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Wien: Bekennender Homosexuellenhasser vor Gericht

Trig­ger­war­nung. Seit Jah­ren ist W. H. unter sei­nem Klar­na­men, aber auch mit Nick­na­me auf Face­book unter­wegs, beschimpft Schwu­le, Les­ben, Grü­ne und Frau­en auf das Wider­lichs­te, pos­tet hef­ti­ge Dro­hun­gen und nimmt Pädo­phi­le in Schutz. Sein Kon­to mit dem Klar­na­men und dem ver­stö­ren­den Hin­weis auf eine beruf­li­che Tätig­keit als Kin­der­gärt­ner und Hort­er­zie­her hat er mitt­ler­wei­le gelöscht. Jetzt […]

5. Okt 2017
Hasstiraden, Morddrohungen, etc.

Es wirk­te alles recht befremd­lich, was sich die­sen Diens­tag am ‘Landl’ abge­spielt hat. W. H. fand sich auf der Ankla­ge­bank vor Rich­ter Gerald Wag­ner wie­der und woll­te des­sen Rol­le im Gerichts­saal par­tout nicht aner­ken­nen. Immer wie­der ver­such­te der Ange­klag­te sich in eine Kon­troll­po­si­ti­on zu brin­gen, kün­dig­te mehr­fach an die Ver­hand­lung abzu­bre­chen, soll­ten der Rich­ter und die Staats­an­wäl­tin sei­nen Aus­füh­run­gen nicht lauschen.

W. H., der sich vor dem Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten muss­te, wird zur Last gelegt , in meh­re­ren Fäl­len homo­se­xu­el­len­feind­li­che Pos­tings auf Face­book geschrie­ben zu haben. “Solan­ge hier nie­mand auf­wacht, wer­de ich mich immer freu­en, wenn eine links-grü­ne Femi-Les­be eine aufs Maul bekommt.” heißt es da zum Bei­spiel. Er macht aus sei­ner Gesin­nung kei­nen Hehl, gibt aber an sich in den ein­zel­nen Fäl­len nicht erin­nern zu kön­nen ob er die zur Anzei­ge gebrach­ten Pos­tings geschrie­ben hat oder nicht. Dar­um geht es sei­ner Mei­nung auch nicht. Hin­ter sei­ner Straf­ver­fol­gung steckt der eigent­li­che Skan­dal, er wit­tert eine Ver­schwö­rung von Jus­tiz und “poli­ti­schen Eli­ten”, wel­che es sich zur Auf­ga­be gemacht hät­ten, die “Mei­nungs­frei­heit abzu­schaf­fen” und “poli­tisch Unlieb­sa­me aus dem Weg zu räu­men”.

Hass­ti­ra­den, Mord­dro­hun­gen, etc.

Dabei wol­le er nur eine offe­ne Dis­kus­si­on, wie er beteu­ert. Rich­ter Wag­ner fragt den Ange­klag­ten, ob er sich vor­stel­len kön­ne, dass ande­re Men­schen durch sei­ne men­schen­ver­ach­ten­den Pos­tings zu Gewalt­ta­ten gegen Homo­se­xu­el­le ange­stif­tet wer­den könn­ten, der Ange­klag­te erklärt die­se Fra­ge für irrele­vant und ver­liert sich wie­der in Ver­schwö­rungs­theo­rien. Als der Rich­ter merkt, dass es kein Durch­kom­men gibt, ord­net er eine psych­ia­tri­sche Begut­ach­tung des Ange­klag­ten an und ver­tagt die Ver­hand­lung bis zur Ein­ho­lung des Gut­ach­tens. Die­ser lie­fert dar­auf­hin eine erstaun­li­che Per­for­mance, in wel­cher er den Gerichts­saal end­gül­tig zu sei­ner Büh­ne erklärt und lau­te Schimpf­ti­ra­den gegen das “scheiß Les­ben-Gericht” und die “lin­ke Jus­tiz” los lässt. Nach­dem W. H. merkt, dass Rich­ter und Staats­an­wäl­tin recht unbe­ein­druckt auf sei­ne Show reagie­ren, stürmt er mit zwei Kame­ra­den aus dem Saal.