Hofers Handbuch (Teil II)

„Gas­tar­beit­er“, das ist der FPÖ-Ter­mi­nus für Arbeitsmi­gran­tInnen in Öster­re­ich, sollen wed­er einen Zugang zum AMS, also zur öffentlichen Arbeitsver­mit­tlung, erhal­ten noch ein Arbeit­slosen­geld (bzw. Not­stand­shil­fe). Damit, so die unaus­ge­sproch­ene Vorstel­lung der FPÖ, hätte sich das mit den Aus­län­dern in Öster­re­ich schnell erledigt. Keine Arbeitsver­mit­tlung, kein Arbeit­slosen­geld, keine Not­stand­shil­fe und arbeit­slose Men­schen wür­den dann wohl abgeschoben.

Gle­ichzeit­ig würde die Konkur­renz am Arbeits­markt zwis­chen In- und Aus­län­dern (FPÖ: “Gas­tar­beit­ern“) aber deut­lich ver­schärft. Durch den Weg­fall der Kosten für die Arbeit­slosen­ver­sicherung (sechs Prozent des Brut­tolohns) wür­den Arbeitsmi­gran­tInnen deut­lich bil­liger als öster­re­ichis­che Beschäftigte kom­men. Sie kön­nten aber noch bil­liger wer­den, weil die FPÖ unter Fed­er­führung des Her­rn Hofer in ihrem Hand­buch zusät­zlich eine eigene Sozialver­sicherung für Aus­län­der fordert – „ohne Fehlbe­tragsaus­gle­ich“, d.h. ohne staatliche Zuschüsse bzw. Steuer­leis­tun­gen, wie sie sowohl bei der Pen­sions- als auch Kranken­ver­sicherung für Öster­re­icherIn­nen üblich sind. Ein Apartheid-Sozial­sys­tem also. Wie wichtig das den Frei­heitlichen ist, wird dadurch sicht­bar, dass es im Hand­buch an unter­schiedlichen Stellen erwäh­nt wird. Hier drei Beispiele:

Apartheid-Sozial­sys­tem I

… beken­nen wir uns dazu, dass Gas­tar­beit­er gemäß einem für ihren vorüberge­hen­den Aufen­thalt maßgeschnei­derten Mod­ell autark zu ver­sich­ern sind und dass dafür eine eigens zu schaf­fende Sozialver­sicherung ohne Fehlbe­tragsaus­gle­ich durch die öffentliche Hand einzuricht­en ist. (S.113)

Apartheid-Sozial­sys­tem II

Die FPÖ set­zt sich für die Schaf­fung ein­er eige­nen Sozialver­sicherung für Aus­län­der ein, die speziell auf deren Bedürfnisse abgestellt ist. Der soziale Staat Öster­re­ich wird unfi­nanzier­bar, wenn Staats­bürg­er und Aus­län­der das Recht auf gle­iche Sozialleis­tun­gen erhal­ten. (S. 118)

Apartheid-Sozial­sys­tem III

Für Aus­län­der ist eine eigene Sozialver­sicherung zu schaf­fen, die den Zugang zur medi­zinis­chen Ver­sorgung in Öster­re­ich finanziert. Diese Sozialver­sicherung wird durch Abgaben von in Öster­re­ich leben­den und als Gas­tar­beit­er aktiv­en Arbeit­nehmern gespeist. (S. 222)

Um ein möglich­es Missver­ständ­nis zu klären: Eine eigene Sozialver­sicherung bedeutet nicht eine eigene Arbeit­slosen­ver­sicherung (die in Öster­re­ich tra­di­tionell nicht dazu zählt)! Wir wieder­holen auch deshalb noch ein­mal die entsprechende Pas­sage aus Teil I.

Keine Arbeit­slosen­ver­sicherung, kein Arbeit­slosen­geld für „Gas­tar­beit­er“

Gas­tar­beit­er müssen mit ihrem Einkom­men nicht in unser Arbeit­slosen­ver­sicherungssys­tem ein­bezahlen, weil das öffentliche Arbeit­slosen­ver­sicherungssys­tem dazu dient, öster­re­ichis­che Arbeit­slose zu ver­mit­teln . (S.113)

Kein Befreiungss­chein für „Gas­tar­beit­er“, son­dern ab in die Heimat!

Gas­tar­beit­er, die in Öster­re­ich arbeit­s­los wer­den, haben die Möglichkeit, im Heimat­land Arbeit zu find­en. (S.113)

Die FPÖ beken­nt sich zur ersat­zlosen Stre­ichung des Befreiungss­cheines. (S. 114)

Bonus-Malus für Langzeitar­beit­slose oder: Ein Euro-Jobs?

Öster­re­ichis­che Langzeitar­beit­slose haben nach den Vorstel­lun­gen der FPÖ auch nicht viel zu lachen

Die FPÖ will Langzeitar­beit­slosen unter anderem anbi­eten, im Rah­men von Hil­fs­di­en­sten per­son­elle Bedarf­sspitzen bei gemein­nützi­gen Tätigkeit­en abzudeck­en. Dies soll prinzip­iell frei­willig erfol­gen, sollte sich aber als Bonus/Malus auf die Höhe der Unter­stützungsleis­tun­gen auswirken. (S. 117)

Soge­nan­nte Beruf­sar­beit­slose hinge­gen haben unsere Unter­stützung nicht ver­di­ent. Wer die Chance auf Arbeit hat, gesund ist und abso­lut nicht arbeit­en will, der darf auch finanziell nicht weit­er unter­stützt wer­den. Ihm gebührt lediglich eine Grund­sicherung in Form von Sach­leis­tun­gen. Hier han­delt es sich um Obdach, Klei­dung und Nahrung. Kein Öster­re­ich­er muss hierzu­lande hungern oder erfrieren. Es hat aber auch nie­mand das Recht, seine Mit­bürg­er scham­los auszunutzen. (S.117)

Erziehungs­ge­halt nur für inländis­che Familien

Ein Aus­gle­ich zugun­sten der Mehrkind­fam­i­lien kann nur durch die Besei­t­i­gung der derzeit­i­gen Diskri­m­inierung der Fam­i­lien bei der Lohn- und Einkom­menss­teuer, den Aus­bau des Kinder­be­treu­ungs­geldes zu einem Erziehungs­ge­halt für inländis­che Fam­i­lien und die Auflö­sung der Benachteili­gung des erziehen­den Eltern­teiles im Pen­sion­srecht ver­wirk­licht wer­den. (S. 147)

Kinder­erziehungszeit­en bei Pen­sion nur für Autochthone

Gen­er­a­tive Beiträge der autochtho­nen Bevölkerung müssen ohne Ersatz­zahlun­gen berück­sichtigt und mon­etären Beiträ­gen gle­ichge­set­zt wer­den. (S.162)

Diese Forderung der FPÖ muss extra kom­men­tiert wer­den. Während alle anderen sozialpoli­tis­chen Forderun­gen und Vorstel­lun­gen der FPÖ und des Her­rn Hofer auf das Kri­teri­um der Staats­bürg­er­schaft abstellen (eigene Sozialver­sicherung, Abschaf­fung der Arbeit­slosen­ver­sicherung für „Gas­tar­beit­er“, Erziehungs­ge­halt für inländis­che Fam­i­lien), stellt die Forderung, die „gen­er­a­tiv­en Beiträge” (also die Kinder­erziehung) der „autochtho­nen Bevölkerung“ in der Pen­sionsver­sicherung zu berück­sichti­gen, nur auf die „autochtho­nen“ Öster­re­icherIn­nen ab. Das wären im besten Fall die Mit­glieder der in FPÖ-Dik­tion „deutschen Volks­ge­mein­schaft“ und  – möglicher­weise auch – der „autochtho­nen Minderheiten“.

Diese Forderung würde sozialpoli­tis­che Leis­tun­gen an eth­nis­che bzw. „ras­sis­che“ Kri­te­rien binden. Das gab’s zulet­zt so ähn­lich vor rund 80 Jahren im Nation­al­sozial­is­mus. Die For­mulierung find­et sich aber im Hand­buch frei­heitlich­er Poli­tik, das unter der Fed­er­führung des FPÖ-Präsi­dentschaft­skan­di­dat­en ent­standen ist.

➡️ Hofers Hand­buch (Teil I)