Klagenfurt/K: Nazi-Propaganda ohne Hintergedanken
Wien: Was ist ein Krypto-Nazi?
Kittsee-Korneuburg/NÖ: Hakenkreuze & Heil am Finger
Innsbruck: Es riecht nach Verhetzung
Bregenz-Feldkirch: Wiederbetätigung im Ausland straffrei
Innsbruck: Holocaustleugnung als Kurzschlussreaktion
Graz: Neue Urteile im Staatenbundprozess
Klagenfurt/K: Nazi-Propaganda ohne Hintergedanken
Rechtskräftige 18 Monate bedingt erhielt ein 26-jähriger Kärntner, weil er rassistische, antisemitische und den NS und Holocaust-verharmlosendes Material gespeichert und in zwei Chatgruppen verbreitet hatte. Dort tauschten drei Männer
mit Grußbotschaften versehene, einschlägige Bilder sowie mit Hakenkreuzen übersäte Pin-ups in Nazi-Uniform-Elementen. So gab es etwa Ostergrüße mit einem Bild von einem Hitlergruß-Mädchen und Hakenkreuz-Ostereiern, halbnackte Frauen mit Hakenkreuzbinde und Hitler in einem Autowerk als Experte für „Vergaser”. (APA via derstandard.at, 21.10.20)
Er habe das, so der Angeklagte, „ohne Hintergedanken“ verbreitet, zeigte sich vor Gericht jedoch geläutert. Weitere Ermittlungen laufen gegen die anderen beiden Männer, bei denen im Zuge von Hausdurchsuchungen auch NS-Devotionalien sicher gestellt worden waren.
Wien: Was ist ein Krypto-Nazi?
Wie ist die Gesinnung eines Menschen einzuordnen, der sich Mailadressen mit NS-Codes („14sh88@…“, „18sh88@…“) zulegt, Nazi-Devotionalien wie Orden und eine Hitler-Büste sammelt und sich auch noch braune Tätowierungen (wie einen Sturzkampfbomber, „Blut, Ehre, Treue“, Runen, Truppenabzeichen von Waffen-SS-Divisionen) stechen lässt? „Eher das harmlosere Ende der Täterkategorie Neonazi“ und „Krypto-Nazi“, nennt das der einem informierten Publikum durchaus bekannte Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek. der den 47-jährigen Bankangestellten E. vor Gericht verteidigt hatte. E. sei ab 2015 in eine Nazi-Gesinnung abgeglitten, könne aber sich nicht daran erinnern, wieso: „‚Warum bitte haben Sie das alles gesammelt?‘ – ‚Ich weiß es nicht mehr. Es hat 2015 mit der Flüchtlingskrise begonnen, dann habe ich im Internet immer mehr gelesen.’“, zitiert der Standard aus dem Prozessverlauf.
Aufgeflogen war E., weil er ausgerechnet dem Identitären-Boss Sellner die Einrichtung eines Bankkontos angeboten hatte – just nachdem bekannt geworden war, dass Sellner Kontakt zum Attentäter von Christchurch hatte. Das Ende des Prozesses: ein einstimmiger Schuldspruch und zwei Jahre bedingt (rechtskräftig).
Kittsee-Korneuburg/NÖ: Hakenkreuze & Heil am Finger
Ein in Kittsee lebender 35-jähriger slowakischer Staatsbürger war bei einem Grenzübertritt aufgefallen, weil auf einem Finger Tattoos mit zwei Hakenkreuze und dem Wort „Heil“ zu sehen waren. Auch auf weiteren Körperteilen waren einschlägige Tätowierungen zu sehen.
Der in der Slowakei als Croupier arbeitende Mann gab vor Richter Manfred Hohenecker an, die inkriminierten Tattoos inzwischen getilgt zu haben, was er dem Richter auch demonstrierte. Da an der Schuld des Mannes kein Zweifel bestand (…), konnte sich die Geschworenen-Jury zügig auf ein Urteil einigen, das folgerichtig auf „schuldig“ lautete. In der Bemessung des Strafmaßes von 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe wertete Richter Hohenecker die Entfernung der Tätowierungen als mildernden Umstand. (bvz.at, 29.10.20)
Das Urteil ist rechtskräftig.
