NeuesVolksblatt: Bisher konnten die Urheber der Nazi-Schmierereien in Mauthausen trotz Ergreiferprämie von 10.000 Euro nicht ausgeforscht werden. Unternimmt die Polizei genug gegen die Neonazi-Szene?
Mikl-Leitner: Sie können sicher sein, dass die Polizei in Oberösterreich alles unternimmt, um die Täter zu finden, denn die Aufklärung von Straftaten ist unser polizeiliches Kerngeschäft. Extremismus zu verhindern hingegen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur unter Einbindung aller Behörden, Bildungseinrichtungen, NGO´s und Gremien gelöst werden kann. Das Innenministerium ist hier auf unterschiedlichen Ebenen aktiv. Es gibt viele Beispiele, die diese Aktivitäten belegen. In Bezug auf Rechtsextremismus beispielsweise haben die Polizei und der Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Land Oberösterreich ein „Handlungskonzept gegen Extremismus“ geschaffen, das alle relevanten Akteure im Kampf gegen Extremismus einbindet. Mit dem Ziel, radikalen Gruppierungen die Grundlage zu nehmen. Denn eines möchte ich betonen: Extremismus wird weder in Oberösterreich noch sonst wo in unserem Land in irgendeiner Form geduldet.
Abdeckung der Nazi-Schmiererein von 2010, Foto: MKÖ
Bisher wurden weder die Urheber der heurigen Nazi-Schmiererei in Mauthausen ausgeforscht, noch die der Schmierereien von 2009 und 2010. Die Ermittlungen zu den Schmierereien wurden Anfang Juni sogar abgebrochen!
Frage und Antwort wären aber auch deshalb zu ergänzen, weil es nicht nur um Mauthausen geht. Die Neonazis vom „Objekt 21” konnten ungestört Neonazi-Konzerte veranstalten, einen Versand einrichten, zahlreiche Einbrüche und andere Straftaten begehen, bis sie dann erst Jahre später aufflogen.
Womit wir bei dem von Mikl-Leitner angepriesenen Konzept der Bekämpfung von „Extremismus“, speziell dem „Handlungskonzept gegen Extremismus“ in Oberösterreich, wären. Dass dieses Konzept von Beginn an wirkungslos gegen Rechtsextremismus sein musste, ist schnell erklärt: zum einen, weil die FPÖ bei diesem Konzept mitmachte, statt eine der AdressatInnen des Konzeptes zu sein. Zum zweiten wurde aus einem Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus eines gegen Extremismus und damit faktisch jene, die sich zivilgesellschaftlich gegen Rechtsextremismus engagieren, ebenso unter den Extremismusverdacht gestellt.