Klagenfurt: Aus „Schmutzkübel“ wurde Schuldspruch
Die Fälschungsvorwürfe gegen die Freiheitliche Wirtschaft Kärnten haben nun ein gerichtliches Nachspiel: Der Geschäftsführer der FW Kärnten, wurde am 22. Juli am Bezirksgericht Klagenfurt wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Richterin verhängte 150 Tagessätze zu je 35 Euro, also 5.250 Euro Geldstrafe. Eine Diversion lehnte sie ab: Bei Urkundenfälschungen in 20 Fällen „geht sich eine Diversion nicht aus“(derstandard.at, 22.7.26).
Hintergrund ist die Kärntner Wirtschaftskammerwahl 2025. Kurz davor hatten mehrere Unternehmer erklärt, sie seien auf Kandidatenlisten der Freiheitlichen Wirtschaft gelandet, obwohl sie einer Kandidatur nicht zugestimmt hätten. Laut Gericht wurden Unterschriften vervielfältigt und nachträglich auf Zustimmungserklärungen eingetragen.
Damals wies die Freiheitliche Wirtschaft die Vorwürfe zurück. Von einer „Schmutzkübelkampagne“ gegen die FPÖ war die Rede, außerdem wurde ein „Fehler“ einer Sekretärin ins Spiel gebracht (kaernten.ORF.at, 10.3.25). Der nun verurteilte Geschäftsführer erklärte seinerzeit, im Büro könne bei 1.200 Unterschriften „da und dort ein Fehler“(derstandard.at, 8.3.25) passieren. Vor Gericht bekannte er sich nun schuldig und sprach davon, ihm sei die Tragweite nicht bewusst gewesen. Von der einstigen Entlastungserzählung blieb damit wenig übrig.
Wien: FPÖ-Polemik gegen DÖW ohne Tatsachengrundlage
Ausgerechnet beim Versuch, eine wissenschaftliche Einrichtung als „pseudowissenschaftlich“ abzuwerten, scheiterte die FPÖ nun höchstgerichtlich an der Tatsachengrundlage. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) in seinem Rechtsstreit mit der FPÖ vollständig recht gegeben. Die Partei hatte das DÖW im August 2023 auf ihrer Website als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnet. Zwei Vorinstanzen werteten das noch als zulässige Meinungsäußerung. Der OGH sah für die Behauptung hingegen „keine, auch keine schmale Tatsachengrundlage“. Die FPÖ darf das DÖW damit nicht mehr als unwissenschaftlich bezeichnen, musste die Entscheidung auf ihrer Website veröffentlichen und sämtliche Verfahrenskosten tragen.
Die Freiheitliche Partei Österreichs ersucht um Ihre Aufmerksamkeit zum Zwecke einer tatsächlichen Berichtigung.
— Bernhard Weidinger (@bweidin.bsky.social) 7. August 2026 um 12:30
Der Ausgang ist auch deshalb folgenreich, weil die FPÖ seit Jahren mit einer verzerrten Darstellung eines Urteils aus dem Jahr 1998 gegen das DÖW arbeitet. Daraus konstruierte der damalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete und aktuelle steirische Landesrat Hannes Amesbauer die Behauptung, ein Gericht habe dem DÖW fehlende Wissenschaftlichkeit und Neutralität attestiert. Tatsächlich gab das damalige Urteil das so nicht her. Nun hat der OGH den FPÖ-Diffamierungen eine deutliche Grenze gesetzt – endlich!
(Quelle: derstandard.at, 23.7.26)
Innsbruck: Rassistischer Bezug ja, Verhetzung im Zweifel nein
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung gegen Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger eingestellt. Ausgangspunkt war ein FPÖ-Video aus dem Sommer 2025: Abwerzger trug darin eine Burger-King-Papierkrone und präsentierte sich als „König der Abschiebungen“. Kritiker:innen sahen darin eine Anspielung auf ein 2021 verbreitetes rassistisches Video, in dem ein Mann in einem Flugzeug einen Schwarzen Passagier unter anderem als „Burger King“ verhöhnt hatte. Die FPÖ bestritt diesen Zusammenhang.
