Dornbirn-Feldkirch/V: Tattoos und „Winken” à la Hitler
Ein vorbestrafter, 42-jähriger deutscher Staatsbürger wurde am 30.4. am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt, davon acht Monate unbedingt und 16 Monate bedingt auf drei Jahre Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Bedenkzeit beantragten.
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2024 in Dornbirn vor zwei Polizisten mit nacktem Oberkörper NS-Tätowierungen, darunter SS-Totenköpfe, gezeigt hatte. Der Angeklagte, der bereits elf Vorstrafen in Deutschland (darunter zwei einschlägige) und eine in Österreich aufweist, bekannte sich schuldig und erklärte, am Tattag alkoholisiert gewesen zu sein.
Die Richterin betonte angesichts der Vorstrafen die Notwendigkeit einer Freiheitsstrafe, schloss jedoch eine Fußfessel nicht aus. Vom Vorwurf, vor den Polizisten auch den Hitlergruß gezeigt zu haben, wurde der Angeklagte mit 6:2 Stimmen freigesprochen. Während er im Ermittlungsverfahren den Hitlergruß eingeräumt hatte, bestritt er dies vor Gericht und erklärte, lediglich einen Bekannten verabschiedet zu haben. Der Angeklagte gab an, früher in der rechten Szene aktiv gewesen zu sein und noch nicht alle NS-Tätowierungen entfernt zu haben. (Quelle: „Neue Vorarlberger Tageszeitung“, 1.5.25, S. 14f.)
Linz: Nazi-Attacken und couragierte Gegenwehr
Ein stark alkoholisierter 53-jähriger Mann beschimpfte am 30.4. in einer Straßenbahn in Linz mehrere Fahrgäste rassistisch und mit Äußerungen wie „Ihr Scheißausländer, ihr gehört’s alle ins KZ und vergast“.
Als andere Fahrgäste Zivilcourage zeigten und einschritten, reagierte der Mann aggressiv: Er stieß einen einschreitenden Fahrgast bei der nächsten Haltestelle aus der Bahn und wurde auch gegenüber einer jungen Frau, die helfen wollte, handgreiflich, wobei er ihr T‑Shirt zerriss. Ein weiterer Passant kam der Frau zu Hilfe und wurde ebenfalls Ziel von Beschimpfungen. Die Polizei nahm den 53-Jährigen vorläufig fest. Er wird nach dem Verbotsgesetz sowie wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angezeigt. (Quelle: krone.at, 30.4.25)
Wien-Landstraße: Hitlergruß statt Hilfe
Von einem Vorfall am 30. April berichtet (u.a.) meinbezirk.at (1.5.25):
In der Versorgungsheimstraße in Meidling wurde die Polizei zu einem reglos wirkenden Mann auf offener Straße gerufen. Der offensichtlich alkoholisierte 48-jährige Österreicher lehnte medizinische Hilfe ab. Als die Beamten den Einsatz beenden wollten, zeigte der Mann den Hitlergruß und rief „Heil Hitler“. Er wurde vorläufig festgenommen und beschimpfte dabei die Polizisten lautstark. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Mann wegen Anstandsverletzung und nach dem Verbotsgesetz auf freiem Fuß angezeigt.
NÖ, OÖ und Kärnten: 3x NAZ1 als Autokennzeichen
In Niederösterreich waren Ermittlungen gegen einen Autohalter, der mit dem Kennzeichen NAZ1, unterwegs war, relativ schnell eingestellt worden. Die Begründung: Der Mann heißt mit Vornamen Ignaz. Den Ignaz gibt’s in Oberösterreich (Micheldorf) zwar nicht, die Staatsanwaltschaft Steyr stellte die Ermittlungen dennoch ein.
Wir konnten ihm nicht nachweisen, dass er mit dem Kennzeichen Propaganda für den Nationalsozialismus – also vorsätzlich NS-Wiederbetätigung – betreiben will“, sagt Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr. Die Rechtfertigung des 69-Jährigen zu seiner Motivation, weshalb er sich ausgerechnet dieses Kennzeichen ausgesucht hatte: Er werde seit der Kindheit von Freunden mit dem Kosenamen Naz angesprochen, und die daran angefügte Zahl 1 habe überhaupt keine Bedeutung. „Obwohl der Vorname des Mannes nicht Ignaz lautet, konnten wir seine Behauptung nicht widerlegen“, so Pechatschek. Strafrechtlich bleibt der Micheldorfer daher ungeschoren. (Kronen Zeitung, 29.4.25 S. 26)
Auch die Bezirkshauptmannschaft sieht keinen Anlass einzuschreiten.
