Gars/NÖ: Hakenkreuz auf Auto
Wien/Hietzing: Schändung von Synagogen-Denkmal
Burgenland: Wegen Wiederbetätigung verurteilter Polizist weiterhin im Dienst
Hochburg-Ach/OÖ: VP-Bürgermeister Martin Zimmer und die Staatsverweigerer
Imst: SS-Huldigungsstätte wird entfernt
Ö/Georgien: App simuliert Ermordung georgischer LGBTQI-Aktivistin
Eine böse Überraschung erlebte ein Mann im niederösterreichischen Gars. Er fand auf seinem vor der Haustüre geparkten Auto ein eingeritztes Hakenkreuz vor, auch ein Spiegel war abgerissen. „Anzeige wurde erstattet.“ (meinbezirk.at, 6.7.21)
Wien/Hietzing: Schändung von Synagogen-Denkmal
Keinerlei mediale Erwähnung fand ein Vandalenakt beim Synagogendenkmal in Wien-Hietzing, auf den die ARD-Korrespondentin Andrea Beer via Twitter aufmerksam machte:
„Der Gedenkort für die frühere Synagoge in Hietzing wurde erneut geschändet. Diesmal versuchte jemand den „Standpunkt“ mit Gewalt zu kippen, was teilweise gelang. Die Synagoge von Architekt Arthur Grünberger wurde im Novemberpogrom 1938 angezündet“
#Wien Der Gedenkort für die frühere Synagoge in Hietzing wurde erneut geschändet. Diesmal versuchte jemand den „Standpunkt“ mit Gewalt zu kippen, was teilweise gelang. Die Synagoge von Architekt Arthur Grünberger wurde im Novemberpogrom 1938 angezündet @AMeldestelle @vhs_hietzing pic.twitter.com/njp0Zr6lLt
— Andrea Beer (@AndreaBeer2) August 11, 2021
Burgenland: Wegen Wiederbetätigung verurteilter Polizist weiterhin im Dienst
Der Standard-Journalist Markus Sulzbacher wollte wissen, was aus dem burgenländischen Polizisten Ferdi H. geworden ist, der letzten April wegen eines Eiernockerl-Postings am 20. April 2020 nicht rechtskräftig verurteilt worden war. Er erfuhr, dass noch nicht einmal die Disziplinarkommission tätig geworden ist. Die wartet, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
Ich habe vergangene Woche nachgefragt, ob jener burgenländischer Polizist, der im April wegen NS-Wiederbetätigung (nicht rechtskräftig) verurteilt wurde, weiterhin im Dienst ist. Antwort: Ja, weil die Disziplinarkommission erst aktiv wird, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Ich habe vergangene Woche nachgefragt, ob jener burgenländischer Polizist, der im April wegen NS-Wiederbetätigung (nichts rechtskräftig) verurteilt wurde, weiterhin im Dienst ist. Antwort: Ja, weil die Disziplinarkommission erst aktiv wird, wenn das Urteil rechtkräftig ist.
— Markus Sulzbacher (@msulzbacher) July 13, 2021
Hochburg-Ach/OÖ: VP-Bürgermeister Martin Zimmer und die Staatsverweigerer
Vorwürfe werden gegen den amtierenden Bürgermeister von Hochburg-Ach (Bezirk Braunau) vorgebracht. Nachdem in dem Ort vor einigen Jahren Personen aus der Szene der Staatsverweigerer verhaftet worden waren, wird nun dem Bürgermeister vorgehalten, mittels eines Mails die Szene unterstützt zu haben.
„Ich wurde vor sechs Jahren um die Weiterleitung einer E‑Mail gebeten und habe mir nichts dabei gedacht, da es sich um eine Veranstaltung über Steuerersparnisse handelte. Ich konnte nichts Illegales erkennen“, weist Hochburg-Achs ÖVP-Bürgermeister Martin Zimmer den Vorwurf der Unterstützung von rechten Staatsverweigerern entschieden zurück. Es habe sich bei der Weiterleitung um einen Nachbarschaftsdienst gehandelt. (krone.at, 4.8.21)
Zimmer meint, sein privater Mail-Account sei gehackt worden und damit sein damaliges Mail in Umlauf geraten.
