„Ich bin Hooligan, nicht mehr und nicht weniger“
Es dauerte am 13. August im Wiener Landesgericht nicht lange, bis Michael R. seine Verteidigung auf eine einfache Formel brachte: „Mich interessiert der Nationalsozialismus null, ich bin Hooligan, nicht mehr und nicht weniger.“ Der 25-jährige Maurer, bislang unbescholten, bekannte sich vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Daniel Rechenmacher wegen NS-Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz nicht schuldig.
R. gehört zu „Unsterblich Wien“, einer einschlägig bekannten Hooligan-Gruppe aus dem Umfeld der Wiener Austria. Bei Auswärtsspielen und anderen Veranstaltungen – etwa einem Boxkampf in Schwechat – war er mit deren Kutte unterwegs. Auf dem Rücken: ein Totenkopf, dessen Gestaltung laut Anklage dem Truppenkennzeichen der SS nachempfunden ist. Auf der Vorderseite: eine stark an die Reichskriegsflagge der NS-Zeit angelehnte Fahne. Hakenkreuz und Farben waren verändert, Austria-Bezüge eingebaut. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine bewusst codierte propagandistische Verwendung nationalsozialistischer Symbolik.
Dass die Gruppe bei Austria Wien seit 2013 unerwünscht ist, wusste auch R. Er sei über einen ehemaligen Fanbetreuer und Türsteher zu „Unsterblich“ gekommen, erzählte er. Ab 2021 sei er nur mehr zu Auswärtsspielen gefahren, denn nach einem Zusammenstoß mit Rapid-Wien-Fans habe er ein Stadionverbot kassiert.
Richter Rechenmacher wollte wissen, warum man sich mit diesem Hintergrund trotzdem solchen Leuten anschließe. R., der zuerst nicht aussagen wollte, sich dann aber doch etwas gesprächig zeigte, blieb bei seiner Linie: Für ihn sei das alles unproblematisch gewesen.
Kein Unterstützungsprojekt für weiße Haie
Auf einem Monitor ließ das Gericht die Kuttenaufnäher und historische NS-Symbole nebeneinander erscheinen. Rechenmacher verwies auf die Ähnlichkeiten. R. sah sie nicht. Auch mit der Gestaltung des Banner-Logos, das an das Blood & Honour-Design angelehnt ist, wollte er nichts anfangen können.
Fotos zeigten ihn mit der Kutte unter anderem 2021 in Klagenfurt, 2022 in Maria Enzersdorf und 2022 bei einer Boxveranstaltung in Schwechat. Auf den Gruppenfotos hatten sich die Unsterblichen vermummt. Warum? R.: „Dazu kann ich nichts sagen.“ Wer die Aufnäher gestaltet habe, wusste er immerhin: der Herr S. Damit reichte er die Verantwortung an einen kürzlich verstorbenen Unsterblich-Kader weiter, der nicht mehr belangt werden kann.
Die Kutte war nur ein Teil der Anklage. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2023 stießen die Ermittler auf Bierdeckel und Sticker mit einschlägigen Motiven: Reichsadler, Keltenkreuze, die Parole „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ und „HH“. Für die Staatsanwaltschaft stand „HH“ für „Heil Hitler“. R. hatte eine andere Erklärung. Das sei ein geschwungenes „Hooligan‑H“, erklärte er, „und so ist es“. Die einzelnen Sticker habe er sich ohnehin nie näher angesehen, sie hätten in einer Schatulle gelegen. Dass er jenen mit „Ein Reich, ein Volk, ein Führer“ von einem Real-Madrid-Anhänger bekommen hat, wusste er jedoch.
Auch ein T‑Shirt mit einem Weißen Hai und der Aufschrift „White Power Support“ wurde gefunden. R. habe es geschenkt bekommen und nie getragen, erklärte er. Was „White Power Support“ bedeute, wisse er nicht. Rechenmacher kommentierte trocken, von einem Unterstützungsprojekt für weiße Haie gehe er eher nicht aus.
136 Schwarze Sonnen – ungesehen
Noch ergiebiger war R.s Mobiltelefon. Darauf fanden die Ermittler Dutzende Hitler-Bilder, 68 Abbildungen von Hakenkreuzen, 36 SS-Totenköpfe, 15 Doppel-Sig-Runen, 45 Abzeichen nationalsozialistischer Divisionen und 136 Darstellungen der Schwarzen Sonne. Dazu kamen „Blood & Honour“, „14/88“, Hitlergrüße und weitere NS-Motive. Auch ein Bild des Rechtsterroristen Anders Breivik fand sich unter den Dateien.
R. erklärte den Fund mit WhatsApp. Er sei in vielen Gruppen gewesen, Dateien hätten sich automatisch in seine Galerie synchronisiert. Angesehen habe er sie nicht, verschickt ebenfalls nicht.
Rechenmacher interessierte ein Detail: Die Chats waren gelöscht, die Bilder waren noch vorhanden. R. führte Speicherplatzprobleme ins Treffen. Warum er dann ausgerechnet die Fotos nicht gelöscht hatte? Er habe eben nie in seine Galerie geschaut.
Auch die Namen einzelner Kontakte sorgten für Fragen. In der Auswertung tauchten Bezeichnungen wie „Heinrich Himmler“, „Heil Hitler“ oder Hakenkreuze in Kontaktnamen auf. R. erklärte, er habe diese Personen nicht selbst so eingespeichert und sich mit den Gruppen nicht beschäftigt.
