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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Trotz NS-Wiederbetätigung nur milde Strafe für Polizistin

Das LG Eisen­stadt ver­ur­teilt eine 44-jäh­ri­ge Poli­zis­tin: 25 NS-Bil­der, 132-mal in meh­re­ren Chat­grup­pen ver­schickt. Trotz Geset­zes­no­vel­le erfolg­te kein sofor­ti­ger Amts­ver­lust. Ein Poli­zei­kol­le­ge kommt mit einer Dis­zi­pli­nar­stra­fe davon, ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter chat­tet mit.

8. Okt. 2025

Am Ende des Pro­zes­ses am 1. Okto­ber stand eine auf­fal­lend mil­de Stra­fe. Aber was am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ver­han­delt wur­de, betraf nicht einen ein­ma­li­gen „Aus­rut­scher“, son­dern das Ver­sen­den von Nazi-Memes und Nazi-Bil­dern über einen lang­jäh­ri­gen Tat­zeit­raum (2019 bis 2024). Ermit­telt wur­de, dass die 44-jäh­ri­ge Ange­klag­te, Poli­zis­tin mit Dienst­stel­le in Wien und Wohn­sitz im Bur­gen­land, 25 Bil­der (mit Haken­kreuz, Hit­ler­gruß und Hit­ler­bil­dern) ins­ge­samt 132-mal ver­schickt hatte.

Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Von einem Poli­zei­kol­le­gen, gegen den die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen geräusch­los ein­ge­stellt wur­den (er erhielt bloß eine Dis­zi­pli­nar­stra­fe), habe sie an die 200 Bil­der erhal­ten und eini­ge davon wei­ter­ge­lei­tet, ohne dar­über nach­zu­den­ken, beton­te die Ange­klag­te. In der Haupt­ver­hand­lung wur­de dazu nur ver­laut­bart, dass vie­le davon den Ver­dacht der Ver­het­zung begrün­den wür­den, aber nicht Gegen­stand der Ver­hand­lung sei­en. Stellt sich die Fra­ge: War­um denn nicht?

Auf dem Han­dy der Ange­klag­ten wur­den neben den Bil­dern auch ein­schlä­gi­ge Text­nach­rich­ten gefun­den. Da hät­te man sich als Prozessbeobachter*in gewünscht, dass die­se Bil­der, Memes und Tex­te auch so vor­ge­tra­gen wür­den, dass sie alle im Gerichts­saal wahr­neh­men hät­ten kön­nen. Das geschah jedoch nicht. Nur eine Kon­ver­sa­ti­on, die die Ange­klag­te mit einem wei­te­ren Mit­glied der Whats­App-Grup­pe führ­te, wur­de ver­le­sen, ohne das zuge­hö­ri­ge Bild zu zeigen.

Auch ein Justizwachebeamter

Die Poli­zis­tin, die das Bild wei­ter­ge­schickt hat, fügt hin­zu: „Wenn das der Chef sieht, dreht der durch und ich bin gleich bei dir“ Der Adres­sat ant­wor­tet: „Ich hab hier nur Män­ner – du kommst nach Schwarz­au.“ Gemeint ist die Jus­tiz­an­stalt Schwarz­au (Frau­en­an­stalt), der Adres­sat ist Justizwachebeamter.

Die­se Kon­ver­sa­ti­on ist im Hin­blick auf die Ver­ant­wor­tung der ange­klag­ten Poli­zis­tin in mehr­fa­cher Hin­sicht wich­tig. Aus der Nach­richt geht her­vor: Die Poli­zis­tin war sich des­sen bewusst, straf­recht­lich rele­van­ten Inhalt wei­ter­ge­lei­tet zu haben und dass auch ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter betei­ligt war.

Team brauner Charakter?

Über die Whats­App-Grup­pen, in denen der brau­ne Schrott aus­ge­tauscht wur­de, wird in der Ver­hand­lung sonst kaum etwas bekannt. Eine Grup­pe lief unter dem Namen „Geil, aber gestört“, obwohl der eigent­li­che Name „Team Cha­rak­ter“ gewe­sen sei. Das wis­sen wir aus einer Ver­hand­lung am Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt am 13. Mai, als ein Mann aus Kirch­berg am Wech­sel wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht stand, der im April 2024 in die­ser Whats­App-Grup­pe von der Poli­zis­tin mit ein­schlä­gi­gen Nach­rich­ten belie­fert wur­de. Eine davon wur­de erwähnt: das Foto eines SS-Sol­da­ten mit dem Text: „Jetzt ist aber Schluss mit der Rum­ju­de­rei.“  Schwar­zer Humor sei das für ihn gewe­sen, mein­te der Ange­klag­te damals.