Die Einstellungsbegründung fällt allerdings differenzierter aus als die damalige FPÖ-Verteidigung. Auch die Staatsanwaltschaft ging von einem Bezug zu dem rassistischen Vorgängervideo aus.
Vor diesem Hintergrund ist im vorliegenden Fall zunächst zu konstatieren, dass die Verantwortung des B** [gemeint ist Abwerzger; Anmk. SdR], er habe das sogenannte „Burger King guy on plane”-Video vor dessen „Thematisierung im Rahmen der gegenständlichen Angelegenheit“ nicht gekannt und somit auch von einer möglichen Anspielung auf dieses Video durch die Burger-King-Krone nichts gewusst, lebensfremd und daher unglaubwürdig anmutet, weil schon der Bildungsgrad des Beschuldigten und seine berufliche Stellung gegen die – nach seiner obigen Einlassung zu treffende – Annahme sprechen, dass er sich in der belebten Innsbrucker Innenstadt beim Aufsetzen einer Burger-King-Krone filmen ließ, ohne diesen Vorgang näher zu hinterfragen. (Einstellungsbegründung StA Innsbruck)
Für eine strafbare Verhetzung reichte das nach ihrer Einschätzung dennoch nicht: Objektiv sei nicht hinreichend eindeutig, dass zu Hass oder Gewalt aufgestachelt werden sollte, im Zweifel werde lediglich die migrationspolitische Position der FPÖ vermittelt. Auch Ermittlungen gegen mögliche medienrechtlich Verantwortliche wurden eingestellt.
Allerdings: Vom seitens der FPÖ ursprünglich behaupteten fehlenden Zusammenhang mit dem rassistischen „Burger-King“-Video blieb in der Einstellungsbegründung nichts übrig.
Stmk: Leitkultur mit eingebautem Widerspruch und ein Erfolg, der keiner ist
Asylwerber:innen in der steirischen Grundversorgung müssen künftig neue, dreiseitige „Verhaltensregeln“ zur Kenntnis nehmen. FPÖ-Landesrat Hannes Amesbauer präsentierte sie als nächsten Schritt nach verschärften „Hausordnungen“. Gefordert wird unter anderem die Anerkennung der „in Österreich geltenden christlich-abendländischen Leitkultur“ (steiermark.orf.at, 27.7.26). Verstöße gegen die Regeln könnten Auswirkungen auf Leistungen der Grundversorgung haben.
Was unter dieser Leitkultur zu verstehen sei, liefert das Papier gleich mit: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichwertigkeit von Frau und Mann, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Ablehnung von religiösem und politischem Extremismus. Fundamentalistische Kleidungsstücke wie Burka oder Niqab würden den gesellschaftlichen Normen widersprechen. Zu den ausdrücklich festgehaltenen westlichen Grundwerten gehört außerdem die Trennung von Staat und Religion.
Die Pointe hat die blaue Leitkulturverordnung damit praktischerweise selbst eingebaut: Erst wird eine christlich-abendländische Leitkultur staatlich vorgeschrieben, dann die Trennung von Staat und Religion zum Grundwert erklärt.
Apportiert von der „Kronen Zeitung“ (15.8.26) dufte Amesbauer verkünden, dass die steirischen Maßnahmen gegen Asylwerber:innen („Die Steiermark als Asylland so unattraktiv wie möglich zu machen“) zum Erfolg geführt hätten. Die Zahl jener, die sich in der Grundversorgung befinden, seien um fast 30 % zurückgegangen. „Bei uns gibt es eben Pflichten statt Automatismen!“, zitiert die „Krone“ einen offenbar zufriedenen Amesbauer.
