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Ried i. I.: Seltsame Verhandlung, seltsames Urteil

Das pas­siert auch nicht alle Tage: Ein Geschwo­re­nen­pro­zess, bei dem die Staats­an­wäl­tin zwi­schen­durch abtaucht, weil sie auch Jour­nal­dienst leis­ten muss. Ein Ange­klag­ter, der vom schwe­ren Nazi zum bra­ven Ban­di­dos-Rocker mutiert sein will und ein Urteil, das die­ser Ver­si­on folgt.

29. Okt. 2024
Landesgericht Ried Tafel (@ SdR)
Landesgericht Ried Tafel (@ SdR)

Den Ange­klag­ten ken­nen wir schon seit gerau­mer Zeit. Er war neben Jür­gen W., Draht­zie­her und Boss der schwer kri­mi­nel­len Neo­na­zi-Grup­pe „Objekt 21“, die vor rund 15 Jah­ren nicht nur auf ihrem Bau­ern­hof in Wind­ern 21 (dar­um O 21), son­dern quer durch Öster­reich und durch die ver­schie­de­nen Straf­rechts­de­lik­te ihr Unwe­sen getrie­ben hat­te. Manu­el S., nicht zufäl­lig „Spee­dy“ genannt, war damals der Grün­der und Ver­eins­ob­mann vom „Kul­tur­ver­ein Objekt 21“ und kas­sier­te 2013 für sein beschei­den kul­tu­rel­les, dafür höchst kri­mi­nel­les und brau­nes Wir­ken fünf Jah­re und elf Mona­te unbe­dingt – all inclusive.

Hat irgend­je­mand ange­nom­men, dass Manu­el S. die Haft­an­stalt geläu­tert ver­las­sen wür­de? Ver­mut­lich nicht ein­mal er selbst. 2021 kas­sier­te er so neben­bei zwei Jah­re bedingt – damals aus­schließ­lich wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Die sanf­te Ermah­nung des Lan­des­ge­richts Ried wur­de vom „Spee­dy“ aller­dings eher als Frei­brief ver­stan­den. Als im Juni 2023 die kri­mi­nel­le Mischung von Ban­di­dos und Neo­na­zis in Ober­ös­ter­reich auf­flog, war es daher kei­ne Über­ra­schung, dass er  mit­ten dabei war. Naja, ein biss­chen über­ra­schend war es schon: der „Spee­dy“ ein Rocker? Mit einer Har­ley? Eine schnel­le Maschi­ne wur­de nicht gesich­tet bei Manu­el S., aber „Speed“ schon. Die „Ban­di­dos“ sind eben fast so viel­sei­tig wie die Kame­ra­den vom frü­he­ren „Objekt 21“.

In der neu­en ers­ten Run­de mach­te das für den „Spee­dy“ zwei Jah­re unbe­dingt wegen Sucht­mit­tel­han­dels. Da war aber schon klar, dass es noch einen Nach­schlag geben wür­de. Der ers­te wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung fand am 21. Okto­ber statt – wie­der vor dem Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis. „Spee­dy“ wur­de aus der Haft vor­ge­führt. Fast 44 Jah­re ist er dem­nächst und hat von sei­nem Erwach­se­nen­le­ben schon eini­ge Jah­re hin­ter Git­tern ver­bracht. Dem­entspre­chend trist gestal­ten sich auch die ande­ren Abschnit­te sei­nes Daseins. Wegen offe­ner Schul­den muss­te er das Haus sei­ner Eltern ver­kau­fen, Kin­der hat er „offi­zi­ell nicht“, dafür aber zwei Band­schei­ben­vor­fäl­le. Mit der beab­sich­tig­ten Hoch­zeit ist auch nichts wei­ter­ge­gan­gen in den letz­ten Jah­ren. Sei­ne Ver­lob­te Nico­le G., die im Jän­ner in Linz wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz neun Mona­te bedingt (nicht rechts­kräf­tig) aus­ge­fasst hat, muss wei­ter warten.

Die als Zeu­gin bestell­te Ver­lob­te ist nicht zur Ver­hand­lung erschie­nen, obwohl es in der Ver­hand­lung um Tat­toos ging, die sie ihrem Liebs­ten und einem ande­ren Nazi, dem „Krafti“ (Tino K.), gesto­chen hat. Ihr Nicht­er­schei­nen war aber das gerings­te Pro­blem die­ser Ver­hand­lung. Nach eini­gen tech­ni­schen Schwie­rig­kei­ten wur­den Video­auf­nah­men ihrer Ein­ver­nah­me eingespielt.

Als wesent­lich grö­ße­res Pro­blem stell­te sich der Umstand her­aus, dass die Staats­an­wäl­tin zeit­gleich zur Ver­hand­lung auch noch den Jour­nal­dienst für die Staats­an­walt­schaft Ried zu bewäl­ti­gen hat­te. Wie das? Urlaubs- und Krank­heits­fäl­le in der ohne­hin knapp besetz­ten Staats­an­walt­schaft. Und wie geht das? Eigent­lich gar nicht. Eine hal­be Stun­de nach Beginn der Ver­hand­lung muss die Staats­an­wäl­tin zum ers­ten Mal ans Han­dy, geht raus, um kurz zu tele­fo­nie­ren. Um 11h18 folg­te der nächs­te Anruf für den Jour­nal­dienst – kur­ze Unter­bre­chung, um 12h06 wie­der ein Anruf (unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung pro­to­kol­lier­te uner­bitt­lich und exakt!)

Der Ver­hand­lungs­füh­rung ist das eben­so wenig zuträg­lich wie der Beweis­füh­rung. Aber die lei­det ohne­hin an offen­sicht­lich schlecht ermit­tel­ten Bewei­sen, die bestimm­te Tat­toos vom „Spee­dy“ betra­fen. Wir brei­ten hier gnä­dig den Man­tel des Schwei­gens über die Vor­wür­fe der Ankla­ge, denen die Geschwo­re­nen in kei­nem Punkt (!) fol­gen woll­ten. Blöd war aller­dings, dass die Ver­lob­te wegen Tat­toos, die sie ihrem Manu­el und dem „Krafti“ gesto­chen hat­te, ver­ur­teilt wor­den ist. Der „Spee­dy“ erhielt dage­gen wegen die­ser Tat­toos einen glat­ten Frei­spruch. Ob die Staats­an­walt­schaft eine Nich­tig­keits­be­schwer­de ein­ge­legt hat, wis­sen wir nicht. Ein wei­te­rer Nach­schlag wegen mög­li­cher Ver­stö­ße gegen das Waf­fen- und Kriegs­ma­te­ri­al­ge­setz ist noch in der Pipe­line. Hof­fent­lich wird da bes­ser ermit­telt als für die­sen Pro­zess – und hof­fent­lich gibt es dann nicht wie­der par­al­lel Jour­nal­dienst für den oder die zustän­di­ge Staats­an­wal­t/-anwäl­tin!

Update 30.10.24: Da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Rechts­mit­tel ein­ge­legt hat, ist der Frei­spruch rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Suchtmittelgesetz | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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