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Lesezeit: 5 Minuten

Ein unbelehrbarer Neonazi

In Feldkirch musste am 29. April ein seit Jahrzehnten aktiver Neonazi auf der Anklagebank Platz nehmen. Die zehn Jahre Haft, die der unbelehrbare Wiederholungstäter erhielt, bewegen sich an der unteren Strafgrenze. Ein Prozessbericht von Harald Walser.

4. Mai 2025
Landesgericht Feldkirch (Foto: Böhringer Friedrich, Wikipedia)
Landesgericht Feldkirch (Foto: Böhringer Friedrich, Wikipedia)

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein arbeitsloser Rechtsextremer verweigert beim AMS – schriftlich! – die Zusammenarbeit mit einer Frau, weil diese „einen jüdisch klingenden Namen“ hat: „Für Juden empfinde ich einen tiefen Hass.“ Er sei daher halt wütend geworden, weil die Kürzung seines AMS-Bezugs „ungerechtfertigt“ war, daher habe er ihr einige antisemitische Beschimpfungen entgegengeschleudert. Mails an sie beendete er mit „treudeutschem Gruß“, in seinen E-Mail-Adressen findet sich die Zahlencodes „14“ und „18“, das bedeute aber nicht „Adolf Hitler“, sondern „14“ sei sein Geburtstag, „88“ stehe für „Hansestadt Hamburg“. Zudem sei „8“ halt eine „schöne Zahl“.

Björn Erik W. ist einschlägig vorbestraft, saß mehrere Jahre in Krems-Stein ein und ist nach wie vor völlig uneinsichtig. Er wolle die Ehre seiner deutschen Vorfahren wiederherstellen, meinte der in Hamburg geborene Sohn eines türkischen Staatsbürgers und einer Österreicherin. Die „BRD“ – den Begriff „Deutschland“ lehnt er für den angeblichen „Vasallenstaat“ ab – habe sein Leben vernichtet, „Österreicher“ sei er wegen seiner Mutter, „aber nur auf dem Papier“. Seinen ursprünglich türkischen Vornamen „Erkan“ hat er abgelegt.

Seine früheren Verurteilungen hielten ihn nicht davon ab, auf YouTube-Kanälen mit Rechtsrock zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung aufzufordern. Die öffentliche Aufforderung zur Beseitigung der Demokratie und zur Wiederherstellung des NS-Regimes war den Geschworenen denn doch zu viel des Schlechten, zumal er dazu auch noch NS-Symbole verwendet hatte.

Aus seinem „Hass auf Juden“ macht er auch vor Gericht keinen Hehl. Allerdings habe er öffentlich nie dazu aufgefordert, sich politisch aktiv im nationalsozialistischen Sinne zu betätigen. Er mache lediglich von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch. W. betrieb mehrere YouTube-Kanäle mit meist einschlägigen Namen, bejubelte „Führers Geliebte und schließlich Ehefrau unter dem Namen „Eva Hakenkreuzer“ oder zum Tode verurteilte KZ-Aufseherinnen wie Irma Grese oder Dorothea Binz, denen er „würdig gedenken“ wollte, weil sie von der „Siegerjustiz“ „ermordet“ worden seien. Ähnliches Mitgefühl wurde auch den Terroristen aus jüngster Zeit zuteil. Holocaust-Opfer hingegen wie Anne Frank wurden verspottet („Anne van de Frank“).

In der wirren Welt des Herrn W. tauchen immer wieder Begriffe wie „AIDB“ („Adolf ist der Beste“ – gemeint sei aber nicht Adolf Hitler, sondern der vor fast 30 Jahren verstorbene deutsche Rechtsextreme Adolf von Thadden) und natürlich „ZOG“ („Zionist Occupied Government“) auf.

Das rechtskräftige Urteil für den 49-Jährigen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3d des Verbotsgesetzes: zehn Jahre Gefängnis. Schon vor der Verkündung des Urteils kritisierte W. die österreichische Justiz: „Ich habe die Schnauze voll von Österreich. In keinem anderen Land der Welt wäre ich [wegen der angesprochenen Delikte] vor Gericht gekommen.“ Wir werden nach der Haftverbüßung in einigen Jahren sehen, ob er Österreich verlassen wird.

Die braune Vorgeschichte des Björn Erik W.

Björn Erik W. ist ein alter Bekannter. Zuletzt hatte er zwischen 2013 und 2015 in Salzburg mit zahlreichen NS-Sachbeschädigungen regelrecht gewütet. Er wurde deshalb 2016 zu fünf Jahren Haft verurteilt.

2004 wurde W. zum ersten Mal als Besteller beim neonazistischen Aufruhr-Versand auffällig. Damals lebte der mittlerweile 49-Jährige noch in Deutschland. 2011 unterzeichnete er eine Petition für die Freilassung des Neonazi Horst Mahler, fügte hinzu „NSD statt BRD“, also „Nationalsozialistisches Deutschland statt BRD“. In einem Nazi-Forum fiel er durch unbeholfene Reime auf.

2013 begann seine irre Tour durch die Stadt Salzburg, wo er bis zu seiner Festnahme 2015 insgesamt 53 überwiegend schwere Sachbeschädigungen mit NS-Bezug begang.

Darunter soll er fünfmal das Widerstandsdenkmal auf dem Kommunalfriedhof mit Namen bekannter Rechtsextremer oder Nationalsozialisten beschmiert haben, NS-Parolen auf Parteizentralen, das Integrationshaus, die Caritas und Schulen gesprayt haben, zehn Stolpersteine unkenntlich gemacht haben und mehrere Plakate der Aktion #88gegenrechts ruiniert haben. Gegipfelt ist die Zerstörungswut am 13. Mai 2014, als er das an die Opfer des Nationalsozialismus erinnernde Euthanasie-Mahnmal im Salzburger Kurgarten demolierte. (derstandard.at, 31.3.16)

Seine braunen Schmier- und Zerstörungsaktionen haben in der Stadt Salzburg schon allein deshalb für Aufsehen gesorgt, weil ihnen über hundert NS-Schmieraktionen durch mehrere Jugendliche vorausgegangen waren. Die Jugendlichen flogen Ende 2013 auf, aber die NS-Attacken gingen nahtlos weiter.

Für seine 53 Delikte wurde Björn Erik W. 2016 nach § 3f Verbotsgesetz angeklagt, der schwere Sachbeschädigung in Verbindung mit NS-Wiederbetätigung unter eine Strafandrohung von zehn bis zwanzig Jahren stellt. Obwohl die Geschworenen ihn in fast allen Fällen für schuldig befanden und er zu diesem Zeitpunkt bereits acht strafrechtliche Verteilungen, darunter auch eine einschlägige (Volksverhetzung) in Deutschland hinter sich hatte, profitierte er von außerordentliche Milderungsgründe. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren (statt mindestens zehn) verurteilt.

Ab seiner Freilassung 2022 verlegte der Angeklagte seine Aktivitäten weitestgehend ins Internet, betrieb hauptsächlich auf YouTube mehrere Kanäle unter Namen wie „Eva Hakenkreuzer“ oder „Eva von Braun“, über die er NS-Propaganda und Nazi-Rock verbreitete. Durchaus erfolgreich, wie trotz etlicher Sperren mehr als 40.000 Follower belegen.

Erik W. als "Eva Hakenkreuzer" auf YouTube (2023): "Komm an Bord, ROCK GEGEN ZOG SeidAktiv, gegen den Demokraten-Mief und dessen US-Chief"
Erik W. als „Eva Hakenkreuzer“ auf YouTube (2023):
„Komm an Bord, ROCK GEGEN ZOG
SeidAktiv, gegen den Demokraten-Mief und dessen US-Chief“

Seine YouTube-Kanäle sind gelöscht, aber W.s Nazi-Propaganda ist über andere Plattformen nach wie vor abrufbar. Anklage und Verurteilung in Feldkirch basierten auf den Vorwürfen der NS-Wiederbetätigung nach § 3d und 3g Verbotsgesetz. Die zehn Jahre, die er nun dafür ausgefasst hat, bewegen sich an der unteren Strafgrenze.

Erik W. 2011: "Tja da sage ich nur wollt ihr Deutschland nicht verlieren, müßt ihr auch endlich mal was riskieren.. Reply Also lasst die Sonne endlich wieder strahlen und verewigt euch in Deutschlands Analen... So marschiert und protestiert in den antideutschen multikulti Cdu, Csu, Spd, Fdp, Grüne, Linke, Kirchen, Gewerkschaften, Ard, Zdf, Wdr, Ndr Besatzer- Zentralen und befreit Deutschland von den 65Jahre langen Qualen....... Nur so und nur so wird das geblendet umerzogene deutsche Volk unseren Überlebenskampf um Deutschland endlich kapieren und nach und nach mit uns rebellieren !!! visionMissionREVOLUTION"
Erik W. 2011: „Tja da sage ich nur wollt ihr Deutschland nicht verlieren, müßt ihr auch endlich mal was riskieren.
Also lasst die Sonne endlich wieder strahlen und verewigt euch in Deutschlands
Analen… So marschiert und protestiert in den antideutschen multikulti Cdu, Csu, Spd, Fdp, Grüne, Linke, Kirchen, Gewerkschaften, Ard, Zdf, Wdr, Ndr Besatzer-
Zentralen und befreit Deutschland von den 65Jahre langen Qualen……. Nur so und nur so wird das geblendet umerzogene deutsche Volk unseren Überlebenskampf um Deutschland endlich kapieren und nach und nach mit uns rebellieren !!!
visionMissionREVOLUTION“

Update 17.7.25: Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, weil der Verteidiger keine Berechtigung hatte, bei einem Geschworenenprozess aufzutreten. Der Prozess muss daher wiederholt werden.
Update 18.2.26: In der Wiederholungsverhandlung erhielt W. erneut zehn Jahre Haft. Das Strafmaß wurde vom OLG Innsbruck bestätigt.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Tirol | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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  • 11. Apr. 2016
    Salzburg: Hitlerist, aber kein Neonazi?
    Landesgericht Salzburg (Wikipedia)

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