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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 19 Minuten

Mélange KW 30–33/26 (Teil 1): Bestlage für blaue Parteigänger, Schieflage für Fakten

Die FPÖ ver­liert einen jah­re­lan­gen Rechts­streit gegen das DÖW, in ande­ren Ver­fah­ren gab es einen Schuld­spruch und eini­ge Ver­fah­rens­ein­stel­lun­gen – die Begrün­dun­gen dazu sind lesens­wert., denn wei­ße Wes­te klingt anders. In Linz erhiel­ten (nicht nur) FPÖ-Par­tei­gän­ger Woh­nun­gen in Best­la­ge, Land­bau­er erfin­det einen Impf­skan­dal und in der Gra­zer FPÖ rebel­liert die Basis. Sva­zek distan­ziert sich von den Iden­ti­tä­ren und ver­gisst dabei einiges.

18. Aug. 2026
Rückblick FPÖ
Rückblick FPÖ

Inhalt

Togg­le
  • Kla­gen­furt: Aus „Schmutz­kü­bel“ wur­de Schuldspruch
  • Wien: FPÖ-Pole­mik gegen DÖW ohne Tatsachengrundlage
  • Inns­bruck: Ras­sis­ti­scher Bezug ja, Ver­het­zung im Zwei­fel nein
  • Stmk: Leit­kul­tur mit ein­ge­bau­tem Wider­spruch und ein Erfolg, der kei­ner ist
  • Graz: Die FPÖ-Basis rebelliert
  • Sbg: Grund­stücks­ver­kauf an Red-Bull „aus Ver­se­hen“ verschwiegen
  • Sbg: Schwaig­ho­fer als Beitragstäter?
  • Sbg: Sva­zeks Iden­ti­tä­ren-Distanz mit Vor- und Beigeschichte
  • Linz: Best­la­ge für (nicht nur) Haim­buch­ners Vertraute
  • Wien: Pri­vat­ur­laub auf Par­tei­kos­ten – für Gude­nus nicht nachweisbar
  • NÖ: Wie Udo Land­bau­er einen Impf­skan­dal erfindet
  • Pöchlarn/NÖ: Vier von sechs Blau­en sind weg
  • Langenlois/NÖ: Schluss im Forsthaus

Klagenfurt: Aus „Schmutzkübel“ wurde Schuldspruch

Die Fäl­schungs­vor­wür­fe gegen die Frei­heit­li­che Wirt­schaft Kärn­ten haben nun ein gericht­li­ches Nach­spiel: Der Geschäfts­füh­rer der FW Kärn­ten, wur­de am 22. Juli am Bezirks­ge­richt Kla­gen­furt wegen Urkun­den­fäl­schung schul­dig gespro­chen. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. Die Rich­te­rin ver­häng­te 150 Tages­sät­ze zu je 35 Euro, also 5.250 Euro Geld­stra­fe. Eine Diver­si­on lehn­te sie ab: Bei Urkun­den­fäl­schun­gen in 20 Fäl­len „geht sich eine Diver­si­on nicht aus“(derstandard.at, 22.7.26).

Hin­ter­grund ist die Kärnt­ner Wirt­schafts­kam­mer­wahl 2025. Kurz davor hat­ten meh­re­re Unter­neh­mer erklärt, sie sei­en auf Kan­di­da­ten­lis­ten der Frei­heit­li­chen Wirt­schaft gelan­det, obwohl sie einer Kan­di­da­tur nicht zuge­stimmt hät­ten. Laut Gericht wur­den Unter­schrif­ten ver­viel­fäl­tigt und nach­träg­lich auf Zustim­mungs­er­klä­run­gen eingetragen.

Damals wies die Frei­heit­li­che Wirt­schaft die Vor­wür­fe zurück. Von einer „Schmutz­kü­bel­kam­pa­gne“ gegen die FPÖ war die Rede, außer­dem wur­de ein „Feh­ler“ einer Sekre­tä­rin ins Spiel gebracht (kaernten.ORF.at, 10.3.25). Der nun ver­ur­teil­te Geschäfts­füh­rer erklär­te sei­ner­zeit, im Büro kön­ne bei 1.200 Unter­schrif­ten „da und dort ein Feh­ler“(derstandard.at, 8.3.25) pas­sie­ren. Vor Gericht bekann­te er sich nun schul­dig und sprach davon, ihm sei die Trag­wei­te nicht bewusst gewe­sen. Von der eins­ti­gen Ent­las­tungs­er­zäh­lung blieb damit wenig übrig.

Wien: FPÖ-Polemik gegen DÖW ohne Tatsachengrundlage

Aus­ge­rech­net beim Ver­such, eine wis­sen­schaft­li­che Ein­rich­tung als „pseu­do­wis­sen­schaft­lich“ abzu­wer­ten, schei­ter­te die FPÖ nun höchst­ge­richt­lich an der Tat­sa­chen­grund­la­ge. Der Obers­te Gerichts­hof (OGH) hat dem Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) in sei­nem Rechts­streit mit der FPÖ voll­stän­dig recht gege­ben. Die Par­tei hat­te das DÖW im August 2023 auf ihrer Web­site als „pseu­do­wis­sen­schaft­li­che Insti­tu­ti­on“ bezeich­net. Zwei Vor­in­stan­zen wer­te­ten das noch als zuläs­si­ge Mei­nungs­äu­ße­rung. Der OGH sah für die Behaup­tung hin­ge­gen „kei­ne, auch kei­ne schma­le Tat­sa­chen­grund­la­ge“. Die FPÖ darf das DÖW damit nicht mehr als unwis­sen­schaft­lich bezeich­nen, muss­te die Ent­schei­dung auf ihrer Web­site ver­öf­fent­li­chen und sämt­li­che Ver­fah­rens­kos­ten tragen.

