Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeitrag
  • Materialien
  • Rezension

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Dokumentation

Lesezeit: 2 Minuten

Salzburg: Hitlerist, aber kein Neonazi?

Mit einer widersprüchlichen Argumentation versuchte der Angeklagte Björn Erik W., dem NS-Wiederbetätigung in mehr als fünfzig Fällen vorgeworfen wurde, sich vor den Geschworenen zu verteidigen. Der Spruch der Geschworenen war nicht so eindeutig, wie es nach dem klaren Geständnis des seit dem Frühjahr 2013 obdachlosen Mannes zu erwarten gewesen wäre.

11. Apr. 2016
Landesgericht Salzburg (Wikipedia)
Landesgericht Salzburg – Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.

Der Angeklagte, ein österreichischer Staatsbürger, der bis 2010 in Deutschland gelebt hat, war im Juni 2015 verhaftet worden. Vor Gericht kam auch zur Sprache, dass er eine Identitätskrise durchlaufen habe. Seinem türkischen Vater warf er bereits am ersten Verhandlungstag, zu dem er in den Gerichtssaal hereingetragen werden musste, vor: „Er hat mich um meine deutsche Herkunft betrogen.“ (derstandard.at, 31.3.16) Seine ausländischen Mitschüler machte W., dessen Vorname bis zu seinem 26. Lebensjahr noch Erkan war, für seine Gesinnung verantwortlich. Das Gutachten, das über ihn eingeholt wurde, attestierte ihm zwar eine Persönlichkeitsstörung, seine politische Gesinnung sei aber keine Krankheit.

Er selbst bezeichnete sich als „verkappten Hitleristen“, „er stehe zum NSU, Combat 18 und Adolf Hitler, und Anders Behring Breivik hätte er freigesprochen“ (derstandard.at, 8.4.16), habe aber nicht aus nationalsozialistischer Gesinnung im Sinne des Verbotsgesetzes gehandelt, eines Gesetzes, das er übrigens als ungültig betrachte, weil es aus dem Jahr 1947 stamme, Österreich aber erst 1955 ein freies Land geworden sei.

Sein Verteidiger mühte sich ab, die zahlreichen Nazi-Delikte als Frusttaten zu erklären, die keinen nationalsozialistischen Hintergrund gehabt hätten, sondern „aus Groll, Wut und Hass gegen die Behörden oder auch gegen Hilfseinrichtungen wie die Caritas“ entstanden seien.

Immerhin waren zwei von acht Geschworenen bei den Beratungen der Meinung, dass W. nicht schuldig sei. Er selbst sah das entschieden anders: Als das Strafmaß von fünf Jahren unbedingt verkündet wurde, griff er sofort zu und nahm im Unterschied zur Staatsanwaltschaft, die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegte, die Strafe an.

Auch die „Salzburger Nachrichten“ wunderten sich über das „außerordentlich milde“ Urteil. Im Prozess gegen die beiden jugendlichen Stolpersteine-Schmierer aus Salzburg wurden Haftstrafen von fünf bzw. vier Jahren ausgesprochen, bei W.. handelt es sich um einen erwachsenen Neonazi (40). Der Mann „wurde bereits acht Mal strafgerichtlich verurteilt, ein Mal auch einschlägig wegen Verhetzung“ (SN, 9.4.16). Der Sachschaden, den er mit seinen mehr als fünfzig Delikte verursachte, beläuft sich auf rund 90.000 Euro. Die Strafhöhe für schwere Sachbeschädigung beläuft sich auf bis zu fünf Jahre Haft. Angeklagt war W. jedoch wegen NS-Wiederbetätigung nach § 3f Verbotsgesetz, und da beträgt der Strafrahmen bis zu 20 Jahre.

SdR zu Taten und Täter
1.4.16 (erster Verhandlungstag): Salzburg: Neonazi in den Gerichtssaal getragen
18.6.15: Salzburg: Neonazi verhaftet – alles geklärt?
12.6.15: Salzburg: Transparent-Nazi gefasst
11.11.14: Salzburg: Schon wieder!
14.2.14: Salzburg: Immer neue Nazi-Schmierereien
28.1.14: Salzburg: Denkmal am Kommunalfriedhof beschmiert
20.12.13: Salzburg: Neuerlich Nazi-Schmiererei

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

Beitragsnavigation

« Hofers Handbuch (Teil II)
Mesut Onay (Innsbruck) über eine entgleiste Kundgebung »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter