Linz: Freispruch nach antiislamischer Tirade
Robert T. musste sich am 16. Juni 2026 am Landesgericht Linz wegen des Vorwurfs der Verhetzung verantworten. Grundlage war eine Tonaufzeichnung aus einem TikTok-Livestream vom 12. Dezember 2024. Darauf war zu hören, dass „alle Moscheen“ eingerissen werden sollten und alles, was an den Islam erinnere, zerstört werden müsse.
Der Angeklagte, Österreicher ohne Vorstrafen, bestritt zunächst, dass es sich um seine Stimme handle. Er wisse nicht, ob die Aufnahme tatsächlich von seinem Profil stamme, sie könne bearbeitet worden sein. Zugleich verteidigte er den Inhalt vehement: Seine Social-Media-Auftritte auf Facebook, Instagram und TikTok seien als Solidaritätszeichen für Juden und Israel zu verstehen.
Richterin und Staatsanwalt drängten ihn darauf klarzustellen, ob er es gewesen sei oder nicht. T. blieb bei ausweichenden Formulierungen: „mit Wahrscheinlichkeit“, „es könnte sein“. Er könne sich an den konkreten Tag nicht erinnern, da er viele solche Aufzeichnungen mache. Außerdem vermutete er, ein Anzeigenerstatter aus Hannover wolle ihn „framen“.
Die Staatsanwaltschaft sah den objektiven Tatbestand der Verhetzung erfüllt: Eine solche Aussage lasse sich auch durch Kontext nicht relativieren. Trotzdem endete das Verfahren mit einem Freispruch. Nach Ansicht des Gerichts stand zwar fest, dass T. gesprochen hatte, nicht aber zweifelsfrei, ob er mit Verhetzungsvorsatz gehandelt hatte. Da keine längere Version der Aufnahme aufgetrieben werden konnte, galt im Zweifel der Freispruch. Die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Rechtsmittelerklärung ab: Ob der Freispruch rechtskräftig wurde, blieb damit vorerst offen.
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Wien: Freispruch nach Balkon-Rufen
Alexander S. (41) musste sich am 13. Mai und 17. Juni 2026 am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung verantworten. Laut Anklage soll er am 4. Dezember 2025 von seinem Balkon in Richtung Innenhof eines Wohnhauskomplexes zweimal „Sieg Heil“ und/oder „Heil Hitler“ gerufen haben.
Der erste Verhandlungstag endete rasch mit einer Vertagung: Zwei Zeug:innen waren unentschuldigt nicht erschienen, gegen sie wurden Ordnungsstrafen verhängt; ein weiterer Zeuge hatte sich krank gemeldet. Am zweiten Prozesstag wurde die Beweislage für die Anklage schwieriger. Die Zeugenaussagen blieben in zentralen Punkten unscharf: ob die Rufe einmal oder zweimal gefallen waren, von welchem Balkon sie kamen und wie sicher die Person überhaupt wahrgenommen wurde. Ein Zeuge verwies auf seine frühere polizeiliche Aussage, konnte vor Gericht aber nicht mehr mit Sicherheit sagen, welcher Balkon es gewesen war.
S. bestritt den Vorwurf. Er habe an diesem Abend ferngesehen oder Playstation gespielt und sei früh schlafen gegangen. Zum Nationalsozialismus sagte er sinngemäß, das sei „Schwachsinn“, man könne froh sein, dass diese Zeit vorbei sei. Auch beim Verfassungsschutz schien er laut Akteninhalt nicht auf.
Die Staatsanwaltschaft hielt die früheren, zeitnäheren Aussagen der Zeug:innen für ausreichend und verwies darauf, dass für eine Betätigung nach dem Verbotsgesetz keine gefestigte NS-Ideologie nachgewiesen werden müsse. Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass eine bloße Wahrscheinlichkeit im Strafverfahren nicht genüge. Die Geschworenen folgten dieser Linie: Die Hauptfrage nach der Schuld wurde einstimmig mit „Nein“ beantwortet. S. wurde rechtskräftig freigesprochen.
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Wien: Freispruch für Imam nach „Operation Luxor“
M., ein fast 57-jähriger aus Ägypten stammender Imam, stand am 17. Juni 2026 am Landesgericht für Strafsachen Wien vor einem Schöffengericht. Der Zuschauer:innenraum war durch Bekannte und Fans des Angeklagten gut gefüllt. Das Verfahren war auch medial prominent, weil es als erster Terrorprozess im Umfeld der umstrittenen „Operation Luxor“galt. Angeklagt waren neben Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, krimineller Organisation und Gutheißung terroristischer Straftaten auch Verhetzung nach § 283 StGB.
Für Stoppt die Rechten ist der Vorwurf der Verhetzung zentral: Die Staatsanwaltschaft warf M. vor, in öffentlich zugänglichen Predigten zu Hass gegen Gruppen aufgestachelt zu haben, nämlich gegen „Ungläubige“ sowie gegen „in Israel lebende Juden“. Grundlage waren Passagen aus Predigten aus dem Jahr 2014, in denen unter anderem der Märtyrertod glorifiziert, die Hamas und andere „Widerstands“-Akteure positiv dargestellt und „Zionisten“ als Feindbild adressiert wurden.
