wegen der ande­ren Delik­te wur­de er zu zehn Mona­ten unbe­dingt (nicht rechts­kräf­tig) verurteilt.

Graz: Hitlergruß im Lokal und vor der Polizei

Ein Nazi sei er nicht, recht­fer­tig­te sich ein 35-jäh­ri­ger Stei­rer, der in der letz­ten Woche wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht stand, weil er in einem vor­wie­gend von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund fre­quen­tier­ten Lokal in Graz ein­schlä­gig auf­fäl­lig gewor­den war:

In dem Lokal in Graz soll der Betrun­ke­ne mehr­mals den Hit­ler­gruß gezeigt sowie ‚Heil Hit­ler’ und ‚ihr gehört’s alle ver­gast’ geru­fen haben. „Nicht schul­dig, das hab’ ich nicht gemacht“, plä­dier­te der Stei­rer, der erst vor einem Jahr aus dem Gefäng­nis ent­las­sen wor­den war und auch bereits in einer Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher war. Doch plötz­lich kann er sich doch erin­nern: „Ich war zor­nig, weil mir schon wie­der was gestoh­len wor­den ist.“ (krone.at, 9.1.19 )

Dass er auch noch vor der Poli­zei die Hand zum Hit­ler­gruß erhob, dürf­te nicht straf­mil­dernd gewirkt haben. Das nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil: 3,5 Jah­re Haft und die erneu­te Ein­wei­sung in eine Anstalt.

Traismauer (NÖ): braunes Druckwerk

Stell Dir vor: Du kaufst Dir einen neu­en Dru­cker, pro­bierst den aus und was druckst Du dann aus? Ein Hit­ler­bild, das Du dann auch noch rahmst und im Zim­mer plat­zierst? So pas­siert im nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Trais­mau­er, wo Poli­zei­be­am­te im Zuge einer Dro­gen­kon­trol­le in der Woh­nung eines Nie­der­ös­ter­rei­chers auf das beson­de­re Druck­werk gesto­ßen sind. Unter­ti­telt war der Aus­druck auch noch mit „Onkel Adi aus Pur­kers­dorf“. „’Nicht schul­dig’, erklär­te der 21-Jäh­ri­ge. ‚Es war ein rich­tig blö­der Scherz’, gab er zu, doch habe er, wie Brun­ner aus­führ­te, kei­ner­lei Pro­pa­gan­da, Glo­ri­fi­zie­rung oder ande­re Absich­ten im Sin­ne des Natio­nal­so­zia­lis­mus beab­sich­tigt. Mit dem, von sei­nem Man­dan­ten ver­fass­ten Text habe er sich eher über die Figur ‚Hit­ler’ lus­tig gemacht.“ (meinbezirk.at, 10.1.19) Für den angeb­lich „blö­den Scherz“ gab’s einen ein­stim­mi­gen, nicht rechts­kräf­ti­gen Frei­spruch. Man darf sich wundern …

Innsbruck/Vorarlberg: Strafreduktion im Berufungsverfahren

Ein schon mehr­fach wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­ter Vor­arl­ber­ger ist in einer Beru­fungs­ver­hand­lung vor dem Inns­bru­cker Ober­lan­des­ge­richt glimpf­lich davon­ge­kom­men: Das ursprüng­li­che Urteil von 18 Mona­ten wur­de um drei Mona­te redu­ziert. War­um? Viel­leicht weil die­se Ant­wort so krea­tiv war?:

Auf die Fra­ge, wel­che Rol­le Hit­ler in sei­nem Leben spie­le, sag­te der Ange­klag­te, er sei mit ihm nicht ver­wandt.“„Der ange­klag­te Unter­län­der hat nach den gericht­li­chen Fest­stel­lun­gen in Gegen­wart von Bekann­ten ab 2014 mit einem Filz­stift die Nazi-Sym­bo­le ‚SS’, ‚88’ (die Zahl steht für Heil Hit­ler), ‚C18’ (Com­bat Adolf Hit­ler) und eine haken­kreuz­ähn­li­che Tris­ke­le auf sei­nen Lap­top gemalt. Und er hat den Com­pu­ter in sei­ner Woh­nung so auf­ge­stellt, dass Besu­cher die Nazi-Codes sehen konn­ten. Damit hat der 27-Jäh­ri­ge nach Ansicht der Rich­ter gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen und sich natio­nal­so­zia­lis­tisch wie­der­be­tä­tigt. Zudem hat der mit einem Waf­fen­ver­bot beleg­te Hand­wer­ker Waf­fen beses­sen, dar­un­ter auch eine Stahl­ru­te.“ (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung” 10.1.19, S. 14)

