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Lesezeit: 7 Minuten

Mélange KW 5–6/25 (Teil 1): Jede Menge Nazi-Tattoos

Vier Ver­hand­lun­gen aus den letz­ten zwei Wochen, vier­mal der Vor­wurf Nazi-Tat­toos: von Haken­kreu­zen bis zu schwer erträg­li­chen KZ-Dar­stel­lun­gen. Die unge­wöhn­li­che Häu­fung ergibt sich aus der Tat­sa­che, dass die Tat­toos immer öfter unge­niert öffent­lich gezeigt wurden.

18. Feb. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Oberwart-Eisenstadt: Mit Nazi-Tattoos in der Therme
Kittsee-Eisenstadt: Wiederholte Wiederbetätigung mit Nazi-Tattoos
Salzburg: Tür geöffnet mit Hakenkreuz-Tattoos
Frastanz-Feldkirch: Nicht nur Nazi-Tattoos

 

Oberwart-Eisenstadt: Mit Nazi-Tattoos in der Therme

50 Jah­re alt ist der Stei­rer, der im August 2024 auf­ge­fal­len war, weil er im Ther­men­be­reich eines Hotels im Bezirk Ober­wart mit zahl­rei­chen Nazi-Tat­toos auf sei­nem nack­ten Ober­kör­per her­um­stol­zier­te. Ein 80-Jäh­ri­ger beschwer­te sich an der Hotel­re­zep­ti­on, ver­fass­te ein Gedächt­nis­pro­to­koll und brach­te schließ­lich, nach­dem der Ange­klag­te sei­ne Tat­toos wei­ter unge­hin­dert zur Schau stel­len konn­te, eine Anzei­ge ein. Vorbildlich!

Die NÖN (4.2.25) schrei­ben:

„Auf­ent­halts­grund war Ent­span­nen, Rela­xen“, berich­te­te der Pen­sio­nist als Zeu­ge vor dem Schwur­ge­richt. „Ich kom­me ins Becken und das Ers­te, was ich sehe, ist die Auf­schrift ‚Arbeit macht frei’“, so der Pen­sio­nist. Er wis­se, dass die­se Auf­schrift bei Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern ange­bracht war, „wo der Tod von Mil­lio­nen Men­schen ver­ur­sacht wur­de“, so der Zeu­ge.

Beim Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung am 4.2.25 in Eisen­stadt fiel der Ange­klag­te dem Beob­ach­ter von meinbezirk.at (5.2.25) dadurch auf, dass er „pam­pig-arro­gant“ wirk­te, wobei die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin konterte:

„Set­zen sie sich ordent­lich hin und spre­chen sie laut ins Mikro­fon!“, ermahn­te Vor­sit­zen­de Doris Hal­per-Prau­ni­as den 50-jäh­ri­gen Beschul­dig­ten, der vor zwei wei­te­ren Rich­te­rin­nen und acht Geschwo­re­nen durch „Über­heb­lich­keit“ glänz­te. Ehe folg­te: „Ihre Ver­ant­wor­tung mit so vie­len Zufäl­len gibt es nicht. Es ist ärger­lich, wenn sie uns hier alle für blöd ver­kau­fen!“

Für blöd ver­kau­fen woll­te er den Rich­ter­se­nat und die Geschwo­re­nen nicht nur durch sei­ne „Erklä­run­gen“ für die Tat­toos, son­dern auch für die 88 in sei­ner Mail­adres­se. Die ver­wen­de er, weil er 88 Jah­re alt wer­den wolle.

Nach einer kur­zen Ver­hand­lungs­pau­se folg­te die Kehrt­wen­de: Der Ange­klag­te bekennt sich schul­dig. Die Rich­te­rin fragt nach:

„Also kein Zufall?“ „Nein, mir war bewusst, was ich gemacht habe, und ich habe auch den Hin­ter­grund gekannt. Ich bin da im Zuge mei­ner Schei­dung, weil es mir schlecht gegan­gen ist, hin­ein­ge­rutscht!“ „Bei den Tat­toos und der E‑Mail?“ „Ja!“ (meinbezirk.at)

Das Ergeb­nis der Geschwo­re­nen­be­ra­tun­gen: Ein­stim­mig schul­dig. Das Straf­aus­maß wur­de mit neun Mona­ten bedingt und 1.440 Euro unbe­ding­ter Geld­stra­fe fest­ge­legt, und die Tat­toos müs­sen inner­halb einer Frist von drei Mona­ten ent­fernt oder so ver­än­dert wer­den, dass kein NS-Bezug mehr erkenn­bar ist. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an.

