Die Polizeiinspektion des schlechten Geschmacks

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„Der ange­klag­te Poli­zist J.S. gab an, er habe sich nie beschwert, wenn er Bil­der mit NS-Bezug wei­ter­ge­lei­tet bekom­men habe. Er habe das als sati­risch-sar­kas­tisch emp­fun­den, aber nie kom­men­tiert. Es sei üblich im Poli­zei­dienst, dass sol­che Bil­der ver­schickt wurden.“

Das stammt nicht aus Deutsch­land, wo der­zeit eine Invol­vie­rung nach der ande­ren von uni­for­mier­tem Staats­per­so­nal in rechts­extre­men Netz­wer­ken auf­poppt, son­dern aus einer Pro­zess­mit­schrift von Anfang Juli, als in Graz der Poli­zist J.S. und sei­ne Kol­le­gin A.R. wegen des Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen stan­den. Medi­al berich­tet wur­de über den Pro­zess nicht viel, Auf­se­hen erreg­te er noch weni­ger – zu Unrecht! Ein Ver­tre­ter des „Doku Ser­vice Stei­er­mark“ war vor Ort, sein fast 14-sei­ti­ger Report liegt „Stoppt die Rech­ten“ vor*. Was dort zu lesen ist, macht fassungslos.

Die Schwu­len gehö­ren alle nach Dach­au!“ – Über eine NS-Zeit­zeu­gin: „Halt die Pappn du alte Dreck­sau, du alte Dreck­sau, du gehörst ja auch ver­gast!“ – „dem Drit­ten Reich nach sind Frau­en Ras­se zwei­ter Klas­se“ – Video einer Wahl­kampf­re­de Adolf Hit­lers mit der Ein­blen­dung „Geh Wäh­len!“ – zwei Hit­ler­bil­der mit dem Text „Adolf Hit­ler lacht immer“ sowie „Du bist lus­tig, dich ver­gas ich als letz­ten“ – „Wie fan­det ihr den Aus­flug ins KZ? Atem­be­rau­bend!“ – Bild von einem KZ-Kre­ma­to­ri­um: „In der Weih­nachts­bä­cke­rei“ (Aus­zug von via Whats­App ver­schick­ten Nach­rich­ten und münd­lich getä­tig­ten Äußerungen)

Da wur­den zumin­dest über zwei Jah­re hin­weg wider­lichs­te Bot­schaf­ten aus­ge­tauscht – wenn es nach den Aus­sa­gen des Erst­an­ge­klag­ten J.S. geht, soll dies in der Poli­zei­in­spek­ti­on „Kar­lau­er­stra­ße“ üblich gewe­sen sein. Was viel­leicht als Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie von S. gedacht war, gerät somit zur Belas­tung für ein gan­zes Wach­zim­mer – im Pro­zess frag­te ein Rich­ter denn auch, ob die „Kar­lau­er­stra­ße“ eine „Poli­zei­in­spek­ti­on des schlech­ten Geschmacks“ sei – was ange­sichts der mas­si­ven Vor­wür­fe einer Ver­harm­lo­sung gleichkommt.

Vor Gericht sitzt J.S., bei ihm geht der Staats­an­walt von Vor­satz aus. Bei der zweit­an­ge­klag­ten A.R., die S. Bot­schaf­ten mit NS-Bezug geschickt hat­te, nicht. Sie gab an, die Nach­rich­ten an S. gesen­det zu haben, um ihn posi­tiv zu stim­men, weil‘s nicht mehr mit ihm aus­zu­hal­ten war“. Die NS-Affi­ni­tä­ten von S. sei­en „ein all­ge­mei­nes Gesprächs­the­ma“ gewe­sen. Auch R. gibt an, das Ver­schi­cken von Nach­rich­ten die­ser Art sei auf der Dienst­stel­le Usus gewesen.

