Wien: Bedingte Haft nach antisemitischer Attacke
Am 14. April wurde am Landesgericht Wien ein 63-Jähriger zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er ein Jahr zuvor einem jüdischen Geschäftsmann mit Brandstiftung drohte, ihn schlug und sich bei seiner Festnahme widersetzte. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Der Geschädigte hatte seine Ermächtigung zur Verfolgung der antisemitischen Beleidigung zurückgezogen, berichtet der ORF (14.4.26): „Sein einziger Wunsch: ‚Er soll nicht mehr kommen.’ Der Mann suche immer wieder sein Geschäft auf: ‚In der heutigen Zeit kann man nie wissen, was passiert.’“ Der Prozess musste wegen Verfahrensfehler wiederholt werden, da ein früheres Urteil, das in Abwesenheit des Angeklagten gefällt worden war, aufgehoben wurde.
Der Geschäftsmann beschrieb, wie der Beschuldigte sein Geschäft als „scheiß Judengeschäft“ bezeichnete. Daraufhin kam es zu einem Gerangel. Eine Pensionistin schließlich trennte die beiden Männer. Sie schilderte das aggressive Geschimpfe des Angreifers als „Sprechdurchfall“. Bei dessen Festahme durch die Polizei wehrte er sich mit einem Kopfstoß gegen Beamte. Ein Gutachten attestierte dem 13-fach vorbestraften Mann eine reduzierte Impulskontrolle durch Drogenkonsum, aber Zurechnungsfähigkeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Leoben/Stmk: Szenebekannter Neonazi verurteilt
Am 15. April 2026 stand der 59-jährige Roman B. am Landesgericht Leoben vor einem Geschworenengericht. Angeklagt war er wegen Wiederbetätigung und Vergehen nach dem Waffengesetz. Auslöser war eine Hausdurchsuchung im Juli 2025, bei der in Kisten verpacktes NS-Material sowie illegale Waffen sichergestellt wurden: unter anderem Spangen mit SS-Totenkopfsymbolen, Hitler-Bilder, eine Rommel-Büste, Munitionshülsen mit aufgeschweißtem Hakenkreuz und Totschläger.
B. stellte seine Sammlung vor Gericht als historisch-militärisches Interesse dar, das der deutschen Armee und besonders der Waffen-SS, der auch sein Großvater angehört habe, gelte. Dagegen sprachen B.s langjährige einschlägigen Aktivitäten. Gegen ihn wurde bereits 2015 und 2022 nach dem Verbotsgesetzes ermittelt, weil er Postings mit NS-Bezug veröffentlicht hatte. Auch nach einer ersten Beschuldigteneinvernahme habe er weiter einschlägig gepostet.
Sein Facebook-Profilbild mit der „Schwarzen Sonne“ erklärte B. mit angeblichen „Repressionen“ gegen Ungeimpfte und Impfkritiker während der Corona-Pandemie. Zum illegalen Waffenbesitz bekannte er sich geständig.
Die Geschworenen sprachen B. schuldig. Er wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre verurteilt. Die illegalen Waffen werden eingezogen und vernichtet. Außerdem muss B. die inkriminierten Facebook-Postings löschen, Bewährungshilfe wurde angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei Roman B. handelt es sich um einen szenebekannten Neonazi, der aus Wien in die Steiermark übersiedelt ist. Noch heute ist auf Facebook ein von ihm 2016 geposteter er stilisierter Reichsadler mit Sigrunen zu sehen. Dazu kommen derartig wüste, antisemitisch konnotierte Beschimpfungen gegen Michael Ludwig sowie Gewalt- und Grabfantasien gegen Bundespräsident Alexander Van der Bellen, dass wir darauf verzichten, sie wiederzugeben.