Dass dem Vor­arl­ber­ger das neo­na­zis­ti­sche Milieu nicht fremd ist, zeigt schon allei­ne die Ver­wen­dung des Codes „C 18“ für Com­bat 18, einer rechts­ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung mit einem Able­ger in Vor­arl­berg. Ange­sichts des­sen scheint die Straf­re­duk­ti­on ein wirk­li­ches Geschenk zu sein.

Linz/Niederösterreich: Diversion nach Hetzposting

Wegen Ver­het­zung muss­te sich ein nie­der­ös­ter­rei­chi­scher Unter­neh­mer in Linz vor Gericht verantworten:

Sein Pos­ting über Flücht­lin­ge – man sol­le sie ‚so fein ver­tei­len, dass sie nur mehr auf mole­ku­la­rer Ebe­ne nach­weis­bar sind’ -, brach­te dem 51-Jäh­ri­gen eine Ankla­ge wegen Ver­het­zung sowie Auf­for­de­rung und Gut­hei­ßung einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung ein. Her­aus­re­den half ihm nicht. Für die Rich­te­rin beim Pro­zess in Linz stellt sein Ein­trag ein ‚typi­sches Hass­pos­ting’ dar.“ (krone.at, 11.1.19)

Der Ange­klag­te kam mit einer Diver­si­on davon: 150.- Stra­fe und die ver­pflich­ten­de Teil­nah­me am Pro­jekt „Dia­log statt Hass“ des Ver­eins Neu­start. Viel­leicht trifft er dort sei­nen nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Lands­mann und FPÖ-Poli­ti­ker Bru­no Weber, der eben­falls an die­sem Pro­jekt teil­neh­men muss.

Wien: keine Anklage gegen AG-Jus wegen Nazi-Chats

Scher­zen über den Holo­caust, Anti­se­mi­tis­mus, Frau­en­feind­lich­keit, Behin­der­ten­feind­lich­keit – das geht in Öster­reich. Im Fall der Mit­glie­der der schwar­zen (oder schon tür­ki­sen?) Akti­ons­ge­mein­schaft, deren wider­li­che Chats im Mai 2017 an die Öffent­lich­keit kamen, gibt’s nun kei­ne Ankla­gen: einer­seits, weil die Grup­pen weni­ger als 30 Mit­glie­der hat­ten und daher der Ver­het­zungs­pa­ra­graf nicht zur Anwen­dung kommt.

Auch den Tat­be­stand eines Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­set­zes sah die Staats­an­walt­schaft nicht gegeben.‚Die Text-Bild-Kom­bi­na­tio­nen waren nicht geeig­net, den Tat­be­stand zu erfül­len’, sag­te Bus­sek — mit Aus­nah­me von zwei Bil­dern. ‚Aber der Vor­satz war hier nicht nach­weis­bar, sich im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sin­ne betä­ti­gen zu wol­len.’ (orf.at, 10.1.19)

Um das fest­zu­stel­len, hat die Staats­an­walt­schaft ein Jahr benö­tigt, ein wei­te­res hal­bes Jahr hat es gedau­ert, bis das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um die Ver­fah­rens­ein­stel­lung abge­seg­net hat. Die von Kurz ver­spro­che­nen Kon­se­quen­zen hat es nur halb­her­zig gege­ben, wie wir in unse­rem Bei­trag von Okto­ber 2017 aus­ge­führt haben.

Wenig Ver­ständ­nis für die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft zeigt auch die IKG:

„Die Empö­rung war schnell arti­ku­liert, die Kon­se­quen­zen sind unzu­rei­chend”, kom­men­tiert Oskar Deutsch, Prä­si­dent der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de Wien (IKG), die Ein­stel­lung der Ermitt­lun­gen wegen anti­se­mi­ti­scher, sexis­ti­scher und behin­der­ten­feind­li­cher Pos­tings von Funk­tio­nä­ren der Akti­ons­ge­mein­schaft (AG). „Anti­se­mi­ti­sche Wit­ze sind kein schwar­zer Humor, hält Deutsch fest.“ (ots.at, 11.1.19)