Staats­an­walt: War­um wer­den auf der PI Hit­ler­bil­der her­um­ge­schickt? S.: Für mich Sarkasmus/Ironie.

Staats­an­walt: „Ich brauch kei­ne Poli­zei in Ö., die in inter­nen SMS Hit­lers Ver­bre­chen­sido­lo­gie hul­digt! […] Ich wün­sche mir eine Poli­zei, wo so etwas the­ma­ti­siert wird, dass so etwas kei­nen Platz hat. Das ist ja furchtbar!

Misogynie und sexuelle Belästigung

Ver­tei­di­ger von S. fragt K., ob sie bereits von einer Dienst­stel­le ent­las­sen wur­de, weil sie Kol­le­gen angeb­lich falsch belas­tet hät­te? K.: Es sei an einer frü­he­ren Dienst­stel­le zu einer sexu­el­len Beläs­ti­gung durch einen Vor­ge­setz­ten gekom­men, wor­auf sie rechts­wid­rig ent­las­sen wur­de. Sie ist dage­gen vor­ge­gan­gen und hat eine Ent­schä­di­gungs­zah­lung bekom­men. Weil sie weiß, wie kräf­te­zeh­rend und lang­wie­rig das war, woll­te sie den ver­such­ten Kuss auch von ihrer Sei­te aus nicht melden. 

Ins Rol­len gekom­men war die Affä­re im März 2018 über die Gleich­be­hand­lungs­be­auf­trag­te, die von R. und einer wei­te­ren Kol­le­gin aus der PI „Kar­lau­er­stra­ße“, K., wegen des frau­en­feind­li­chen Ver­hal­tens von S. kon­tak­tiert wor­den war – S. habe ver­sucht, K. zu küs­sen, wor­auf sie den Dienst­stel­len­lei­ter gebe­ten habe, mit ihm kei­ne Strei­fe mehr machen zu müs­sen. R. sei von S. gemobbt wor­den. Im Pro­to­koll der Gleich­be­hand­lungs­be­auf­trag­ten war zudem ver­merkt, dass es einen Hund mit dem Namen „Adolf“ gäbe. Das habe den Stadt­kom­man­dan­ten ver­an­lasst, wei­te­re Ermitt­lun­gen durch das LVT zu beauftragen.

Rich­ter: „Was herr­schen bei euch auf der Dienst­stel­le für Umgangs­for­men? Wird das vom Kom­man­dan­ten tole­riert oder macht er da frisch-fröh­lich mit?“
K.: „Das frag ich mich auch. Der Umgangs­ton auf der Dienst­stel­le ist nicht der Bes­te.“ Ihr dama­li­ger Lebens­ge­fähr­te hat­te einen schwu­len Freund, sodass ihr das The­ma ein Anlie­gen war und sie bei der inkri­mi­nier­ten Aus­sa­ge nach­ge­hakt habe. Sonst sei sie dem aus dem Weg gegangen. 

Ver­tei­di­ger von R.: War die rech­te Ein­stel­lung von S. bekannt?
K: Ja, (nennt Namen von Kol­le­gen) – „eigent­lich hat‘s die gan­ze Dienst­stel­le gewusst“. 

S. wur­de im April 2018 ver­setzt: Wohin mit einem Poli­zis­ten, der in Ver­dacht stand und steht, der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie nahe zu ste­hen und eine Kol­le­gin sexu­ell beläs­tigt zu haben? – ins Polizeianhaltezentrum!

Keine Wahrnehmungen durch die Zeug*innen

Fast alle der 15 Zeug*innen aus dem PAZ Graz und der PI „Kar­lau­er­stra­ße“ sagen im Pro­zess aus, kei­ne Wahr­neh­mun­gen bezüg­lich der frag­li­chen Gesin­nung von S. gehabt zu haben. Nur die bei­den Frau­en belas­ten S. und erzäh­len davon, wie die wider­li­chen und degou­tan­ten Bot­schaf­ten all­ge­mein her­um­ver­schickt wor­den seien.