(Quellen: eigene Recherchen und kleinezeitung.at, 15.4.26)
Wien: Verurteilte Polizistin vor dem Bundesverwaltungsgericht
Mehr als 200 Dateien mit nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Motiven hatte eine Wiener Polizistin in mehreren Chatgruppen über einen Zeitraum von fünf Jahren verschickt. Vergangenen Herbst hat das Landesgericht Eisenstadt die Angeklagte wegen NS-Wiederbetätigung schuldig gesprochen, aber äußerst milde bestraft: 2.160 Euro Geldstrafe, sechs Monate bedingt und einen bedingten Amtsverlust.
Auch die Bundesdisziplinarbehörde hat eine Geldstrafe, aber keine Entlassung angeordnet. Der Disziplinaranwalt des Innenministeriums hat jedoch Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben und forderte eine Entlassung aus dem Dienst. Deswegen stand die Polizistin am 15. April vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo nur mehr über den Verbleib im Polizeidienst entschieden werden sollte. Das Argument des Disziplinaranwalts:
Die schwere Dienstpflichtverletzung könnte dazu führen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Professionalität und Rechtstreue der Polizei sowie ihr Verhältnis zur Republik infrage gestellt wird. Wenn auch nur der Anschein bestehe, dass eine Polizistin einer rechtsextremen Gesinnung nahestehe, könne dieses Vertrauen erschüttert werden. (profil.at, 16.4.26)
In der Verhandlung wurde das Geschichtsbewusstsein der Beamtin und seine Vermittlung in der Polizeiausbildung diskutiert. Die Angeklagte sei „nie so geschichtsinteressiert gewesen“ (profil). Zwar habe sie in ihrer Ausbildung über das Verbotsgesetz gelernt, an eine weitere Sensibilisierung konnte sie sich aber nicht erinnern. Dafür aber an ein Seminar zum Thema Scheinehe.
Eine Vertreterin der Bundesdisziplinarbehörde sprach sich gegen die Entlassungs aus dem Polizeidienst aus. Die Richterin wolle die Entscheidung „sehr genau überlegen“ (profil), sie erfolge in den nächsten Wochen schriftlich.
Wien: Verwaltungsgericht erklärt Polizeieinsatz gegen JöH für rechtswidrig
Im März 2025 hatten die Jüdische österreichische Hochschüler:innen (JöH) gegen den Akademikerball und seine rechtsextreme Gefolgschaft einen mehrtägigen Protest am Ring abgehalten. Dabei wurden auf das äußere Burgtor antifaschistische Statements projiziert. Am dritten Tag der Aktion schritt das Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ein, perlustrierte anwesende Demonstrant:innen, beschlagnahmte Protestschilder und löste die Versammlung auf. Die Spitze der Infamie: Die JöH wurde wegen Verhetzung angezeigt, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch binnen kürzester Zeit ein.
Die JöH hat gegen den Einsatz berufen und jetzt recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Wien erklärte die gesamte Polizeimaßnahme für rechtswidrig. Die Behörde sei „auf bloßen Zuruf eines politischen Akteurs” – es handelte sich um den FPÖ-Gemeinderat und Ballorganisator Udo Guggenbichler – eingeschritten, so der Entscheid.
In den Maßnahmenbeschwerden bekämpften die sieben Betroffenen insgesamt drei Aspekte des folgenden Einsatzes: Erstens, die Auflösung ihrer friedlichen, angemeldeten Kundgebung, zweitens die Identitätsfeststellungen bei den Beschwerdeführenden und drittens, dass die Polizei Protest-Plakate einzog. All das hätte nicht geschehen dürfen, wären die Beamtinnen und Beamten dem Recht gefolgt, so das Gericht. (derstandard.at, 14.4.26)
Klagenfurt: Identitätsfeststellung am Peršmanhof war rechtswidrig
Im Juli 2025 war es an der Gedenkstätte Peršmanhof nahe Bad Eisenkappel in Kärnten unter dubiosen Umständen zu einer Polizeirazzia gekommen. Die Teilnehmer:innen eines antifaschistischen Bildungscamps wurde von der Polizei zur Herausgabe ihrer Personalien gedrängt. Schon vergangenen Herbst hatte die extra eingesetzte Peršmanhof ‑Kommission entschieden, die Polizeiaktion sei „als unverhältnismäßig und auch aus diesem Grund als rechtswidrig“ einzustufen.