Laut Leitner handle es sich bei NAZ1 um keine verbotene Bezeichnung. „Das ist weder anstößig noch lächerlich und wird auch nicht auf der uns vorliegenden Liste des Verkehrsministeriums für verbotene Codes angeführt“, erklärt die Bezirkshauptfrau. (krone.at)
Nun ist auch in Kärnten ein Fall mit demselben Wunschkennzeichen aufgetaucht. Laut „krone.at“ (30.4.25)prüft nun die Klagenfurter Staatsanwaltschaft eine etwaige Strafbarkeit.
Klar scheint, dass die Liste der verbotenen Wunschkennzeichen einer Anpassung bedarf, damit zukünftig eine Diskussion über Ignaz, Naz oder nicht erst gar geführt werden muss.
Liste verbotener Kennzeichen
Aus dem Erlass betreffend anstößige oder lächerliche Wunschkennzeichen (30.7.2015)
3.1 Wie schon bisher lt. Erlass vom 20.7.1989, Zl. 179.482/4‑I//-89, gelten jedenfalls die Buchstabenkombinationen „NSDAP“, „NSFK“, „NSKK“, „NSV“, „SA“, „SS“, und dergleichen als anstößig.
3.2. Weiters jedenfalls auch die Buchstabenkombinationen „AH“, „HH“, „HJ“, „NS“, „NSD“, „NSBO“ oder „DAF“ sowie „KZ“.
3.3. Weiters auch die folgenden Buchstaben – bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden (Liste lt. Mauthausen Komitee):
„BH“ (Blood and Honour), „C18“ (Combat 18),
„KKK“ (Ku-Klux-Klan), „18“ (Adolf Hitler),
„28“ (Blood & Honour), „828“ (Heil Blood & Honour),
„74“ (Großdeutschland), „84“ (Heil dir),
„88“ (Heil Hitler), „H8“ (Heil Hitler oder Hate),
„311“ (Ku-Klux-Klan), „444“ (Deutschland den Deutschen),
„198“ (Sieg Heil), „1919“ (SS),
„420“ (Hitlers Geburtstag), „1488“ (Auf Deutschland – Heil Hitler),
„14“ (Auf Deutschland oder mit Bezug auf den Satz mit 14 Wörtern eines amerikanischen Rechtsterroristen:“We must secure the existence of our people and a future for white children“)
„ACAB“ (all cops are bastards), „AJAB” (all jews are bastards),
„ZOG“ (zionist occupied government), „WP“ (White Power),
„WPWW“ (white pride world wide), „WAP“ (White Aryan Power“
„WOTAN“ (Hauptgott der Germanen oder für „Will of the Arian Nation“)
“WAR” (White aryan resistance) „WAW” (White aryan war)
„KC“ (Kategorie C) – Ausdruck großer Gewaltbereitschaft in der rechtsextremen Szene
„FG“ (Führers Geburtstag) „JDF“ (Jahr des Führers)
3.4. Weitere aufgrund der derzeit aktuellen Situation jedenfalls anstößige Buchstabenkombination:
„IS“ oder „ISIS“.
3.5. Beispiele für anstößige Buchstabenkombinationen unter Einbeziehung der Behördenbezeichnung:
zB: „B‑H“, „I‑S“, „I‑SIS“, „K‑KK“, ‚„KU-KLUX“, „K‑Z“„ S‑S“, „S‑A“, „W‑P“, „W‑PWW“, etc.
Ligist/Stmk: Drogen, Waffenarsenal & NS-Devotionalien
Sechs Männer aus der Weststeiermark sind im Zuge von Ermittlungen zu Drogenhandelsgeschäften festgenommen worden.
Einer der Männer war auch im Besitz von nationalsozialistischen Devotionalien. Bei zwei der Verdächtigen fanden Ermittler vereinzelt illegale Pistolen, Revolver, Langwaffen sowie generell verbotene Waffen. Dieser Fund führte letztlich zur Hausdurchsuchung bei einem 71-Jährigen aus dem Bezirk Voitsberg. Bei ihm stellten Polizisten im April 2025 ein verstecktes Waffenlager mit insgesamt 87 Langwaffen, 51 Faustfeuerwaffen, vier verbotenen Waffen sowie mehrere tausend Stück Munition sicher. Der 71-Jähriger hatte die Waffen über Jahre hinweg gesammelt, zum Teil illegal besessen und auch weiterverkauft. (Presseaussendung LPD Stmk. 3.5.25)