Klagenfurt: ein Mann aus den 30iger-Jahren mit Schnauzbart
Feldkirch/V: einem geistig beeinträchtigten Bekannten ein Nazi-Tattoo verpasst
Strache’scher Antisemitismus-„Experte“ wegen übler Nachrede und Verhetzung verurteilt
Tulln/NÖ: Diversion nach Verhetzung
Feldkirch/V: 3.000 Euro Strafgeld nach rassistischen Postings
Sieghartskirchen/NÖ-Wien: Kekse in Hakenkreuzform
Identitär? Beim RFS kein Problem
Graz: Burschenschaft Arminia lädt am 8. Mai zum Vortrag
Feldkirchen/K: Polizist im Vereinsvorstand der Tigurina
Klagenfurt: ein Mann aus den 30iger-Jahren mit Schnauzbart
Die Tränenausbrüche eines Kärntner Pensionisten konnten eine Verurteilung nicht verhindern. Auch nicht die Angabe, dass er da – gemeint ist der Staatenbund – nur hineingezogen worden sei, weil er gehofft hatte, „dass die Gruppe ihm helfen könne“. (…) Er habe sich von seinem Arbeitgeber, dem Land Kärnten, ungerecht behandelt gefühlt, seine Beschwerden und Einwände seien aber ignoriert worden, sagte er. Stattdessen habe man ihn zur psychiatrischen Behandlung geschickt.“ (kaernten.orf.at 25.4.19) Richtiggehend slapstickartig wird die Verteidigungsstrategie des Angeklagten, als es um den Vorwurf der Wiederbetätigung ging:
Und so hatte er auf Facebook mit mehr als 3.000 Personen einen Artikel geteilt, in dem eine Ikone der deutschen Neonaziszene, die 90-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck, verherrlicht und Adolf Hitler als Lichtgestalt im Kampf gegen das Böse darstellt wurde. Er habe das Bild nicht als Hitlerdarstellung erkannt, erklärte der Angeklagte. So genau habe er nicht geschaut. ‚Vielleicht ein Mann aus den 30er-Jahren mit Schnauzbart‘, meinte er. Den Artikel, in dem es um die Inhaftierung Haverbecks ging, habe er nicht gelesen. Das einzige, das er wahrgenommen habe, war, dass ein Mensch dieses Alters wegen Holocaust-Leugnung ins Gefängnis soll. Er habe die Weiterverbreitung als Warnung verstanden, dass auch einem alten Menschen so etwas passieren könne.
Die Strategie ging nicht gut, der Kärntner wurde einstimmig schuldig gesprochen, vom Richter setzte es (nicht rechtskräftig) eine Geldstrafe von 1.500 Euro und 14 Monate bedingte Haft.
Feldkirch/V: einem geistig beeinträchtigten Bekannten ein Nazi-Tattoo verpasst
Eine relativ hohe unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren erhielt ein 39-jähriger Vorarlberger für insgesamt 17 einschlägiger Delikte. Am sprichwörtlich hervorstechendsten: Er hatte einem geistig beeinträchtigten Mann NS-Tattoos verpasst: „auf den Bauch ein Porträt von Adolf Hitler, den Nazi-Slogan ‚Blut und Ehre‘, ein Hakenkreuz sowie eine Gürtelschnalle mit einem Hakenkreuz“ (neue.at, 26.4.19).
Ansonsten im Nazi-Menü des Angeklagten: Mitglied einer Whatsapp-Gruppe namens „Right Devils“, in der er u.a. „Arbeit macht frei“ und „Danke den 100.000 Juden für die Asche“ hinterlassen haben soll. Zudem existieren Fotos vom Angeklagten samt Hitlergruß und auch noch Hitlerbilder im Wohnzimmer. Für die hatte der Angeklagte eine schlichtweg entwaffnende Erklärung: „Die Bilder hätten ihn ermahnen sollen die Geschichte niemals zu vergessen.“ (heute.at, 25.4.19) Die Ermahnung hat offenbar nichts geholfen, zumal der Mann bereits achtfach vorbestraft sein soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Detail am Rande: „Zwei der Zeugen wurden selbst wegen Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilt. Sie hatten ihre Kinder für Naziposen missbraucht.“ (Vorarlberger Nachrichten, 26.4.19) Wir haben über dieses Paar berichtet.