Ein wei­te­rer Zeu­ge aus der PI „Kar­lau­er­stra­ße“, gegen den wegen eines Bil­des von einem Schnee­mann mit erho­be­ner Hand inzwi­schen ein­ge­stell­te Ermitt­lun­gen gelau­fen waren, gibt an, weder von S. noch von ande­ren Kolleg*innen „Nach­rich­ten mit Hit­ler­bil­dern usw.“ bekom­men zu haben. Wie er die „maxi­mal fünf You­tube-Links zu Bands wie ‚Zil­ler­ta­ler Tür­ken­jä­ger‘“, die er von S. erhal­ten haben soll, ideo­lo­gisch ein­ord­net, wenn nicht unter „usw.“, wur­de im Pro­zess offen­bar nicht erörtert.

Zur poli­ti­schen Aus­rich­tung von S. habe ich von Kol­le­gen gehört, dass er rechts sein soll. Er habe sich gewun­dert, weil S. bei einer Weih­nachts­fei­er mit einer Aus­län­de­rin als Freun­din auf­ge­taucht ist und gedacht, ‚so schlimm kann er nicht sein‘.

Der Revier­lei­ter, der nicht ein­mal als Zeu­ge gela­den war und sich am Schluss des ers­ten Pro­zess­ta­ges plötz­lich aus dem Publi­kum gemel­det hat­te, gibt an, nichts bemerkt zu haben. Es sei ihm jedoch bekannt, dass S. ein „Patri­ot und Haider-Anhänger“ sei. Er sei aller­dings nicht rechtsextrem.

Revier­lei­ter: Wei­ter sei S. intro­ver­tiert, wenn er belei­digt ist, zie­he er sich stark zurück. Dies­be­züg­lich gibt es kei­nen Unter­schied im Ver­hal­ten gegen­über männ­li­chen und weib­li­chen Kolleg*innen. Er möch­te in sei­ner Frei­zeit Ruhe haben, daher sei er auch mit kei­nen Kolleg*innen über Whats­App in Kontakt.

Als Pos­ten­kom­man­dant wür­de er NS-Inhal­te nicht tole­rie­ren. Er habe frü­her selbst auf Floh­märk­ten dienst­lich nach NS-Devo­tio­na­li­en gesucht und nichts gefun­den. Es sei­en sehr vie­le eigen­wil­li­ge Men­schen auf der Dienst­stel­le, er ver­su­che, dass es trotz­dem gut funk­tio­niert. Als er den Vor­fall mit der sexis­ti­schen Aus­sa­ge gehört hab, habe er das protokolliert.

Kaum Wissen über Nationalsozialismus

Mehr­fach war im Pro­zess von „schwar­zem Humor“ die Rede und von Sati­re. Zum Wis­sen über den Natio­nal­so­zia­lis­mus zeig­te sich R. auf Nach­fra­ge durch den Rich­ter ziem­lich blank.

R.: Die Juden wur­den ver­folgt, Anschluss an Deutsch­land usw. Hat mich nie inter­es­siert. Ich wuss­te, dass Leu­te umge­bracht wur­den. Wie vie­le, wo, usw. weiß ich nicht. Hat mich nicht inter­es­siert. Ich weiß, dass Ver­ga­sun­gen statt­ge­fun­den haben, in KZ. Wie vie­le Men­schen ver­gast wur­den, weiß ich nicht. Opfer waren Juden.