Für die Staatsanwältin war die Sache deutlich weniger rätselhaft. Wer jahrelang in diesem Milieu unterwegs sei, die Vorgeschichte von „Unsterblich“ kenne, eine entsprechend gestaltete Kutte trage und eine derartige Menge an NS-Material auf dem Telefon habe, könne sich kaum glaubhaft auf völlige Ahnungslosigkeit zurückziehen. Sie bezeichnete R.s Angaben als „Schutzbehauptungen”.
„Unsterblich“: Die Vorgeschichte reicht weit zurück
Die Geschichte von „Unsterblich Wien“ begann freilich lange vor R.s Einstieg. Nach einer Reihe antisemitischer und neonazistischer Vorfälle entzog Austria Wien der Gruppe Anfang 2013 den Fanclub-Status, rund 20 Hausverbote wurden verhängt.
Zu diesem Zeitpunkt war „Unsterblich“ bereits jahrelang einschlägig aufgefallen. Nach dem Tod des führenden Mitglieds Uwe B. im September 2011 zogen Hunderte Hooligans in einem Trauermarsch zum Austria-Stadion. Auf Aufnahmen waren Hakenkreuze, „88“ und mehrfach Hitlergrüße zu sehen. Beim Begräbnis war laut damaliger Berichterstattung auch der Neonazi und Holocaustleugner Gerd Honsik erschienen.
Der Ausschluss aus dem Austria-Stadion bedeutete keineswegs das Ende der Gruppe. 2013 überfielen Unsterblich-Neonazis das linke Veranstaltungszentrum Ernst-Kirchweger-Haus mit abgebrochenen Besenstielen, Holzlatten und Bierflaschen und verletzten einen Gewerkschafter – die strafrechtliche Aufarbeitung von Trauermarsch und Überfall blieb skandalös dürftig.
2015 folgten Auftritte bei Hellas Kagran. Verbindungen einzelner „Unsterblich“-Hooligans gab’s auch ins FPÖ-Umfeld. Später verschoben sich Teile des Milieus: Neonazis aus „Unsterblich“ fanden mit einschlägigen Rapid-Hooligans und Personen aus dem Umfeld des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel bei der Gruppe „Unwiderstehlich“ zusammen. Vereinsrivalitäten erwiesen sich dabei als erstaunlich flexibel, wenn die politische Gesinnung passte.
Weitere „Unsterbliche“ vor Gericht
Auch vor Gericht ist dieses Umfeld keineswegs Neuland. 2023 wurde ein alter Bekannter aus der braunen Hooligan-Szene, dessen Verbindungen von Rapid über „Eisern Wien“ zu „Unsterblich“ reichten, wegen Wiederbetätigung zu zwei Jahren bedingt verurteilt.
Bereits im November 2022 standen mit Paul B. und Thomas C. zwei vor Gericht, die wie Michael R. im September 2023 hausdurchsucht wurden. Eine Verurteilung wegen Wiederbetätigung ging mit bedingte Haftstrafen einher. B. wird am Landesgericht bald wieder erscheinen müssen: Die Anklage gegen sei bereits fertig gestellt. C. muss nie wieder vor Gericht, er verunglückte im letzten Jahr bei einem Autounfall tödlich. Sein Begräbnis geriet zu einem veritablen Auflauf des Who is Who der österreichischen Neonazi-Szene – auch Michael R. nahm mit seinen Unsterblich-Freunden daran teil. Gegen weitere Unsterblich-Beschuldigte wurde zuletzt noch ermittelt.
Damit bekommt auch R.s Behauptung, er habe sich bloß einem Hooligan-Trupp angeschlossen und von dessen ideologischer Verfasstheit kaum etwas mitbekommen, einen bemerkenswerten Kontext. Von den Verurteilungen seiner Kameraden nach dem Verbotsgesetz habe er erst vor zwei bis drei Jahren erfahren. „Ich bin in Fußballstadien unterwegs, Privates hat mich nicht interessiert.“
Der Verteidiger David Jodlbauer argumentierte bis zuletzt, R. sei eben nicht mit der gesamten Gruppe gleichzusetzen, er müsse die Bedeutung der Symbole nicht kennen. Man müsse ihm nachweisen, dass er sich nationalsozialistisch betätigt habe. Zweifel müssten zu einem Freispruch führen.

Die Geschworenen hatten diese Zweifel nicht. Sie befanden R. im Kern der Anklage für schuldig, strichen allerdings mehrere Einzelpunkte aus dem Wahrspruch. Das Gericht verhängte 20 Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre. Mildernd wirkten der bisher ordentliche Lebenswandel, R.s teilweise noch junges Alter bei den Taten und die überlange Verfahrensdauer, für die vier Monate abgezogen wurden. R. und sein Verteidiger nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Es ist daher noch nicht rechtskräftig. Der Vernichtung seines Sammelguts hatte R. nach kurzem Zögern bereits vor der Urteilsfindung zugestimmt: „Des brauch i nimma.”
Die NS-Zeit mag Michael R. nach eigener Darstellung nie interessiert haben. Auf seiner Kutte, in seiner Schatulle, seiner Handygalerie und seinem Umfeld war sie für dieses angebliche Desinteresse erstaunlich präsent.
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