Innsbruck: Es riecht nach Verhetzung
Wegen des Verdachts auf Verhetzung stand ein 51-jähriger Tiroler vor Gericht, weil er einen Artikel zur Seenotrettung im Internet mit „Versenkt endlich diese möchtegern Schiffe. Es riecht“ kommentiert hatte. Das habe er aber nicht so gemeint, wie es klingen könnte: „‚Ich finde nur, dass die Problematik vom Staat gelöst gehört und nicht in privaten Händen ist.‘ Und ‚es riecht’ sollte eigentlich ‚es reicht’ heißen. Die Richterin glaubte dem Innsbrucker und sprach ihn frei.“ (krone.at, 29.10.20). Weshalb er die Schiffe der privaten Seenotrettung gleich versenken wollte, wenn er, wie er angab „nicht zum Ausdruck bringen [wollte], dass die Menschen ertränkt werden sollen“, können wir dem Bericht aus der Kronen Zeitung nicht entnehmen.
Bregenz-Feldkirch: Wiederbetätigung im Ausland straffrei
Dass sich ein Bregenzer wiederbetätigt hatte, schien unstrittig gewesen zu sein. Die Frage war nur, wo?
Fünf Bilder und ein Video mit Bezug zum Nationalsozialismus hat der Bregenzer offenbar 2017 mit seinem Smartphone per WhatsApp verschickt. (…) Die Geschworenen gingen wohl im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte die Bilder und das Video nicht in Österreich, sondern in Deutschland und der Schweiz verschickt hat.“ (Neue Vorarlberger Tageszeitung,“ 5.11.20 S. 22, 23)
Wenn die inkriminierte Tat nicht in Österreich begangen wird, greift das Verbotsgesetz nicht – übrigens anders als bei anderen Delikten.
Der Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, er könne sich nicht daran erinnern, dass er die angeklagten Dateien überhaupt versendet hat. Falls er das Material verschickt habe, könne es aber auch sein, dass das in der Schweiz oder in Deutschland geschehen sei. Denn er habe sich 2017 auch im benachbarten Ausland mit Gleichgesinnten aus der rechten Szene getroffen. (NVT)
Die Geschworenen stimmten für unschuldig, daher folgte ein (nicht rechtskräftiger) Freispruch.
Innsbruck: Holocaustleugnung als Kurzschlussreaktion
Eine selbsterstellte Google-Karte mit Mauthausen und Auschwitz als markierte Punkte und dem Text „Sehr schön, aber leider nur erfunden!“ wurde einem 28-jährigen Tiroler zum Verhängnis. Zudem fand die Polizei bei ihm zu Hause USB-Stick mit Nazi-Musik und auch noch Waffen – trotz eines aufrechten Waffenverbots.
Der Versuch, die Google-Karte einem Freund in die Schuhe zu schieben, führte bei dem zu einer Hausdurchsuchung. Gefunden wurde dort zwar kein braunes Material, dafür aber Suchtgift.
Der 28-Jährige verantwortete sein Treiben mit psychischer Instabilität. Die Belastung des Bekannten sei eine Kurzschlussreaktion gewesen. Staatsanwältin Breithuber (NS-Sonderzuständigkeit) plädierte auf klare Verurteilungen zu allen Punkten der Anklage. Die Geschworenen folgten ihr einstimmig: Ein Jahr bedingte Haft plus 1440 Euro Geldstrafe ergingen. Der verwendete PC wurde zudem konfisziert.(tt.com, 7.11.20)
Graz: Neue Urteile im Staatenbundprozess
Nachdem die Urteile aus dem ersten Prozess gegen 14 Mitglieder des „Staatenbunds Österreich“ teilweise aufgehoben worden waren, erfolgten nun in der zweiten Auflage die neuen Urteile: satte 12 Jahre Haft für die selbsternannte Staatenbund-Präsidentin Monika U., zehn Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für die ehemalige Nummer zwei im Bund der Staatsverweigerer.
Neben der „Präsidentin“ und ihrem Stellvertreter wurden auch alle anderen Angeklagten wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt, weil sie die „Regierungserklärung“ für den neuen „Staat“ unterschrieben hatten. Sie bekamen Strafen in der Höhe von zwölf bis 30 Monaten Haft, manche der Haftstrafen werden bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (steiermark.orf.at, 21.10.20)
Hintergründe zum Staatenbund Österreich: ➡️ Der „Staatenbund“ am Ende?