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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 21–22/25 (Teil 1): Viele Diversionen und endlich der Aula-Prozess

Wäh­rend es für Nazi-Memes und brau­ne Gesän­ge Diver­sio­nen gab, kamen ande­re Ange­klag­te weni­ger glimpf­lich davon. In Graz steht sie­ben Jahr nach der Anzei­ge der Pro­zess gegen den Ex-Chef der „Aula“ und in Feld­kirch die Wie­der­ho­lung einer Ver­hand­lung bevor.

3. Juni 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Kirch­berg am Wech­sel-Wie­ner Neustadt/NÖ: Diver­si­on für brau­ne Memes
  • Linz: Diver­si­on für viel Braunes
  • Brau­nau-Rie­d/OÖ: Diver­si­on für Nazi-Gesänge
  • Eisen­stadt: Der Fan des Nazi-„Blutrichters“
  • Graz: Der Ruf nach Auschwitz
  • Graz: End­lich „Aula“-Prozess
  • Feldkirch/V: Der fal­sche Verteidiger

Kirchberg am Wechsel-Wiener Neustadt/NÖ: Diversion für braune Memes

Kirch­berg am Wech­sel, das war der Wohn­ort des Nazi, Olym­pia-Bur­schen­schaf­ters und Par­tei­chef der NDP (Natio­nal­de­mo­kra­ti­sche Par­tei), Nor­bert Bur­ger (+1992). Ein ande­rer Kirch­ber­ger jün­ge­ren Geburts­da­tums (1980) muss­te sich am 13.5. vor dem Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Er hat­te in der Whats­App-Grup­pe „Gestört, aber geil“ ver­schie­de­ne NS-Memes und ‑Sti­cker ver­sandt, berief sich in der Ver­hand­lung aber dar­auf, sie von einer Poli­zis­tin (!) über­nom­men und gedan­ken­los wei­ter­ver­brei­tet zu haben. Außer­dem sei der rich­ti­ge Name der Grup­pe „Team Cha­rak­ter“ gewe­sen. Mit sei­ner Argu­men­ta­ti­on kam er vor Gericht durch und mit einer Diver­si­on davon.

Quel­le: noen.at, 23.5.25

Haus Norbert Burger Kirchberg/Wechsel (© Stoppt die Rechten)
Haus Nor­bert Bur­ger Kirchberg/Wechsel (© Stoppt die Rechten)

Linz: Diversion für viel Braunes

Jener Schü­ler des Lin­zer Pri­vat­gym­na­si­ums Aloi­sia­num, der im Vor­jahr gemein­sam mit ande­ren Mit­schü­lern eine 15-jäh­ri­ge Mit­schü­le­rin ein­ge­sperrt und sexu­ell gede­mü­tigt hat­te, stand jetzt in Linz vor Gericht wegen NS- Wiederbetätigung:

Im Zuge der Ermitt­lun­gen wur­den auf dem sicher­ge­stell­ten Smart­phone des Bur­schen aller­hand Datei­en mit NS-Bezug gefun­den, die er via Social Media ver­brei­tet haben soll. Unter ande­rem ein­schlä­gi­ge Bil­der mit dem Nazi-Code 88, Bil­der mit Hit­ler­gruß sowie SS-Toten­köp­fen. Auch auf besag­ter Land­schul­wo­che soll der 17-Jäh­ri­ge sei­nen Mit­schü­lern gegen­über den Hit­ler­gruß gezeigt haben. Bereits 2021 soll er außer­dem ein Haken­kreuz auf die Tafel in sei­nem Klas­sen­zim­mer gemalt haben. (meinbezirk.at, 23.5.25)

Er kam dafür mit einer Diver­si­on davon, die einen geführ­ten Rund­gang in der Gedenk­stät­te Maut­hau­sen beinhal­tet und zwei Jah­re auf Bewährung.

Schon zuvor wur­de die Grup­pe, die die Schü­le­rin ein­ge­sperrt und bedrängt hat­te, mit Diver­sio­nen für die Nöti­gung juris­tisch abge­fer­tigt. Die Schu­le hat vier der fünf Jugend­li­chen aus der Schu­le ausgeschlossen.

