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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

Mélange KW 16/26: Petition gegen staatliche Förderung für rechtsextremen TV-Sender RTV

In Wien wur­de ein gewalt­tä­ti­ger Anti­se­mit ver­ur­teilt, in Leo­ben ein sze­n­e­be­kann­ter Neo­na­zi. In Wien und Kärn­ten wur­den Poli­zei­ak­tio­nen gegen Antifaschist:innen als rechts­wid­rig ein­ge­stuft. Eine ver­ur­teil­te Poli­zis­tin will wei­ter­hin im Dienst blei­ben, und in Völ­ker­markt konn­te ein Hit­ler­grü­ßer aus­ge­forscht wer­den. Gegen eine Medi­en­för­de­rung für FPÖ-Pro­pa­gan­da läuft nun eine Petition.

22. Apr. 2026
Rückblick
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Inhalt

Togg­le
  • Wien: Beding­te Haft nach anti­se­mi­ti­scher Attacke
  • Leoben/Stmk: Sze­n­e­be­kann­ter Neo­na­zi verurteilt
  • Wien: Ver­ur­teil­te Poli­zis­tin vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • Wien: Ver­wal­tungs­ge­richt erklärt Poli­zei­ein­satz gegen JöH für rechtswidrig
  • Kla­gen­furt: Iden­ti­täts­fest­stel­lung am Perš­m­an­hof war rechtswidrig
  • OÖ: Peti­ti­on gegen staat­li­che Medi­en­för­de­rung für RTV
  • B: Waf­fen und NS-Devotionalien
  • Völkermarkt/K: Hit­ler­grü­ßer aus­ge­forscht und angezeigt

Wien: Bedingte Haft nach antisemitischer Attacke

Am 14. April wur­de am Lan­des­ge­richt Wien ein 63-Jäh­ri­ger zu acht Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt, weil er ein Jahr zuvor einem jüdi­schen Geschäfts­mann mit Brand­stif­tung droh­te, ihn schlug und sich bei sei­ner Fest­nah­me wider­setz­te. Ver­ur­teilt wur­de der Ange­klag­te wegen gefähr­li­cher Dro­hung, Kör­per­ver­let­zung, ver­such­ter Kör­per­ver­let­zung und Wider­stands gegen die Staatsgewalt.

Der Geschä­dig­te hat­te sei­ne Ermäch­ti­gung zur Ver­fol­gung der anti­se­mi­ti­schen Belei­di­gung zurück­ge­zo­gen, berich­tet der ORF (14.4.26): „Sein ein­zi­ger Wunsch: ‚Er soll nicht mehr kom­men.’ Der Mann suche immer wie­der sein Geschäft auf: ‚In der heu­ti­gen Zeit kann man nie wis­sen, was pas­siert.’“ Der Pro­zess muss­te wegen Ver­fah­rens­feh­ler wie­der­holt wer­den, da ein frü­he­res Urteil, das in Abwe­sen­heit des Ange­klag­ten gefällt wor­den war, auf­ge­ho­ben wurde.

Der Geschäfts­mann beschrieb, wie der Beschul­dig­te sein Geschäft als „scheiß Juden­ge­schäft“ bezeich­ne­te. Dar­auf­hin kam es zu einem Geran­gel. Eine Pen­sio­nis­tin schließ­lich trenn­te die bei­den Män­ner. Sie schil­der­te das aggres­si­ve Geschimp­fe des Angrei­fers als „Sprech­durch­fall“. Bei des­sen Festah­me durch die Poli­zei wehr­te er sich mit einem Kopf­stoß gegen Beam­te. Ein Gut­ach­ten attes­tier­te dem 13-fach vor­be­straf­ten Mann eine redu­zier­te Impuls­kon­trol­le durch Dro­gen­kon­sum, aber Zurech­nungs­fä­hig­keit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Leoben/Stmk: Szenebekannter Neonazi verurteilt

Am 15. April 2026 stand der 59-jäh­ri­ge Roman B. am Lan­des­ge­richt Leo­ben vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt. Ange­klagt war er wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­ge­hen nach dem Waf­fen­ge­setz. Aus­lö­ser war eine Haus­durch­su­chung im Juli 2025, bei der in Kis­ten ver­pack­tes NS-Mate­ri­al sowie ille­ga­le Waf­fen sicher­ge­stellt wur­den: unter ande­rem Span­gen mit SS-Toten­kopf­sym­bo­len, Hit­ler-Bil­der, eine Rom­mel-Büs­te, Muni­ti­ons­hül­sen mit auf­ge­schweiß­tem Haken­kreuz und Totschläger.

