Verfassungsschutzbericht 2013 (III): Rechtsextreme Gewalt in Österreich
Der Verfassungsschutz weist in seinen Berichten Gewaltdelikte mit rechtsextremer Motivation nicht gesondert aus. In der Statistik werden sie unter den „sonstigen Delikten“ nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wie gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung usw. eingereiht. Rechtsextreme Gewalt wird so unsichtbar gemacht. Damit entledigt sich der Verfassungsschutz einer schwierigen, aber notwendigen Aufgabe: Was ist unter rechtsextremer Gewalt zu verstehen?