Imst: SS-Huldigungsstätte wird entfernt
Es hat einiges an Druck gebraucht, bis sich der Imster Bürgermeister und VP-Landtagsabgeordnete Stefan Weirather dazu durchringen konnte, das erst 1975 errichtete Denkmal im Putzenwald, das drei SS-Soldaten huldigt, entfernen zu lassen. Zuerst wollte Weirather die Angelegenheit an einen Ausschuss weiterleiten, um dann plötzlich die Entscheidung für den Abbau des Denkmals zu treffen. Nachgeholfen haben wohl auch Stellungnahmen aus der Wissenschaft und vom Mauthausen Komitee.
Er selbst sei in ein rechtes Eck gestellt worden, weil die Gedenkstätte auf Gemeindegrund gebaut war. Gegen diesen Eindruck wolle er sich wehren, sagte Weirather. Von Mitarbeitern des Bauhofes werde es abgebaut, nichts mehr soll davon zu sehen sein. (tirol.orf.at, 13.8.21)
Schon zuvor hatte es mehrere Jahre gebraucht und einige Anstöße von außen, bis der Bürgermeister samt Gemeinderat entschieden, eine nach dem Rabiat-Antisemiten Jakob Kopp benannte Straße umzubenennen. Es ist zu hoffen, dass bei einem nächsten Fall der Imster Bürgermeister nicht wieder wartet, bis die Weigerung einer konsequenten Aufarbeitung sogar von ausländischen Presseagenturen übernommen wird.
Erfreuliches Update: die SS-Gedenkstätte in Imst soll noch dieser Tage aufgelöst werden (zur Erinnerung: es handelt sich dabei um kein Grab). https://t.co/uCKx6XtVDp https://t.co/oSPv998KSJ
— Dokumentationsarchiv (@doew_at) August 13, 2021
Update 21.8.21: Das SS-Denkmal ist Geschichte
Das SS-Denkmal in Imst ist entsorgt.
Dank an alle, die mitgeholfen haben. pic.twitter.com/Jz1R2R1S10— Markus Wilhelm (@dietiwag) August 21, 2021
Ö/Georgien: App simuliert Ermordung georgischer LGBTQI-Aktivistin
Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verhetzung hat die seit 2019 in Österreich lebende georgische Transgender-Frau und Aktivistin Kristy Labadze gestellt. Im Frühjahr hatte sie die Ankündigung mitbekommen, dass jemand eine App programmieren wolle, mittels der ihre Ermordung auf hundertfache Art simuliert werden könne.
Am 6. Juli, einen Tag nachdem bei der Pride-Parade in der georgischen Hauptstadt Tiflis mehr als 50 Journalisten von Rechtsextremen verletzt worden waren, ging das besagte Handyspiel tatsächlich im Google Play Store online. Seitdem ist es mehr als 10.000-mal heruntergeladen worden. Spieler prahlen damit auf Social Media und teilen Screenshots. Labadze ist durch ihren Aktivismus für Gleichberechtigung in Georgien bekannt. In der Nacht auf Dienstag hat Google die App, nachdem sie Montagfrüh mehrfach gemeldet worden war, offline genommen. (derstandard.at, 21.7.21)
Trotz der offensichtlichen Bedrohungslage erhielt Labadze bislang in Österreich kein Asyl.
Nach Österreich sei sie gekommen, „weil ich dachte: Ein Land, das Conchita Wurst zum Songcontest schickt, kann nicht homophob sein”, sagt sie. Bereits wenige Monate nach ihrem Asylantrag bekam sie einen negativen Bescheid vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Dieser wurde 2020 vom Bundesverwaltungsgericht wegen „mangelhaften Ermittlungsverfahrens” aufgehoben. Daraufhin erteilte das BFA im Mai 2021 subsidiären Schutz. Asylstatus bekam La[b]adze nicht, weil keine staatliche Verfolgung erkennbar sei, heißt es im Bescheid. (derstandard.at)
➡️ Wochenschau KW 27 bis 32/21, Teil 1: News aus dem identitären Lager
➡️ Wochenschau KW 27 bis 32/21, Teil 2: Prozesse
➡️ Wochenschau KW 27 bis 32/21, Teil 3: Blaue Geschichten