B. stell­te sei­ne Samm­lung vor Gericht als his­to­risch-mili­tä­ri­sches Inter­es­se dar, das der deut­schen Armee und beson­ders der Waf­fen-SS, der auch sein Groß­va­ter ange­hört habe, gel­te. Dage­gen spra­chen B.s lang­jäh­ri­ge ein­schlä­gi­gen Akti­vi­tä­ten. Gegen ihn wur­de bereits 2015 und 2022 nach dem Ver­bots­ge­set­zes ermit­telt, weil er Pos­tings mit NS-Bezug ver­öf­fent­licht hat­te. Auch nach einer ers­ten Beschul­dig­ten­ein­ver­nah­me habe er wei­ter ein­schlä­gig gepostet.

Sein Face­book-Pro­fil­bild mit der „Schwar­zen Son­ne“ erklär­te B. mit angeb­li­chen „Repres­sio­nen“ gegen Unge­impf­te und Impf­kri­ti­ker wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie. Zum ille­ga­len Waf­fen­be­sitz bekann­te er sich geständig.

Die Geschwo­re­nen spra­chen B. schul­dig. Er wur­de zu 15 Mona­ten Frei­heits­stra­fe bedingt auf drei Jah­re ver­ur­teilt. Die ille­ga­len Waf­fen wer­den ein­ge­zo­gen und ver­nich­tet. Außer­dem muss B. die inkri­mi­nier­ten Face­book-Pos­tings löschen, Bewäh­rungs­hil­fe wur­de ange­ord­net. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei Roman B. han­delt es sich um einen sze­n­e­be­kann­ten Neo­na­zi, der aus Wien in die Stei­er­mark über­sie­delt ist. Noch heu­te ist auf Face­book ein von ihm 2016 gepos­te­ter er sti­li­sier­ter Reichs­ad­ler mit Sig­ru­nen zu sehen. Dazu kom­men der­ar­tig wüs­te, anti­se­mi­tisch kon­no­tier­te Beschimp­fun­gen gegen Micha­el Lud­wig sowie Gewalt- und Grab­fan­ta­sien gegen Bun­des­prä­si­dent Alex­an­der Van der Bel­len, dass wir dar­auf ver­zich­ten, sie wiederzugeben.

(Quel­len: eige­ne Recher­chen und kleinezeitung.at, 15.4.26)

Wien: Verurteilte Polizistin vor dem Bundesverwaltungsgericht

Mehr als 200 Datei­en mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen, ras­sis­ti­schen und anti­se­mi­ti­schen Moti­ven hat­te eine Wie­ner Poli­zis­tin in meh­re­ren Chat­grup­pen über einen Zeit­raum von fünf Jah­ren ver­schickt. Ver­gan­ge­nen Herbst hat das Lan­des­ge­richt Eisen­stadt die Ange­klag­te wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung schul­dig gespro­chen, aber äußerst mil­de bestraft: 2.160 Euro Geld­stra­fe, sechs Mona­te bedingt und einen beding­ten Amtsverlust.

Auch die Bun­des­dis­zi­pli­nar­be­hör­de hat eine Geld­stra­fe, aber kei­ne Ent­las­sung ange­ord­net. Der Dis­zi­pli­nar­an­walt des Innen­mi­nis­te­ri­ums hat jedoch Ein­spruch gegen die­se Ent­schei­dung erho­ben und for­der­te eine Ent­las­sung aus dem Dienst. Des­we­gen stand die Poli­zis­tin am 15. April vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, wo nur mehr über den Ver­bleib im Poli­zei­dienst ent­schie­den wer­den soll­te. Das Argu­ment des Disziplinaranwalts:

Die schwe­re Dienst­pflicht­ver­let­zung könn­te dazu füh­ren, dass das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit in die Pro­fes­sio­na­li­tät und Rechts­treue der Poli­zei sowie ihr Ver­hält­nis zur Repu­blik infra­ge gestellt wird. Wenn auch nur der Anschein bestehe, dass eine Poli­zis­tin einer rechts­extre­men Gesin­nung nahe­ste­he, kön­ne die­ses Ver­trau­en erschüt­tert wer­den. (profil.at, 16.4.26)

In der Ver­hand­lung wur­de das Geschichts­be­wusst­sein der Beam­tin und sei­ne Ver­mitt­lung in der Poli­zei­aus­bil­dung dis­ku­tiert. Die Ange­klag­te sei „nie so geschichts­in­ter­es­siert gewe­sen“ (pro­fil). Zwar habe sie in ihrer Aus­bil­dung über das Ver­bots­ge­setz gelernt, an eine wei­te­re Sen­si­bi­li­sie­rung konn­te sie sich aber nicht erin­nern. Dafür aber an ein Semi­nar zum The­ma Scheinehe.