Wozu das journalistische Grundhandwerkszeug für den Krone-Artikel allerdings nicht gereicht hat, war eine Einordnung dieses vermeintlichen steirischen „Erfolgs“. Der Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gerz stellt nüchtern fest: „Amesbauer redet Unsinn. Seit Dezember 2024 (Amtsantritt Amesbauer) gibt es bundesweit Rückgang in Grundversorgung bundesweit um 38%.“ Eine Tabelle zeigt zudem die Bundesländer-Zahlen: Rückgang im von der FPÖ verhassten Wien: 40 %, in Vorarlberg und Tirol jeweils 42 %, in Oberösterreich 50 %.

Unabhängig davon bleibt eine andere Komponente, nämlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit, Asylwerber:innen in die Armut zu drängen und gleichzeitig ein Maximum an Anpassung und Integration zu verlangen.
Graz: Die FPÖ-Basis rebelliert
Am Wahlabend war die offizielle FPÖ-Linie noch: stolz auf den Zugewinn. René Apfelknab hatte bei der Grazer Gemeinderatswahl zwar 1,4 Prozentpunkte dazugewonnen, mit zwölf Prozent landeten die Freiheitlichen allerdings nur auf Platz vier und damit hinter den Grünen. Angesichts des bundesweiten FPÖ-Hochs, eines blauen Landeshauptmanns und des Abgangs des langjährigen ÖVP-Bürgermeisters Siegfried Nagl, der im blauen Wähler:innensegmet gefischt hatte, waren die Erwartungen parteiintern deutlich höher. Mehrere Bezirksorganisationen haben inzwischen schriftlich aufgearbeitet, woran es ihrer Ansicht nach lag. Das der „Kleinen Zeitung“ (9.8.26) vorliegende Urteil: „Pleiten und Pannen, kein Pech.“
Die Kritik richtet sich vor allem gegen Stadtparteichef Axel Kassegger und die Landespartei. Bei der Listenerstellung seien Empfehlungen aus dem Kandidaten-Hearing kaum berücksichtigt worden. Gleich drei der sechs neuen Gemeinderäte arbeiten zugleich in Büros blauer Landesregierungsmitglieder: der designierte Klubchef Wolfgang Lueger bei Stefan Hermann, Dominik Hausjell bei Claudia Holzer und Jürgen Angerer bei Hannes Amesbauer. Ein angekündigter außerordentlicher Stadtparteitag zur Beschlussfassung der Wahlliste wurde gestrichen. Die Parteiausschlüsse der beiden stellvertretenden Stadtparteiobleute Bernhard Dohr und Fabian Gutschreiter kurz vor dem Wahlkampfauftakt hätten zusätzlich für Wut an der Basis gesorgt.
Dazu kamen Wahlkampfflyer, die erst zwei Wochen vor der Wahl eintrafen, QR-Codes, die wegen einer nicht funktionierenden Website ins Nirwana führten, und eine Schlusskundgebung mit Herbert Kickl und Mario Kunasek, zu der bloß rund 300 FPÖ-Fans kamen. Kasseggers ungeklärte Wohnsitzfrage zwischen Graz-Liebenau und Gratwein-Straßengel folgte als Zugabe. Während Kassegger negative Berichte den „Systemmedien“ zuschrieb, attestierte die blaue Basis „reines Selbstverschulden“ (kleinezeitung.at, 9.8.26).
Im Herbst soll ein Delegiertenparteitag folgen. Parteiintern rechnen manche damit, dass Apfelknab Kassegger als Stadtparteichef ablösen könnte. Nachdem die Führung eine größere Wahlanalyse offenbar wenig reizvoll fand und stattdessen das magere FPÖ-Abschneiden bei der Graz-Wahl als Erfolg verkaufen wollte, hat die Basis sie eben selbst geschrieben.