Der Angeklagte bestritt, terroristische Organisationen zu unterstützen oder zu Gewalt aufgerufen zu haben. Er stellte seine Aussagen als Reaktion auf Leid und Krieg in Gaza dar, unterschied zwischen israelischer Regierung und israelischer Bevölkerung und sagte, das israelische Volk habe ein Recht auf ein Leben in Freiheit. Die Verteidigung argumentierte, aus jahrzehntelangen Predigten seien einzelne Passagen herausgelöst worden; sein Moscheeverein habe bereits 2019 einen Workshop gegen Antisemitismus abgehalten.
Das Gericht sprach M. rechtskräftig frei. Für den Verhetzungsvorwurf war die Begründung besonders bemerkenswert: Der Begriff „Zionisten“ bezeichne nach Ansicht des Gerichts eine politische Weltanschauung beziehungsweise politische Anschauung und falle damit nicht unter den Schutzbereich der Verhetzung. Zudem wäre der Verhetzungsvorwurf ohne Schuldspruch bei den Terrorvorwürfen verjährt gewesen. Die Staatsanwaltschaft Wien, die die Grazer Ermittlungsstaatsanwaltschaft vertrat, verzichtete auf Rechtsmittel.
Nach Ende der Verhandlung folgte – völlig unüblich in österreichischen Gerichtssälen – großer Applaus aus dem Publikum, was das hörbare Missfallen der beisitzenden Richterin auslöste. Ein Zuschauer rief dann noch: „Das war ein rassistischer Prozess!“
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Wien: Anklage gegen einen altbekannten Neonazi
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen ein 41-jähriges Mitglied der neonazistischen Hooligan-Gruppe „Unsterblich Wien“ erhoben. Der Beschuldigte soll mehrfach öffentlich eine Lederkutte getragen haben, auf der ein der SS-Division „Totenkopf“ nachempfundener Totenkopf sowie eine abgewandelte Reichskriegsflagge zu sehen gewesen seien. Auf einem T‑Shirt soll sich zudem die Abkürzung „HH“ befunden haben. Die Kutte soll er unter anderem im März 2022 bei einem Auswärtsspiel der Wiener Austria in Maria Enzersdorf getragen haben, also für eine größere Zahl von Personen wahrnehmbar.
Der Angeklagte ist kein Unbekannter: Er war bis 2022 im Vorstand jenes Vereins, der als Nachfolger der „Ferialverbindung Reich“ nach der Verhaftung und Verurteilung von Gottfried Küssel gegründet worden war. Im November 2022 stand er gemeinsam mit seinem im letzten Jahr verstorbenen Freund am Landesgericht Wien vor Geschworenen. Damals ging es um Hitler-Bilder, antisemitische Inhalte, NS-Devotionalien, die Küsselsche „Ferialverbindung Imperia“, „Unsterblich“, „Unwiderstehlich“ und eine braune Hochzeit mit Sig-Runen-Kerzen. Der nun neuerlich Angeklagte wurde damals zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, sein Kamerad. zu 15 Monaten.
Die aktuelle Anklage umfasst neben dem Vorwurf der Wiederbetätigung auch NS-Propagandamaterial und einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2023 sollen zahlreiche einschlägige CDs gefunden worden sein, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit Verbreitungsvorsatz. Außerdem wurde ein beidseitig geschliffenes Messer sichergestellt, obwohl gegen den Angeklagten ein Waffenverbot bestand. Nun, fast drei Jahre nach den Hausdurchsuchungen, ist die Anklage noch nicht rechtskräftig. Gegen weitere Beschuldigte wird noch ermittelt.
(Quelle: wien.orf.at, 15.6.26 und eigene Recherchen)
Kärnten: Schulausschluss und Ermittlungen wegen Wiederbetätigung
Ein Schüler einer Höheren Schule in Kärnten ist rechtskräftig von seiner Schule ausgeschlossen worden. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde seiner Eltern gegen den Bescheid der Bildungsdirektion ab. Begründet wurde der Ausschluss mit einer „schwerwiegenden Verletzung der Schülerpflichten“ und einer dauernden Gefährdung der Sittlichkeit von Mitschülerinnen und Lehrpersonal.
Laut Kleine Zeitung (17.6.26) soll der Jugendliche monatelang für Angst und Aufregung an der Schule gesorgt haben. Unter anderem habe er einer Lehrerin mit Vergewaltigung gedroht sowie Mitschülerinnen beschimpft und bedroht. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung sowie wegen gefährlicher Drohung gegenüber der Lehrerin.
Graz: Regenbogenschutzweg übermalt
Der erst am 8. Juni vor der Karl-Franzens-Universität Graz eingefärbte Regenbogenschutzweg ist mutwillig beschädigt worden. Der Schutzweg, der Vielfalt und Respekt im öffentlichen Raum symbolisieren soll, wurde mit schwarzer Farbe übermalt. Die Stadt kündigte an, den Vandalismus zur Anzeige zu bringen. Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) verurteilte die Tat und veranlasste die Wiederherstellung des Schutzwegs.