Eine Museumsmitarbeiterin und zwei Campteilnehmerinnen hatten eine Maßnahmenbeschwerde gegen ihre Personalienfeststellung, eine „von ihnen als äußerst einschüchternde und Furcht einflößende Amtshandlung“, eingebracht. Jetzt liegt die erste Entscheidung vor:
Sie habe mehrmals nach dem Grund des Einschreitens gefragt und habe ihren Ausweis aufgrund des einschüchternden Verhaltens – samt Hundeführer und schreiendem Einsatzleiter – schließlich vorgezeigt. Das hätte sie nicht müssen, wie das Gericht nun festgestellt hat. (derstandard.at, 16.4.26)
Die erste Beschwerdeführerin bekam damit recht. Über die anderen beiden Beschwerden wird wohl in den nächsten Wochen entschieden.
OÖ: Petition gegen staatliche Medienförderung für RTV
Gegen die Vergabe der Privatrundfunkförderung an den rechtsextremen und FPÖ-nahen Fernsehsender RTV liegt nun eine Petition vor, die bereits von mehr als 15.600 Personen unterzeichnet wurde.
Der oberösterreichische Lokalsender RTV hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Sprachrohre der FPÖ und der rechtsextremen Szene entwickelt. Gezielte Falschinfos zu Klima, Gesundheit und Konflikten stehen ebenso am Programm wie Talks mit rechtsextremen Gästen. (aufstehn.at)
Allein im laufenden Jahr erhielt RTV 61.500 Euro aus staatlichen Geldern, obwohl dort kein Journalismus, sondern Propaganda, vor allem für die FPÖ, betrieben wird, wie Stoppt die Rechten ausführlich belegt hat. Hier geht’s zum Unterschreiben: RTV: Kein Steuergeld für rechtsextreme Hetze!
B: Waffen und NS-Devotionalien
Am 15. April lief in ganz Österreich eine Schwerpunktaktion gegen den illegalen Waffenhandel der Polizei. Laut Innenministerium wurden „40 Personen und deren Gepäck kontrolliert und 67 Fahrzeuge durchsucht” (orf.at, 18.4.26).
In Tirol kam es im Zuge dessen zu einer Festnahme und Folgedurchsuchungen. Eine davon, die im Burgenland stattfand, förderte nicht nur eine Schusswaffe der Kategorie B, sondern auch NS-Devotionalien zu Tage. Unter die Waffen-Kategorie B fallen Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen.
Völkermarkt/K: Hitlergrüßer ausgeforscht und angezeigt
Bei einem Osterfest der Landjugend St. Stefan/Haimburg ließ sich Anfang April ein junger Mann mehrfach mit Hitlergruß ablichten, während er eine Frau küsste. Die Bilder wurden von der verwendeten Fotobox automatisiert online gestellt. Von dort aus verbreiteten sie sich in sozialen Medien. Jetzt wurde der Hitlergrüßer polizeilich ausgeforscht. Es handle sich um einen 23-Jährigen aus dem Bezirk Völkermarkt, so die Polizei.
Drei dieser Aufnahmen sollen ihn dabei zeigen, wie er den Arm zum Hitlergruß hebt, heißt es. Auf den beiden weiteren Fotos soll er gezielt Tätowierungen, auf welchen verbotene Symbole mit NS-Bezug erkennbar sind (Sigrunen am linken Oberschenkel, Hakenkreuze am linken Fuß) zeigen. (5min.at, 18.4.26)
Der rechtsextreme Ostertänzer wird angezeigt.
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