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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 18/25: Wieder ein Waffenarsenal

Geschwo­re­ne in Feld­kirch haben einem ein­schlä­gig Vor­be­straf­ten eine Hand­be­we­gung à la Hit­ler als Win­ken abge­nom­men und ihn in die­sem Punkt frei­ge­spro­chen. In Linz schrit­ten meh­re­re Per­so­nen gegen einen Ras­sis­ten ein und tru­gen Ver­let­zun­gen davon. „NAZ1“ kann in OÖ als Kenn­zei­chen blei­ben. In der Stei­er­mark ist ein rie­si­ges Waf­fen­ar­se­nal aufgeflogen.

5. Mai 2025
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Inhalt

Togg­le
  • Dorn­birn-Feld­kir­ch/V: Tat­toos und „Win­ken” à la Hitler
  • Linz: Nazi-Atta­cken und cou­ra­gier­te Gegenwehr
  • Wien-Land­stra­ße: Hit­ler­gruß statt Hilfe
  • NÖ, OÖ und Kärn­ten: 3x NAZ1 als Autokennzeichen
  • Ligist/Stmk: Dro­gen, Waf­fen­ar­se­nal & NS-Devotionalien

Dornbirn-Feldkirch/V: Tattoos und „Winken” à la Hitler

Ein vor­be­straf­ter, 42-jäh­ri­ger deut­scher Staats­bür­ger wur­de am 30.4. am Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung zu einer teil­be­ding­ten Haft­stra­fe von 24 Mona­ten ver­ur­teilt, davon acht Mona­te unbe­dingt und 16 Mona­te bedingt auf drei Jah­re Bewäh­rung. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig, da sowohl Ver­tei­di­gung als auch Staats­an­walt­schaft Bedenk­zeit beantragten.

Die Geschwo­re­nen sahen es als erwie­sen an, dass der Ange­klag­te im Juli 2024 in Dorn­birn vor zwei Poli­zis­ten mit nack­tem Ober­kör­per NS-Täto­wie­run­gen, dar­un­ter SS-Toten­köp­fe, gezeigt hat­te. Der Ange­klag­te, der bereits elf Vor­stra­fen in Deutsch­land (dar­un­ter zwei ein­schlä­gi­ge) und eine in Öster­reich auf­weist, bekann­te sich schul­dig und erklär­te, am Tat­tag alko­ho­li­siert gewe­sen zu sein.

Die Rich­te­rin beton­te ange­sichts der Vor­stra­fen die Not­wen­dig­keit einer Frei­heits­stra­fe, schloss jedoch eine Fuß­fes­sel nicht aus. Vom Vor­wurf, vor den Poli­zis­ten auch den Hit­ler­gruß gezeigt zu haben, wur­de der Ange­klag­te mit 6:2 Stim­men frei­ge­spro­chen. Wäh­rend er im Ermitt­lungs­ver­fah­ren den Hit­ler­gruß ein­ge­räumt hat­te, bestritt er dies vor Gericht und erklär­te, ledig­lich einen Bekann­ten ver­ab­schie­det zu haben. Der Ange­klag­te gab an, frü­her in der rech­ten Sze­ne aktiv gewe­sen zu sein und noch nicht alle NS-Täto­wie­run­gen ent­fernt zu haben. (Quel­le: „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“, 1.5.25, S. 14f.)

Linz: Nazi-Attacken und couragierte Gegenwehr

Ein stark alko­ho­li­sier­ter 53-jäh­ri­ger Mann beschimpf­te am 30.4. in einer Stra­ßen­bahn in Linz meh­re­re Fahr­gäs­te ras­sis­tisch und mit Äuße­run­gen wie „Ihr Scheiß­aus­län­der, ihr gehört’s alle ins KZ und vergast“.

Als ande­re Fahr­gäs­te Zivil­cou­ra­ge zeig­ten und ein­schrit­ten, reagier­te der Mann aggres­siv: Er stieß einen ein­schrei­ten­den Fahr­gast bei der nächs­ten Hal­te­stel­le aus der Bahn und wur­de auch gegen­über einer jun­gen Frau, die hel­fen woll­te, hand­greif­lich, wobei er ihr T‑Shirt zer­riss. Ein wei­te­rer Pas­sant kam der Frau zu Hil­fe und wur­de eben­falls Ziel von Beschimp­fun­gen. Die Poli­zei nahm den 53-Jäh­ri­gen vor­läu­fig fest. Er wird nach dem Ver­bots­ge­setz sowie wegen Kör­per­ver­let­zung und Sach­be­schä­di­gung ange­zeigt. (Quel­le: krone.at, 30.4.25)

