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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 9 Minuten

Mélange KW 25/26 (Teil 1): Die Woche der Freisprüche

Drei Frei­sprü­che in Linz und Wien, eine neue Ankla­ge gegen einen alt­be­kann­ten Neo­na­zi, ein Schul­aus­schluss mit Ermitt­lun­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, in Brüs­sel skan­diert Rechts­au­ßen „Send them back“ und die Auf­er­ste­hung des rech­ten Phantoms.

24. Juni 2026
Rückblick
Rückblick

Inhalt

Togg­le
  • Linz: Frei­spruch nach anti­is­la­mi­scher Tirade
  • Wien: Frei­spruch nach Balkon-Rufen
  • Wien: Frei­spruch für Imam nach „Ope­ra­ti­on Luxor“
  • Wien: Ankla­ge gegen einen alt­be­kann­ten Neonazi
  • Kärn­ten: Schul­aus­schluss und Ermitt­lun­gen wegen Wiederbetätigung
  • Graz: Regen­bo­gen­schutz­weg übermalt
  • Straß­burg: Der Tag der Schande
  • D: AfD-Bun­des­vor­stand zieht Gren­ze gegen „rech­tes Phantom“
  • USA: „White Power“-Vorwurf gegen Schiedsrichter-Assistenten

Linz: Freispruch nach antiislamischer Tirade

Robert T. muss­te sich am 16. Juni 2026 am Lan­des­ge­richt Linz wegen des Vor­wurfs der Ver­het­zung ver­ant­wor­ten. Grund­la­ge war eine Ton­auf­zeich­nung aus einem Tik­Tok-Live­stream vom 12. Dezem­ber 2024. Dar­auf war zu hören, dass „alle Moscheen“ ein­ge­ris­sen wer­den soll­ten und alles, was an den Islam erin­ne­re, zer­stört wer­den müsse.

Der Ange­klag­te, Öster­rei­cher ohne Vor­stra­fen, bestritt zunächst, dass es sich um sei­ne Stim­me hand­le. Er wis­se nicht, ob die Auf­nah­me tat­säch­lich von sei­nem Pro­fil stam­me, sie kön­ne bear­bei­tet wor­den sein. Zugleich ver­tei­dig­te er den Inhalt vehe­ment: Sei­ne Social-Media-Auf­trit­te auf Face­book, Insta­gram und Tik­Tok sei­en als Soli­da­ri­täts­zei­chen für Juden und Isra­el zu verstehen.

Rich­te­rin und Staats­an­walt dräng­ten ihn dar­auf klar­zu­stel­len, ob er es gewe­sen sei oder nicht. T. blieb bei aus­wei­chen­den For­mu­lie­run­gen: „mit Wahr­schein­lich­keit“, „es könn­te sein“. Er kön­ne sich an den kon­kre­ten Tag nicht erin­nern, da er vie­le sol­che Auf­zeich­nun­gen mache. Außer­dem ver­mu­te­te er, ein Anzei­gen­er­stat­ter aus Han­no­ver wol­le ihn „framen“.

Die Staats­an­walt­schaft sah den objek­ti­ven Tat­be­stand der Ver­het­zung erfüllt: Eine sol­che Aus­sa­ge las­se sich auch durch Kon­text nicht rela­ti­vie­ren. Trotz­dem ende­te das Ver­fah­ren mit einem Frei­spruch. Nach Ansicht des Gerichts stand zwar fest, dass T. gespro­chen hat­te, nicht aber zwei­fels­frei, ob er mit Ver­het­zungs­vor­satz gehan­delt hat­te. Da kei­ne län­ge­re Ver­si­on der Auf­nah­me auf­ge­trie­ben wer­den konn­te, galt im Zwei­fel der Frei­spruch. Die Staats­an­walt­schaft gab zunächst kei­ne Rechts­mit­tel­er­klä­rung ab: Ob der Frei­spruch rechts­kräf­tig wur­de, blieb damit vor­erst offen.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Wien: Freispruch nach Balkon-Rufen

Alex­an­der S. (41) muss­te sich am 13. Mai und 17. Juni 2026 am Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen Wien wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Laut Ankla­ge soll er am 4. Dezem­ber 2025 von sei­nem Bal­kon in Rich­tung Innen­hof eines Wohn­haus­kom­ple­xes zwei­mal „Sieg Heil“ und/oder „Heil Hit­ler“ geru­fen haben.