Die Frei­heit­li­che Par­tei Öster­reichs ersucht um Ihre Auf­merk­sam­keit zum Zwe­cke einer tat­säch­li­chen Berichtigung.

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— Bern­hard Wei­din­ger (@bweidin.bsky.social) 7. August 2026 um 12:30

Der Aus­gang ist auch des­halb fol­gen­reich, weil die FPÖ seit Jah­ren mit einer ver­zerr­ten Dar­stel­lung eines Urteils aus dem Jahr 1998 gegen das DÖW arbei­tet. Dar­aus kon­stru­ier­te der dama­li­ge FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te und aktu­el­le stei­ri­sche Lan­des­rat Han­nes Ames­bau­er die Behaup­tung, ein Gericht habe dem DÖW feh­len­de Wis­sen­schaft­lich­keit und Neu­tra­li­tät attes­tiert. Tat­säch­lich gab das dama­li­ge Urteil das so nicht her. Nun hat der OGH den FPÖ-Dif­fa­mie­run­gen eine deut­li­che Gren­ze gesetzt – endlich!

(Quel­le: derstandard.at, 23.7.26)

Innsbruck: Rassistischer Bezug ja, Verhetzung im Zweifel nein

Die Staats­an­walt­schaft Inns­bruck hat die Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung gegen Tirols FPÖ-Chef Mar­kus Abwerz­ger ein­ge­stellt. Aus­gangs­punkt war ein FPÖ-Video aus dem Som­mer 2025: Abwerz­ger trug dar­in eine Bur­ger-King-Papier­kro­ne und prä­sen­tier­te sich als „König der Abschie­bun­gen“. Kritiker:innen sahen dar­in eine Anspie­lung auf ein 2021 ver­brei­te­tes ras­sis­ti­sches Video, in dem ein Mann in einem Flug­zeug einen Schwar­zen Pas­sa­gier unter ande­rem als „Bur­ger King“ ver­höhnt hat­te. Die FPÖ bestritt die­sen Zusammenhang.

Die Ein­stel­lungs­be­grün­dung fällt aller­dings dif­fe­ren­zier­ter aus als die dama­li­ge FPÖ-Ver­tei­di­gung. Auch die Staats­an­walt­schaft ging von einem Bezug zu dem ras­sis­ti­schen Vor­gän­ger­vi­deo aus.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist im vor­lie­gen­den Fall zunächst zu kon­sta­tie­ren, dass die Ver­ant­wor­tung des B** [gemeint ist Abwerz­ger; Anmk. SdR], er habe das soge­nann­te „Bur­ger King guy on plane”-Video vor des­sen „The­ma­ti­sie­rung im Rah­men der gegen­ständ­li­chen Ange­le­gen­heit“ nicht gekannt und somit auch von einer mög­li­chen Anspie­lung auf die­ses Video durch die Bur­ger-King-Kro­ne nichts gewusst, lebens­fremd und daher unglaub­wür­dig anmu­tet, weil schon der Bil­dungs­grad des Beschul­dig­ten und sei­ne beruf­li­che Stel­lung gegen die – nach sei­ner obi­gen Ein­las­sung zu tref­fen­de – Annah­me spre­chen, dass er sich in der beleb­ten Inns­bru­cker Innen­stadt beim Auf­set­zen einer Bur­ger-King-Kro­ne fil­men ließ, ohne die­sen Vor­gang näher zu hin­ter­fra­gen. (Ein­stel­lungs­be­grün­dung StA Innsbruck)

Für eine straf­ba­re Ver­het­zung reich­te das nach ihrer Ein­schät­zung den­noch nicht: Objek­tiv sei nicht hin­rei­chend ein­deu­tig, dass zu Hass oder Gewalt auf­ge­sta­chelt wer­den soll­te, im Zwei­fel wer­de ledig­lich die migra­ti­ons­po­li­ti­sche Posi­ti­on der FPÖ ver­mit­telt. Auch Ermitt­lun­gen gegen mög­li­che medi­en­recht­lich Ver­ant­wort­li­che wur­den eingestellt.

Aller­dings: Vom sei­tens der FPÖ ursprüng­lich behaup­te­ten feh­len­den Zusam­men­hang mit dem ras­sis­ti­schen „Burger-King“-Video blieb in der Ein­stel­lungs­be­grün­dung nichts übrig.

Stmk: Leitkultur mit eingebautem Widerspruch und ein Erfolg, der keiner ist

Asylwerber:innen in der stei­ri­schen Grund­ver­sor­gung müs­sen künf­tig neue, drei­sei­ti­ge „Ver­hal­tens­re­geln“ zur Kennt­nis neh­men. FPÖ-Lan­des­rat Han­nes Ames­bau­er prä­sen­tier­te sie als nächs­ten Schritt nach ver­schärf­ten „Haus­ord­nun­gen“. Gefor­dert wird unter ande­rem die Aner­ken­nung der „in Öster­reich gel­ten­den christ­lich-abend­län­di­schen Leit­kul­tur“ (steiermark.orf.at, 27.7.26). Ver­stö­ße gegen die Regeln könn­ten Aus­wir­kun­gen auf Leis­tun­gen der Grund­ver­sor­gung haben.

Was unter die­ser Leit­kul­tur zu ver­ste­hen sei, lie­fert das Papier gleich mit: Demo­kra­tie, Rechts­staat­lich­keit, Gleich­wer­tig­keit von Frau und Mann, Mei­nungs- und Reli­gi­ons­frei­heit sowie die Ableh­nung von reli­giö­sem und poli­ti­schem Extre­mis­mus. Fun­da­men­ta­lis­ti­sche Klei­dungs­stü­cke wie Bur­ka oder Niqab wür­den den gesell­schaft­li­chen Nor­men wider­spre­chen. Zu den aus­drück­lich fest­ge­hal­te­nen west­li­chen Grund­wer­ten gehört außer­dem die Tren­nung von Staat und Religion.

