FPÖ (II): Prügel für die Geliebte?

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Gegen einen NR-Abge­ord­ne­ten der FPÖ wird wegen des Ver­dachts der Nöti­gung und Kör­per­ver­let­zung ermit­telt. Er soll im März 2016 in einem Hotel­zim­mer sei­ne dama­li­ge Gelieb­te mehr­mals geschla­gen haben, berich­tet die „Kro­ne“. Die Frau hat den Vor­fall erst im August 2017 nach einer „Aus­spra­che“ ange­zeigt. Die Staats­an­walt­schaft Wien bestä­tigt, dass eine ent­spre­chen­de Anzei­ge ein­ge­gan­gen sei.

Bei der Frau – soviel ist sicher – wur­den im März 2016 im Spi­tal mul­ti­ple Häma­to­me und eine Schä­del­prel­lung fest­ge­stellt, „auch soll das Opfer vier Zäh­ne ver­lo­ren haben“ (kurier.at, 9.10.17). Ange­zeigt hat die Frau 2016 aber nicht den FPÖ-Mann, son­dern nach ihren eige­nen Anga­ben und auf Anra­ten eines von ihm emp­foh­le­nen Anwal­tes einen „Unbe­kann­ten“ als Täter.

Nach der „Aus­spra­che“ im August 2017, die für die Frau nicht wirk­lich frei­wil­lig erfolgt sein dürf­te („Er ver­rie­gel­te die Türen, fuhr los — und ließ die Frau nicht aus­stei­gen“, krone.at), erfolg­te dann die Anzei­ge des FPÖ-Par­la­men­ta­ri­ers. Die FPÖ sieht in Anzei­ge und Ver­öf­fent­li­chung eine bestell­te Schmutz­kü­bel­ak­ti­on. Fragt sich nur, wer für den Schmutz ver­ant­wort­lich ist.