Strache’scher Antisemitismus-„Experte“ wegen übler Nachrede und Verhetzung verurteilt
Die Veranstaltung des Vizekanzlers im Februar im Wiener Kursalon Hübner zum Thema „islamischer Antisemitismus“ hatte es in sich: Nicht nur, dass Strache die durchaus beachtlichen Kosten von mehr als 40.000 Euro über sein Ministerium finanzieren ließ, sie kann auch als eine identitäre Propagandaveranstaltung interpretiert werden: Mit Laila Mirzo saß eine Diskutantin am Podium, die engste Verstrickungen zu den Identitären aufweist und auch Michael Ley gilt als Sympathisant der Identitären. Und der hatte sich nun vor Gericht zu verantworten, weil er dem in Salzburg lehrenden Politikwissenschaftler Farid Hafez die Mitgliedschaft bei der Muslimbruderschaft angedichtet hatte, die die Vernichtung des Judentums als Ziel hätte.
Ley wurde – nicht rechtskräftig – zu einer Strafzahlung von 2.400 Euro verurteilt. „Denn der Richter forderte Beweise dafür, dass Hafez ein Muslimbruder sei. Da diese fehlten, wurde Ley verurteilt. Der Autor von Werken wie ‚Kleine Geschichte des Antisemitismus’ bekam nun selbst Probleme wegen Aussagen zum Thema Antisemitismus. Er werde ‚sicherlich‘ in die Berufung gehen, sagt er.“ (krone.at, 25.4.19)
Die Website „Kismet Online“ berichtet, dass Hafez auch den FPÖ-Parlamentsklub, Heinz-Christian Strache und FPÖ-TV geklagt habe. „Auf Anfrage kommentiert Hafez lediglich, man habe sich außergerichtlich geeinigt, und es habe eine Pauschalsumme an ihn gegeben. Über die Summe ist Stillschweigen vereinbart.“ Das Video von der Veranstaltung sei inzwischen offline genommen worden.
Tulln/NÖ: Diversion nach Verhetzung
500 Euro muss ein 61-jähriger im Irak geborener Tullner berappen, der auf Facebook gegen den Islam gehetzt hatte: „‚2.800 Moscheen hat die CDU in Deutschland gebaut und das Land mit islamischen Messerstechern und Vergewaltigern überschwemmt‘ und ‚Wenn alle Täter als psychisch krank erklärt werden, dann ist der Islam die Psychose.‘“ (NÖ Nachrichten, 25.4.19, S. 10). Seine Begründung: Er sei als orientalischer Christ ein Opfer. Der Richter bot dem Mann eine Bußzahlung von 500 Euro als Diversion an. Staatsanwaltschaft und Angeklagter waren damit einverstanden.
Feldkirch/V: 3.000 Euro Strafgeld nach rassistischen Postings
„‚Dreck bleibt Dreck und Nigger bleibt Nigger‘, mit derart geschmacklosen Äußerungen trat der 52-Jährige insgesamt 15 Mal auf Facebook in Erscheinung. Äußerungen, die er, wie er sagt, immer nur auf kriminelle Flüchtlinge bezog. Also auf solche, die bei uns in Europa Straftaten verüben. Heute tun im seine Internetäußerungen leid, er bereut das Ganze sehr.“ (vol.at, 26.4.19) Ein „schweres Schicksal“, wie der Verteidiger vorbrachte, habe den Angeklagten „zum Biertrinken“ bewogen und „und danach zu diesen Äußerungen“. Das rechtskräftige Urteil: eine Strafzahlung von 3.000 Euro.
