FPÖ (III): Halbwahrheiten statt Hilfe

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HC Stra­che ver­öf­fent­licht auf sei­ner Face­book-Sei­te Ein­drü­cke der Frau Cor­ne­lia Kran­ner, die nach einer Rei­he schwe­rer Erkran­kun­gen zuletzt an Mor­bus Hodgkin erkrankt ist. Eine schwe­re Krank­heit mit in der Regel belas­ten­der Strah­len- und Che­mo­the­ra­pie. Frau Kran­ner erzählt aber kaum etwas über ihre Erkran­kung, son­dern schimpft viel mehr über „die Asy­lan­ten und die Aus­län­der“, mit denen das ein Wahn­sinn sei.

„Trotz Krebs bekam sie nur 150 Euro Kran­ken­geld. Für jede Che­mo­the­ra­pie muss­te sie bezah­len“, das ist die ankla­gen­de Bot­schaft der FPÖ, die zu Beginn des Vide­os ein­ge­blen­det wird. Halb­wahr­hei­ten! Frau Kran­ner erzählt im Video, dass sie zuletzt gering­fü­gig beschäf­tigt war und sich selbst ver­si­chert hat­te. Eine äußerst güns­ti­ge Mög­lich­keit, um sich in Pen­si­ons- und Kran­ken­ver­si­che­rung ein­zu­klin­ken. Um die 60 Euro zahlt man dafür. Frau Kran­ner erhielt nach eige­nen Anga­ben 150 Euro Kran­ken­geld. Das ist sehr wenig – kei­ne Fra­ge, aber als gering­fü­gig Beschäf­tig­te hat­te sie zuvor auch sehr wenig Ein­kom­men. Die Art der Erkran­kung hat natür­lich – anders als die FPÖ-Bot­schaft nahe­legt – kei­nen Ein­fluss auf die Höhe des Kran­ken­gelds. Die wird nur bestimmt durch das zuletzt bezo­ge­ne Einkommen.

Der zwei­te Satz ist eine empö­ren­de Falsch­mel­dung. Eine Che­mo­the­ra­pie kann hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Muss­te Frau Kran­ner wirk­lich für jede Che­mo, die ja in meh­re­ren Zyklen ver­ab­reicht wird, bezah­len? Nein, natür­lich nicht. Frau Kran­ner muss­te – so wie alle Krebs­pa­ti­en­tIn­nen, die in ambu­lan­ter mehr­stün­di­ger Sit­zung im Spi­tal ihre Infu­si­on erhal­ten – den Spi­tals­kos­ten­bei­trag von etwa 11 Euro pro Tag bezah­len. Ein unsin­ni­ger und büro­kra­ti­scher Selbst­be­halt, aber weit ent­fernt von einer Bezah­lung der Kos­ten einer ‑in der Regel teu­ren — Chemotherapie.

Mit den Asy­lan­ten und Aus­län­dern, über die Frau Kran­ner zum Gau­di­um der FPÖ her­zieht, hat das alles nichts zu tun! Frau Kran­ner erhält mitt­ler­wei­le Reha­bi­li­ta­ti­ons­geld. Das wird übli­cher­wei­se in der Höhe des Kran­ken­gel­des aus­be­zahlt. Weil aber die Grü­nen (und die AK) bei der Ein­füh­rung des Reha-Gel­des auf eine Sockelung gedrängt haben, erhält Frau Kran­ner das Reha-Geld in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes.