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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Waffendeal unter Bandidos: Mein Name ist Hase!

Fünf Män­ner, die tei­le­wei­se aus der Neo­na­zi-Sze­ne (Objekt 21) kom­men, muss­ten sich am 10. Febru­ar beim Lan­des­ge­richt Ried als Ange­klag­te ein­fin­den. Eini­ge von ihnen wur­den im Som­mer 2023 zeit­wei­lig in Unter­su­chungs­haft genom­men, weil sie der orga­ni­sier­ten Rocker­kri­mi­na­li­tät um die „Ban­di­dos“ zuge­rech­net wur­den. Vor­ge­wor­fen wur­den ihnen Delik­te nach dem Sucht­mit­tel- und dem Waffengesetz. 

19. Feb. 2025
Prozess 10.2.25 gegen 5 "Bandidos" (© SdR)
Prozess 10.2.25 gegen 5 "Bandidos" (© SdR)

Begon­nen hat der Pro­zess gegen die fünf Ange­klag­ten bedau­er­li­cher­wei­se damit, dass sich der Staats­an­walt die Ver­le­sung der zehn­sei­ti­gen Ankla­ge­schrift erspart hat. Dass sie den Ver­tei­di­gern, vor allem aber dem Staats­an­walt selbst geläu­fig ist – geschenkt! Aber was ist mit dem Publi­kum im Gerichtssaal?

Keine Bandidos, keine kriminelle Vereinigung?

Das durf­te dann aus der Rede eines Ver­tei­di­gers erfah­ren, dass in der gan­zen Ankla­ge­schrift das wich­ti­ge Wört­chen „Ban­di­dos“ eben­so wenig vor­kommt wie der Vor­wurf der kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, der in einer Pres­se­kon­fe­renz und ‑mit­tei­lung im Som­mer 2023 in den Raum gestellt wur­de, nach­dem rie­si­ge Waf­fen­la­ger und NS-Devo­tio­na­li­en ent­deckt wurden.

35 Lang­waf­fen, 25 Maschi­nen­pis­to­len, 100 „nor­ma­le“ Pis­to­len, Gra­nat­wer­fer, 1.000 Waf­fen­tei­le sowie 10.000 Schuss Muni­ti­on und Nazi-Devo­tio­na­li­en wur­den damals allein auf einem Bau­ern­hof in Nie­der­ös­ter­reich aus­ge­ho­ben, dazu noch eini­ges an wei­te­ren Fund­or­ten im Inn­vier­tel. Den Ermitt­lun­gen, die zu die­sem Waf­fen­fund geführt haben, war ein Auf­griff an der Lan­des­gren­ze, bei Sim­bach in Bay­ern, vor­aus­ge­gan­gen. Da wur­de Ende Novem­ber 2022 der deut­sche Staats­bür­ger und „Ban­di­do“ Den­nis M. im Zug einer Rou­ti­ne­kon­trol­le mit sei­nem PKW ange­hal­ten. Das doch eini­ger­ma­ßen über­ra­schen­de Ergeb­nis der Kon­trol­le: sechs Maschi­nen­pis­to­len, sechs Revol­ver, rund 1.500 Schuss Muni­ti­on und eine gela­de­ne Pis­to­le am Bei­fah­rer­sitz – was ein „Ban­di­do“ halt so mit­nimmt von einem Besuch bei öster­rei­chi­schen Kameraden.

Wäh­rend der schweig­sa­me Den­nis M. schon im Juli 23 vom Land­ge­richt Lands­hut mit vier Jah­ren Haft abge­fer­tigt wur­de, hat es bis zum Febru­ar 25 gedau­ert, bis sich vier sei­ner dama­li­gen öster­rei­chi­schen Kame­ra­den wegen Mit­hil­fe beim ille­ga­len Waf­fen­ex­port und vier wegen Delik­ten nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz ver­ant­wor­ten mussten.

Rätselhafte DNA-Spuren

Bei den Delik­ten nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz sind alle vier gestän­dig, beim Waf­fen­ex­port wei­sen vier Beschul­dig­te jede Schuld von sich. Wie sei­ne DNA auf den bei M. sicher­ge­stell­ten Maschi­nen­pis­to­len gefun­den wer­den konn­te, kann sich Haris D. (29), der Erst­an­ge­klag­te, gar nicht erklä­ren. Unser alter Bekann­ter, der Neo­na­zi Manu­el S. („Spee­dy“ (44) vom „Objekt 21“, hat natür­lich auch kei­ne Ahnung, wie sich sei­ne DNA auf M.s Tasche, in der eini­ge Waf­fen ein­ge­packt waren, fest­set­zen konn­te. „Spee­dy“ hat­te zwei getrenn­te Pro­zes­se schon hin­ter sich: nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz fass­te er zwei Jah­re unbe­dingt aus, und vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung wur­de er im Okto­ber 24 erstaun­li­cher­wei­se frei­ge­spro­chen.

