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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Krems: „Frontwehr“ vor Gericht

Der Ange­klag­te war unter dem Nick­na­me „Front­wehr“ regis­triert auf Thia­zi, dem größ­ten Inter­net-Forum für Neo­na­zis im deutsch­spra­chi­gen Raum. Bis zum Juni 2012 gab’s das Forum , dann war Schluss und der deut­sche Ver­fas­sungs­schutz im Besitz von sehr vie­len User-Daten. „Front­wehr“ war nicht nur auf den öffent­li­chen Sei­ten von Thia­zi unter­wegs, son­dern auch im Natio­nal­so­zia­lis­ten-Pri­vat­fo­rum, der gehei­men Abtei­lung für beken­nen­de Natio­nal­so­zia­lis­ten. Dar­um stand „Front­wehr“ jetzt vor Gericht.

1. Apr. 2016

Rund 50 Pro­zes­se gegen öster­rei­chi­sche Use­rIn­nen des Thia­zi-Forums sind noch aus­stän­dig, berich­te­te die „Tiro­ler Tages­zei­tung“ im Novem­ber 2015. Nach unse­rer Ein­schät­zung könn­ten es noch deut­lich mehr sein, denn auf Thia­zi waren im Lauf der Jah­re Hun­der­te Rechts­extre­me aus Öster­reich aktiv. Frei­lich betrie­ben nicht alle NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Die aller­meis­ten im Natio­nal­so­zia­lis­ten-Pri­vat­fo­rum (NSPF) aber sicher. Dort herrsch­te ein stren­ge­res Regime als in den öffent­li­chen Foren. Im NSPF gab‘s immer wie­der mal Säu­be­rungs­wel­len. Wer sich zu wenig an der Debat­te betei­lig­te wur­de raus­ge­wor­fen. Wer zu sehr gegen die Admi­nis­tra­to­ren auf­be­gehr­te eben­so. Einer der bei­den Admins war übri­gens auch Öster­rei­cher: „Mjöl­nir” ali­as Chris­ti­an W. aus der Gegend um Wie­ner Neu­stadt, der schon 2011 des­we­gen zwan­zig Mona­te (davon fünf unbe­dingt) ausfasste.


Wann ste­hen die vor Gericht?

„Front­wehr“ trat Anfang Juni 2009 in das NSPF ein. Zu Beginn noch etwas schüch­tern, beherrsch­te er schon nach weni­gen Wochen das ein­schlä­gi­ge Voka­bu­lar. Die Ein­tritts­fra­ge beant­wor­te­te er bereits wie ein alter Nazi: „Nein, Ich glau­be nicht an den Holo­caust.“ (1.6.2009)


Wann ste­hen die vor Gericht?

Ein Monat spä­ter eröff­ne­te er einen Dis­kus­si­ons-Thread mit der zyni­schen Fra­ge: „Heil Hit­ler! Ich fra­ge Mich seit län­ge­rem: Wie hat die End­lö­sung aus­zu­se­hen? Der ers­te Ver­such einer huma­nen Reso­zia­li­se­rung der Juden in den Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern ist geschei­tert.“ Im September2009 spul­te er die Gruß­for­meln rou­ti­niert ab: „Heil Hit­ler, Kame­ra­den! (…) Mit Deut­schem Gru­ße, Front­wehr“ (21.9.2009)

Auch das Ver­bots­ge­setz, nach dem „Front­wehr“ nun vor Gericht stand, war ihm damals nicht unbe­kannt. Er schlug eine Gesprächs­füh­rung zum Holo­caust vor:

Wei­se dar­auf hin, daß das Straf­ge­setz bestimmt, daß es den Holocau$t gege­ben hat und umschrei­be, daß Du eine revi­sio­nis­ti­sche Ansicht besitzt. Ver­su­che mit dei­ner Distan­zie­rung von eine Holocau$tdiskussion gleich­zei­tig Dein Gegen­über zum Nach­den­ken über die Absur­di­tät des Ver­bo­tes zu bewegen.
Bei einem Vier­au­gen­ge­spräch hin­ge­gen sehe ich kei­ne Gefahr einer Anzei­ge. Ich selbst bin schon, zuguns­ten mei­nes Rede­flus­ses das Risi­ko des 3g ein­ge­gan­gen, auch vor meh­re­ren Leu­ten. Wich­tig ist, daß die Leu­te, vor denen Du den Holocau$t „leug­nest”, Dich schon ken­nen, bevor Du Dei­nen poli­ti­schen Stand­punkt preis­gibst. Aus Sym­pa­thie zu Dir und Dei­nem Cha­rak­ter wird Dir in 99% der Fäl­le eine Anzei­ge erspart blei­ben.
(Feh­ler im Original)

Hät­te viel­leicht bei „Front­wehr“ auch funk­tio­niert, wenn das Thia­zi-Forum 2012 nicht auf­ge­flo­gen wäre. Das NSPF war bereits 2010 tot, nach­dem die deut­sche Anti­fa die Inhal­te kom­plett online gestellt und etli­che Schrei­ber ent­tarnt hatte.


Wann steht der vor Gericht?

„Front­wehr“ war damals 18 Jah­re. Sein Ver­tei­di­ger mach­te im Pro­zess des­halb auch das jugend­li­che Alter gel­tend, beton­te, dass der Ange­klag­te „sei­ne dama­li­gen völ­lig inak­zep­ta­blen Aus­sa­gen zutiefst“ bereue und „wirk­lich geläu­tert“ sei. Sogar der Hin­weis auf die „ange­se­he­ne bür­ger­li­che Fami­lie“, aus der er stam­me, durf­te nicht fehlen.

Die Diver­si­on, die er dem Gericht vor­schlug, wur­de am Ende des Beweis­ver­fah­rens abge­lehnt. Wohl zu Recht, denn auch unter Berück­sich­ti­gung des Alters, war das, was „Front­wehr“ auf Thia­zi und im NSPF gelie­fert hat­te, sehr hef­tig. Auch was der Staats­an­walt sonst noch vor­trug, war nicht geeig­net, um Geschwo­re­ne und Gericht vom Ange­klag­ten zu über­zeu­gen. Der muss­te nach Befra­gung näm­lich zuge­ben, dass er nicht „bloß“ im Inter­net Neo­na­zi war, son­dern auch Kon­tak­te zu Leu­ten aus der ein­schlä­gi­gen Sze­ne im Wie­ner Raum hatte.

Außer­dem war da noch der merk­wür­di­ge Auf­tritt bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me im Jahr 2015, bei der er mit gefärb­ten Haa­ren, bun­ten Kon­takt­lin­sen, einem durch Lack ver­deck­ten ein­schlä­gi­gen Tat­too und Super­kle­ber an den Fin­ger­kup­pen erschie­nen ist. Das Thia­zi-Forum woll­te er nicht ein­mal ken­nen. Half alles nichts – die Bewei­se waren ein­deu­tig. Die Geschwo­re­nen spra­chen ihn der Wie­der­be­tä­ti­gung für schul­dig, vom Vor­wurf, auch Ver­het­zung betrie­ben zu haben, spra­chen sie ihn frei. Das Straf­maß wur­de vom Gericht dann mit einem Jahr bedingt und einer Geld­stra­fe von 120 Tag­sät­zen zu vier Euro fest­ge­legt. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab – daher noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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