Die Poin­te hat die blaue Leit­kul­tur­ver­ord­nung damit prak­ti­scher­wei­se selbst ein­ge­baut: Erst wird eine christ­lich-abend­län­di­sche Leit­kul­tur staat­lich vor­ge­schrie­ben, dann die Tren­nung von Staat und Reli­gi­on zum Grund­wert erklärt.

Appor­tiert von der „Kro­nen Zei­tung“ (15.8.26) duf­te Ames­bau­er ver­kün­den, dass die stei­ri­schen Maß­nah­men gegen Asylwerber:innen („Die Stei­er­mark als Asyl­land so unat­trak­tiv wie mög­lich zu machen“) zum Erfolg geführt hät­ten. Die Zahl jener, die sich in der Grund­ver­sor­gung befin­den, sei­en um fast 30 % zurück­ge­gan­gen. „Bei uns gibt es eben Pflich­ten statt Auto­ma­tis­men!“, zitiert die „Kro­ne“ einen offen­bar zufrie­de­nen Amesbauer.

Wozu das jour­na­lis­ti­sche Grund­hand­werks­zeug für den Kro­ne-Arti­kel aller­dings nicht gereicht hat, war eine Ein­ord­nung die­ses ver­meint­li­chen stei­ri­schen „Erfolgs“. Der Asyl­rechts­exper­te Lukas Gahl­eit­ner-Gerz stellt nüch­tern fest: „Ames­bau­er redet Unsinn. Seit Dezem­ber 2024 (Amts­an­tritt Ames­bau­er) gibt es bun­des­weit Rück­gang in Grund­ver­sor­gung bun­des­weit um 38%.“ Eine Tabel­le zeigt zudem die Bun­des­län­der-Zah­len: Rück­gang im von der FPÖ ver­hass­ten Wien: 40 %, in Vor­arl­berg und Tirol jeweils 42 %, in Ober­ös­ter­reich 50 %.

Tabelle Asylwerber:innen in der Grundversorgung, 9.1.224 bis 13.8.26 (Screenshot Gahleitner-Gertz 15.8.26)
Tabel­le Asylwerber:innen in der Grund­ver­sor­gung, 9.1.224 bis 13.8.26 (Screen­shot Blues­ky Gahl­eit­ner-Gertz 15.8.26)

Unab­hän­gig davon bleibt eine ande­re Kom­po­nen­te, näm­lich die Fra­ge nach der Sinn­haf­tig­keit, Asylwerber:innen in die Armut zu drän­gen und gleich­zei­tig ein Maxi­mum an Anpas­sung und Inte­gra­ti­on zu verlangen.

Graz: Die FPÖ-Basis rebelliert

Am Wahl­abend war die offi­zi­el­le FPÖ-Linie noch: stolz auf den Zuge­winn. René Apfel­knab hat­te bei der Gra­zer Gemein­de­rats­wahl zwar 1,4 Pro­zent­punk­te dazu­ge­won­nen, mit zwölf Pro­zent lan­de­ten die Frei­heit­li­chen aller­dings nur auf Platz vier und damit hin­ter den Grü­nen. Ange­sichts des bun­des­wei­ten FPÖ-Hochs, eines blau­en Lan­des­haupt­manns und des Abgangs des lang­jäh­ri­gen ÖVP-Bür­ger­meis­ters Sieg­fried Nagl, der im blau­en Wähler:innensegmet gefischt hat­te, waren die Erwar­tun­gen par­tei­in­tern deut­lich höher. Meh­re­re Bezirks­or­ga­ni­sa­tio­nen haben inzwi­schen schrift­lich auf­ge­ar­bei­tet, wor­an es ihrer Ansicht nach lag. Das der „Klei­nen Zei­tung“ (9.8.26) vor­lie­gen­de Urteil: „Plei­ten und Pan­nen, kein Pech.“

Die Kri­tik rich­tet sich vor allem gegen Stadt­par­tei­chef Axel Kas­seg­ger und die Lan­des­par­tei. Bei der Lis­ten­er­stel­lung sei­en Emp­feh­lun­gen aus dem Kan­di­da­ten-Hea­ring kaum berück­sich­tigt wor­den. Gleich drei der sechs neu­en Gemein­de­rä­te arbei­ten zugleich in Büros blau­er Lan­des­re­gie­rungs­mit­glie­der: der desi­gnier­te Klub­chef Wolf­gang Lue­ger bei Ste­fan Her­mann, Domi­nik Haus­jell bei Clau­dia Hol­zer und Jür­gen Ange­rer bei Han­nes Ames­bau­er. Ein ange­kün­dig­ter außer­or­dent­li­cher Stadt­par­tei­tag zur Beschluss­fas­sung der Wahl­lis­te wur­de gestri­chen. Die Par­tei­aus­schlüs­se der bei­den stell­ver­tre­ten­den Stadt­par­tei­ob­leu­te Bern­hard Dohr und Fabi­an Gut­schrei­ter kurz vor dem Wahl­kampf­auf­takt hät­ten zusätz­lich für Wut an der Basis gesorgt.

Dazu kamen Wahl­kampf­fly­er, die erst zwei Wochen vor der Wahl ein­tra­fen, QR-Codes, die wegen einer nicht funk­tio­nie­ren­den Web­site ins Nir­wa­na führ­ten, und eine Schluss­kund­ge­bung mit Her­bert Kickl und Mario Kuna­sek, zu der bloß rund 300 FPÖ-Fans kamen. Kas­seg­gers unge­klär­te Wohn­sitz­fra­ge zwi­schen Graz-Lie­be­nau und Grat­wein-Stra­ßen­gel folg­te als Zuga­be. Wäh­rend Kas­seg­ger nega­ti­ve Berich­te den „Sys­tem­me­di­en“ zuschrieb, attes­tier­te die blaue Basis „rei­nes Selbst­ver­schul­den“ (kleinezeitung.at, 9.8.26).