Braunau-Ried/OÖ: Diversion für Nazi-Gesänge

„Sturz­be­trun­ken“, so die OÖN (30.5.25) in ihrem Bericht, hat ein bis­lang unbe­schol­te­ner Brau­nau­er am 14. Jän­ner und am 20. März Nazi-Paro­len im Taxi von sich gege­ben haben und dabei „mehr­mals laut­stark ‚Heil Hit­ler‘ gebrüllt und diver­se Lie­der mit NS-Inhal­ten gesun­gen haben“.

„Frust­saufen“ sei den brau­nen Gesän­gen vor­aus­ge­gan­gen, so die Ver­tei­di­gung. Woher aus sei­nem Inne­ren die gekom­men sei­en, kann der Ange­klag­te nicht beant­wor­ten. Der Staats­an­walt bohrt nach: „Es gibt Leu­te, die schla­fen, wenn sie stock­be­trun­ken sind, ein, ande­re wer­den aggres­siv, Sie kom­men mit ‚Heil Hit­ler‘ daher. Was ist da tie­fer drin­nen in Ihrem Hirn?”

Obwohl er auch die­se Fra­ge nicht beant­wor­ten kann, ist die Staats­an­walt­schaft mit einer Diver­si­on einverstanden:

Der Beschul­dig­te hat Glück und kann den Gerichts­saal nach einer hal­ben Stun­de ohne Vor­stra­fe ver­las­sen. Das Ver­fah­ren wird diver­sio­nell erle­digt. Der Mann muss einen päd­ago­gisch beglei­te­ten Rund­gang durch das KZ Maut­hau­sen machen und die Kos­ten in der Höhe von 500 Euro tra­ge. (nachrichten.at)

Eisenstadt: Der Fan des Nazi-„Blutrichters“

Der Rich­ter Roland Freis­ler war eine beson­ders wider­li­che Figur des NS-Ter­ror-Regimes. Weil er in den Pro­zes­sen, die er als Prä­si­dent des NS-Volks­ge­richts­hofs lei­te­te, fast immer die Todes­stra­fe ver­häng­te, wur­de er auch als „Blut­rich­ter“ bezeich­net, also als einer, der über Leben und Tod ent­schei­den konnte.

Wie kann man einen sol­chen ein­ge­fleisch­ten Nazi-Rich­ter, der sei­ne Ange­klag­ten regel­mä­ßig ver­höhn­te, sie anschrie und ernied­rig­te, gut fin­den? Der Ange­klag­te (70), der am 27. Mai wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Eisen­stadt stand, fand ihn gut und pos­te­te das auch so auf einem Web­por­tal. War­um? Weil er einen Arti­kel gele­sen hat­te über einen schwu­len Afgha­nen mit Kin­dern, der Asyl erhal­ten hat, erklär­te er der vor­sit­zen­den Rich­te­rin, die ihn des­halb frag­te: „Wäre Ihnen lie­ber, Herr Ange­klag­ter, sie säßen heu­te vor die­sem deut­schen Straf­rich­ter statt vor mir?“ „Nein, dann wäre ich ja tot.“ (kurier.at, 29.5.25)

Mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus woll­te er natür­lich in kei­ner Wei­se etwas zu tun haben, was schon allei­ne des­halb nicht sehr glaub­wür­dig war, weil er unter dem Nick­na­me „Karl Mai­er“ auch zynisch gegen das „arme ver­folg­te Juden­ge­s­in­del“ gehetzt hat­te.

Der Ange­klag­te hat das letz­te Wort. Also spricht er: „Am liebs­ten täte ich das Gan­ze unge­sche­hen machen. Ich hof­fe, dass es nicht mehr vorkommt.“
Nach­dem die Geschwo­re­nen bera­ten haben, ver­kün­det die Vor­sit­zen­de das Urteil: zwölf Mona­te Frei­heits­stra­fe bedingt auf drei Jah­re wegen Wie­der­be­tä­ti­gung plus 3000 Euro Geld­bu­ße. Der Mann akzep­tiert, der Staats­an­walt gibt kei­ne Erklä­rung ab. Also nicht rechts­kräf­tig
. (krone.at, 27.5.25)

Graz: Der Ruf nach Auschwitz

Am 19.9.24 berich­te­te die ZIB über einen Beschluss der UN-Voll­ver­samm­lung zum Rück­zug israe­li­scher Trup­pen aus dem Gaza-Strei­fen. Auf der Face­book-Sei­te der ZIB ent­spann sich eine hit­zi­ge Debat­te. Ein jüdi­scher Sän­ger und Musik­pro­du­zent schrieb: „Wir (Juden) gehen nir­gends weg“, der Ange­klag­te repli­zier­te mit: „Ab nach Ausch­witz“ Die Ankla­ge gegen Mus­ta­fa S. nach dem NS-Ver­bots­ge­setz, § 3g, wur­de am 28.5. im Lan­des­ge­richt Graz verhandelt.