Wien-Landstraße: Hitlergruß statt Hilfe

Von einem Vor­fall am 30. April berich­tet (u.a.) meinbezirk.at (1.5.25):

In der Ver­sor­gungs­heim­stra­ße in Meid­ling wur­de die Poli­zei zu einem reg­los wir­ken­den Mann auf offe­ner Stra­ße geru­fen. Der offen­sicht­lich alko­ho­li­sier­te 48-jäh­ri­ge Öster­rei­cher lehn­te medi­zi­ni­sche Hil­fe ab. Als die Beam­ten den Ein­satz been­den woll­ten, zeig­te der Mann den Hit­ler­gruß und rief „Heil Hit­ler“. Er wur­de vor­läu­fig fest­ge­nom­men und beschimpf­te dabei die Poli­zis­ten laut­stark. Nach Rück­spra­che mit der Staats­an­walt­schaft wur­de der Mann wegen Anstands­ver­let­zung und nach dem Ver­bots­ge­setz auf frei­em Fuß angezeigt.

NÖ, OÖ und Kärnten: 3x NAZ1 als Autokennzeichen

In Nie­der­ös­ter­reich waren Ermitt­lun­gen gegen einen Auto­hal­ter, der mit dem Kenn­zei­chen NAZ1, unter­wegs war, rela­tiv schnell ein­ge­stellt wor­den. Die Begrün­dung: Der Mann heißt mit Vor­na­men Ignaz. Den Ignaz gibt’s in Ober­ös­ter­reich (Michel­dorf) zwar nicht, die Staats­an­walt­schaft Steyr stell­te die Ermitt­lun­gen den­noch ein.

Wir konn­ten ihm nicht nach­wei­sen, dass er mit dem Kenn­zei­chen Pro­pa­gan­da für den Natio­nal­so­zia­lis­mus – also vor­sätz­lich NS-Wie­der­be­tä­ti­gung – betrei­ben will“, sagt Andre­as Pechat­schek, Spre­cher der Staats­an­walt­schaft Steyr. Die Recht­fer­ti­gung des 69-Jäh­ri­gen zu sei­ner Moti­va­ti­on, wes­halb er sich aus­ge­rech­net die­ses Kenn­zei­chen aus­ge­sucht hat­te: Er wer­de seit der Kind­heit von Freun­den mit dem Kose­na­men Naz ange­spro­chen, und die dar­an ange­füg­te Zahl 1 habe über­haupt kei­ne Bedeu­tung. „Obwohl der Vor­na­me des Man­nes nicht Ignaz lau­tet, konn­ten wir sei­ne Behaup­tung nicht wider­le­gen“, so Pechat­schek. Straf­recht­lich bleibt der Michel­dor­fer daher unge­scho­ren. (Kro­nen Zei­tung, 29.4.25 S. 26)

Auch die Bezirks­haupt­mann­schaft sieht kei­nen Anlass einzuschreiten.

Laut Leit­ner hand­le es sich bei NAZ1 um kei­ne ver­bo­te­ne Bezeich­nung. „Das ist weder anstö­ßig noch lächer­lich und wird auch nicht auf der uns vor­lie­gen­den Lis­te des Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums für ver­bo­te­ne Codes ange­führt“, erklärt die Bezirks­haupt­frau. (krone.at)

Nun ist auch in Kärn­ten ein Fall mit dem­sel­ben Wunsch­kenn­zei­chen auf­ge­taucht. Laut „krone.at“ (30.4.25)prüft nun die Kla­gen­fur­ter Staats­an­walt­schaft eine etwa­ige Strafbarkeit.

Klar scheint, dass die Lis­te der ver­bo­te­nen Wunsch­kenn­zei­chen einer Anpas­sung bedarf, damit zukünf­tig eine Dis­kus­si­on über Ignaz, Naz oder nicht erst gar geführt wer­den muss.

Lis­te ver­bo­te­ner Kennzeichen

Aus dem Erlass betref­fend anstö­ßi­ge oder lächer­li­che Wunsch­kenn­zei­chen (30.7.2015)

3.1 Wie schon bis­her lt. Erlass vom 20.7.1989, Zl. 179.482/4‑I//-89, gel­ten jeden­falls die Buch­sta­ben­kom­bi­na­tio­nen „NSDAP“, „NSFK“, „NSKK“, „NSV“, „SA“, „SS“, und der­glei­chen als anstößig.