Sbg: Grundstücksverkauf an Red-Bull „aus Versehen“ verschwiegen
Bei einer Prüfung der landeseigenen Salzburger Land-Invest ist dem Landesrechnungshof ein bemerkenswertes Grundstücksgeschäft vorenthalten worden. Auf wiederholte Fragen hatte das Unternehmen angegeben, keine Grundstücke an Red Bull verkauft zu haben. Einen Tag nach Übermittlung des Prüfberichts an den Landtag stieß Rechnungshofdirektor Ludwig Hillinger im Grundbuch auf das Gegenteil: Eine Tochtergesellschaft der Land-Invest hatte 2018 rund 730 Quadratmeter beim Salzburger Stadion für 343.100 Euro an Red Bull verkauft
Das Land erklärte die fehlende Information mit einem Versehen. Der Verkaufspreis von 470 Euro pro Quadratmeter lag knapp über dem damals eingeholten Gutachten von 468,45 Euro. Die aktuelle Affäre dreht sich damit zunächst um die falsche beziehungsweise unvollständige Auskunft an den Rechnungshof, der eine weitere Prüfung eingeleitet hat. Der Verkauf selbst war 2018 vom Aufsichtsrat der Land-Invest-Tochter SWS genehmigt worden.
Heute sitzt FPÖ-Wohnbaulandesrat Martin Zauner im Aufsichtsrat der Land-Invest. Die KPÖ Plus wollte von ihm wissen, wann er von dem Geschäft erfahren habe und wer für die falsche Information an den Rechnungshof verantwortlich sei. Die neuerliche Prüfung soll nun klären, warum der Verkauf verschwiegen wurde und ob weitere Geschäfte fehlen. Ein 343.100-Euro-Grundstück übersieht man schließlich nicht jeden Tag.
(Quelle: derstandard.at, 30.7.26)
Sbg: Schwaighofer als Beitragstäter?
Die Staatsanwaltschaft Salzburg will gegen den 26-jährigen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Sebastian Schwaighofer ermitteln und hat dafür die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragt. Anlass sind rassistische Kommentare unter einem Beitrag auf Schwaighofers Facebook-Seite, die sich gegen den ORF-Moderator Stefan Lenglinger richteten. Geprüft wird der Verdacht eines Beitrags zur Verhetzung nach § 283 StGB.
Im Auslieferungsbegehren wird festgehalten, dass „SOS Mitmensch“ den FPÖ-Politiker per E‑Mail darauf aufmerksam gemacht habe und die Kommentare dennoch zumindest bis zum 6. Juli online geblieben seien. Schwaighofer erklärte Anfang August hingegen, er habe weder das Mail noch die Kommentare gesehen. Der automatische Meta-Moderationsassistent habe offenbar versagt. Dass dieser Moderationsassistent nicht geeignet ist, strafbare Kommentare nicht einmal annähernd lückenlos zu entfernen, ist allerdings ein Wissen, über das auch Schwaighofer als Medieninhaber des Accounts verfügen sollte.
Die FPÖ hat für Schwaighofer den Bereich „Linksextremismussprecher“ erfunden. Er ist Landesparteisekretär der Salzburger FPÖ und geschäftsführender Bundesobmann des Rings Freiheitlicher Jugend. Bislang ist er vornehmlich durch Äußerungen aufgefallen, die dem identitären Repertoire eins zu eins entsprechen. Dazu passt, dass Schwaighofer als parlamentarischen Mitarbeiter den Ex-Identitärenkader Fabian Rusnjak beschäftigt
Das Auslieferungsbegehren langte am 20. Juli im Nationalrat ein und wird voraussichtlich im Zuge der nächsten Plenarsitzung des Nationalrats am 23. September behandelt werden. Mittlerweile hat sich Schwaighofer bei Lenglinger entschuldigt
(Quelle: salzburg24.at, 3.8.26)
Sbg: Svazeks Identitären-Distanz mit Vor- und Beigeschichte
Im Sommerinterview der „Salzburger Nachrichten“ (12.8.26) erklärte Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek, für Mitglieder der rechtsextremen Identitären sei in der FPÖ kein Platz. Eine Aussage, die bei den Grünen Erinnerungen weckte. Landtagsabgeordneter Simon Heilig-Hofbauer sprach von einem blauen „Gedächtnisverlust“ und verwies auf frühere gemeinsame Auftritte Svazeks mit Roman Möseneder, der sowohl Beim Salzburger Ring Freiheitlicher Jugend im Vorstand als auch den Identitären zuzurechnen war und nach einem Vorfall im Zuge einer Identitären-Demo im Dezember 2021 das politische Feld verlassen musste. Zuvor hatte Svazek mit Möseneder inklusive White-Power-Gruß für ein Foto posiert.

