Oberwart-Eisenstadt: Mit Nazi-Tattoos in der Therme
Kittsee-Eisenstadt: Wiederholte Wiederbetätigung mit Nazi-Tattoos
Salzburg: Tür geöffnet mit Hakenkreuz-Tattoos
Frastanz-Feldkirch: Nicht nur Nazi-Tattoos
Oberwart-Eisenstadt: Mit Nazi-Tattoos in der Therme
50 Jahre alt ist der Steirer, der im August 2024 aufgefallen war, weil er im Thermenbereich eines Hotels im Bezirk Oberwart mit zahlreichen Nazi-Tattoos auf seinem nackten Oberkörper herumstolzierte. Ein 80-Jähriger beschwerte sich an der Hotelrezeption, verfasste ein Gedächtnisprotokoll und brachte schließlich, nachdem der Angeklagte seine Tattoos weiter ungehindert zur Schau stellen konnte, eine Anzeige ein. Vorbildlich!
Die NÖN (4.2.25) schreiben:
„Aufenthaltsgrund war Entspannen, Relaxen“, berichtete der Pensionist als Zeuge vor dem Schwurgericht. „Ich komme ins Becken und das Erste, was ich sehe, ist die Aufschrift ‚Arbeit macht frei’“, so der Pensionist. Er wisse, dass diese Aufschrift bei Konzentrationslagern angebracht war, „wo der Tod von Millionen Menschen verursacht wurde“, so der Zeuge.
Beim Prozess wegen Wiederbetätigung am 4.2.25 in Eisenstadt fiel der Angeklagte dem Beobachter von meinbezirk.at (5.2.25) dadurch auf, dass er „pampig-arrogant“ wirkte, wobei die Vorsitzende Richterin konterte:
„Setzen sie sich ordentlich hin und sprechen sie laut ins Mikrofon!“, ermahnte Vorsitzende Doris Halper-Praunias den 50-jährigen Beschuldigten, der vor zwei weiteren Richterinnen und acht Geschworenen durch „Überheblichkeit“ glänzte. Ehe folgte: „Ihre Verantwortung mit so vielen Zufällen gibt es nicht. Es ist ärgerlich, wenn sie uns hier alle für blöd verkaufen!“
Für blöd verkaufen wollte er den Richtersenat und die Geschworenen nicht nur durch seine „Erklärungen“ für die Tattoos, sondern auch für die 88 in seiner Mailadresse. Die verwende er, weil er 88 Jahre alt werden wolle.
Nach einer kurzen Verhandlungspause folgte die Kehrtwende: Der Angeklagte bekennt sich schuldig. Die Richterin fragt nach:
„Also kein Zufall?“ „Nein, mir war bewusst, was ich gemacht habe, und ich habe auch den Hintergrund gekannt. Ich bin da im Zuge meiner Scheidung, weil es mir schlecht gegangen ist, hineingerutscht!“ „Bei den Tattoos und der E‑Mail?“ „Ja!“ (meinbezirk.at)
Das Ergebnis der Geschworenenberatungen: Einstimmig schuldig. Das Strafausmaß wurde mit neun Monaten bedingt und 1.440 Euro unbedingter Geldstrafe festgelegt, und die Tattoos müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten entfernt oder so verändert werden, dass kein NS-Bezug mehr erkennbar ist. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
Kittsee-Eisenstadt: Wiederholte Wiederbetätigung mit Nazi-Tattoos
Vor fünf Jahren, im Mai 2020, war der Slowake beim Grenzübertritt von österreichischen Beamten angehalten worden. Bei ihm wurden damals insgesamt fünf Nazi-Tattoos an den Fingern festgestellt, darunter zwei Hakenkreuze und ein „Heil“. Beim Strafprozess im Oktober 2020 in Korneuburg wegen NS-Wiederbetätigung kamen aber noch weitere einschlägige Tattoos auf rechtem und linkem Knie, am rechten Unterarm und linker Handfläche zum Vorschein. Der seit 2019 in Kittsee wohnende Angeklagte bekannte sich schuldig und erklärte, die inkriminierten Tattoos bereits beseitigt zu haben. Deswegen kam er damals mit 14 Monaten bedingt davon.
Am 6.2. erfolgte vor dem Landesgericht Eisenstadt eine Neuauflage wegen NS-Wiederbetätigung. Mittlerweile ist der Angeklagte 40 Jahre alt, nicht mehr Croupier, sondern Transporteur, hat einen elfjährigen Sohn – und etliche neue Nazi-Tattoos auf diversen Körperteilen: „Hakenkreuze, Reichsadler, eine Erschießungsszene und andere Darstellungen aus dem nationalsozialistischen Spektrum“, berichtet die „Burgenländische Volkszeitung“ (6.2.25).
Aufgefallen war er im Sommer 2024 zunächst wegen des Verdachts auf Drogenhandel, dann, weil er auf seinem WhatsApp-Profilbild mit seinem Unterarm mit einem Reichsadler-Tattoo und im Hintergrund mit einem Bild mit der Inschrift „Auschwitz 1940.1945“ posierte. Bei einer Hausdurchsuchung
fand man acht Weinflaschen mit einer Abbildung von Adolf Hitler, vier Bücher über die Wehrmacht mit Hakenkreuzsymbolen am Cover sowie Handgranaten-Attrappen, auf denen ebenfalls Hakenkreuze zu sehen waren. An der Wand hing eine Maschinenpistole, die in Österreich als verbotenes Kriegsmaterial gilt. (bvz.at)
Auf seinen Transportwagen hatte er zudem eine 88 geklebt. Auch die alten Tattoos waren noch erkennbar.