3.2. Wei­ters jeden­falls auch die Buch­sta­ben­kom­bi­na­tio­nen „AH“, „HH“, „HJ“, „NS“, „NSD“, „NSBO“ oder „DAF“ sowie „KZ“.

3.3. Wei­ters auch die fol­gen­den Buch­sta­ben – bzw. Zif­fern­kom­bi­na­tio­nen, die in rechts­extre­men Krei­sen als Codes ver­wen­det wer­den (Lis­te lt. Maut­hau­sen Komitee):

„BH“ (Blood and Honour), „C18“ (Com­bat 18),
„KKK“ (Ku-Klux-Klan), „18“ (Adolf Hitler),
„28“ (Blood & Honour), „828“ (Heil Blood & Honour),
„74“ (Groß­deutsch­land), „84“ (Heil dir),
„88“ (Heil Hit­ler), „H8“ (Heil Hit­ler oder Hate),
„311“ (Ku-Klux-Klan), „444“ (Deutsch­land den Deutschen),
„198“ (Sieg Heil), „1919“ (SS),
„420“ (Hit­lers Geburts­tag), „1488“ (Auf Deutsch­land – Heil Hitler),
„14“ (Auf Deutsch­land oder mit Bezug auf den Satz mit 14 Wör­tern eines ame­ri­ka­ni­schen Rechtsterroristen:“We must secu­re the exis­tence of our peo­p­le and a future for white children“)
„ACAB“ (all cops are bas­tards), „AJAB” (all jews are bastards),
„ZOG“ (zio­nist occu­p­ied govern­ment), „WP“ (White Power),
„WPWW“ (white pri­de world wide), „WAP“ (White Aryan Power“
„WOTAN“ (Haupt­gott der Ger­ma­nen oder für „Will of the Ari­an Nation“)
“WAR” (White aryan resis­tance) „WAW” (White aryan war)
„KC“ (Kate­go­rie C) – Aus­druck gro­ßer Gewalt­be­reit­schaft in der rechts­extre­men Szene
„FG“ (Füh­rers Geburts­tag) „JDF“ (Jahr des Führers)

3.4. Wei­te­re auf­grund der der­zeit aktu­el­len Situa­ti­on jeden­falls anstö­ßi­ge Buchstabenkombination:
„IS“ oder „ISIS“.

3.5. Bei­spie­le für anstö­ßi­ge Buch­sta­ben­kom­bi­na­tio­nen unter Ein­be­zie­hung der Behördenbezeichnung:
zB: „B‑H“, „I‑S“, „I‑SIS“, „K‑KK“, ‚„KU-KLUX“, „K‑Z“„ S‑S“, „S‑A“, „W‑P“, „W‑PWW“, etc.

Ligist/Stmk: Drogen, Waffenarsenal & NS-Devotionalien

Sechs Män­ner aus der West­stei­er­mark sind im Zuge von Ermitt­lun­gen zu Dro­gen­han­dels­ge­schäf­ten fest­ge­nom­men worden.

Einer der Män­ner war auch im Besitz von natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Devo­tio­na­li­en. Bei zwei der Ver­däch­ti­gen fan­den Ermitt­ler ver­ein­zelt ille­ga­le Pis­to­len, Revol­ver, Lang­waf­fen sowie gene­rell ver­bo­te­ne Waf­fen. Die­ser Fund führ­te letzt­lich zur Haus­durch­su­chung bei einem 71-Jäh­ri­gen aus dem Bezirk Voits­berg. Bei ihm stell­ten Poli­zis­ten im April 2025 ein ver­steck­tes Waf­fen­la­ger mit ins­ge­samt 87 Lang­waf­fen, 51 Faust­feu­er­waf­fen, vier ver­bo­te­nen Waf­fen sowie meh­re­re tau­send Stück Muni­ti­on sicher. Der 71-Jäh­ri­ger hat­te die Waf­fen über Jah­re hin­weg gesam­melt, zum Teil ille­gal beses­sen und auch wei­ter­ver­kauft. (Pres­se­aus­sendung LPD Stmk. 3.5.25)

➡️ Chro­no­lo­gie der Waf­fen­fun­de ab Juli 2019

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Schlagwörter: Hitlergruß | Illegaler Waffenbesitz | Kärnten/Koroška | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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