S. mal zwei und der Neonazi Honsik 

S. ist seit August 2019 sus­pen­diert. Bei ihm wur­den nicht nur zig Tex­te und Bil­der mit NS-Bezug gefun­den, son­dern auch noch ein Pull­over mit einem Auf­druck der „Schwar­zen Son­ne“, eine Schrift des ver­stor­be­nen Neo­na­zis Gerd Hon­sik („Frei­spruch für Adolf Hit­ler“), anti­se­mi­ti­sche Ver­schwö­rungs­schrif­ten, eine Online-Aus­ga­be von „Mein Kampf“, eine Schrift, in der die Frei­las­sung der der­zeit ein­sit­zen­den Holo­caust-Leug­ne­rin Ursu­la Haver­beck gefor­dert wird und die aus Deutsch­land stam­men­de, seit 2019 ein­ge­stell­te neo­na­zis­ti­sche Natio­nal Zei­tung, die S. als Print- und Digi­tal­aus­ga­be abon­niert hat­te. Die Zeu­gin­nen geben an, S. habe sei­nen Hund „Adolf“ genannt; S. selbst wider­spricht, der Hund hei­ße „Idolf“ – nach einem IKEA-Möbelstück.

S. ist der Bru­der einer ehe­ma­li­gen FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten, die zu meh­re­ren ande­ren rech­ten Par­tei­en gewech­selt ist. Die Staats­an­walt­schaft ver­weist auf ein SMS, das S. sei­ner Schwes­ter mit der Fra­ge, „Wo sind die Ent­wur­mungs­ta­blet­ten für Adolf?“, geschickt habe.

Ein wei­te­res, im Pro­zess zitier­te SMS stammt von der Ex-Poli­ti­ke­rin an den Neo­na­zi Gerd Honsik:

SMS, das im Akt auf Bei­la­ge 28 doku­men­tiert ist: „Sehr geehr­ter Herr Hon­sik, […] wel­chen Vor­gang schla­gen sie im Umgang mit Stra­che und sei­nen Goi vor? Bes­te Grü­ße, NR …“

Fortsetzung am 16. September

Vom Han­dy der Zweit­an­ge­klag­ten wur­den aus­schließ­lich die Whats­App-Nach­rich­ten gesi­chert, der Rest war den Ermitt­lern offen­bar egal. Das führ­te dazu, dass der Pro­zess auf den 16. Sep­tem­ber ver­tagt wer­den muss­te – auch, um einen wei­te­ren Poli­zis­ten als Zeu­gen zu ver­neh­men, der sich gera­de auf Urlaub befun­den hatte.

Ortswechsel

Am Mitt­woch und am Frei­tag wur­de die Gra­zer Syn­ago­ge beschä­digt: Ein­mal brach­te jemand anti­is­rae­li­sche Paro­len an der Außen­mau­er an, beim zwei­ten Vor­fall wur­den die Fens­ter der Syn­ago­ge beschä­digt. Am Sams­tag wur­de schließ­lich der Prä­si­dent der Jüdi­schen Gemein­de Graz bei der Syn­ago­ge mit einem Holz­prü­gel tät­lich ange­grif­fen. Bis dort­hin gab es kei­nen Poli­zei­schutz. Die nächs­te Poli­zei­in­spek­ti­on liegt 200 Meter von der Syn­ago­ge ent­fernt. Es ist die Poli­zei­in­spek­ti­on „Kar­lau­er­stra­ße“.

Dan­ke an das Doku Ser­vice Stei­er­mark und Pro­zess Report!

➡️ 2. Pro­zess­tag: PI Kar­lau­er­stra­ße Graz: Da wären noch eini­ge Fragen

➡️ Wei­ter zu: Wie rechts ist unse­re Polizei?
➡️ Wei­ter zu: Chro­nik der rechts­extre­men Vor­fäl­le bei der Poli­zei zwi­schen 2010 und 2020 
➡️ Bericht des Stan­dard: Ein Hund namens Adolf
➡️ Kom­men­tar im Stan­dard: Angrif­fe auf Gra­zer Syn­ago­gen: Wie­der­kehr der Täter verhindern

*Alle kur­siv gesetz­ten Zita­te stam­men aus dem Pro­zess­be­richt des Doku Ser­vice Steiermark.
Für alle genann­ten Per­so­nen gilt die Unschuldsvermutung.