Im Herbst soll ein Dele­gier­ten­par­tei­tag fol­gen. Par­tei­in­tern rech­nen man­che damit, dass Apfel­knab Kas­seg­ger als Stadt­par­tei­chef ablö­sen könn­te. Nach­dem die Füh­rung eine grö­ße­re Wahl­ana­ly­se offen­bar wenig reiz­voll fand und statt­des­sen das mage­re FPÖ-Abschnei­den bei der Graz-Wahl als Erfolg ver­kau­fen woll­te, hat die Basis sie eben selbst geschrieben.

Sbg: Grundstücksverkauf an Red-Bull „aus Versehen“ verschwiegen

Bei einer Prü­fung der lan­des­ei­ge­nen Salz­bur­ger Land-Invest ist dem Lan­des­rech­nungs­hof ein bemer­kens­wer­tes Grund­stücks­ge­schäft vor­ent­hal­ten wor­den. Auf wie­der­hol­te Fra­gen hat­te das Unter­neh­men ange­ge­ben, kei­ne Grund­stü­cke an Red Bull ver­kauft zu haben. Einen Tag nach Über­mitt­lung des Prüf­be­richts an den Land­tag stieß Rech­nungs­hof­di­rek­tor Lud­wig Hil­lin­ger im Grund­buch auf das Gegen­teil: Eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Land-Invest hat­te 2018 rund 730 Qua­drat­me­ter beim Salz­bur­ger Sta­di­on für 343.100 Euro an Red Bull verkauft

Das Land erklär­te die feh­len­de Infor­ma­ti­on mit einem Ver­se­hen. Der Ver­kaufs­preis von 470 Euro pro Qua­drat­me­ter lag knapp über dem damals ein­ge­hol­ten Gut­ach­ten von 468,45 Euro. Die aktu­el­le Affä­re dreht sich damit zunächst um die fal­sche bezie­hungs­wei­se unvoll­stän­di­ge Aus­kunft an den Rech­nungs­hof, der eine wei­te­re Prü­fung ein­ge­lei­tet hat. Der Ver­kauf selbst war 2018 vom Auf­sichts­rat der Land-Invest-Toch­ter SWS geneh­migt worden.

Heu­te sitzt FPÖ-Wohn­bau­lan­des­rat Mar­tin Zau­ner im Auf­sichts­rat der Land-Invest. Die KPÖ Plus woll­te von ihm wis­sen, wann er von dem Geschäft erfah­ren habe und wer für die fal­sche Infor­ma­ti­on an den Rech­nungs­hof ver­ant­wort­lich sei. Die neu­er­li­che Prü­fung soll nun klä­ren, war­um der Ver­kauf ver­schwie­gen wur­de und ob wei­te­re Geschäf­te feh­len. Ein 343.100-Euro-Grundstück über­sieht man schließ­lich nicht jeden Tag.

(Quel­le: derstandard.at, 30.7.26)

Sbg: Schwaighofer als Beitragstäter?

Die Staats­an­walt­schaft Salz­burg will gegen den 26-jäh­ri­gen FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Sebas­ti­an Schwaig­ho­fer ermit­teln und hat dafür die Auf­he­bung sei­ner par­la­men­ta­ri­schen Immu­ni­tät bean­tragt. Anlass sind ras­sis­ti­sche Kom­men­ta­re unter einem Bei­trag auf Schwaig­ho­fers Face­book-Sei­te, die sich gegen den ORF-Mode­ra­tor Ste­fan Leng­lin­ger rich­te­ten. Geprüft wird der Ver­dacht eines Bei­trags zur Ver­het­zung nach § 283 StGB.

Im Aus­lie­fe­rungs­be­geh­ren wird fest­ge­hal­ten, dass „SOS Mit­mensch“ den FPÖ-Poli­ti­ker per E‑Mail dar­auf auf­merk­sam gemacht habe und die Kom­men­ta­re den­noch zumin­dest bis zum 6. Juli online geblie­ben sei­en. Schwaig­ho­fer erklär­te Anfang August hin­ge­gen, er habe weder das Mail noch die Kom­men­ta­re gese­hen. Der auto­ma­ti­sche Meta-Mode­ra­ti­ons­as­sis­tent habe offen­bar ver­sagt. Dass die­ser Mode­ra­ti­ons­as­sis­tent nicht geeig­net ist, straf­ba­re Kom­men­ta­re nicht ein­mal annä­hernd lücken­los zu ent­fer­nen, ist aller­dings ein Wis­sen, über das auch Schwaig­ho­fer als Medi­en­in­ha­ber des Accounts ver­fü­gen sollte.

Die FPÖ hat für Schwaig­ho­fer den Bereich „Links­extre­mis­mus­spre­cher“ erfun­den. Er ist Lan­des­par­tei­se­kre­tär der Salz­bur­ger FPÖ und geschäfts­füh­ren­der Bun­des­ob­mann des Rings Frei­heit­li­cher Jugend. Bis­lang ist er vor­nehm­lich durch Äuße­run­gen auf­ge­fal­len, die dem iden­ti­tä­ren Reper­toire eins zu eins ent­spre­chen. Dazu passt, dass Schwaig­ho­fer als par­la­men­ta­ri­schen Mit­ar­bei­ter den Ex-Iden­ti­tä­ren­ka­der Fabi­an Rusn­jak beschäftigt

Das Aus­lie­fe­rungs­be­geh­ren lang­te am 20. Juli im Natio­nal­rat ein und wird vor­aus­sicht­lich im Zuge der nächs­ten Ple­nar­sit­zung des Natio­nal­rats am 23. Sep­tem­ber behan­delt wer­den. Mitt­ler­wei­le hat sich Schwaig­ho­fer bei Leng­lin­ger entschuldigt