Der ers­te Ver­hand­lungs­tag ende­te rasch mit einer Ver­ta­gung: Zwei Zeug:innen waren unent­schul­digt nicht erschie­nen, gegen sie wur­den Ord­nungs­stra­fen ver­hängt; ein wei­te­rer Zeu­ge hat­te sich krank gemel­det. Am zwei­ten Pro­zess­tag wur­de die Beweis­la­ge für die Ankla­ge schwie­ri­ger. Die Zeu­gen­aus­sa­gen blie­ben in zen­tra­len Punk­ten unscharf: ob die Rufe ein­mal oder zwei­mal gefal­len waren, von wel­chem Bal­kon sie kamen und wie sicher die Per­son über­haupt wahr­ge­nom­men wur­de. Ein Zeu­ge ver­wies auf sei­ne frü­he­re poli­zei­li­che Aus­sa­ge, konn­te vor Gericht aber nicht mehr mit Sicher­heit sagen, wel­cher Bal­kon es gewe­sen war.

S. bestritt den Vor­wurf. Er habe an die­sem Abend fern­ge­se­hen oder Play­sta­ti­on gespielt und sei früh schla­fen gegan­gen. Zum Natio­nal­so­zia­lis­mus sag­te er sinn­ge­mäß, das sei „Schwach­sinn“, man kön­ne froh sein, dass die­se Zeit vor­bei sei. Auch beim Ver­fas­sungs­schutz schien er laut Akten­in­halt nicht auf.

Die Staats­an­walt­schaft hielt die frü­he­ren, zeit­nä­he­ren Aus­sa­gen der Zeug:innen für aus­rei­chend und ver­wies dar­auf, dass für eine Betä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz kei­ne gefes­tig­te NS-Ideo­lo­gie nach­ge­wie­sen wer­den müs­se. Die Ver­tei­di­gung argu­men­tier­te dage­gen, dass eine blo­ße Wahr­schein­lich­keit im Straf­ver­fah­ren nicht genü­ge. Die Geschwo­re­nen folg­ten die­ser Linie: Die Haupt­fra­ge nach der Schuld wur­de ein­stim­mig mit „Nein“ beant­wor­tet. S. wur­de rechts­kräf­tig freigesprochen.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Wien: Freispruch für Imam nach „Operation Luxor“

M., ein fast 57-jäh­ri­ger aus Ägyp­ten stam­men­der Imam, stand am 17. Juni 2026 am Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen Wien vor einem Schöf­fen­ge­richt. Der Zuschauer:innenraum war durch Bekann­te und Fans des Ange­klag­ten gut gefüllt. Das Ver­fah­ren war auch medi­al pro­mi­nent, weil es als ers­ter Ter­ror­pro­zess im Umfeld der umstrit­te­nen „Ope­ra­ti­on Luxor“galt. Ange­klagt waren neben Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung, kri­mi­nel­ler Orga­ni­sa­ti­on und Gut­hei­ßung ter­ro­ris­ti­scher Straf­ta­ten auch Ver­het­zung nach § 283 StGB.

Für Stoppt die Rech­ten ist der Vor­wurf der Ver­het­zung zen­tral: Die Staats­an­walt­schaft warf M. vor, in öffent­lich zugäng­li­chen Pre­dig­ten zu Hass gegen Grup­pen auf­ge­sta­chelt zu haben, näm­lich gegen „Ungläu­bi­ge“ sowie gegen „in Isra­el leben­de Juden“. Grund­la­ge waren Pas­sa­gen aus Pre­dig­ten aus dem Jahr 2014, in denen unter ande­rem der Mär­ty­rer­tod glo­ri­fi­ziert, die Hamas und ande­re „Widerstands“-Akteure posi­tiv dar­ge­stellt und „Zio­nis­ten“ als Feind­bild adres­siert wurden.