Kittsee-Eisenstadt: Wiederholte Wiederbetätigung mit Nazi-Tattoos

Vor fünf Jah­ren, im Mai 2020, war der Slo­wa­ke beim Grenz­über­tritt von öster­rei­chi­schen Beam­ten ange­hal­ten wor­den. Bei ihm wur­den damals ins­ge­samt fünf Nazi-Tat­toos an den Fin­gern fest­ge­stellt, dar­un­ter zwei Haken­kreu­ze und ein „Heil“. Beim Straf­pro­zess im Okto­ber 2020 in Kor­neu­burg wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung kamen aber noch wei­te­re ein­schlä­gi­ge Tat­toos auf rech­tem und lin­kem Knie, am rech­ten Unter­arm und lin­ker Hand­flä­che zum Vor­schein. Der seit 2019 in Kitt­see woh­nen­de Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig und erklär­te, die inkri­mi­nier­ten Tat­toos bereits besei­tigt zu haben. Des­we­gen kam er damals mit 14 Mona­ten bedingt davon.

Am 6.2. erfolg­te vor dem Lan­des­ge­richt Eisen­stadt eine Neu­auf­la­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Mitt­ler­wei­le ist der Ange­klag­te 40 Jah­re alt, nicht mehr Crou­pier, son­dern Trans­por­teur, hat einen elf­jäh­ri­gen Sohn – und etli­che neue Nazi-Tat­toos auf diver­sen Kör­per­tei­len: „Haken­kreu­ze, Reichs­ad­ler, eine Erschie­ßungs­sze­ne und ande­re Dar­stel­lun­gen aus dem natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Spek­trum“, berich­tet die „Bur­gen­län­di­sche Volks­zei­tung“ (6.2.25).

Auf­ge­fal­len war er im Som­mer 2024 zunächst wegen des Ver­dachts auf Dro­gen­han­del, dann, weil er auf sei­nem Whats­App-Pro­fil­bild mit sei­nem Unter­arm mit einem Reichs­ad­ler-Tat­too und im Hin­ter­grund mit einem Bild mit der Inschrift „Ausch­witz 1940.1945“ posier­te. Bei einer Hausdurchsuchung

fand man acht Wein­fla­schen mit einer Abbil­dung von Adolf Hit­ler, vier Bücher über die Wehr­macht mit Haken­kreuz­sym­bo­len am Cover sowie Hand­gra­na­ten-Attrap­pen, auf denen eben­falls Haken­kreu­ze zu sehen waren. An der Wand hing eine Maschi­nen­pis­to­le, die in Öster­reich als ver­bo­te­nes Kriegs­ma­te­ri­al gilt. (bvz.at)

Auf sei­nen Trans­port­wa­gen hat­te er zudem eine 88 geklebt. Auch die alten Tat­toos waren noch erkennbar.

In der rech­ten Ach­sel­höh­le trägt der Ange­klag­te nach wie vor ein Haken­kreuz, am Rücken den zyni­schen Schrift­zug „Jedem das Sei­ne“, der am Ein­gang zum Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Buchen­wald ange­bracht gewe­sen war. „Ein klas­si­scher NS-Spruch“, sag­te die Richterin.
Zur „Hin­rich­tungs-Sze­ne“ an der rech­ten Flan­ke des Brust­korbs erwähn­te die Rich­te­rin: „Und damit gehen Sie durchs Leben? Mit einer Hin­rich­tungs-Sze­ne? Das ist ent­setz­lich!“ Solan­ge der 40-Jäh­ri­ge die­ses Bild am Kör­per tra­ge, iden­ti­fi­zie­re er sich mit dem damit trans­por­tier­ten Gedan­ken­gut
. (bvz.at)

Bei zwei sei­ner Tat­toos stimm­ten die Geschwo­re­nen 4 zu 4, was einen Frei­spruch bedeu­tet – bei den ande­ren Tat­toos erkann­ten die Geschwo­re­nen aber auf Schuld. Die Stra­fe: drei Jah­re Haft, davon eines unbe­dingt. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft woll­te Bedenk­zeit – also noch nicht rechtskräftig.

Salzburg: Tür geöffnet mit Hakenkreuz-Tattoos

Es war nicht der Paket­bo­te, der da im April 2024 an der Tür geklin­gelt hat­te. Es waren zwei freund­li­che Poli­zis­ten, die dem 40 Jah­re alten Ange­klag­ten, Vater von zwei Kin­dern, höchst­per­sön­lich eine Ladung höchst­per­sön­lich über­brin­gen woll­ten. Nicht wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, wegen der er jetzt am 11.2. vor dem Lan­des­ge­richt Salz­burg stand. Der ers­te Feh­ler des Ange­klag­ten: Er öff­ne­te die Tür mit einem halb­of­fe­nen Hemd, das sei­ne bei­den Haken­kreuz-Tat­toos auf der Brust nicht verdeckte.