Eine Ver­tre­te­rin der Bun­des­dis­zi­pli­nar­be­hör­de sprach sich gegen die Ent­las­sungs aus dem Poli­zei­dienst aus. Die Rich­te­rin wol­le die Ent­schei­dung „sehr genau über­le­gen“ (pro­fil), sie erfol­ge in den nächs­ten Wochen schriftlich.

Wien: Verwaltungsgericht erklärt Polizeieinsatz gegen JöH für rechtswidrig

Im März 2025 hat­ten die Jüdi­sche öster­rei­chi­sche Hochschüler:innen (JöH) gegen den Aka­de­mi­ker­ball und sei­ne rechts­extre­me Gefolg­schaft einen mehr­tä­gi­gen Pro­test am Ring abge­hal­ten. Dabei wur­den auf das äuße­re Burg­tor anti­fa­schis­ti­sche State­ments pro­ji­ziert. Am drit­ten Tag der Akti­on schritt das Lan­des­am­tes Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung (LSE) ein, per­lust­rier­te anwe­sen­de Demonstrant:innen, beschlag­nahm­te Pro­test­schil­der und lös­te die Ver­samm­lung auf. Die Spit­ze der Infa­mie: Die JöH wur­de wegen Ver­het­zung ange­zeigt, die Staats­an­walt­schaft stell­te das Ver­fah­ren jedoch bin­nen kür­zes­ter Zeit ein.

Die JöH hat gegen den Ein­satz beru­fen und jetzt recht bekom­men. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Wien erklär­te die gesam­te Poli­zei­maß­nah­me für rechts­wid­rig. Die Behör­de sei „auf blo­ßen Zuruf eines poli­ti­schen Akteurs” – es han­del­te sich um den FPÖ-Gemein­de­rat und Ball­or­ga­ni­sa­tor Udo Gug­gen­bich­ler – ein­ge­schrit­ten, so der Entscheid.

In den Maß­nah­men­be­schwer­den bekämpf­ten die sie­ben Betrof­fe­nen ins­ge­samt drei Aspek­te des fol­gen­den Ein­sat­zes: Ers­tens, die Auf­lö­sung ihrer fried­li­chen, ange­mel­de­ten Kund­ge­bung, zwei­tens die Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen bei den Beschwer­de­füh­ren­den und drit­tens, dass die Poli­zei Pro­test-Pla­ka­te ein­zog. All das hät­te nicht gesche­hen dür­fen, wären die Beam­tin­nen und Beam­ten dem Recht gefolgt, so das Gericht. (derstandard.at, 14.4.26)

Klagenfurt: Identitätsfeststellung am Peršmanhof war rechtswidrig

Im Juli 2025 war es an der Gedenk­stät­te Perš­m­an­hof nahe Bad Eisen­kap­pel in Kärn­ten unter dubio­sen Umstän­den zu einer Poli­zei­raz­zia gekom­men. Die Teilnehmer:innen eines anti­fa­schis­ti­schen Bil­dungs­camps wur­de von der Poli­zei zur Her­aus­ga­be ihrer Per­so­na­li­en gedrängt. Schon ver­gan­ge­nen Herbst hat­te die extra ein­ge­setz­te Perš­m­an­hof ‑Kom­mis­si­on ent­schie­den, die Poli­zei­ak­ti­on sei „als unver­hält­nis­mä­ßig und auch aus die­sem Grund als rechts­wid­rig“ einzustufen.