Die Grup­pe mit dem ein­schlä­gi­gen Cha­rak­ter habe sich laut Aus­sa­ge aus Men­schen zusam­men­ge­setzt, die sich in Tren­nun­gen befun­den und Freu­de an Haus­tie­ren gehabt hät­ten, sag­te der Ange­klag­te und erhielt eine Diversion.

Die Urteilsfindung

Die vor­sit­zen­de Rich­te­rin und auch eine Bei­sit­ze­rin stel­len der Ange­klag­ten durch­aus kri­ti­sche Fra­gen. Nach der Fest­stel­lung, die Ange­klag­te müs­se als Poli­zis­tin ja wohl wis­sen, wel­che Kon­se­quen­zen ihr Han­deln zur Fol­ge habe, fragt sie direkt, was sich die Poli­zis­tin wohl gedacht hat­te, wenn jemand mit einem Haken­kreuz-Tat­too auf ihrer Wachstu­be auf­ge­taucht wäre. Die Ange­klag­te ant­wor­tet wei­nend, dass brau­ne Tat­toos grund­sätz­lich anders zu beur­tei­len sei­en als der Ver­sand von brau­nen Datei­en. Eine bei­sit­zen­de Rich­te­rin zer­pflückt die Ant­wort der Ange­klag­ten, mahnt, dass sie als Poli­zis­tin eine Vor­bild­funk­ti­on habe, und will wis­sen, was sie sich bei der Sache gedacht habe. Nichts, meint die Poli­zis­tin, die schon seit 2013 bei der Poli­zei in Wien beschäf­tigt ist. Das Gan­ze sei eine „Sti­cker-Chall­enge“ gewe­sen – ein Erklä­rungs­ver­such für die Whats­App-Grup­pe, der sich doch deut­lich von dem Ange­klag­ten aus Kirch­berg unterscheidet.

Die Geschwo­re­nen erhal­ten drei Fra­gen und ent­schei­den in zwei Punk­ten klar für die Schuld der Ange­klag­ten. Nur in den Text­nach­rich­ten wol­len sie kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung erken­nen. War­um es dann bei der Straf­be­mes­sung, die von den drei Berufsrichter*innen und den Geschwo­re­nen gemein­sam erfolgt, zu die­sem äußerst mil­den Urteil von 2.000 Euro Geld­stra­fe* und einem bedingt aus­ge­spro­che­nen Amts­ver­lust gekom­men ist? Unklar.

Zwingender Amtsverlust nur verbal?

Nach­dem im Okto­ber 22 der Fall eines Bun­des­heer­of­fi­ziers publik wur­de, der sich über sie­ben Jah­re lang wie­der­be­tä­tigt hat und mit einem mil­den Urteil und einer Dienst­ver­set­zung davon­ge­kom­men ist, hat­te sich sogar der Bun­des­prä­si­dent empört zu Wort gemel­det. Die dama­li­gen Minis­te­rin­nen Zadić und Edt­stad­ler kün­dig­ten eine Geset­zes­än­de­rung an, die dann auch mit 1.1.2024 in Kraft trat: für Beschäf­tig­te im öffent­li­chen Dienst sol­le nach einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung unab­hän­gig von der Straf­hö­he die sofor­ti­ge Ent­las­sung aus dem Staats­dienst fol­gen. Die Rea­li­tät: die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen den Poli­zis­ten, kein Amts­ver­lust für die ver­ur­teil­te Poli­zis­tin. Nach­bes­sern könen nur mehr über­ge­ord­ne­te Instanzen.

Update 13.2.26: Der ORF (13.2.26) berich­tet, dass bei­de Polizist:innen wie­der im Dienst sind. Auch die Frau hat von der Bun­des­dis­zi­pli­nar­be­hör­de nur eine Geld­stra­fe erhal­ten. *Das ver­häng­te Straf­maß betrug laut Bericht 2.160 € sowie sechs Mona­te bedingt und den bedingt aus­ge­spro­che­nen Amtsverlust.

Update 1.6.26: Der Dis­zi­pli­nar­an­walt des Innen­mi­nis­te­ri­ums ver­lang­te die Ent­las­sung der Poli­zis­tin und bekam vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt recht (nicht recht­kräf­tig), schreibt das „pro­fil” (1.6.26).

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Burgenland | Neonazismus/Neofaschismus | Polizei | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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