Der nächs­te Neo­na­zi aus der Run­de, der sich den schmü­cken­den Bei­na­men „Ungustlg­wandl“ auf Face­book gege­ben hat, hat sein FB-Kon­to von allen Erin­ne­run­gen an sei­ne „Bandidos“-Ära geräumt – „Objekt 21“ und die NPD gefal­len Manu­el Ö. (42) aber noch immer. Eine Mit­wir­kung am Waf­fen­deal bestrei­tet er eben­so wie Patrick B. (26). Der schafft auf sei­nem FB-Pro­fil noch immer die fast schon kunst­vol­le Ver­schrän­kung zwi­schen sei­ner „Bandidos“-Kutte („Chap­ter Thun“) und dem dazwi­schen her­aus­lu­gen­den T‑Shirt mit der Inschrift „Ban­di­dos“ und „NSDA“. Das „P“ darf man sich dazudenken.

Innviertler mit Lonsdale-T-Shirt und Patches der Bandidos Chapter Thun (Screenshot FB P.B.)
Inn­viert­ler mit Lons­da­le-T-Shirt und Patches der Ban­di­dos Chap­ter Thun (Screen­shot FB Patrick B.)

Ein Urteil, vier Vertagungen

Der fünf­te im Bun­de, Peter P. (39), der 2023 auch schon in Unter­su­chungs­haft geduns­tet hat, ist der ein­zi­ge, der am 10.2. bereits mit einem Urteil abge­fer­tigt wird. Bei ihm wur­de in der Haus­durch­su­chung zwar ein Tele­skop-Schlag­stock gefun­den, eine Betei­li­gung am Waf­fen­ex­port von Den­nis M. wur­de ihm aller­dings nicht vor­ge­wor­fen. Somit blei­ben bei ihm der Schlag­stock und Sucht­mit­tel kle­ben, für die er sich auch ohne Ein­schrän­kung schul­dig bekennt: neun Mona­te bedingt.

Bei den ande­ren vier Ange­klag­ten geht die Ver­hand­lung in die nächs­te Run­de, nach­dem sowohl Ver­tei­di­ger als auch Staats­an­walt­schaft neue Beweis­an­trä­ge ein­ge­bracht haben. Was von die­ser Ver­hand­lung sicher in Erin­ne­rung blei­ben wird, ist der schö­ne Satz eines Verteidigers:

Das sind ein paar jun­ge Män­ner, die haben eine gemein­sa­me Lei­den­schaft und zwar Motor­rad­fah­ren, (…) wie bei Fuß­ball (…) tra­gen mei­ne Man­dan­ten ihre Kut­ten, das ist nichts ande­res. Die wol­len ein­fach nur Motor­rad fah­ren und schrau­ben. (Pro­to­koll Prozessbeobachtung)

Der brisanteste Prozess

Die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (11.2.25) wis­sen noch etwas:

Der wahr­schein­lich bri­san­tes­te Pro­zess in der „Cau­sa Ban­di­dos” ist noch aus­stän­dig. Es geht dabei um einen 59-Jäh­ri­gen, bei dem im Inn­vier­tel und Nie­der­ös­ter­reich zahl­rei­che Waf­fen gefun­den wor­den sein dürf­ten. Der gebür­ti­ge, mehr­fach vor­be­straf­te Wald­viert­ler, der im Bezirk Brau­nau enge Kon­tak­te zum Rot­licht­mi­lieu haben soll, wur­de vor rund einem Jahr bereits wegen Sucht­gift­han­del zu zwei Jah­ren unbe­ding­ter Haft verurteilt.
Gegen den Mann wur­de Ankla­ge wegen des Ver­bre­chens nach dem Ver­bots­ge­setz erho­ben, der Pro­zess dürf­te im Lau­fe der kom­men­den Wochen über die Büh­ne gehen. Zudem lau­fen gegen den Ver­däch­ti­gen Ermitt­lun­gen nach dem Kriegs­ma­te­ri­al- und Waf­fen­ge­setz. Es gilt die Unschulds­ver­mu­tung
.

Der Pro­zess gegen Erwin H. am 27.2., der eine Art Haupt­an­ge­klag­ter in der Cau­sa Waf­fen­fund von 2023 ist, wird mit Span­nung erwar­tet. Erwin H. hat schon bei den Ermitt­lun­gen gegen „Objekt 21“ eine Rol­le gespielt, weil er bereits damals als Waf­fen­dea­ler der Neo­na­zis fun­giert hat. Im Ver­lauf der Jah­re hat er etli­che Vor­stra­fen nach dem Waf­fen­ge­setz kas­siert, ohne dass ihm Grö­be­res pas­siert wäre. Über zehn Vor­stra­fen bringt H. mit, schreibt die „Kro­nen Zei­tung“ (19.2.25) in einem Vor­be­richt zum Pro­zess. H.s Ver­tei­di­ger gäbe sich, so die „Kro­nen Zei­tung” zum Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung opti­mis­tisch, weil die Devo­tio­na­li­en-Samm­lung, mit denen laut Ankla­ge ein pri­va­tes Nazi-Muse­um in Zwettl bestückt wer­den hät­te sol­len, nicht öffent­lich zugäng­lich gewe­sen sein sollen.

Aus dem Arti­kel der „Kro­nen Zei­tung“ geht nicht her­vor, ob die rie­si­ge „Schwar­ze Son­ne“ vor Erwin H.s Bau­ern­hof, die sogar in Luft­auf­nah­men klar erkenn­bar war, in der Ankla­ge eine Rol­le spielt. Die war zwei­fels­oh­ne für sehr vie­le sichtbar.

E.H.s Sonnenrad auf Google Maps und Streetview
E.H.s Son­nen­rad auf Goog­le Maps und Streetview
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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Suchtmittelgesetz

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