Die Ver­tei­di­gung bemüh­te sich, mach­te es sich aber zu ein­fach: „Es waren ja nur drei Wor­te.“ Stimmt, aber was für wel­che! In sei­ner Befra­gung fand der Ange­klag­te auch kei­ne pas­sen­de Erklä­rung sei­ne mons­trö­se Ver­nich­tungs­phan­ta­sie. Er habe ihn eigent­lich an die israe­li­sche Armee adres­sie­ren wol­len, ver­sucht er sich, was sei­ne Posi­ti­on es nicht bes­ser mach­te. Als ihn die Rich­te­rin frag­te, was die israe­li­sche Armee in Ausch­witz tun soll­te, ob die ver­gast wer­den soll­te, ant­wor­te S., er wis­se es nicht, er habe sich dazu nichts gedacht. Er habe nie gedacht, dass er dafür zur Rechen­schaft gezo­gen, als Nazi, als Anti­se­mit dar­ge­stellt wer­den würde.

Auf Befra­gung stell­te sich her­aus, dass er eini­ges über den Holo­caust, auch über KZs und über Ausch­witz wuss­te. Dass sein Ruf nach Ausch­witz von ande­ren als Zustim­mung zur Ver­nich­tung ver­stan­den wer­den könn­te, sei ihm ande­rer­seits aber unver­ständ­lich. Jetzt, im Nach­hin­ein, tue es ihm aber leid. Den Natio­nal­so­zia­lis­mus habe er aber kei­nes­wegs damit befür­wor­ten wol­len, erklärt er dem Staats­an­walt mehrmals.

Die Geschwo­re­nen berie­ten nicht lan­ge und plä­dier­ten nach einer hal­ben Stun­de mit sechs zu zwei Stim­men für die Schuld des Ange­klag­ten. Das Straf­maß: ein Jahr bedingt, ein geführ­ter Rund­gang in Maut­hau­sen und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe in der Höhe von 3.600 Euro. Kei­ne Erklä­rung von Ver­tei­di­gung und Staats­an­walt­schaft, daher noch nicht rechtskräftig.

Was den Rund­gang in Maut­hau­sen betrifft, erhielt der Ange­klag­te die Auf­la­ge, ein Sel­fie aus der Gedenk­stät­te anzu­fer­ti­gen und dem Gericht zukom­men zu las­sen. Einig waren sich Rich­te­rin und Ver­tei­di­ge­rin aller­dings nicht, was den Ort des Sel­fies betrifft. Unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung vermerkte:

Ver­tei­di­ge­rin schlug vor vom Schrift­zug „Arbeit macht frei“. Rich­te­rin mein­te, der sei in Ausch­witz und nicht in Maut­hau­sen. Ver­tei­di­ge­rin mein­te, der sei bei jedem KZ. Damit dient die Exkur­si­on auch zur Klä­rung die­ser Frage.

Die Fra­ge kann auch hier geklärt wer­den: Der zyni­sche Schrift­zug war an den KZ Ausch­witz, Dach­au, Sach­sen­hau­sen, Groß-Rosen, Flos­sen­bürg und The­re­si­en­stadt, nicht jedoch in Maut­hau­sen angebracht.