St. Pölten: Sieg Heil und Nazi-Schmierereien

Der Jah­res­wech­sel scheint einem 27-jäh­ri­gen Nie­der­ös­ter­rei­cher nicht gut bekom­men zu sein:

Mit­ten in der Innen­stadt brüll­te ein 27-Jäh­ri­ger in der Sil­ves­ter­nacht laut­stark ‚Sieg Heil’. Was der ver­mut­lich schon stär­ker Alko­ho­li­sier­te beim Fei­ern mit drei Freun­den in der Wie­ner Stra­ße nicht bemerk­te: In unmit­tel­ba­rer Hör­wei­te stan­den Poli­zis­ten. Der Mann wur­de ange­zeigt. (noen.at, 8.1.19)

Aber, wie die NÖN eben­falls berich­ten, habe es in St. Pöl­ten in der letz­ten Zeit auch eine Rei­he von Nazi-Schmie­re­rei­en gege­ben: SS-Runen, „Wer A sagt, muss auch Dolf sagen“, „I love Dolf“ – das alles stuft die St. Pöl­te­ner Poli­zei als „Blöd­sinns­ak­tio­nen“ und nicht als Signal für eine stär­ker wer­den­de rechts­extre­me Sze­ne ein. Möge die Poli­zei recht behalten!

Linz: Aluminiorganisation der JKU inseriert mit Text aus SS-Treuelied

Schnell reagiert hat der Rek­tor der Johan­nes Kep­ler Uni Linz (JKU), nach­dem der Geschäfts­füh­rer der Kul­tur­in­itia­ti­ve KUPF Tho­mas Die­sen­rei­ter in den sozia­len Medi­en ein Inse­rat der Alum­ni­or­ga­ni­sa­ti­on der Uni Linz (Kep­ler Socie­ty) im Ankün­di­gungs­heft des Lin­zer Bur­schen­bund­balls publik gemacht hatte

Wahn­sinn: Der Alum­ni­club der @jkulinz wirbt mit einem Text aus dem „Treu­e­lied” der SS im Wer­be­heft des rechts­extre­men Bur­schen­bund­balls um Mit­glie­der. Rote Lini­en gibts anschei­nend kei­ne mehr, eigent­lich wären da ein paar Rück­trit­te fäl­lig. Aber in OÖ, who cares? pic.twitter.com/X9vqQTlVsC

— Tho­mas Die­sen­rei­ter (@tdiesenreiter) 12. Janu­ar 2019

Die Text­zei­le aus dem SS-Treu­e­lied „… so blei­ben wir doch treu“ könn­te nun dem Geschäfts­füh­rer der Kep­ler Socie­ty sei­nen Job kosten:

„Das Inse­rat der Kep­ler Socie­ty in der Ball­bro­schü­re des Bur­schen­bund­balls ist inak­zep­ta­bel und wider­spricht dia­me­tral der Hal­tung der Johan­nes Kep­ler Uni­ver­si­tät”, wird Rek­tor Mein­hard Lukas in einer Aus­sendung der Johan­nes Kep­ler-Uni­ver­si­tät Sonn­tag­nach­mit­tag zitiert. Er kün­digt dras­ti­sche Kon­se­quen­zen an, die Kep­ler Socie­ty-Geschäfts­füh­rer Johan­nes Pra­cher den Job kos­ten dürf­ten. (meinbezirk.at, 13.1.19)

Gut so, nun müss­te sich Rek­tor Lukas auch noch durch­rin­gen, den Ehren­schutz für den Bur­schen­bund­ball zurück­zu­zie­hen. Dann wäre er wirk­lich glaub­haft. Die­sen­rei­ter hat gegen Pra­cher und den Vor­stands­vor­sit­zen­den der Kep­ler Socie­ty Anzei­ge erstattet.

Einem Bericht der Anti­fa-Recher­che zufol­ge, soll Pra­cher, der in der ÖVP ver­or­tet ist (und im Vor­stand der VP-Orts­grup­pe Auhof-Dor­nach-Katz­bach sitzt), als Mit­glied der Ver­bin­dung „K.a.V. Aus­tro-Danu­bia Linz“ des Car­tell­ver­bands (CV) gute Bezie­hun­gen in die Sze­ne unterhalten:

Ab dem Jahr 2014 über­nahm er die Geschäfts­füh­rung der „Kep­ler-Socie­ty“ und in den fol­gen­den Jah­ren besuch­te er mehr­mals den oben genann­ten Bur­schen­bund­ball in Linz. Die guten Kon­tak­te zu rechts­extre­men Krei­sen zahl­ten sich für Pra­cher im Jahr 2016 aus, als ihn die FPÖ als ‚unab­hän­gi­gen Exper­ten’ in den Auf­sichts­rat der „Creative.Region Linz & Upper Aus­tria GmbH“ ent­sand­te. Die Wer­bung der ‚Kep­ler-Socie­ty’ in der Bro­schü­re des Bur­schen­bund­balls ist also durch­aus kein Zufall.

