Das Ergebnis der Nationalratswahl 2017 hat unmittelbare Auswirkungen auf Stopptdierechten. Sollten die Grünen an der Vier-Prozent-Hürde scheitern, dann gibt es keine Förderungen für die Grüne Bildungswerkstatt (GBW) mehr, die als Medieninhaberin und Eigentümerin von stopptdierechten.at fungiert und in Kooperation mit dem Grünen Klub im Parlament bisher unsere Arbeit und Infrastruktur finanziert hat. Weiter…
Am Landesgericht in Wien wurde am Dienstag (17.10.) ein junger Mann vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft sahen in seinem Posting den Tatbestand des §283 StGB nicht erfüllt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, stößt allerdings sehr sauer auf, denn der Angeklagte äußerte in seinem Facebook-Posting Vergewaltigungswünsche im Rahmen eines Shitstorms gegen die Autorin Stefanie Sargnagel.
Zur Vorgeschichte: Ende Februar diesen Jahres veröffentlichten drei Autorinnen ein satirisches Reisetagebuch aus Marokko in der Online-Ausgabe des DerStandard. Die Intention der Autorinnen, die Ängste und rassistischen Ressentiments, ausgelöst durch die Ereignisse der Silversternacht in Köln, in einem zugespitzten Reisebericht drei junger Frauen in einem nordafrikanischen Land zu verarbeiten, kam nicht bei allen an, wie sich ein paar Wochen später zeigen sollte. Ausgerechnet am Internationalen Frauenkampftag gab sich Krone-Redakteur Richard Schmitt als großer Aufdecker und stellte das überspitzte Reisetagebuch der Autorinnen als Tatsachenbericht dar. Sein Vorwurf lautete: „Saufen, Kiffen und Tierquälerei auf Kosten der Steuerzahler“. Die Absicht der Autorinnen völlig verkennend, gab er diese zum Abschuss durch den wütenden Mob frei. Der Shitstorm ging vor allem auf die bekannteste der drei Autorinnen nieder – Stefanie Sargnagel.
Sargnagel dokumentierte viele der Hasspostings in einem Facebook-Album und setzte sich öffentlich zur Wehr. Die Ermittlungsbehörden nahmen daraufhin ihre Arbeit auf und einer der Poster fand sich diese Woche vor Gericht wieder. Allerdings nicht, weil er in dem Posting seine Vergewaltigungswünsche gegen Stefanie Sargnagel zum Ausdruck brachte, sondern weil die Staatsanwaltschaft zunächst den Tatbestand der Verhetzung erfüllt sah.
Vor Gericht wurde recht flott geklärt, dass der Angeklagte überhaupt nicht davon überzeugt sei, dass alle nordafrikanischen Männer Sexualstraftäter seien. Weiters sprach er in seinem Posting auch nur von ‚einem Nafri‘, also im Singular und die Bezeichnung ‚Nafri‘ sei unter seinen Freunden bei der Polizei eine übliche Beschreibung für ein gängiges Täterprofil. Von einer rassistischen Konnotation des Begriffs, könne also keine Rede sein, wenn sogar die Exekutive ihre Praxis danach ausrichte. Richter und Staatsanwältin folgten den Aussagen des Angeklagten und waren sich nach Abschluss des Beweisverfahrens einig, dass er vom Vorwurf der Verhetzung freizusprechen sei. Auch wenn das Posting des jungen Mannes „ebenso niveaulos“ wie der Reisebericht der drei Autorinnen gewesen sei, wie der Richter zum Schluss noch mahnend festhielt.
Mangelhafte Beweissicherung führte am 5. Oktober in einem Verhetzungsprozess am Landesgericht Wien zum Freispruch. Der Beschuldigte Florian N., bereits wegen anderer Inhalte auf seinem Facebook-Profil vorbestraft, tätigte Anfang des Jahres mehrere Aussagen gegen Alexander van der Bellen, damals noch Kandidat um das Amt des Bundespräsidenten. Weiter…
„Man macht einen Diskurs stark, nämlich Ängste und Neid zu schüren, und behauptet dann, diese Ängste und dieser Neid machen es notwendig, die Flüchtlingspolitik zu verschärfen.“ Ein Interview mit Andreas Peham vom „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes“. Von Kerstin Kellermann. Weiter…
Darf man George Soros nicht kritisieren, weil man sonst in den Verdacht gerät, Antisemit zu sein? Darf man nichts mehr gegen „die“ Silbersteins, „die“ Rothschilds usw. sagen? Doch! Aber Kontext und Rezeption sind entscheidend. Wer etwa Soros als Kriegstreiber, dubiose Figur oder Puppenspieler bezeichnet, der Regierungen tanzen lässt, also antisemitische Codes benutzt, braucht sich über antisemitische Reaktionen nicht wundern. Weiter…
Der RFJ-Funktionär und FPÖ-Kandidat für die Nationalratswahl, Andreas Schmidt, ist dem Standard aufgefallen, weil er über WhatsApp Fotomontagen von sich als Nazi verschickt hat. Schmidt will sie nicht selbst erstellt, sondern von einem Grundwehrdiener erhalten haben. Weiter…
Wenn in einer Facebook-Gruppe der Investor und Spekulant George Soros als Einflüsterer von Sebastian Kurz bezeichnet wird, wird – zurecht – der antisemitische Code dabei kritisiert. Dass dann in politischen Kommentaren der Betreiber der FB-Gruppe „Die Wahrheit über Sebastian Kurz“, der SPÖ-Berater Tal Silberstein, auch noch mit antisemitischen Untertönen vorgeführt wird, macht die Sache noch unappetitlicher. Wenn aber führende FPÖ-Politiker und FPÖ-nahe Medien jahrelang gegen George Soros kampagnisieren, dann ist das kein Thema? Weiter…
HC Strache veröffentlicht auf seiner Facebook-Seite Eindrücke der Frau Cornelia Kranner, die nach einer Reihe schwerer Erkrankungen zuletzt an Morbus Hodgkin erkrankt ist. Eine schwere Krankheit mit in der Regel belastender Strahlen- und Chemotherapie. Frau Kranner erzählt aber kaum etwas über ihre Erkrankung, sondern schimpft viel mehr über „die Asylanten und die Ausländer“, mit denen das ein Wahnsinn sei. Weiter…
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