(Quel­le: salzburg24.at, 3.8.26)

Sbg: Svazeks Identitären-Distanz mit Vor- und Beigeschichte

Im Som­mer­in­ter­view der „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (12.8.26) erklär­te Lan­des­haupt­mann­stell­ver­tre­te­rin Mar­le­ne Sva­zek, für Mit­glie­der der rechts­extre­men Iden­ti­tä­ren sei in der FPÖ kein Platz. Eine Aus­sa­ge, die bei den Grü­nen Erin­ne­run­gen weck­te. Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Simon Hei­lig-Hof­bau­er sprach von einem blau­en „Gedächt­nis­ver­lust“ und ver­wies auf frü­he­re gemein­sa­me Auf­trit­te Sva­zeks mit Roman Möse­ne­der, der sowohl Beim Salz­bur­ger Ring Frei­heit­li­cher Jugend im Vor­stand als auch den Iden­ti­tä­ren zuzu­rech­nen war und nach einem Vor­fall im Zuge einer Iden­ti­tä­ren-Demo im Dezem­ber 2021 das poli­ti­sche Feld ver­las­sen muss­te. Zuvor hat­te Sva­zek mit Möse­ne­der inklu­si­ve White-Power-Gruß für ein Foto posiert.

Marlene Svazek (rechts), daneben Roman Möseneder (Mitte) (Screenshot Insta September 2021)
Mar­le­ne Sva­zek (rechts), dane­ben Roman Möse­ne­der (Mit­te) (Screen­shot „Stan­dard” Ins­ta Sep­tem­ber 2021)

Ver­ges­sen hat Sva­zek offen­bar auch auf ihren eige­nen Lan­des­par­tei­se­kre­tär Sebas­ti­an Schwaig­ho­fer, der neben der Über­nah­me iden­ti­tä­rer Posi­tio­nen inklu­si­ve Sprach­ge­brauch sich auch schon mit Iden­ti­tä­ren gezeigt hat: Schwaig­ho­fer folg­te im April 2023 einem iden­ti­tä­ren Auf­ruf und reis­te aus Salz­burg an, um mit Rechts­extre­men und Neo­na­zis gegen eine Drag­queen-Lesung in der Tür­kis Rosa Lila Vil­la zu demons­trie­ren. Mit dabei war eben­falls der Salz­bur­ger FPÖ-Poli­ti­ker Paul Dürn­ber­ger, der drei Mona­te spä­ter auch an der iden­ti­tä­ren Som­mer­de­mo teil­ge­nom­men hatte.

Sebastian Schwaighofer (Mitte), Andreas Hinteregger (rechts von Schwaighofer), Paul Dürnberger (ganz rechts) beim Identitärenaufmarsch vor der Türkis Rosa Lila Villa (Foto: Presseservice Wien, 16.4.23)
Sebas­ti­an Schwaig­ho­fer (Mit­te), Andre­as Hin­ter­eg­ger (rechts von Schwaig­ho­fer), Paul Dürn­ber­ger (ganz rechts) beim Iden­ti­tä­ren­auf­marsch vor der Tür­kis Rosa Lila Vil­la (Foto: Pres­se­ser­vice Wien, 16.4.23)

Linz: Bestlage für (nicht nur) Haimbuchners Vertraute

Zwei Frau­en aus dem unmit­tel­ba­ren poli­ti­schen Umfeld von FPÖ-Lan­des­haupt­mann­stell­ver­tre­ter Man­fred Haim­buch­ner kamen 2012 zu Woh­nun­gen in bes­ter Lin­zer Innen­stadt­la­ge. Ver­käu­fe­rin war die damals über die Ener­gie AG lan­des­ei­ge­ne gemein­nüt­zi­ge Wohn­bau­ge­sell­schaft OGW. Das Haus in der Harr­ach­stra­ße war mit öffent­li­chen Mit­teln saniert wor­den. Haim­buch­ner war zu die­sem Zeit­punkt seit drei Jah­ren Wohn­bau­lan­des­rat und damit poli­tisch auch für die Auf­sicht über gemein­nüt­zi­ge Bau­trä­ger zuständig.

Eine der Käu­fe­rin­nen war Ire­ne S., damals in Haim­buch­ners Büro für Wohn­bau­för­de­rung zustän­dig, spä­ter sei­ne Büro­lei­te­rin und heu­te Spit­zen­be­am­tin im Bereich Wohn­bau­för­de­rung und Auf­sicht über gemein­nüt­zi­ge Bau­trä­ger. Sie erwarb rund 70 Qua­drat­me­ter samt Gara­ge und Gar­ten. Für die Woh­nung floss zudem ein Wohn­bau­för­de­rungs­dar­le­hen von rund 65.000 Euro. Die zwei­te Käu­fe­rin war eine die lang­jäh­ri­ge FPÖ-Poli­ti­ke­rin Bri­git­te P., die unter ande­rem im Natio­nal­rat und im ober­ös­ter­rei­chi­schen Land­tag saß. Sie kauf­te eine rund 160 Qua­drat­me­ter gro­ße Dach­ge­schoß­woh­nung mit Ter­ras­se. Der Stan­dard (10.8.26) kam bei einem Ver­gleich mit dama­li­gen Lin­zer Markt­prei­sen zum Schluss, dass bei­de Objek­te aus­ge­spro­chen güns­tig erwor­ben wor­den seien.