Der Ange­klag­te bestritt, ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen zu unter­stüt­zen oder zu Gewalt auf­ge­ru­fen zu haben. Er stell­te sei­ne Aus­sa­gen als Reak­ti­on auf Leid und Krieg in Gaza dar, unter­schied zwi­schen israe­li­scher Regie­rung und israe­li­scher Bevöl­ke­rung und sag­te, das israe­li­sche Volk habe ein Recht auf ein Leben in Frei­heit. Die Ver­tei­di­gung argu­men­tier­te, aus jahr­zehn­te­lan­gen Pre­dig­ten sei­en ein­zel­ne Pas­sa­gen her­aus­ge­löst wor­den; sein Moschee­ver­ein habe bereits 2019 einen Work­shop gegen Anti­se­mi­tis­mus abgehalten.

Das Gericht sprach M. rechts­kräf­tig frei. Für den Ver­het­zungs­vor­wurf war die Begrün­dung beson­ders bemer­kens­wert: Der Begriff „Zio­nis­ten“ bezeich­ne nach Ansicht des Gerichts eine poli­ti­sche Welt­an­schau­ung bezie­hungs­wei­se poli­ti­sche Anschau­ung und fal­le damit nicht unter den Schutz­be­reich der Ver­het­zung. Zudem wäre der Ver­het­zungs­vor­wurf ohne Schuld­spruch bei den Ter­ror­vor­wür­fen ver­jährt gewe­sen. Die Staats­an­walt­schaft Wien, die die Gra­zer Ermitt­lungs­staats­an­walt­schaft ver­trat, ver­zich­te­te auf Rechtsmittel.

Nach Ende der Ver­hand­lung folg­te – völ­lig unüb­lich in öster­rei­chi­schen Gerichts­sä­len – gro­ßer Applaus aus dem Publi­kum, was das hör­ba­re Miss­fal­len der bei­sit­zen­den Rich­te­rin aus­lös­te. Ein Zuschau­er rief dann noch: „Das war ein ras­sis­ti­scher Prozess!“

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Wien: Anklage gegen einen altbekannten Neonazi

Die Staats­an­walt­schaft Wien hat Ankla­ge gegen ein 41-jäh­ri­ges Mit­glied der neo­na­zis­ti­schen Hoo­li­gan-Grup­pe „Unsterb­lich Wien“ erho­ben. Der Beschul­dig­te soll mehr­fach öffent­lich eine Leder­kut­te getra­gen haben, auf der ein der SS-Divi­si­on „Toten­kopf“ nach­emp­fun­de­ner Toten­kopf sowie eine abge­wan­del­te Reichs­kriegs­flag­ge zu sehen gewe­sen sei­en. Auf einem T‑Shirt soll sich zudem die Abkür­zung „HH“ befun­den haben. Die Kut­te soll er unter ande­rem im März 2022 bei einem Aus­wärts­spiel der Wie­ner Aus­tria in Maria Enzers­dorf getra­gen haben, also für eine grö­ße­re Zahl von Per­so­nen wahrnehmbar.

Der Ange­klag­te ist kein Unbe­kann­ter: Er war bis 2022 im Vor­stand jenes Ver­eins, der als Nach­fol­ger der „Feri­al­ver­bin­dung Reich“ nach der Ver­haf­tung und Ver­ur­tei­lung von Gott­fried Küs­sel gegrün­det wor­den war. Im Novem­ber 2022 stand er gemein­sam mit sei­nem im letz­ten Jahr ver­stor­be­nen Freund am Lan­des­ge­richt Wien vor Geschwo­re­nen. Damals ging es um Hit­ler-Bil­der, anti­se­mi­ti­sche Inhal­te, NS-Devo­tio­na­li­en, die Küs­sel­sche „Feri­al­ver­bin­dung Impe­ria“, „Unsterb­lich“, „Unwi­der­steh­lich“ und eine brau­ne Hoch­zeit mit Sig-Runen-Ker­zen. Der nun neu­er­lich Ange­klag­te wur­de damals zu 18 Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt, sein Kame­rad. zu 15 Monaten.

Die aktu­el­le Ankla­ge umfasst neben dem Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung auch NS-Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­al und einen Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz. Bei einer Haus­durch­su­chung im Sep­tem­ber 2023 sol­len zahl­rei­che ein­schlä­gi­ge CDs gefun­den wor­den sein, nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft mit Ver­brei­tungs­vor­satz. Außer­dem wur­de ein beid­sei­tig geschlif­fe­nes Mes­ser sicher­ge­stellt, obwohl gegen den Ange­klag­ten ein Waf­fen­ver­bot bestand. Nun, fast drei Jah­re nach den Haus­durch­su­chun­gen, ist die Ankla­ge noch nicht rechts­kräf­tig. Gegen wei­te­re Beschul­dig­te wird noch ermittelt.

