Am Landesgericht in Wien wurde am Dienstag (17.10.) ein junger Mann vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft sahen in seinem Posting den Tatbestand des §283 StGB nicht erfüllt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, stößt allerdings sehr sauer auf, denn der Angeklagte äußerte in seinem Facebook-Posting Vergewaltigungswünsche im Rahmen eines Shitstorms gegen die Autorin Stefanie Sargnagel.
Zur Vorgeschichte: Ende Februar diesen Jahres veröffentlichten drei Autorinnen ein satirisches Reisetagebuch aus Marokko in der Online-Ausgabe des DerStandard. Die Intention der Autorinnen, die Ängste und rassistischen Ressentiments, ausgelöst durch die Ereignisse der Silversternacht in Köln, in einem zugespitzten Reisebericht drei junger Frauen in einem nordafrikanischen Land zu verarbeiten, kam nicht bei allen an, wie sich ein paar Wochen später zeigen sollte. Ausgerechnet am Internationalen Frauenkampftag gab sich Krone-Redakteur Richard Schmitt als großer Aufdecker und stellte das überspitzte Reisetagebuch der Autorinnen als Tatsachenbericht dar. Sein Vorwurf lautete: „Saufen, Kiffen und Tierquälerei auf Kosten der Steuerzahler“. Die Absicht der Autorinnen völlig verkennend, gab er diese zum Abschuss durch den wütenden Mob frei. Der Shitstorm ging vor allem auf die bekannteste der drei Autorinnen nieder – Stefanie Sargnagel.
Sargnagel dokumentierte viele der Hasspostings in einem Facebook-Album und setzte sich öffentlich zur Wehr. Die Ermittlungsbehörden nahmen daraufhin ihre Arbeit auf und einer der Poster fand sich diese Woche vor Gericht wieder. Allerdings nicht, weil er in dem Posting seine Vergewaltigungswünsche gegen Stefanie Sargnagel zum Ausdruck brachte, sondern weil die Staatsanwaltschaft zunächst den Tatbestand der Verhetzung erfüllt sah.
Vor Gericht wurde recht flott geklärt, dass der Angeklagte überhaupt nicht davon überzeugt sei, dass alle nordafrikanischen Männer Sexualstraftäter seien. Weiters sprach er in seinem Posting auch nur von ‚einem Nafri‘, also im Singular und die Bezeichnung ‚Nafri‘ sei unter seinen Freunden bei der Polizei eine übliche Beschreibung für ein gängiges Täterprofil. Von einer rassistischen Konnotation des Begriffs, könne also keine Rede sein, wenn sogar die Exekutive ihre Praxis danach ausrichte. Richter und Staatsanwältin folgten den Aussagen des Angeklagten und waren sich nach Abschluss des Beweisverfahrens einig, dass er vom Vorwurf der Verhetzung freizusprechen sei. Auch wenn das Posting des jungen Mannes „ebenso niveaulos“ wie der Reisebericht der drei Autorinnen gewesen sei, wie der Richter zum Schluss noch mahnend festhielt.