Fra­gen dazu ließ Haim­buch­ner zunächst unbe­ant­wor­tet. Nach Erschei­nen des Berichts sprach er in einem Face­book-Pos­ting von einer „poli­ti­schen Hetz­jagd links­ra­di­ka­ler Medi­en“, von „dumm­dreis­ten Kam­pa­gnen“ und stell­te recht­li­che Schrit­te in Aus­sicht. Offen blieb dabei trotz­dem, nach wel­chen Kri­te­ri­en die Woh­nun­gen ver­ge­ben wur­den, ob es ande­re Interessent:innen gab und wie deren Wohn­be­darf geprüft wurde.

Haim­buch­ner argu­men­tier­te anschlie­ßend, der Preis für Ire­ne S. sei unter Ein­rech­nung des För­der­dar­le­hens markt­üb­lich gewe­sen, P.s frei­fi­nan­zier­te Woh­nung wie­der­um habe mit sei­ner Zustän­dig­keit gar nichts zu tun gehabt. Einer Über­prü­fung hiel­ten bei­de Argu­men­te nur bedingt stand. Auch unter Ein­rech­nung des Dar­le­hens sei der Qua­drat­me­ter­preis unter dem dama­li­gen Lin­zer Durch­schnitt geblie­ben. Und für gemein­nüt­zi­ge Bau­trä­ger gel­ten die Ver­ga­be­grund­sät­ze des Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keits­ge­set­zes grund­sätz­lich auch bei frei­fi­nan­zier­ten Woh­nun­gen; zudem unter­lie­gen sie der Auf­sicht des Wohnbauressorts.

Die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (12.8.26) erwei­ter­ten die Cau­sa unter­des­sen: Auch Per­so­nen mit Ver­bin­dun­gen zu ÖVP und SPÖ kamen im sel­ben Haus zu Woh­nun­gen. Die Fra­ge nach dem klei­nen Kreis der Begüns­tig­ten reicht damit – nach dem Mot­to „Alle krie­gen was, dann haben wir unse­re Ruh” (OÖN) über die FPÖ hinaus.

Für Haim­buch­ner, der im kom­men­den Jahr die Land­tags­wahl zu schla­gen hat, kommt sie trotz­dem zur Unzeit. Erst im Juli berich­te­te der „Stan­dard“ über die geplan­te Kar­rie­re sei­nes Büro­lei­ters Roland Diet­rich im gemein­nüt­zi­gen Wohn­bau und die damit ver­bun­de­nen Interessenkonflikte.

Bei der „sozia­len Hei­mat­par­tei“ häu­fen sich der­zeit jeden­falls die Fra­gen, wer im sozia­len bezie­hungs­wei­se gemein­nüt­zi­gen Wohn­bau beson­ders gut unterkommt.

(Quel­len: derstandard.at, 10.8.26, derstandard.at, 11.8.26, derstandard.at, 13.8.26, nachrichten.at, 12.8.26)

Wien: Privaturlaub auf Parteikosten – für Gudenus nicht nachweisbar

Die Staats­an­walt­schaft Wien hat die jah­re­lan­gen Ermitt­lun­gen gegen den frü­he­ren FPÖ-Vize­chef Johann Gude­nus in wesent­li­chen Tei­len ein­ge­stellt. Ermit­telt wor­den war wegen des Ver­dachts der Untreue und Ver­un­treu­ung: Es ging um die aus Par­tei­mit­teln bezahl­te pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung von Heinz-Chris­ti­an Stra­che und des­sen Kin­dern, Eis­ho­ckey­kar­ten und ande­re pri­va­te Rech­nun­gen, Ein­kaufs­gut­schei­ne, Urlaubs­rei­sen sowie einen Dienst­wa­gen. Der Ver­dacht gegen Gude­nus lag auch des­halb nahe, weil er von 2010 bis 2015 Klub­ob­mann und anschlie­ßend bis 2018 Finanz­re­fe­rent des Wie­ner FPÖ-Klubs war sowie über des­sen Kon­to ver­fü­gen konn­te. Für die Staats­an­walt­schaft ließ sich letzt­lich jedoch nicht nach­wei­sen, dass er die frag­li­chen Zah­lun­gen ange­ord­net oder geneh­migt hat­te (justizonline.gv.at, 10.8.26).

An den zugrun­de lie­gen­den Vor­gän­gen lässt die Ein­stel­lungs­be­grün­dung aller­dings wenig Zwei­fel. Für Stra­ches pri­va­te Zusatz­kran­ken­ver­si­che­rung samt Kin­dern wur­den ins­ge­samt 9.612,99 Euro aus Par­tei­mit­teln bezahlt. Eine sach­li­che Recht­fer­ti­gung dafür habe es nicht gege­ben, einen Par­tei­be­schluss dazu eben­falls nicht. Auch bei 713,96 Euro aus der Hand­kas­se bestehe der Ver­dacht, dass damit pri­va­te Aus­ga­ben begli­chen wur­den; Eis­ho­ckey­kar­ten für Stra­che und Nahe­ste­hen­de hat­ten nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft ein­deu­tig kei­nen poli­ti­schen Zweck. Belast­bar klä­ren ließ sich jeweils nicht, ob Gude­nus selbst die Zah­lun­gen frei­ge­ge­ben hat­te. Bele­ge tru­gen kei­ne ent­spre­chen­den Geneh­mi­gungs­ver­mer­ke, mög­li­che Aus­kunfts­per­so­nen waren inzwi­schen ver­stor­ben und Bank­da­ten nicht mehr verfügbar.

