Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 2 Minuten

Salzburg: Hitlerist, aber kein Neonazi?

Mit einer wider­sprüch­li­chen Argu­men­ta­ti­on ver­such­te der Ange­klag­te Björn Erik W., dem NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in mehr als fünf­zig Fäl­len vor­ge­wor­fen wur­de, sich vor den Geschwo­re­nen zu ver­tei­di­gen. Der Spruch der Geschwo­re­nen war nicht so ein­deu­tig, wie es nach dem kla­ren Geständ­nis des seit dem Früh­jahr 2013 obdach­lo­sen Man­nes zu erwar­ten gewe­sen wäre.

11. Apr. 2016
Landesgericht Salzburg (Wikipedia)
Landesgericht Salzburg - Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.

Der Ange­klag­te, ein öster­rei­chi­scher Staats­bür­ger, der bis 2010 in Deutsch­land gelebt hat, war im Juni 2015 ver­haf­tet wor­den. Vor Gericht kam auch zur Spra­che, dass er eine Iden­ti­täts­kri­se durch­lau­fen habe. Sei­nem tür­ki­schen Vater warf er bereits am ers­ten Ver­hand­lungs­tag, zu dem er in den Gerichts­saal her­ein­ge­tra­gen wer­den muss­te, vor: „Er hat mich um mei­ne deut­sche Her­kunft betro­gen.” (derstandard.at, 31.3.16) Sei­ne aus­län­di­schen Mit­schü­ler mach­te W., des­sen Vor­na­me bis zu sei­nem 26. Lebens­jahr noch Erkan war, für sei­ne Gesin­nung ver­ant­wort­lich. Das Gut­ach­ten, das über ihn ein­ge­holt wur­de, attes­tier­te ihm zwar eine Per­sön­lich­keits­stö­rung, sei­ne poli­ti­sche Gesin­nung sei aber kei­ne Krankheit.

Er selbst bezeich­ne­te sich als „ver­kapp­ten Hit­le­ris­ten“, „er ste­he zum NSU, Com­bat 18 und Adolf Hit­ler, und Anders Beh­ring Brei­vik hät­te er frei­ge­spro­chen“ (derstandard.at, 8.4.16), habe aber nicht aus natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Gesin­nung im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes gehan­delt, eines Geset­zes, das er übri­gens als ungül­tig betrach­te, weil es aus dem Jahr 1947 stam­me, Öster­reich aber erst 1955 ein frei­es Land gewor­den sei.

Sein Ver­tei­di­ger müh­te sich ab, die zahl­rei­chen Nazi-Delik­te als Frust­ta­ten zu erklä­ren, die kei­nen natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Hin­ter­grund gehabt hät­ten, son­dern „aus Groll, Wut und Hass gegen die Behör­den oder auch gegen Hilfs­ein­rich­tun­gen wie die Cari­tas“ ent­stan­den seien.

Immer­hin waren zwei von acht Geschwo­re­nen bei den Bera­tun­gen der Mei­nung, dass W. nicht schul­dig sei. Er selbst sah das ent­schie­den anders: Als das Straf­maß von fünf Jah­ren unbe­dingt ver­kün­det wur­de, griff er sofort zu und nahm im Unter­schied zur Staats­an­walt­schaft, die Nich­tig­keits­be­schwer­de und Beru­fung ein­leg­te, die Stra­fe an.

Auch die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ wun­der­ten sich über das „außer­or­dent­lich mil­de“ Urteil. Im Pro­zess gegen die bei­den jugend­li­chen Stol­per­stei­ne-Schmie­rer aus Salz­burg wur­den Haft­stra­fen von fünf bzw. vier Jah­ren aus­ge­spro­chen, bei W.. han­delt es sich um einen erwach­se­nen Neo­na­zi (40). Der Mann „wur­de bereits acht Mal straf­ge­richt­lich ver­ur­teilt, ein Mal auch ein­schlä­gig wegen Ver­het­zung“ (SN, 9.4.16). Der Sach­scha­den, den er mit sei­nen mehr als fünf­zig Delik­te ver­ur­sach­te, beläuft sich auf rund 90.000 Euro. Die Straf­hö­he für schwe­re Sach­be­schä­di­gung beläuft sich auf bis zu fünf Jah­re Haft. Ange­klagt war W. jedoch wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3f Ver­bots­ge­setz, und da beträgt der Straf­rah­men bis zu 20 Jahre.

SdR zu Taten und Täter
1.4.16 (ers­ter Ver­hand­lungs­tag): Salz­burg: Neo­na­zi in den Gerichts­saal getragen
18.6.15: Salz­burg: Neo­na­zi ver­haf­tet – alles geklärt?
12.6.15: Salz­burg: Trans­pa­rent-Nazi gefasst
11.11.14: Salz­burg: Schon wieder!
14.2.14: Salz­burg: Immer neue Nazi-Schmierereien
28.1.14: Salz­burg: Denk­mal am Kom­mu­nal­fried­hof beschmiert
20.12.13: Salz­burg: Neu­er­lich Nazi-Schmiererei

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

Beitrags-Navigation

« Hofers Handbuch (Teil II)
Mesut Onay (Innsbruck) über eine entgleiste Kundgebung »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden