Zwischen Juni 2013 und Juni 2015 hatte W. seine Delikte gesetzt: mehrfache Beschmierungen des Widerstandsdenkmals am Kommunalfriedhof, auch von Stolpersteinen, NS-Parolen auf die Parteizentralen von SPÖ und Grünen, auf das Integrationshaus und die Zerstörung des Euthanasiedenkmals gehen auf sein Konto.
Es wird keine einfache Verhandlung werden – das zeigte schon der Auftakt am 31. März. Der Angeklagte wollte nackt oder nur mit einer Unterhose bekleidet vor Gericht erscheinen. Die Justizwache konnte ihn schließlich dazu „überreden”, mit Joggingbekleidung aufzutreten, nachdem er den für die Verhandlung bereitgestellten Anzug zerstört hatte. „Letztlich wurde er im Jogginganzug von Justizwachebeamten in den Saal getragen“, beschreibt die APA den Tumult.
Seinen Pflichtverteidiger lehnte W. ab. Nach einer Belehrung durch die vorsitzende Richterin ließ er den aber doch noch sprechen. Aus dessen Plädoyer wurde ersichtlich, dass sich der Angeklagte, der seit Jahren obdachlos ist, in erster Linie selbst als Opfer sieht. Der „Standard“ (31.3.16) brachte eine erhellende Zusammenfassung der Eigen- und Weltsicht des Angeklagten, der bis zum Alter von 26 noch Erkan geheißen hatte und seinem türkischen Vater vorwirft: „Er hat mich um meine deutsche Herkunft betrogen.“
Der Prozess wird, so der „Standard“, nicht nur heute Freitag, sondern auch nächste Woche fortgesetzt.
➡️ stopptdierechten.at (11.4.15): Salzburg: Hitlerist, aber kein Neonazi