Beson­ders auf­schluss­reich ist eine Ita­li­en­rei­se von Stra­che und Gude­nus mit ihren dama­li­gen Ehe­frau­en im Mai 2016 für mehr als 11.000 Euro. Im Stra­che-Kalen­der stand für den Abrei­se­tag „PRIVAT“, die Rei­se führ­te über Chris­ti Him­mel­fahrt und das Wochen­en­de. Hin­wei­se auf das von Gude­nus ins Tref­fen geführ­te poli­ti­sche Pro­gramm – Tref­fen mit ita­lie­ni­schen Poli­ti­kern und einen Besuch bei Opus Dei – fan­den die Ermitt­ler in den Rei­se­un­ter­la­gen eben­so wenig wie bei den sons­ti­gen Erhe­bun­gen. „Bei lebens­na­her Betrach­tung dürf­te es sich um einen Urlaub gehan­delt haben“, hält die Staats­an­walt­schaft fest. Selbst bei einem poli­ti­schen Ter­min wäre ein „erheb­li­cher Pri­vat­an­teil“ anzu­set­zen gewesen.

Für Gude­nus reicht auch das straf­recht­lich nicht. Stra­che hat­te die Rei­se samt Bezah­lung in Auf­trag gege­ben, Gude­nus war an deren Orga­ni­sa­ti­on nicht betei­ligt. Vor allem ließ sich des­sen Erklä­rung nicht wider­le­gen, er habe sei­nen pri­va­ten Anteil der Par­tei zurück­ge­zahlt: Die ent­spre­chen­den Buch­hal­tungs­un­ter­la­gen der FPÖ Wien wur­den inzwi­schen ver­nich­tet. Für Gude­nus spricht aus Sicht der Staats­an­walt­schaft zudem, dass er beim eben­falls pri­va­ten gemein­sa­men Ibi­za-Urlaub 2015 sei­nen Anteil tat­säch­lich selbst bezahl­te, wäh­rend Stra­che sei­ne Kos­ten zumin­dest groß­teils der Par­tei über­ließ. Anders als bei Stra­che erge­be sich bei Gude­nus daher kein „ganz­heit­li­ches Bild“ einer sys­te­ma­ti­schen Finan­zie­rung pri­va­ter Rei­sen durch die FPÖ.

Wei­te­re Vor­wür­fe – pri­va­te Ein­käu­fe über Par­tei­gut­schei­ne, Urlau­be auf Par­tei­kos­ten und ein Dienst­wa­gen nach Gude­nus’ Aus­schei­den – beruh­ten im Wesent­li­chen auf Aus­sa­gen eines wei­te­ren Beschul­dig­ten und wur­den durch die Ermitt­lun­gen nicht erhär­tet, teil­wei­se sogar wider­legt. Die Staats­an­walt­schaft stell­te daher ein, weil kein tat­säch­li­cher Grund für eine wei­te­re Ver­fol­gung bestand. Zusätz­lich wären meh­re­re der unter­such­ten Vor­gän­ge inzwi­schen ver­jährt. For­mal han­delt es sich um eine Teil­ein­stel­lung; ein wei­te­rer, als „Fak­tum 1“ bezeich­ne­ter Sach­ver­halt gehört zu einem getrenn­ten Verfahren.

Stoppt die Rech­ten hat­te bereits im Sep­tem­ber 2019, also kurz nach Auf­flie­gen des Spe­sen­skan­dals, gefragt, war­um vor allem Stra­che im Fokus stand und sein lang­jäh­ri­ger Wie­ner Statt­hal­ter Gude­nus zunächst außen vor blieb. Sie­ben Jah­re Ermitt­lun­gen spä­ter ist die Ant­wort dif­fe­ren­ziert: Die Jus­tiz fand reich­lich pri­va­te Aus­ga­ben aus blau­en Kas­sen und auch einen mut­maß­li­chen gemein­sa­men Pri­vat­ur­laub. Dass Gude­nus dafür straf­recht­lich ver­ant­wort­lich war oder sei­nen Anteil nicht zurück­zahl­te, konn­te sie ihm nicht beweisen.

Der „Stan­dard“ (13.8.26) bat Stra­che und Gude­nus um eine Stellungnahme.

Stra­che woll­te die Cau­sa auf STAN­DARD-Anfra­ge nicht kom­men­tie­ren. Er ver­wies dar­auf, dass er zu lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren grund­sätz­lich kei­ne media­len Aus­künf­te gebe. Die Klä­rung erfol­ge aus­schließ­lich gegen­über den zustän­di­gen Behör­den bezie­hungs­wei­se vor Gericht. Gude­nus ließ eine Anfra­ge bis­lang unbeantwortet.

NÖ: Wie Udo Landbauer einen Impfskandal erfindet

Nie­der­ös­ter­reichs FPÖ-Lan­des­haupt­frau-Stell­ver­tre­ter Udo Land­bau­er hat am 11. August auf X eine Geschich­te des rech­ten Bou­le­vard-Medi­ums „New York Post“ über neu ver­öf­fent­lich­te SMS des frü­he­ren US-Gesund­heits­be­ra­ters Antho­ny Fau­ci aus dem Jahr 2021 zur Covi­d19-Imp­fung auf­ge­grif­fen. Land­bau­ers Zusam­men­fas­sung: Fau­ci habe intern „vor Fehl­ge­bur­ten durch die Imp­fung“ gewarnt, wäh­rend er Schwan­ge­ren öffent­lich Ent­war­nung gege­ben habe. Dar­aus macht Land­bau­er gleich eine öster­rei­chi­sche Abrech­nung: Die ÖVP habe „die Wis­sen­schaft“ zum „unan­tast­ba­ren Aller­hei­ligs­ten“ gemacht, einen „Kult“ exe­ku­tiert und „jeden Kri­ti­ker aus dem öffent­li­chen Leben gesperrt. Wann ent­schul­digt sich die­se Par­tei bei den Menschen?“

X-Posting Udo Landbauer (11.8.26)
X‑Posting Udo Land­bau­er (11.8.26)

Nur: In in den ver­öf­fent­lich­ten SMS steht etwas ande­res. Am 25. Jän­ner 2021 dis­ku­tier­ten Fau­ci, die dama­li­ge Che­fin der US-Seu­chen­schutz­be­hör­de CDC Rochel­le Walen­sky und der US-Gesund­heits­be­ra­ter Vivek Mur­thy die zu die­sem Zeit­punkt noch dün­ne Daten­la­ge zur Imp­fung Schwan­ge­rer. Fau­ci warf dabei die Fra­ge auf, ob Fie­ber und star­ke Immun­re­ak­tio­nen nach der zwei­ten Dosis „theo­re­ti­cal­ly could be asso­cia­ted with mis­car­ria­ge in the 1st tri­mes­ter“ – theo­re­tisch also mit Fehl­ge­bur­ten im ers­ten Schwan­ger­schafts­drit­tel zusam­men­hän­gen könn­ten. Einen beob­ach­te­ten Zusam­men­hang oder gar eine bekann­te Impf­ge­fahr beschrieb er damit gera­de nicht.