Eingangsgebäude mit Haupttor KZ Mauthausen 2014 (© Dnalor_01, Wikimedia Commons, Lizenz CC-BY-SA 3.0)
Ein­gangs­ge­bäu­de mit Haupt­tor KZ Maut­hau­sen 2014 (© Dnalor_01, Wiki­me­dia Com­mons, Lizenz CC-BY-SA 3.0)

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Graz: Endlich „Aula“-Prozess

Die unvor­stell­bar lan­ge Zeit von sie­ben Jah­ren und die uner­müd­li­che Ener­gie von SOS-Mit­mensch und ihrem Spre­cher Alex­an­der Poll­ak brauch­te es, damit jetzt end­lich der Straf­pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den frü­he­ren Chef­re­dak­teur der ehe­ma­li­gen „Aula“ und FPÖ-Bezirks­rat, Mar­tin Pfeif­fer, statt­fin­den kann:

Im Sep­tem­ber steht nun der ehe­ma­li­ge Chef­re­dak­teur, in der Aula Schrift­lei­ter genannt, und Gra­zer Ex-FPÖ-Poli­ti­ker Mar­tin Pfeif­fer neun Tage in Graz vor Gericht. Medi­en­in­ha­ber der Aula war die FPÖ-nahe „Arbeits­ge­mein­schaft Frei­heit­li­cher Aka­de­mi­ker­ver­bän­de Öster­reichs”. (derstandard.at, 22.5.25)

300 Sei­ten umfass­te das Dos­sier, das der Anzei­ge von 2018 zugrun­de lag. 2023 hat­te die Staats­an­walt­schaft eine 200 Sei­ten umfas­sen­de Ankla­ge­schrift fer­tig­ge­stellt. War­um dau­er­te es dann noch ein­mal zwei Jah­re von der fer­ti­gen Ankla­ge­schrift bis zur Verhandlung?

Im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft ana­ly­sier­te ein Wie­ner His­to­ri­ker die Zeit­schrift und erstell­te ein Gut­ach­ten. Da dies aber Teil der Ermitt­lun­gen war, beauf­trag­te der Rich­ter einen neu­en Sach­ver­stän­di­gen aus Deutsch­land mit der Erstel­lung einer his­to­ri­schen Exper­ti­se – wegen sei­ner umfang­rei­chen Aus­wer­tun­gen kam es zu einer Ver­zö­ge­rung. (kleinezeitung.at, 23.5.25)

Ver­han­delt wird ab dem 15.9. an ins­ge­samt neun Ver­hand­lungs­ta­gen: 15.9., 16.9., 17.9., 18.9., 19.9., 22.9., 23.9., 24.9. und 26.9. – jeweils von 09.00 bis 18.00 Uhr, Saal 044.

Feldkirch/V: Der falsche Verteidiger

Über den Straf­pro­zess gegen den „unbe­lehr­ba­ren Neo­na­zi“ Björn Erik W. haben wir erst vor kur­zem berich­tet. Zehn Jah­re Haft fass­te er am 29.4. beim Lan­des­ge­richt Feld­kirch aus, eine der höchs­ten Haft­stra­fen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung seit sehr lan­ger Zeit. Der Pro­zess hat nun ein Nach­spiel. Sein Ver­tei­di­ger in Feld­kirch war näm­lich kein rich­ti­ger Strafverteidiger:

Der Ange­stell­te einer Anwalts­kanz­lei soll aktu­ell weder als Rechts­an­walt noch als Rechts­an­walts­an­wär­ter mit einer not­wen­di­gen gro­ßen Legi­ti­ma­ti­ons­ur­kun­de für Geschwo­re­nen­pro­zes­se ein­ge­tra­gen sein. Der Jurist ver­tei­dig­te für sei­nen als Ver­fah­rens­hel­fer bestell­ten Arbeit­ge­ber vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt. Bei ange­klag­ten Ver­bre­chen besteht Ver­tei­di­ger­zwang. (vol.at, 23.5.25)

Des­halb wur­de jetzt eine neue Ver­tei­di­ge­rin ein­ge­setzt. Es wird ange­nom­men, dass der Rechts­mit­tel­ver­zicht, den der Ange­klag­te nach dem Pro­zess abge­ge­ben hat, auf­ge­ho­ben und so die Mög­lich­keit geschaf­fen wird, eine Nich­tig­keits­be­schwer­de gegen das Urteil vom 20.4. ein­zu­le­gen. Im zwei­ten Rechts­gang wür­de das Ver­schlech­te­rungs­ver­bot gel­ten – das heißt, die Stra­fe dürf­te nicht höher aus­fal­len als im ers­ten Rechtsgang.

Über etwa­ige straf- und dis­zi­pli­nar­recht­li­che Schrit­te gegen den fal­schen Ver­tei­di­ger wur­de noch nicht entschieden.

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Schlagwörter: Aula/Freilich | FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Steiermark | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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