(Quelle: steiermark.orf.at, 19.6.26)
Straßburg: Der Tag der Schande
Das Europäische Parlament hat am 17. Juni einer deutlichen Verschärfung der EU-Rückführungspolitik zugestimmt. Die neue Verordnung soll Abschiebungen beschleunigen und erlaubt unter anderem sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten – also Zentren außerhalb der EU, in die Menschen mit Rückkehrentscheidung gebracht werden können.
Die Mehrheit fiel klar aus: 418 Abgeordnete stimmten dafür, 218 dagegen, 30 enthielten sich. Getragen wurde die Zustimmung vor allem von Konservativen und rechtsextremen Fraktionen. Auch die Patriots for Europe, denen die FPÖ angehört, unterstützten die Verordnung geschlossen. Sozialdemokrat:innen, Grüne und Linke stimmten überwiegend dagegen. (howtheyvote.eu)
Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zum Eklat. Abgeordnete aus dem rechten Lager skandierten „Send them back“, andere reagierten mit „Shame on you“. Der Schlachtruf machte hörbar, was die technische Sprache von „Rückführung“, „Drittstaatenabkommen“ und „Return Hubs“ politisch bedeutet: Abschiebung wird von Rechtsaußen als Triumph inszeniert. Der Eklat im Parlament zeigte beispielgebend, in welchem Klima die EU ihre Migrationspolitik weiter nach rechts verschiebt.
D: AfD-Bundesvorstand zieht Grenze gegen „rechtes Phantom“
Der AfD-Bundesvorstand hat laut Tagesschau, WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung die Zusammenarbeit mit dem dubiosen Politikberater Tom Rohrböck in Parteiangelegenheiten untersagt. Rohrböck darf demnach keine Parteiveranstaltungen besuchen oder mitorganisieren; Verstöße von AfD-Mitgliedern sollen als parteischädigendes Verhalten gewertet werden.
Auslöser war ein Brandbrief des bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka. Darin wird Rohrböck vorgeworfen, im Umfeld des bayerischen Landesparteitags Druck auf Abgeordnete ausgeübt und ein „Klima der Verunsicherung“ geschaffen zu haben. Rohrböck weist die Vorwürfe zurück und erklärte, der Beschluss treffe ihn nur „überschaubar“.
(Quelle: tagesschau.de, 15.6.26)
Für Stoppt die Rechten ist Rohrböck kein neuer Name. Nachdem deutsche Medien Rohrböck 2021 als regen „Strippenzieher“ und „rechtes Phantom“ bei AfD und FDP geoutet hatten, dokumentierten wir seine Österreich-Verbindungen: den Wohnsitz am Mattsee, Treffen in Salzburg, einmal beim damaligen Neos-Nationalratsabgeordneten und aktuellen Staatssekretär Sepp Schellhorn, Kontakte zu FPÖ/BZÖ, Neos und ÖVP sowie ein undurchsichtiges Firmen- und Mediengeflecht. Dazu kamen Verbindungen zum damaligen NPD-Chef Frank Franz und dessen in Salzburg gegründeten Optimaten Verlagsgesellschaft. Dass die AfD nun öffentlich Distanz markiert, zeigt wie aktiv Rohrböck auch nach seiner Enttarnung 2021 geblieben ist.
Quelle: ORF.at vom 15. Juni 2026 zum Rassismusvorwurf gegen den australischen VAR-Assistenten Shaun Evans bei Deutschland gegen Curaçao. (news.ORF.at)
USA: „White Power“-Vorwurf gegen Schiedsrichter-Assistenten
Das Anti-Rassismus-Netzwerk FARE hat den Ausschluss des australischen VAR-Assistenten Shaun Evans von der Fußball-WM gefordert. Evans soll beim Spiel Deutschland gegen Curaçao ein nach unten gerichtetes „Okay“-Handzeichen gezeigt haben, das in rechtsextremen Kreisen als „White Power“-Symbol verwendet wird.
FARE sprach von einem klaren Fall und verwies darauf, dass das Zeichen global in rechtsextremen Netzwerken verbreitet sei. Das ursprünglich harmlose „Okay“-Zeichen wird seit einigen Jahren von Rechtsextremen rassistisch umgedeutet: Fingerstellung und Handform sollen dabei die Buchstaben „W“ und „P“ für „White Power“ darstellen.
Konsequenzen hat der Vorfall vorerst keine. Die FIFA teilte mit, das unabhängige Disziplinarkomitee habe keinen Beweis für einen Verstoß gegen den Disziplinarcode gefunden. Evans wies jede Absicht zurück und erklärte, es habe sich um eine unwillkürliche, unbewusste Bewegung gehandelt. Ein Foto der „unbewussten Bewegung“ ist u.a. hier zu sehen.
(Quelle: orf.at, 15.6.26)
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