Einen Tag spä­ter hielt Fau­ci fest, dass bei mehr als 10.000 bereits geimpf­ten Schwan­ge­ren kei­ne Pro­ble­me auf­ge­tre­ten sei­en und auch Tier­ver­su­che kei­ne Warn­si­gna­le erge­ben hät­ten. Wegen der damals begrenz­ten Daten müss­ten mög­li­che Risi­ken gegen den Nut­zen abge­wo­gen wer­den. Zugleich ver­wies er auf die erheb­li­chen Gefah­ren einer Covid-Erkran­kung wäh­rend der Schwangerschaft.

Die inzwi­schen ver­füg­ba­re Evi­denz zer­stört Land­bau­ers Erzäh­lung voll­ends. Eine Meta­ana­ly­se von 23 Stu­di­en mit 117.552 geimpf­ten Schwan­ge­ren fand 2022 kein erhöh­tes Risi­ko für Fehl­ge­bur­ten. Zahl­rei­che spä­te­re Unter­su­chun­gen kamen zum sel­ben Ergeb­nis. Ein aktu­el­ler Fak­ten­check zu den nun kur­sie­ren­den Fau­ci-Behaup­tun­gen kommt eben­falls zum Ergeb­nis, dass die ver­öf­fent­lich­ten Nach­rich­ten kei­nen Beleg dafür lie­fern, Fau­ci habe von einem erhöh­ten Fehl­ge­burts­ri­si­ko gewusst.

Land­bau­ers angeb­li­che Fau­ci-Ent­hül­lung besteht aus der Metho­de: aus „theo­re­tisch mög­lich“ wird „intern gewarnt“, aus einer lau­fen­den wis­sen­schaft­li­chen Risi­ko­prü­fung ein Ver­tu­schungs­skan­dal. Ent­schul­di­gen müss­te sich Land­bau­er für den von ihm ver­brei­te­ten Schwachsinn.

Pöchlarn/NÖ: Vier von sechs Blauen sind weg

Bei der Gemein­de­rats­wahl im Jän­ner 2025 war die FPÖ in Pöch­larn noch auf 24,85 Pro­zent gekom­men und hat­te sechs Man­da­te erobert. Ein­ein­halb Jah­re spä­ter ist von die­ser Frak­ti­on par­tei­po­li­tisch nur noch ein Drit­tel übrig: Vier der sechs frei­heit­li­chen Mandatar:innen sind nach inter­nen Kon­flik­ten aus der FPÖ ausgetreten.

„Wenn von außen immer wie­der Quer­schüs­se kom­men, kann man nicht arbei­ten”, sagt der Pöch­laner Ex-Blaue Albrecht zum Fal­ter. „Ich bin kein Par­tei­sol­dat und will kei­ne Fron­tal­op­po­si­ti­on machen.” (falter.at, 13.8.26)

Langenlois/NÖ: Schluss im Forsthaus

Nach rund einem hal­ben Jahr­hun­dert muss die Fami­lie Schi­ma­nek das Forst­haus in Kron­segg bei Lan­gen­lois räu­men. Das Lan­des­ge­richt Krems bestä­tig­te am 14. Juli das erst­in­stanz­li­che Räu­mungs­ur­teil. Spä­tes­tens Mit­te Sep­tem­ber muss das Gebäu­de zurück­ge­ge­ben wer­den. For­mal ist die Ent­schei­dung noch nicht rechts­kräf­tig, eine außer­or­dent­li­che Revi­si­on an den Obers­ten Gerichts­hof wäre mög­lich. Der ehe­ma­li­ge Lan­gen­loi­ser Stadt­rat und FPÖ-Mit­ar­bei­ter René Schi­ma­nek soll aller­dings laut „pro­fil“ (12.8.26) ange­kün­digt haben, dar­auf zu ver­zich­ten und befän­de sich bereits „im Umzugs­stress“.

Das Gericht sah einen „erheb­lich nach­tei­li­gen Gebrauch“ des Forst­hau­ses. Bei einer Haus­durch­su­chung 2024 im Zuge des Vor­ge­hens gegen die mut­maß­li­che Ter­ror­grup­pe „Säch­si­sche Sepa­ra­tis­ten“ waren im Forst­haus Muni­ti­on und NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den wor­den. Das Gebäu­de ist seit Jahr­zehn­ten als Treff­punkt der extre­men Rech­ten bekannt. Bereits in den 1980er-Jah­ren fan­den dort Wehr­sport­übun­gen statt. Die deut­sche Bun­des­an­walt­schaft geht zudem davon aus, dass Mit­glie­der „Säch­si­sche Sepa­ra­tis­ten“ das Forst­haus als mög­li­chen Rück­zugs­ort für einen erwar­te­ten „Tag X“ ins Auge gefasst hat­ten. Zwei Nef­fen René Schi­man­eks ste­hen in Deutsch­land im Zusam­men­hang mit der Grup­pe vor Gericht, gegen den drit­ten läuft eben­falls ein Verfahren.

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