(Quel­le: wien.orf.at, 15.6.26 und eige­ne Recherchen)

Kärnten: Schulausschluss und Ermittlungen wegen Wiederbetätigung

Ein Schü­ler einer Höhe­ren Schu­le in Kärn­ten ist rechts­kräf­tig von sei­ner Schu­le aus­ge­schlos­sen wor­den. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wies die Beschwer­de sei­ner Eltern gegen den Bescheid der Bil­dungs­di­rek­ti­on ab. Begrün­det wur­de der Aus­schluss mit einer „schwer­wie­gen­den Ver­let­zung der Schü­ler­pflich­ten“ und einer dau­ern­den Gefähr­dung der Sitt­lich­keit von Mit­schü­le­rin­nen und Lehrpersonal.

Laut Klei­ne Zei­tung (17.6.26) soll der Jugend­li­che mona­te­lang für Angst und Auf­re­gung an der Schu­le gesorgt haben. Unter ande­rem habe er einer Leh­re­rin mit Ver­ge­wal­ti­gung gedroht sowie Mit­schü­le­rin­nen beschimpft und bedroht. Die Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt ermit­telt gegen den Jugend­li­chen wegen des Ver­dachts der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung sowie wegen gefähr­li­cher Dro­hung gegen­über der Lehrerin.

Graz: Regenbogenschutzweg übermalt

Der erst am 8. Juni vor der Karl-Fran­zens-Uni­ver­si­tät Graz ein­ge­färb­te Regen­bo­gen­schutz­weg ist mut­wil­lig beschä­digt wor­den. Der Schutz­weg, der Viel­falt und Respekt im öffent­li­chen Raum sym­bo­li­sie­ren soll, wur­de mit schwar­zer Far­be über­malt. Die Stadt kün­dig­te an, den Van­da­lis­mus zur Anzei­ge zu brin­gen. Vize­bür­ger­meis­te­rin Judith Schwent­ner (Grü­ne) ver­ur­teil­te die Tat und ver­an­lass­te die Wie­der­her­stel­lung des Schutzwegs.

(Quel­le: steiermark.orf.at, 19.6.26)

Straßburg: Der Tag der Schande

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat am 17. Juni einer deut­li­chen Ver­schär­fung der EU-Rück­füh­rungs­po­li­tik zuge­stimmt. Die neue Ver­ord­nung soll Abschie­bun­gen beschleu­ni­gen und erlaubt unter ande­rem soge­nann­te „Return Hubs“ in Dritt­staa­ten – also Zen­tren außer­halb der EU, in die Men­schen mit Rück­kehr­ent­schei­dung gebracht wer­den können.

Die Mehr­heit fiel klar aus: 418 Abge­ord­ne­te stimm­ten dafür, 218 dage­gen, 30 ent­hiel­ten sich. Getra­gen wur­de die Zustim­mung vor allem von Kon­ser­va­ti­ven und rechts­extre­men Frak­tio­nen. Auch die Patri­ots for Euro­pe, denen die FPÖ ange­hört, unter­stütz­ten die Ver­ord­nung geschlos­sen. Sozialdemokrat:innen, Grü­ne und Lin­ke stimm­ten über­wie­gend dage­gen. (howtheyvote.eu)

Nach der Abstim­mung kam es im Ple­nar­saal zum Eklat. Abge­ord­ne­te aus dem rech­ten Lager skan­dier­ten „Send them back“, ande­re reagier­ten mit „Shame on you“. Der Schlacht­ruf mach­te hör­bar, was die tech­ni­sche Spra­che von „Rück­füh­rung“, „Dritt­staa­ten­ab­kom­men“ und „Return Hubs“ poli­tisch bedeu­tet: Abschie­bung wird von Rechts­au­ßen als Tri­umph insze­niert. Der Eklat im Par­la­ment zeig­te bei­spiel­ge­bend, in wel­chem Kli­ma die EU ihre Migra­ti­ons­po­li­tik wei­ter nach rechts verschiebt.