Vergessen hat Svazek offenbar auch auf ihren eigenen Landesparteisekretär Sebastian Schwaighofer, der neben der Übernahme identitärer Positionen inklusive Sprachgebrauch sich auch schon mit Identitären gezeigt hat: Schwaighofer folgte im April 2023 einem identitären Aufruf und reiste aus Salzburg an, um mit Rechtsextremen und Neonazis gegen eine Dragqueen-Lesung in der Türkis Rosa Lila Villa zu demonstrieren. Mit dabei war ebenfalls der Salzburger FPÖ-Politiker Paul Dürnberger, der drei Monate später auch an der identitären Sommerdemo teilgenommen hatte.

Linz: Bestlage für (nicht nur) Haimbuchners Vertraute
Zwei Frauen aus dem unmittelbaren politischen Umfeld von FPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner kamen 2012 zu Wohnungen in bester Linzer Innenstadtlage. Verkäuferin war die damals über die Energie AG landeseigene gemeinnützige Wohnbaugesellschaft OGW. Das Haus in der Harrachstraße war mit öffentlichen Mitteln saniert worden. Haimbuchner war zu diesem Zeitpunkt seit drei Jahren Wohnbaulandesrat und damit politisch auch für die Aufsicht über gemeinnützige Bauträger zuständig.
Eine der Käuferinnen war Irene S., damals in Haimbuchners Büro für Wohnbauförderung zuständig, später seine Büroleiterin und heute Spitzenbeamtin im Bereich Wohnbauförderung und Aufsicht über gemeinnützige Bauträger. Sie erwarb rund 70 Quadratmeter samt Garage und Garten. Für die Wohnung floss zudem ein Wohnbauförderungsdarlehen von rund 65.000 Euro. Die zweite Käuferin war eine die langjährige FPÖ-Politikerin Brigitte P., die unter anderem im Nationalrat und im oberösterreichischen Landtag saß. Sie kaufte eine rund 160 Quadratmeter große Dachgeschoßwohnung mit Terrasse. Der Standard (10.8.26) kam bei einem Vergleich mit damaligen Linzer Marktpreisen zum Schluss, dass beide Objekte ausgesprochen günstig erworben worden seien.
Fragen dazu ließ Haimbuchner zunächst unbeantwortet. Nach Erscheinen des Berichts sprach er in einem Facebook-Posting von einer „politischen Hetzjagd linksradikaler Medien“, von „dummdreisten Kampagnen“ und stellte rechtliche Schritte in Aussicht. Offen blieb dabei trotzdem, nach welchen Kriterien die Wohnungen vergeben wurden, ob es andere Interessent:innen gab und wie deren Wohnbedarf geprüft wurde.
Haimbuchner argumentierte anschließend, der Preis für Irene S. sei unter Einrechnung des Förderdarlehens marktüblich gewesen, P.s freifinanzierte Wohnung wiederum habe mit seiner Zuständigkeit gar nichts zu tun gehabt. Einer Überprüfung hielten beide Argumente nur bedingt stand. Auch unter Einrechnung des Darlehens sei der Quadratmeterpreis unter dem damaligen Linzer Durchschnitt geblieben. Und für gemeinnützige Bauträger gelten die Vergabegrundsätze des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes grundsätzlich auch bei freifinanzierten Wohnungen; zudem unterliegen sie der Aufsicht des Wohnbauressorts.
Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (12.8.26) erweiterten die Causa unterdessen: Auch Personen mit Verbindungen zu ÖVP und SPÖ kamen im selben Haus zu Wohnungen. Die Frage nach dem kleinen Kreis der Begünstigten reicht damit – nach dem Motto „Alle kriegen was, dann haben wir unsere Ruh” (OÖN) über die FPÖ hinaus.
Für Haimbuchner, der im kommenden Jahr die Landtagswahl zu schlagen hat, kommt sie trotzdem zur Unzeit. Erst im Juli berichtete der „Standard“ über die geplante Karriere seines Büroleiters Roland Dietrich im gemeinnützigen Wohnbau und die damit verbundenen Interessenkonflikte.
Bei der „sozialen Heimatpartei“ häufen sich derzeit jedenfalls die Fragen, wer im sozialen beziehungsweise gemeinnützigen Wohnbau besonders gut unterkommt.
(Quellen: derstandard.at, 10.8.26, derstandard.at, 11.8.26, derstandard.at, 13.8.26, nachrichten.at, 12.8.26)
Wien: Privaturlaub auf Parteikosten – für Gudenus nicht nachweisbar
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die jahrelangen Ermittlungen gegen den früheren FPÖ-Vizechef Johann Gudenus in wesentlichen Teilen eingestellt. Ermittelt worden war wegen des Verdachts der Untreue und Veruntreuung: Es ging um die aus Parteimitteln bezahlte private Krankenversicherung von Heinz-Christian Strache und dessen Kindern, Eishockeykarten und andere private Rechnungen, Einkaufsgutscheine, Urlaubsreisen sowie einen Dienstwagen. Der Verdacht gegen Gudenus lag auch deshalb nahe, weil er von 2010 bis 2015 Klubobmann und anschließend bis 2018 Finanzreferent des Wiener FPÖ-Klubs war sowie über dessen Konto verfügen konnte. Für die Staatsanwaltschaft ließ sich letztlich jedoch nicht nachweisen, dass er die fraglichen Zahlungen angeordnet oder genehmigt hatte (justizonline.gv.at, 10.8.26).
An den zugrunde liegenden Vorgängen lässt die Einstellungsbegründung allerdings wenig Zweifel. Für Straches private Zusatzkrankenversicherung samt Kindern wurden insgesamt 9.612,99 Euro aus Parteimitteln bezahlt. Eine sachliche Rechtfertigung dafür habe es nicht gegeben, einen Parteibeschluss dazu ebenfalls nicht. Auch bei 713,96 Euro aus der Handkasse bestehe der Verdacht, dass damit private Ausgaben beglichen wurden; Eishockeykarten für Strache und Nahestehende hatten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eindeutig keinen politischen Zweck. Belastbar klären ließ sich jeweils nicht, ob Gudenus selbst die Zahlungen freigegeben hatte. Belege trugen keine entsprechenden Genehmigungsvermerke, mögliche Auskunftspersonen waren inzwischen verstorben und Bankdaten nicht mehr verfügbar.
Besonders aufschlussreich ist eine Italienreise von Strache und Gudenus mit ihren damaligen Ehefrauen im Mai 2016 für mehr als 11.000 Euro. Im Strache-Kalender stand für den Abreisetag „PRIVAT“, die Reise führte über Christi Himmelfahrt und das Wochenende. Hinweise auf das von Gudenus ins Treffen geführte politische Programm – Treffen mit italienischen Politikern und einen Besuch bei Opus Dei – fanden die Ermittler in den Reiseunterlagen ebenso wenig wie bei den sonstigen Erhebungen. „Bei lebensnaher Betrachtung dürfte es sich um einen Urlaub gehandelt haben“, hält die Staatsanwaltschaft fest. Selbst bei einem politischen Termin wäre ein „erheblicher Privatanteil“ anzusetzen gewesen.