Wien: Kameradenfreude über Küssels Enthaftung

Die Haft­ent­las­sung von Gott­fried Küs­sel am 11. Jän­ner hat ein­schlä­gi­ge Krei­se mit Freu­de erfüllt. Der Freun­des­kreis der neo­na­zis­ti­schen Gefan­ge­nen­hil­fe, die laut Eigen­de­fi­ni­ti­on „Hil­fe für alle natio­na­len Gefan­ge­nen“ leis­tet, begrüß­te Küs­sels Frei­gang auf Face­book mit „Gott­fried Küs­sel ist frei!“, Foto vom Ex-Häft­ling und vie­len begeis­ter­ten Reaktionen.

Küssel wird von der "Gefangenenhilfe Freundeskreis" begrüßt (Screenshot Facebook, Headerbild über Foto von Küssel montiert)
Küs­sel wird von der „Gefan­ge­nen­hil­fe Freun­des­kreis” begrüßt (Screen­shot Face­book, Hea­der­bild über Foto von Küs­sel montiert)
Freudige Reaktionen aufs Küssels Haftentlassung (Screenshot Facebook Posting "Gefangenenhilfe Freundeskreis")
Freu­di­ge Reak­tio­nen aufs Küs­sels Haft­ent­las­sung (Screen­shot Face­book Pos­ting „Gefan­ge­nen­hil­fe Freundeskreis”)

Mit einem Like haben auch „Bal­dur Wien“, hin­ter dem Tho­mas C. steckt, der im Par­la­ment als Secu­ri­ty auch den BVT-U-Aus­schuss bewach­te, und der Küs­sel-Kame­rad Franz Radl ihre Zufrie­den­heit bekundet.

Wien: SPÖ-Stadtrat Czernohorsky klagt Johann Gudenus

Vor eini­gen Wochen habe ich FPÖ-Klub­ob­mann Gude­nus auf­ge­for­dert, sei­ne auf Face­book gepos­te­te und unwah­re Aus­sa­ge ‚Wien ver­leiht hun­der­ten Mus­li­men in nur drei Mona­ten die Staats­bür­ger­schaft!’ zu wider­ru­fen (sie­he Arti­kel unten). Gude­nus ist die­ser Auf­for­de­rung nicht nach­ge­kom­men. Daher kla­ge ich Gude­nus wie ange­kün­digt wegen Kre­dit­schä­di­gung. Die Kla­ge wur­de heu­te beim Gericht ein­ge­bracht. Als zustän­di­ger Stadt­rat darf ich es nicht zulas­sen, dass zum Zwe­cke der het­ze­ri­schen Mei­nungs­ma­che auf Sozia­len Medi­en unwah­re Behaup­tun­gen über die Stadt Wien auf­ge­stellt wer­den. Für mich ist klar, dass ich es nicht ein­fach hin­neh­me, wenn Men­schen­grup­pen ver­un­glimpft wer­den und mit Unwahr­hei­ten Poli­tik gemacht wird. Die­sen Stil bekämp­fe ich mit poli­ti­schen und wenn nötig mit recht­li­chen Mitteln!

Das rechte Wort der Woche

Ich sehe dem gelas­sen ent­ge­gen und wer­de vor Gericht bewei­sen, dass ich nur wah­re Fak­ten zitiert habe. (Johann Gude­nus zit. nach oe24.at, 11.1.19)

Das ist die Reak­ti­on von FPÖ-Klub­ob­mann Johann Gude­nus auf die Klags­an­kün­di­gung von Jür­gen Czer­no­horsky (s.o.!). Die „wah­ren Fak­ten“ knüp­fen zumin­dest sprach­lich naht­los an die „stich­hal­ti­gen Gerüch­te“ von Gude­nus, wir ver­mu­ten auch inhaltlich.

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