D: AfD-Bundesvorstand zieht Grenze gegen „rechtes Phantom“

Der AfD-Bun­des­vor­stand hat laut Tages­schau, WDR, NDR und Süd­deut­scher Zei­tung die Zusam­men­ar­beit mit dem dubio­sen Poli­tik­be­ra­ter Tom Rohr­böck in Par­tei­an­ge­le­gen­hei­ten unter­sagt. Rohr­böck darf dem­nach kei­ne Par­tei­ver­an­stal­tun­gen besu­chen oder mit­or­ga­ni­sie­ren; Ver­stö­ße von AfD-Mit­glie­dern sol­len als par­tei­schä­di­gen­des Ver­hal­ten gewer­tet werden.

Aus­lö­ser war ein Brand­brief des baye­ri­schen AfD-Lan­des­vor­sit­zen­den Ste­phan Protsch­ka. Dar­in wird Rohr­böck vor­ge­wor­fen, im Umfeld des baye­ri­schen Lan­des­par­tei­tags Druck auf Abge­ord­ne­te aus­ge­übt und ein „Kli­ma der Ver­un­si­che­rung“ geschaf­fen zu haben. Rohr­böck weist die Vor­wür­fe zurück und erklär­te, der Beschluss tref­fe ihn nur „über­schau­bar“.

(Quel­le: tagesschau.de, 15.6.26)

Für Stoppt die Rech­ten ist Rohr­böck kein neu­er Name. Nach­dem deut­sche Medi­en Rohr­böck 2021 als regen „Strip­pen­zie­her“ und „rech­tes Phan­tom“ bei AfD und FDP geoutet hat­ten, doku­men­tier­ten wir sei­ne Öster­reich-Ver­bin­dun­gen: den Wohn­sitz am Matt­see, Tref­fen in Salz­burg, ein­mal beim dama­li­gen Neos-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten und aktu­el­len Staats­se­kre­tär Sepp Schell­horn, Kon­tak­te zu FPÖ/BZÖ, Neos und ÖVP sowie ein undurch­sich­ti­ges Fir­men- und Medi­en­ge­flecht. Dazu kamen Ver­bin­dun­gen zum dama­li­gen NPD-Chef Frank Franz und des­sen in Salz­burg gegrün­de­ten Opti­ma­ten Ver­lags­ge­sell­schaft. Dass die AfD nun öffent­lich Distanz mar­kiert, zeigt wie aktiv Rohr­böck auch nach sei­ner Ent­tar­nung 2021 geblie­ben ist.

Quel­le: ORF.at vom 15. Juni 2026 zum Ras­sis­mus­vor­wurf gegen den aus­tra­li­schen VAR-Assis­ten­ten Shaun Evans bei Deutsch­land gegen Cura­çao. (news.ORF.at)

USA: „White Power“-Vorwurf gegen Schiedsrichter-Assistenten

Das Anti-Ras­sis­mus-Netz­werk FARE hat den Aus­schluss des aus­tra­li­schen VAR-Assis­ten­ten Shaun Evans von der Fuß­ball-WM gefor­dert. Evans soll beim Spiel Deutsch­land gegen Cura­çao ein nach unten gerich­te­tes „Okay“-Handzeichen gezeigt haben, das in rechts­extre­men Krei­sen als „White Power“-Symbol ver­wen­det wird.

FARE sprach von einem kla­ren Fall und ver­wies dar­auf, dass das Zei­chen glo­bal in rechts­extre­men Netz­wer­ken ver­brei­tet sei. Das ursprüng­lich harm­lo­se „Okay“-Zeichen wird seit eini­gen Jah­ren von Rechts­extre­men ras­sis­tisch umge­deu­tet: Fin­ger­stel­lung und Hand­form sol­len dabei die Buch­sta­ben „W“ und „P“ für „White Power“ darstellen.

Kon­se­quen­zen hat der Vor­fall vor­erst kei­ne. Die FIFA teil­te mit, das unab­hän­gi­ge Dis­zi­pli­nar­ko­mi­tee habe kei­nen Beweis für einen Ver­stoß gegen den Dis­zi­pli­nar­code gefun­den. Evans wies jede Absicht zurück und erklär­te, es habe sich um eine unwill­kür­li­che, unbe­wuss­te Bewe­gung gehan­delt. Ein Foto der „unbe­wuss­ten Bewe­gung“ ist u.a. hier zu sehen.

(Quel­le: orf.at, 15.6.26)

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