Zwei­ter Feh­ler: Der Ange­klag­te ver­such­te es vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt mit durch­sich­ti­gen Aus­re­den, wie die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (11.2.25) von der Ver­hand­lung berichten:

Ich bin über­haupt kein Nazi. Ja, ich habe mir die­se zwei Haken­kreuz-Tat­toos im Jahr 2014 ste­chen las­sen — weil mir das Sym­bol ganz ein­fach gefal­len hat. Und weil mich die Geschich­te inter­es­siert. Das Haken­kreuz gibt es ja schon lan­ge. Und das haben ja nicht die Nazis erfun­den.

Wegen die­ser Tat­toos war der 40-Jäh­ri­ge in Deutsch­land bereits zwei­mal ver­ur­teilt wor­den, und über­haupt brach­te er schon beacht­li­che 14 Vor­stra­fen mit in die Verhandlung.

Der 40-jäh­ri­ge Arbei­ter, er wur­de übri­gens in Russ­land gebo­ren, bekann­te sich nicht schul­dig. Ers­tens habe er die Tat­toos nur für sei­ne Gat­tin in der Woh­nung sicht­bar getra­gen, ansons­ten immer abge­deckt. Und zwei­tens habe er „die Tat­toos weg­la­sern oder kom­plett über­ste­chen wol­len — aber das konn­te ich mir nicht leis­ten”. (sn.at)

Das war der drit­te Feh­ler, denn der Ange­klag­te ist in Voll­zeit berufs­tä­tig, womit die Kos­ten des Weg­la­serns bewäl­tig­bar gewe­sen wären. Ob Ver­bin­dun­gen des Ange­klag­ten zur rechts­extre­men Sze­ne in der Ver­hand­lung ein The­ma waren, geht aus dem Arti­kel lei­der nicht her­vor. Das Urteil, 15 Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe von 720 Euro, ist bereits rechtskräftig.

Frastanz-Feldkirch: Nicht nur Nazi-Tattoos

Der Ange­klag­te, der sich am 10.2. vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch ver­ant­wor­ten muss­te, wur­de – noch nicht rechts­kräf­tig – wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Klä­rungs­be­darf gibt es nur mehr zwi­schen den Medi­en, die über den Pro­zess gegen den Arbei­ter (41) aus Fras­tanz berich­te­ten. Die „Kro­nen Zei­tung“ (krone.at, 11.2.25) schreibt von 18 Delik­ten, die zwi­schen 2017 und 2024 von ihm began­gen wur­den, wäh­rend „Die Neue“ (11.2.25) „nur“ von 14 Delik­ten weiß, für die er ver­ur­teilt wur­de. Die Dif­fe­renz liegt ver­mut­lich in den Punk­ten begrün­det, für die er von den Geschwo­re­nen frei­ge­spro­chen wur­de. Für die Tat­toos mit SS-Runen auf sei­nen Armen, die er im Netz vie­len Men­schen prä­sen­tiert hat­te, wur­de er von der Schuld frei­ge­spro­chen. Wohl auch des­halb, weil er sich mitt­ler­wei­le sei­ne Tat­toos über­ste­chen ließ. Was warf ihm die Ankla­ge sonst noch vor? Die „Kro­nen Zeitung“:

So hat­te der Arbei­ter nicht nur volks­ver­het­zen­des Bild­ma­te­ri­al übers Han­dy wei­ter­ver­schickt, son­dern auch Sel­fies sei­nes mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sym­bo­len „ver­zier­ten“ Kör­pers auf Insta­gram und Face­book bzw. Meta gestellt. Auch pro­vo­zier­te er die Öffent­lich­keit immer wie­der mit sei­nem Klei­dungs­stil mit einer in der Neo­na­zi-Sze­ne bekann­ten Mar­ke. So stand auf einem T‑Shirt etwa „Blood and Honor“ oder auf einer Schild­kap­pe die Zahl 88. Selbst vor sei­ner Woh­nungs­tü­re hat­te er einen mit ein­schlä­gi­gen Sym­bo­len ver­se­he­nen Fuß­ab­strei­fer plat­ziert. Zwar stieg der Mann eige­nen Anga­ben zufol­ge im Jahr 2019 aus der Sze­ne aus, behielt sei­nen Lebens­stil jedoch bei. Zwei Kol­le­gen erstat­te­ten schließ­lich Anzei­ge. Bei der Haus­durch­su­chung wur­de von der Poli­zei wei­te­res ein­schlä­gi­ges Mate­ri­al sicher­ge­stellt.

Nach zwei Stun­den Bera­tung erkann­ten die Geschwo­re­nen in den aller­meis­ten ihm vor­ge­wor­fe­nen Delik­ten auf Schuld des Angeklagten.

Der Rich­ter ver­hängt neun Mona­te Haft auf Bewäh­rung und 5400 Euro Geld­stra­fe. Nach­hil­fe in Geschich­te bekommt der 41-Jäh­ri­ge oben­drauf. Auf Wei­sung muss er nun einen geführ­ten Rund­gang durch ein Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger machen. Ein Bewäh­rungs­hel­fer wird ihm zur Sei­te gestellt. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. (neue.at)

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