In der rechten Achselhöhle trägt der Angeklagte nach wie vor ein Hakenkreuz, am Rücken den zynischen Schriftzug „Jedem das Seine“, der am Eingang zum Konzentrationslager Buchenwald angebracht gewesen war. „Ein klassischer NS-Spruch“, sagte die Richterin.
Zur „Hinrichtungs-Szene“ an der rechten Flanke des Brustkorbs erwähnte die Richterin: „Und damit gehen Sie durchs Leben? Mit einer Hinrichtungs-Szene? Das ist entsetzlich!“ Solange der 40-Jährige dieses Bild am Körper trage, identifiziere er sich mit dem damit transportierten Gedankengut. (bvz.at)
Bei zwei seiner Tattoos stimmten die Geschworenen 4 zu 4, was einen Freispruch bedeutet – bei den anderen Tattoos erkannten die Geschworenen aber auf Schuld. Die Strafe: drei Jahre Haft, davon eines unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft wollte Bedenkzeit – also noch nicht rechtskräftig.
Salzburg: Tür geöffnet mit Hakenkreuz-Tattoos
Es war nicht der Paketbote, der da im April 2024 an der Tür geklingelt hatte. Es waren zwei freundliche Polizisten, die dem 40 Jahre alten Angeklagten, Vater von zwei Kindern, höchstpersönlich eine Ladung höchstpersönlich überbringen wollten. Nicht wegen NS-Wiederbetätigung, wegen der er jetzt am 11.2. vor dem Landesgericht Salzburg stand. Der erste Fehler des Angeklagten: Er öffnete die Tür mit einem halboffenen Hemd, das seine beiden Hakenkreuz-Tattoos auf der Brust nicht verdeckte.
Zweiter Fehler: Der Angeklagte versuchte es vor dem Geschworenengericht mit durchsichtigen Ausreden, wie die „Salzburger Nachrichten“ (11.2.25) von der Verhandlung berichten:
Ich bin überhaupt kein Nazi. Ja, ich habe mir diese zwei Hakenkreuz-Tattoos im Jahr 2014 stechen lassen — weil mir das Symbol ganz einfach gefallen hat. Und weil mich die Geschichte interessiert. Das Hakenkreuz gibt es ja schon lange. Und das haben ja nicht die Nazis erfunden.
Wegen dieser Tattoos war der 40-Jährige in Deutschland bereits zweimal verurteilt worden, und überhaupt brachte er schon beachtliche 14 Vorstrafen mit in die Verhandlung.
Der 40-jährige Arbeiter, er wurde übrigens in Russland geboren, bekannte sich nicht schuldig. Erstens habe er die Tattoos nur für seine Gattin in der Wohnung sichtbar getragen, ansonsten immer abgedeckt. Und zweitens habe er „die Tattoos weglasern oder komplett überstechen wollen — aber das konnte ich mir nicht leisten”. (sn.at)
Das war der dritte Fehler, denn der Angeklagte ist in Vollzeit berufstätig, womit die Kosten des Weglaserns bewältigbar gewesen wären. Ob Verbindungen des Angeklagten zur rechtsextremen Szene in der Verhandlung ein Thema waren, geht aus dem Artikel leider nicht hervor. Das Urteil, 15 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 720 Euro, ist bereits rechtskräftig.
Frastanz-Feldkirch: Nicht nur Nazi-Tattoos
Der Angeklagte, der sich am 10.2. vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten musste, wurde – noch nicht rechtskräftig – wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Klärungsbedarf gibt es nur mehr zwischen den Medien, die über den Prozess gegen den Arbeiter (41) aus Frastanz berichteten. Die „Kronen Zeitung“ (krone.at, 11.2.25) schreibt von 18 Delikten, die zwischen 2017 und 2024 von ihm begangen wurden, während „Die Neue“ (11.2.25) „nur“ von 14 Delikten weiß, für die er verurteilt wurde. Die Differenz liegt vermutlich in den Punkten begründet, für die er von den Geschworenen freigesprochen wurde. Für die Tattoos mit SS-Runen auf seinen Armen, die er im Netz vielen Menschen präsentiert hatte, wurde er von der Schuld freigesprochen. Wohl auch deshalb, weil er sich mittlerweile seine Tattoos überstechen ließ. Was warf ihm die Anklage sonst noch vor? Die „Kronen Zeitung“:
So hatte der Arbeiter nicht nur volksverhetzendes Bildmaterial übers Handy weiterverschickt, sondern auch Selfies seines mit nationalsozialistischen Symbolen „verzierten“ Körpers auf Instagram und Facebook bzw. Meta gestellt. Auch provozierte er die Öffentlichkeit immer wieder mit seinem Kleidungsstil mit einer in der Neonazi-Szene bekannten Marke. So stand auf einem T‑Shirt etwa „Blood and Honor“ oder auf einer Schildkappe die Zahl 88. Selbst vor seiner Wohnungstüre hatte er einen mit einschlägigen Symbolen versehenen Fußabstreifer platziert. Zwar stieg der Mann eigenen Angaben zufolge im Jahr 2019 aus der Szene aus, behielt seinen Lebensstil jedoch bei. Zwei Kollegen erstatteten schließlich Anzeige. Bei der Hausdurchsuchung wurde von der Polizei weiteres einschlägiges Material sichergestellt.
Nach zwei Stunden Beratung erkannten die Geschworenen in den allermeisten ihm vorgeworfenen Delikten auf Schuld des Angeklagten.
Der Richter verhängt neun Monate Haft auf Bewährung und 5400 Euro Geldstrafe. Nachhilfe in Geschichte bekommt der 41-Jährige obendrauf. Auf Weisung muss er nun einen geführten Rundgang durch ein Konzentrationslager machen. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (neue.at)