Sieghartskirchen/NÖ-Wien: Kekse in Hakenkreuzform
Der ehemalige Sieghartskirchener FPÖ-Gemeinderat und freiheitliche Personalvertreter Erol P. muss nach NS-Postings mit beruflichen Konsequenzen rechnen. Er war Sanitäter bei der Berufsrettung Wien, nach deren Angaben „Recherchen ergeben [haben], dass von dem Bediensteten im Zeitraum von November 2017 bis April 2019 auf Facebook nationalsozialistische Symbole, bildliche Darstellungen von Adolf Hitler und Bilder mit rassistisch motivierten Beweggründen gepostet worden sind”. (derstandard.at, 28.4.19)
Bei seinen Postings fanden sich „unter anderem das Bild einer alten Frau, die Kekse in Hakenkreuzform aus dem Ofen holt. Kommentiert wurde das Bild mit den Worten ‚Omas Kekse sind die besten!‘ Ein weiteres Bild zeigt einen gestreckten Mittelfinger, wobei auf dem Zeigefinger mit Kugelschreiber Adolf Hitler sowie auf dem Daumen ein Hakenkreuz gezeichnet wurde.“
Identitär? Beim RFS kein Problem
Wie schwammig die offizielle Order der FPÖ ist, dass aktive Identitäre keine Funktion innerhalb der FPÖ einnehmen dürften, führt der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) vor. In einem Interview mit der „Presse“ sagt die Co-Vorsitzende Tatjana Schraml:
Schraml: Ein Funktionär der identitären Bewegung kann bei uns keine Funktion einnehmen. Aber solange jemand nur Mitglied ist und sich auf legalem Boden bewegt, ist es kein Problem, dass er auch bei uns Mitglied ist. Es ist nicht illegal.
Presse: Und ein einfaches Mitglied der Identitären kann auch bei der ÖH-Wahl für den RFS antreten?
Schraml: Ja, aber das ist derzeit nicht der Fall. Auch ist keiner unserer Funktionäre Mitglied bei der identitären Bewegung. Und wir sind da, um die Interessen der Studenten zu vertreten.
Fragt sich nur, welche FunktionärInnen die Identitären außer den in den Vereinen vorgeschriebenen Vorstandsfunktionen haben? Aber wer weiß, vielleicht unterscheidet der RFS nach der von den Identitären getroffenen Einteilung ihrer Anhängerschaft in „Hopliten“ als Fußidentitäre und in „Spartiaten“ als Vollidentitäre?
Graz: Burschenschaft Arminia lädt am 8. Mai zum Vortrag
8. Mai, Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, und die Grazer Burschenschaft Arminia lädt zum Vortrag: Der Identitäre Martin Semlitsch aka Lichtmesz referiert über das Thema „Mit Linken leben“. Bietet sich gerade an diesem Tag auch an, zumindest im geistigen Horizont der Burschenschaft. Semlitsch sollte vielleicht eher berichten, wie es sich mit Neonazis lebt, denn mit denen ist er vor einigen Wochen in Skandinavien aufgetreten.
Just am 8. Mai, dem Tag der Befreiung, lädt also die Grazer Burschenschaft Arminia den Identitären Martin Semlitsch zum Vortrag „Mit Linken leben“. An diesem Tag ein naheliegendes Thema für eine Burschenschaft, in der etwa ein Ernst Kaltenbrunner Mitglied war. https://t.co/KQ0WLBVY50
— stopptdierechten.at (@stopptrechte) 23. April 2019
Feldkirchen/K: Polizist im Vereinsvorstand der Tigurina
Gegen die „Wehrhaft pennale Burschenschaft Tigurina zu Feldkirchen“ ermittelt nach dem Fuchs(en)-Video die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung. Nun wurde bekannt, dass nicht nur der nach dem Verbotsgesetz 2005 verurteilte Helmut Adolf. Sch. im Vorstand der Tigurina sitzt, sondern auch ein Beamter des Landeskriminalamts Kärnten.
Sein Dienstgeber, die Landespolizeidirektion (LPD), hat von der Kleinen Zeitung davon erfahren hat, und ist von dieser Kombination wenig begeistert. Die LPD hält aber fest, dass es sich dabei um „die Privatangelegenheit“ des Beamten handelt – noch. Man sei „an Tatsachen gebunden“, so LPD-Sprecher Rainer Dionisio. Solange dem Polizisten kein strafbares Vergehen nachgewiesen sei, habe man keine Handhabe. Der Polizist selbst hat wohl keine Straftat durch seine oder innerhalb seiner Burschenschaft bemerkt: Denn sonst hätte er, so sieht es das Gesetz vor, Anzeige erstatten müssen.“ (Kleine Zeitung, 28.4.19)
Müsste also sein, dass – wer auch immer – das Video ohne die Zustimmung des Vorstands online gestellt hat und dass der Vereinskassier, also der Polizist, nie auf die Tigurinen-Website geschaut hat …