Für Gudenus reicht auch das strafrechtlich nicht. Strache hatte die Reise samt Bezahlung in Auftrag gegeben, Gudenus war an deren Organisation nicht beteiligt. Vor allem ließ sich dessen Erklärung nicht widerlegen, er habe seinen privaten Anteil der Partei zurückgezahlt: Die entsprechenden Buchhaltungsunterlagen der FPÖ Wien wurden inzwischen vernichtet. Für Gudenus spricht aus Sicht der Staatsanwaltschaft zudem, dass er beim ebenfalls privaten gemeinsamen Ibiza-Urlaub 2015 seinen Anteil tatsächlich selbst bezahlte, während Strache seine Kosten zumindest großteils der Partei überließ. Anders als bei Strache ergebe sich bei Gudenus daher kein „ganzheitliches Bild“ einer systematischen Finanzierung privater Reisen durch die FPÖ.
Weitere Vorwürfe – private Einkäufe über Parteigutscheine, Urlaube auf Parteikosten und ein Dienstwagen nach Gudenus’ Ausscheiden – beruhten im Wesentlichen auf Aussagen eines weiteren Beschuldigten und wurden durch die Ermittlungen nicht erhärtet, teilweise sogar widerlegt. Die Staatsanwaltschaft stellte daher ein, weil kein tatsächlicher Grund für eine weitere Verfolgung bestand. Zusätzlich wären mehrere der untersuchten Vorgänge inzwischen verjährt. Formal handelt es sich um eine Teileinstellung; ein weiterer, als „Faktum 1“ bezeichneter Sachverhalt gehört zu einem getrennten Verfahren.
Stoppt die Rechten hatte bereits im September 2019, also kurz nach Auffliegen des Spesenskandals, gefragt, warum vor allem Strache im Fokus stand und sein langjähriger Wiener Statthalter Gudenus zunächst außen vor blieb. Sieben Jahre Ermittlungen später ist die Antwort differenziert: Die Justiz fand reichlich private Ausgaben aus blauen Kassen und auch einen mutmaßlichen gemeinsamen Privaturlaub. Dass Gudenus dafür strafrechtlich verantwortlich war oder seinen Anteil nicht zurückzahlte, konnte sie ihm nicht beweisen.
Der „Standard“ (13.8.26) bat Strache und Gudenus um eine Stellungnahme.
Strache wollte die Causa auf STANDARD-Anfrage nicht kommentieren. Er verwies darauf, dass er zu laufenden Ermittlungsverfahren grundsätzlich keine medialen Auskünfte gebe. Die Klärung erfolge ausschließlich gegenüber den zuständigen Behörden beziehungsweise vor Gericht. Gudenus ließ eine Anfrage bislang unbeantwortet.
NÖ: Wie Udo Landbauer einen Impfskandal erfindet
Niederösterreichs FPÖ-Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer hat am 11. August auf X eine Geschichte des rechten Boulevard-Mediums „New York Post“ über neu veröffentlichte SMS des früheren US-Gesundheitsberaters Anthony Fauci aus dem Jahr 2021 zur Covid19-Impfung aufgegriffen. Landbauers Zusammenfassung: Fauci habe intern „vor Fehlgeburten durch die Impfung“ gewarnt, während er Schwangeren öffentlich Entwarnung gegeben habe. Daraus macht Landbauer gleich eine österreichische Abrechnung: Die ÖVP habe „die Wissenschaft“ zum „unantastbaren Allerheiligsten“ gemacht, einen „Kult“ exekutiert und „jeden Kritiker aus dem öffentlichen Leben gesperrt. Wann entschuldigt sich diese Partei bei den Menschen?“

Nur: In in den veröffentlichten SMS steht etwas anderes. Am 25. Jänner 2021 diskutierten Fauci, die damalige Chefin der US-Seuchenschutzbehörde CDC Rochelle Walensky und der US-Gesundheitsberater Vivek Murthy die zu diesem Zeitpunkt noch dünne Datenlage zur Impfung Schwangerer. Fauci warf dabei die Frage auf, ob Fieber und starke Immunreaktionen nach der zweiten Dosis „theoretically could be associated with miscarriage in the 1st trimester“ – theoretisch also mit Fehlgeburten im ersten Schwangerschaftsdrittel zusammenhängen könnten. Einen beobachteten Zusammenhang oder gar eine bekannte Impfgefahr beschrieb er damit gerade nicht.
