Der Angeklagte war unter dem Nickname „Frontwehr“ registriert auf Thiazi, dem größten Internet-Forum für Neonazis im deutschsprachigen Raum. Bis zum Juni 2012 gab’s das Forum , dann war Schluss und der deutsche Verfassungsschutz im Besitz von sehr vielen User-Daten. „Frontwehr“ war nicht nur auf den öffentlichen Seiten von Thiazi unterwegs, sondern auch im Nationalsozialisten-Privatforum, der geheimen Abteilung für offen bekennende Nationalsozialisten. Darum stand „Frontwehr“ jetzt vor Gericht.
Nicht von den Göttern gemeuchelt, sondern durch Hausdurchsuchungen: Thiazi
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Rund 50 Prozesse gegen österreichische UserInnen des Thiazi-Forums sind noch ausständig, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ im November 2015. Nach unserer Einschätzung könnten es noch deutlich mehr sein, denn auf Thiazi waren im Lauf der Jahre Hunderte Rechtsextreme aus Österreich aktiv. Freilich betrieben nicht alle NS-Wiederbetätigung. Die allermeisten im Nationalsozialisten-Privatforum (NSPF) aber sicher. Dort herrschte ein strengeres Regime als in den öffentlichen Foren. Im NSPF gab‘s immer wieder mal Säuberungswellen. Wer sich zu wenig an der Debatte beteiligte – zack raus! Wer zu viel gegen die Administratoren aufbegehrte – ebenso! Einer der beiden Admins war übrigens auch Österreicher: “Mjölnir“ alias Christian W. aus der Gegend um Wiener Neustadt, der schon 2011 deswegen zwanzig Monate (davon 5 unbedingt) ausfasste. Aber das ist eine andere, alte Geschichte!
Wann stehen die vor Gericht?
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„Frontwehr“ trat Anfang Juni 2009 in das NSPF ein bzw. wurde dort aufgenommen. Zu Beginn noch etwas schüchtern, beherrschte er schon nach wenigen Wochen das einschlägige Vokabular. Die Eintritts-Frage beantwortete er schon wie ein alter Nazi: „Nein, Ich glaube nicht an den Holocaust“ (1.6.2009).
Wann stehen die vor Gericht?
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Ein Monat später eröffnete er bereits einen Diskussions-Thread mit der unfassbar zynischen Frage: „Heil Hitler! Ich frage Mich seit längerem: Wie hat die Endlösung auszusehen? Der erste Versuch einer humanen Resozialiserung der Juden in den Konzentrationslagern ist gescheitert“ (Fehler im Original). Im September2009 spulte er die Grußformeln schon ganz routiniert herunter: „Heil Hitler, Kameraden!.….. Mit Deutschem Gruße, Frontwehr“ (21.9.2009).
Auch das Verbotsgesetz, wegen dem „Frontwehr“ jetzt vor Gericht stand, war ihm schon damals nicht unbekannt. Er schlug eine Gesprächsführung zum Holocaust vor:
„Weise darauf hin, daß das Strafgesetz bestimmt, daß es den Holocau$t gegeben hat und umschreibe, daß Du eine revisionistische Ansicht besitzt. Versuche mit deiner Distanzierung von eine Holocau$tdiskussion gleichzeitig Dein Gegenüber zum Nachdenken über die Absurdität des Verbotes zu bewegen.
Bei einem Vieraugengespräch hingegen sehe ich keine Gefahr einer Anzeige. Ich selbst bin schon, zugunsten meines Redeflusses das Risiko des 3g eingegangen, auch vor mehreren Leuten. Wichtig ist, daß die Leute, vor denen Du den Holocau$t „leugnest”, Dich schon kennen, bevor Du Deinen politischen Standpunkt preisgibst. Aus Sympathie zu Dir und Deinem Charakter wird Dir in 99% der Fälle eine Anzeige erspart bleiben“ (Fehler im Original) .
Wann steht der vor Gericht?
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Hätte vielleicht bei „Frontwehr“ auch funktioniert, wenn nicht das Thiazi-Forum 2012 aufgeflogen wäre. Das NSPF war schon 2010 tot, nachdem die deutsche Antifa die Inhalte komplett online gestellt und etliche Schreiber enttarnt hatte.
„Frontwehr“ war damals 18 Jahre jung. Sein Verteidiger machte im Prozess deshalb auch das jugendliche Alter geltend, betonte, dass der Angeklagte „seine damaligen völlig inakzeptablen Aussagen zutiefst“ bereue und „wirklich geläutert“ sei. Sogar der Hinweis auf die „angesehene bürgerliche Familie“, aus der er stamme, durfte nicht fehlen.
Die Diversion, die er dem Gericht vorschlug, wurde vom Gericht am Ende des Beweisverfahrens abgelehnt. Zu Recht, wie wir meinen, denn auch wenn man das jugendliche Alter berücksichtigt: was „Frontwehr“ auf Thiazi und im NSPF geliefert hat, war sehr heftig. Auch was der Staatsanwalt sonst noch vortrug, war nicht unbedingt geeignet, um Geschworene und Gericht vom Angeklagten zu überzeugen. Der musste nach Befragung nämlich zugeben, dass er nicht „bloß“ im Internet Neonazi war, sondern auch Kontakte zu Leuten aus der einschlägigen Szene im Wiener Raum hatte. Außerdem war da noch der merkwürdige Auftritt bei der polizeilichen Einvernahme im Jahr 2015, bei der er mit gefärbten Haaren, bunten Kontaktlinsen, einem durch Lack verdeckten einschlägigen Tattoo und Superkleber an den Fingerkuppen erschienen ist. Das Thiazi-Forum wollte er nicht einmal kennen. Half alles nichts – die Beweise waren eindeutig. Die Geschworenen sprachen ihn der Wiederbetätigung für schuldig, vom Vorwurf, auch Verhetzung betrieben zu haben, sprachen sie ihn frei. Das Strafmaß wurde vom Gericht dann mit einem Jahr bedingt und einer Geldstrafe von 120 Tagsätzen zu vier Euro festgelegt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – daher noch nicht rechtskräftig.