Eine Muse­ums­mit­ar­bei­te­rin und zwei Camp­t­eil­neh­me­rin­nen hat­ten eine Maß­nah­men­be­schwer­de gegen ihre Per­so­na­li­en­fest­stel­lung, eine „von ihnen als äußerst ein­schüch­tern­de und Furcht ein­flö­ßen­de Amts­hand­lung“, ein­ge­bracht. Jetzt liegt die ers­te Ent­schei­dung vor:

Sie habe mehr­mals nach dem Grund des Ein­schrei­tens gefragt und habe ihren Aus­weis auf­grund des ein­schüch­tern­den Ver­hal­tens – samt Hun­de­füh­rer und schrei­en­dem Ein­satz­lei­ter – schließ­lich vor­ge­zeigt. Das hät­te sie nicht müs­sen, wie das Gericht nun fest­ge­stellt hat. (derstandard.at, 16.4.26)

Die ers­te Beschwer­de­füh­re­rin bekam damit recht. Über die ande­ren bei­den Beschwer­den wird wohl in den nächs­ten Wochen entschieden.

OÖ: Petition gegen staatliche Medienförderung für RTV

Gegen die Ver­ga­be der Pri­vat­rund­funk­för­de­rung an den rechts­extre­men und FPÖ-nahen Fern­seh­sen­der RTV liegt nun eine Peti­ti­on vor, die bereits von mehr als 15.600 Per­so­nen unter­zeich­net wurde.

Der ober­ös­ter­rei­chi­sche Lokal­sen­der RTV hat sich in den letz­ten Jah­ren zu einem der wich­tigs­ten Sprach­roh­re der FPÖ und der rechts­extre­men Sze­ne ent­wi­ckelt. Geziel­te Falsch­in­fos zu Kli­ma, Gesund­heit und Kon­flik­ten ste­hen eben­so am Pro­gramm wie Talks mit rechts­extre­men Gäs­ten. (aufstehn.at)

Allein im lau­fen­den Jahr erhielt RTV 61.500 Euro aus staat­li­chen Gel­dern, obwohl dort kein Jour­na­lis­mus, son­dern Pro­pa­gan­da, vor allem für die FPÖ, betrie­ben wird, wie Stoppt die Rech­ten aus­führ­lich belegt hat. Hier geht’s zum Unter­schrei­ben: RTV: Kein Steu­er­geld für rechts­extre­me Hetze!

B: Waffen und NS-Devotionalien

Am 15. April lief in ganz Öster­reich eine Schwer­punkt­ak­ti­on gegen den ille­ga­len Waf­fen­han­del der Poli­zei. Laut Innen­mi­nis­te­ri­um wur­den „40 Per­so­nen und deren Gepäck kon­trol­liert und 67 Fahr­zeu­ge durch­sucht” (orf.at, 18.4.26).

In Tirol kam es im Zuge des­sen zu einer Fest­nah­me und Fol­ge­durch­su­chun­gen. Eine davon, die im Bur­gen­land statt­fand, för­der­te nicht nur eine Schuss­waf­fe der Kate­go­rie B, son­dern auch NS-Devo­tio­na­li­en zu Tage. Unter die Waf­fen-Kate­go­rie B fal­len Faust­feu­er­waf­fen, Repe­tier­flin­ten und halb­au­to­ma­ti­sche Schusswaffen.

Völkermarkt/K: Hitlergrüßer ausgeforscht und angezeigt

Bei einem Oster­fest der Land­ju­gend St. Stefan/Haimburg ließ sich Anfang April ein jun­ger Mann mehr­fach mit Hit­ler­gruß ablich­ten, wäh­rend er eine Frau küss­te. Die Bil­der wur­den von der ver­wen­de­ten Foto­box auto­ma­ti­siert online gestellt. Von dort aus ver­brei­te­ten sie sich in sozia­len Medi­en. Jetzt wur­de der Hit­ler­grü­ßer poli­zei­lich aus­ge­forscht. Es hand­le sich um einen 23-Jäh­ri­gen aus dem Bezirk Völ­ker­markt, so die Polizei.

Drei die­ser Auf­nah­men sol­len ihn dabei zei­gen, wie er den Arm zum Hit­ler­gruß hebt, heißt es. Auf den bei­den wei­te­ren Fotos soll er gezielt Täto­wie­run­gen, auf wel­chen ver­bo­te­ne Sym­bo­le mit NS-Bezug erkenn­bar sind (Sig­ru­nen am lin­ken Ober­schen­kel, Haken­kreu­ze am lin­ken Fuß) zei­gen. (5min.at, 18.4.26)

Der rechts­extre­me Oster­tän­zer wird angezeigt.

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