Einen Tag später hielt Fauci fest, dass bei mehr als 10.000 bereits geimpften Schwangeren keine Probleme aufgetreten seien und auch Tierversuche keine Warnsignale ergeben hätten. Wegen der damals begrenzten Daten müssten mögliche Risiken gegen den Nutzen abgewogen werden. Zugleich verwies er auf die erheblichen Gefahren einer Covid-Erkrankung während der Schwangerschaft.
Die inzwischen verfügbare Evidenz zerstört Landbauers Erzählung vollends. Eine Metaanalyse von 23 Studien mit 117.552 geimpften Schwangeren fand 2022 kein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten. Zahlreiche spätere Untersuchungen kamen zum selben Ergebnis. Ein aktueller Faktencheck zu den nun kursierenden Fauci-Behauptungen kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass die veröffentlichten Nachrichten keinen Beleg dafür liefern, Fauci habe von einem erhöhten Fehlgeburtsrisiko gewusst.
Landbauers angebliche Fauci-Enthüllung besteht aus der Methode: aus „theoretisch möglich“ wird „intern gewarnt“, aus einer laufenden wissenschaftlichen Risikoprüfung ein Vertuschungsskandal. Entschuldigen müsste sich Landbauer für den von ihm verbreiteten Schwachsinn.
Pöchlarn/NÖ: Vier von sechs Blauen sind weg
Bei der Gemeinderatswahl im Jänner 2025 war die FPÖ in Pöchlarn noch auf 24,85 Prozent gekommen und hatte sechs Mandate erobert. Eineinhalb Jahre später ist von dieser Fraktion parteipolitisch nur noch ein Drittel übrig: Vier der sechs freiheitlichen Mandatar:innen sind nach internen Konflikten aus der FPÖ ausgetreten.
„Wenn von außen immer wieder Querschüsse kommen, kann man nicht arbeiten”, sagt der Pöchlaner Ex-Blaue Albrecht zum Falter. „Ich bin kein Parteisoldat und will keine Frontalopposition machen.” (falter.at, 13.8.26)
Langenlois/NÖ: Schluss im Forsthaus
Nach rund einem halben Jahrhundert muss die Familie Schimanek das Forsthaus in Kronsegg bei Langenlois räumen. Das Landesgericht Krems bestätigte am 14. Juli das erstinstanzliche Räumungsurteil. Spätestens Mitte September muss das Gebäude zurückgegeben werden. Formal ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wäre möglich. Der ehemalige Langenloiser Stadtrat und FPÖ-Mitarbeiter René Schimanek soll allerdings laut „profil“ (12.8.26) angekündigt haben, darauf zu verzichten und befände sich bereits „im Umzugsstress“.
Das Gericht sah einen „erheblich nachteiligen Gebrauch“ des Forsthauses. Bei einer Hausdurchsuchung 2024 im Zuge des Vorgehens gegen die mutmaßliche Terrorgruppe „Sächsische Separatisten“ waren im Forsthaus Munition und NS-Devotionalien gefunden worden. Das Gebäude ist seit Jahrzehnten als Treffpunkt der extremen Rechten bekannt. Bereits in den 1980er-Jahren fanden dort Wehrsportübungen statt. Die deutsche Bundesanwaltschaft geht zudem davon aus, dass Mitglieder „Sächsische Separatisten“ das Forsthaus als möglichen Rückzugsort für einen erwarteten „Tag X“ ins Auge gefasst hatten. Zwei Neffen René Schimaneks stehen in Deutschland im Zusammenhang mit der Gruppe vor Gericht, gegen den dritten läuft ebenfalls ein Verfahren.
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